wayne2 Januar 7, 2019 Hallo zusammen, ich bin neu hier und habe schon einige Zeit mitgelesen. Vor einiger Zeit gab es ein Sticky von polydeikes zum Thema Riester. Leider wird der nicht mehr fortgeführt. Meine Situation ist wie folgt: 35 Jahre, verheiratet, 75k Jahresbrutto Vertrag BVV 175 EUR monatlich, besteht seit 2004 (bis 2016 4% Garantiezins, aktuell 2,75%), Betriebskostensatz bei ca. 1,3%, Nettoverzinsung derzeit ca. 4,3% Bis dato habe ich von den Steuervorteilen profitiert und etwa 700 EUR vom Finanzamt zurück erhalten. In diesem Jahr kommt ein Kind hinzu, so das ich 300 EUR mehr Zulagen erhalte was sich wiederum negativ auf den Steuervorteil auswirkt. Ich habe noch die Möglichkeit alternativ oder zusätzlich dazu die bAV zu nutzen. Mein Arbeitgeber stockt den Eigenbetrag um 100% auf (bis 3% des Jahresbrutto). Ich stehe jetzt vor der Frage ob sich mein Riester Vertrag (wegen der Steuervorteile) noch lohnt oder ob ich ihn besser beitragsfrei stellen soll. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wayne2 Januar 7, 2019 Sorry, habe gerade gesehen das ich im falschen Bereich gelandet bin. Bitte verschieben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chris1284 Januar 7, 2019 · bearbeitet Januar 7, 2019 von chris1284 Die Rechenbeispiele im polydeikes Sticky funktionieren auch wenn der Faden nicht gepflegt wird. So kannst du schonmal selbst durchrechnen wie die neue Situation sich auf deine Förderqote auswirkt. Die Zulage bekommt auch nur der der das Kindergeld bezieht und das kann man beim nächsten Antrag switchen. So mein Verständnis da ich mich dazu vor kurzem wegen selbiger Situation belesen hatte. Laut Swiss Life Riester Rechner 76% reale Förderung mit Kind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Alter Januar 7, 2019 vor einer Stunde schrieb chris1284: Die Rechenbeispiele im polydeikes Sticky funktionieren auch wenn der Faden nicht gepflegt wird. So kannst du schonmal selbst durchrechnen wie die neue Situation sich auf deine Förderqote auswirkt. Die Zulage bekommt auch nur der der das Kindergeld bezieht und das kann man beim nächsten Antrag switchen. So mein Verständnis da ich mich dazu vor kurzem wegen selbiger Situation belesen hatte. Laut Swiss Life Riester Rechner 76% reale Förderung mit Kind. Falsch. Kinderzulage erhält nicht automatisch der Elternteil, der auch das Kindergeld ausgezahlt bekommt, sondern bei Verheirateten generell die Mutter. Wenn beide Eltern dies beantragen, kann die Kinderzulage auch auf den Vater übertragen werden. https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2018/148/wer_bekommt_die_kinderzulage Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chris1284 Januar 7, 2019 · bearbeitet Januar 7, 2019 von chris1284 vor einer Stunde schrieb Alter: Falsch. Kinderzulage erhält nicht automatisch der Elternteil, der auch das Kindergeld ausgezahlt bekommt, sondern bei Verheirateten generell die Mutter. Wenn beide Eltern dies beantragen, kann die Kinderzulage auch auf den Vater übertragen werden. https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2018/148/wer_bekommt_die_kinderzulage Nicht falsch nur nicht allumfassende Antwort. Du gehst automatisch von verheiratet, ich von ledig aus. Bei uns, ledig , ein Kind kommt, kann ich den Antrag auch auf mich machen und bekomme die Zulage. https://www.steuertipps.de/gesetze/estg/85-kinderzulage 2Bei Eltern, die miteinander eine Lebenspartnerschaft führen ... ist die Kinderzulage dem Lebenspartner zuzuordnen, dem gegenüber das Kindergeld festgesetzt wird, auf Antrag beider Eltern dem anderen Lebenspartner. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Januar 7, 2019 vor 57 Minuten schrieb chris1284: Bei uns, ledig , ein Kind kommt, kann ich den Antrag auch auf mich machen und bekomme die Zulage. (… EStG:) Bei Eltern, die miteinander eine Lebenspartnerschaft führen ... ist die Kinderzulage dem Lebenspartner zuzuordnen, dem gegenüber das Kindergeld festgesetzt wird, auf Antrag beider Eltern dem anderen Lebenspartner. Oh, Vorsicht – du mißverstehst den Begriff Lebenspartnerschaft hier, fürchte ich. Gemeint ist die eingetragene Lebenspartnerschaft, d.h. die Quasi-Ehe zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts. (Gibt’s inzwischen nur noch als Altfall, weil die Ehe jetzt unabhängig vom Geschlecht möglich ist („Ehe für alle“) und seither keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden können.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chris1284 Januar 8, 2019 · bearbeitet Januar 8, 2019 von chris1284 vor 12 Stunden schrieb chirlu: Oh, Vorsicht – du mißverstehst den Begriff Lebenspartnerschaft hier, fürchte ich. Gemeint ist die eingetragene Lebenspartnerschaft, d.h. die Quasi-Ehe zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts. (Gibt’s inzwischen nur noch als Altfall, weil die Ehe jetzt unabhängig vom Geschlecht möglich ist („Ehe für alle“) und seither keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden können.) Verhält sich bei ledigen Paaren genau so. Ich habe überlesen das wayne2 schrieb er ist verheiratet. Hier gilt dann Zitat Bei Eltern, die miteinander verheiratet sind ... wird die Kinderzulage der Mutter zugeordnet, auf Antrag beider Eltern dem Vater. Er (wayne2 ist für mich erstmal ein Mann) muss also die Zulage nicht bekommen und die Frage ist was mit der Mutter ist (auch riester? wie wirkt sich dort die Zulage aus?). Kann man alles selbst nachrechnen im Sticky. Bei mir würde bei einem steueroptimierten Vertrag die BMF mit Kinderzulage auf ~32% sinken. Würde ich mit Kinderzulage auf zulagenoptimiert umstellen ist sie die BMF bei 40%. Wenn man dem Swiss-Life Rechner trauen kann den polydeikes empfiehlt liegt seine reale Förderquote (nicht BMF) bei 78% (er könnte die 175€ mtl noch auf 160,42 reduzieren). Mit Kinderzulage liegt er bei 76% (real, nicht BMF), sein Eigenbeitrag würde auf 136€ mtl sinken (bei dem Einkommen macht es sogar keinen Unterschied ob steueroptimiert oder zulagenoptimiert laut dem Rechner). ohne Angaben zum Partner kann man da leider nichts Aussagekräftiges errechnen https://www.swisslife.de/private/hilfe-und-informationen/onlinerechner/riester-rechner.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wayne2 Januar 8, 2019 Zunächst danke für die Kommentare Zitat Kann man alles selbst nachrechnen im Sticky. Leider sind die Bilder im Sticky alle gelöscht, was es manchmal etwas schwierig macht nachzuvollziehen. Meine Frau riestert aktuell nicht. Ich denke es ist vielleicht sinnvoll (da wesentlich geringeres Einkommen) wenn sie einen Riester Vertrag abschließt und die Zulagen mitnimmt. Ich würde meinen Vertrag beitragsfrei stellen, da ich hauptsächlich wegen des Steuervorteils riestere. Stattdessen werde ich die bAV meines Arbeitgebers nutzen und 2250 EUR vom brutto einzahlen (+100% = 4500 EUR) Ist das sinnvoll, es so zu tun? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Januar 8, 2019 vor einer Stunde schrieb wayne2: Leider sind die Bilder im Sticky alle gelöscht, was es manchmal etwas schwierig macht nachzuvollziehen. Siehe hier: https://web.archive.org/web/20160909023947/http://www.wertpapier-forum.de/topic/35416-riester-rente-tipps-und-tricks/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 8, 2019 · bearbeitet Januar 8, 2019 von polydeikes Liegt übrigens daran, dass Schlaubischlumpf und seine Freunde gleich Werbemeldungen absetzen mussten, wenn Bilder auf meinem Server hochgeladen waren. So sind sie halt zweifelsfrei "werbefrei" und expired. Aus gleichem Grund wurden nie Grafiken, Diagramme etc. im BU Sticky eingestellt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Worrier Januar 12, 2019 Gibt es eigentlich einen empfehlenswerten Berater für die Riester/bAV Thematik? Polydeikes Thread habe ich angefangen zu lesen, aber mir mangelt es an Zeit da bis in den I-Punkt Experte zu werden. Oder bleibt mir nur der steinige Alleingang ;-)? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag