Lenny8 Dezember 30, 2018 · bearbeitet Dezember 30, 2018 von Lenny8 Hallo, ich will gar nicht lange drum rum reden. Ich habe im Jahr 2016, bevor ich bspw. hier angemeldet war, eine BU bei der LVM (BU Rente Plus) abgeschlossen. Habe mich da dummerweise einfach nur auf den hier ansässigen LVM Vertreter verlassen. Nettoverdienst damals, 2200 € - Absicherung 1350 € - Monatsbeitrag ca. 65 € - Rentenalter 67. Alter aktuell 30 Jahre. Arbeite im Bereich Buchhaltung/Controlling. Als ich nun hier den Leitfaden für BU durchgegangen bin, wurde mir ganz anders, da ich das so in keiner Weise gemacht habe (Krankenkassen abfragen etc.). Ich muss dazu aber sagen, dass ich, aus Sicht 2016, nur einmal im Jahr 2013 einen Tag krank geschrieben war und sonst auch praktisch keine Arztbesuche hatte. Nach dem Abschluss war ich Ende 2017 noch einmal 4 Tage krank geschrieben und hatte Krankengymnastik wegen einer entzündeten Sehne im Knie. Meine Krankenhistorie war bis 2016 also sehr überschaubar und ist es meiner Meinung nach jetzt auch noch. Bis auf einen Punkt: Vor der Musterung damals 2007 wurde bei mir eine Skoliose festgestellt, weshalb ich erst gar nicht zum Musterungstermin musste. Der LVM-Vertreter meinte 2016 nur "ist ja schon sehr lange her und Sie haben keinerlei Beschwerden mehr" (mache seitdem viel Kraftsport) und es dann gar nicht vermerkt. So, nun habe ich mir einen Überblick über das Thema verschafft und erst festgestellt, wie komplex das Ganze ist und bin mir nun sehr unsicher: - meiner Meinung nach ist die Absicherung ist zu niedrig - aktuell 2400 € netto monatlicher Verdienst - LVM beibehalten und Absicherung erhöhen oder sollte man ggf. doch einen anderen Versicherer suchen? Dann kommt natürlich die Geschichte mit der Sehnenentzündung dazu bei der Prüfung - sollte man das Ganze mal von einem vernünftigen Makler prüfen lassen (habe positives über Finanzberatung Bierl gelesen?!) - das Thema erscheint mir zu komplex für einen Laien Wie würdet ihr vorgehen? Danke! Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chamud Dezember 30, 2018 was kostet die aktuelle BU denn aktuell pro Jahr bwz monatlich? sonst ist schwer die Qualität des Produktes einzuschätzen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Studi24 Dezember 30, 2018 Hallo Lenny8, vor einer Stunde schrieb Lenny8: Habe mich da dummerweise einfach nur auf den hier ansässigen LVM Vertreter verlassen. Da bist du nicht alleine, also vorerst noch kein Drama. Dir ist es ja noch aufgefallen. vor einer Stunde schrieb Lenny8: eine BU bei der LVM (BU Rente Plus) abgeschlossen. Habe mich da dummerweise einfach nur auf den hier ansässigen LVM Vertreter verlassen. Lass dir den genannten Tarif mal gegen leistungsstarke Tarife am Markt vergleichen (Bedingungsvergleich, durch einen BU-kompetenten Makler). Du wirst dich erschrecken, wie schlecht das Preis- und Leistungsverhältnis beim LVM ist. Der Preis sollte bei einer guten BU-Absicherung zwar nur eine untergeordnete Rolle spielen, aber auch die Tarifleistungen sind ganz klar unterdurchschnittlich. vor einer Stunde schrieb Lenny8: Bis auf einen Punkt: Vor der Musterung damals 2007 wurde bei mir eine Skoliose festgestellt, weshalb ich erst gar nicht zum Musterungstermin musste. Der LVM-Vertreter meinte 2016 nur "ist ja schon sehr lange her und Sie haben keinerlei Beschwerden mehr" (mache seitdem viel Kraftsport) und es dann gar nicht vermerkt. Die Aussage ist ganz klar falsch. Eine Skoliose ist normalerweise eine degenerative Erkrankung und somit spielt der Abfragezeitraum oft nur eine untergeordnete Rolle. Es hängt ganz klar an der konkreten Fragestellung im Antrag. Bei bspw. "Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren...Erkrankungen der Wirbelsäule" wäre es anzugeben. Gruß Studi24 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Xeronas Dezember 30, 2018 vor 14 Minuten schrieb chamud: was kostet die aktuelle BU denn aktuell pro Jahr bwz monatlich? sonst ist schwer die Qualität des Produktes einzuschätzen Da bekomm ich wieder ein mittelschweres Anfallsleiden: Der monatliche Preis einer SBU sagt nichts über deren Qualität aus. Punkt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lenny8 Dezember 30, 2018 @Studi24 Danke. Ja, dass mit der Skoliose habe ich hier auch schon so gelesen, sogar genau mit dieser Erkrankung. Ich denke mit dem Makler wäre vernünftig. Ist nur schwierig, einen zu finden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chamud Dezember 30, 2018 · bearbeitet Dezember 30, 2018 von chamud Ich definiere Qualität als Preis/Leistungs-Verh. Daher ist der Preis auch ein wichtiger Faktor. Punkt (780€/Jahr) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 30, 2018 Nehmen wir mal an, man könnte P/L bei einer BU bestimmen. Dann müsste man einem Preis zunächst wenigstens eine Berufsgruppe zuordnen können. Ansonsten ist der Preis eine rein additionale (sprich überflüssige) Information ohne jeden Wert. Auf Basis (iwas mit Buchhaltung / Controlling ... das können bei einem Anbieter bequem schon 30 % Preisunterschied sein) lässt sich keine saubere Berufsgruppe bestimmen. Kurz gesagt, die geäußerte Preisfrage ist und bleibt dumm und überflüssig [punkt] --- @TO Die LVM AVBs gehören auch heute noch zu den eher deutlich unterdurchschnittlichen AVBs. Mit bspw. 36 Monaten befristeten Anerkenntnis hält die LVM auch heute noch einen Negativrekord. Allein auf Basis der Zahl lässt sich aber nichts Genaues bestimmen, es gibt und gab unterschiedliche Tarifvarianten, pendelnd zwischen nur schlecht und Katastrophe. Eine entzündete Sehne mit mehr als 12 Monaten Abstand sollte kein wirkliches Hemmnis darstellen. Das mit der Skoliose ist deutlich komplizierter. Studi24 hat da mit seiner vagen Formulierung nicht ganz falsch nachgeplappert. Es ist aber nur die halbe Story. Man muss insbesondere bei der Bewertung von Altverträgen zwischen angabepflichtig und VVA unterscheiden. Nicht alles, was angabepflichtig ist, kann auch eine schuldhafte VVA (bei Nichtangabe oder unvollständiger Angabe) werden. Und selbst wenn es eine schuldhafte VVA werden kann, muss man ob der Verschuldungsgrade hinsichtlich der Auswirkungen differenzieren. --- Zunächst ein einfaches Beispiel. Fragt der Versicherer, ob ich in den letzten 5 Jahren von Ärzten oder Angehörigen von Heilberufen untersucht / behandelt / beraten wurde, sind grippale Infekte mit Arztbesuch zweifelsfrei angabepflichtig. Ein grippaler Infekt hat für sich aber keine Entscheidungsrelevanz für den Versicherer, somit kann es keine schuldhafte vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung im Sinne des Abs. 1 des §19 VVG werden. Anders sieht das aus, wenn ich bspw. einen Heuschnupfen habe. Der ist für sich durchaus entscheidungsrelevant (wäre also bei Nichtangabe auch eine VVA) und ist in Kombination mit Krankschreibungen ob grippaler Infekte ein Abgrenzungsproblem. Stark vereinfacht: War die Krankschreibung nun ein grippaler Infekt oder war es Teil der bestehenden Allergie oder Atemwegserkrankung? --- Nun zum komplizierteren Fall mit der "beiläufigen Skoliose". Eine Skoliose kann idR glatt gezeichnet werden, wenn der Cobb Winkel unter 10 Grad beträgt und keine Beschwerden auf mind. 12 Monate aufgetreten sind. Sind davor Rückenbeschwerden + Krankengymnastik aufgetreten, verlängert sich dieser Zeitraum. Bei einer Musterung (und generell bei gefühlten 90 % der Handauflegen, sie haben eine Skoliose Diagnosen) wird die Skoliose aber nie vermessen. Eben so wenig ist bekannt, ob Begleitumstände bestehen, bspw. eine Beinlängenverkürzung. Das macht die Geschichte schwierig. Formal sind degenerative Erkrankungen bei "Bestehen ... / Bestanden ... - Fragen" angabepflichtig, soweit korrekt. Im Zeitraum 5 Jahre gibt es auch keine Entschuldigungsgründe, losgelöst von tatsächlichen Einschränkungen im Alltag. Im Zeitraum 5-10 Jahre wurde das von der Rechtsprechung schon sehr viel differenzierter betrachtet. Es ist eher unwahrscheinlich, dass eine Skoliose ohne jeden Beschwerdewert in diesem Zeitraum zu einer schuldhaften Anzeigepflichtverletzung werden kann. Und wenn, dann bestenfalls für 5 Jahre (also max. grobe Fahrlässigkeit). 2007 - 2016, das bewegt sich knapp in diesem Zeitraum. Bei wiederum mehr als 10 Jahren endet in der Rechtsprechung regelmäßig die durch den Abs. 1 des §19 VVG vorausgesetzte, zumutbare Gedächtnisleistung. Es ist praktisch unmöglich, dass die Nichtangabe einer Skoliosediagnose aus 2007 in 2019 noch eine schuldhafte VVA werden kann. ABER VORSICHT: Es lauern Fallstricke. Ein einfaches Beispiel: Skoliose <> Beinlängenverkürzung Trage ich nun bspw. regelmäßig Einlagen (oder habe diese binnen 5 Jahren verschrieben bekommen), wird das auch ohne erneute Skoliosediagnose / -behandlung zu einem Gefahrumstand. Ich war dann im Kontext eben nicht beschwerde- oder behandlungsfrei. --- Natürlich sind das verkürzte Darstellungen, mit dem Thema kann man Bände füllen und es wurden bereits Bände gefüllt. Die Grundaussage meinerseits: Nur ob der Skoliose bei Musterung (sofern danach nie irgendetwas lief) muss man sich keinen großen Kopf um VVA für den Altvertrag machen. Gleichermaßen dürfte die Kniegeschichte wie beschrieben einem Neuabschluss auch nicht wirklich im Wege stehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lenny8 Dezember 31, 2018 · bearbeitet Dezember 31, 2018 von Lenny8 @polydeikes Danke für deine umfassende Antwort. Hört sich ja grundsätzlich erst mal halb so wild an. Zumindest weiß ich jetzt, dass ich mit der LVM sicher nicht das Optimum habe. Wegen der Skoliose war ich tatsächlich nicht mehr in Behandlung. Einlagen o.ä. trage ich nicht. Es wurde aber damals von einem Orthopäden festgestellt und das Ergebnis ging dann zur Bundeswehr. Was ich mich frage nach deinen Ausführungen frage ist, ob man diese dann überhaupt angeben sollte. Mittlerweile sind fast 12 Jahre vorbei und wenn ich es angebe, obwohl ich es nicht unbedingt angeben müsste (davon ausgehend, dass "nur" Skoliose festgestellt wurde), mach ich mir das Leben ja selber schwer. Die Sache mit dem Knie war anders, habe ich oben falsch geschrieben. War letztes Jahr diesbezüglich beim Orthopäden, der konnte nichts feststellen und hat mir nur eine Bandage verschrieben. Da es dann immer noch nicht wirklich auskuriert war bzw. manchmal wieder kam, habe ich mir dieses Jahr im September Krankengymnastik verschreiben lassen. Nun bin ich beschwerdefrei. Frage ist nur, ob ich nun besser wieder noch warten sollte, bevor ich mich nach einer anderen Versicherung umsehe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 31, 2018 Kommt drauf an, wie man das ggf. in einen AB anlassbezogen umsetzen kann. Unter 6 Monaten nachweisbarer, belegbarer Beschwerdefreiheit eher schwierig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag