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BlackMatrix

Betrag des Freistellungsauftrages sinnvoll ausnutzen?

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BlackMatrix

Hallo Forengemeinde,

 

ich bin ein ziemlicher Neuling was das Thema Steuern angeht und habe dieses Jahr auch das erste Mal mit Wertpapieren gehandelt. Es ist auch irgendwie schwer über diverse Suchmaschinen konkrete Antworten auf meine Frage zu finden, obwohl ich eigentlich der Überzeugung bin, dass es ziemlich häufig aufkommende Fragen sind. Korrigiert mich, wenn ich irgendwo falsch liege :)

 

Ich vermute mal, dass ein Steuerjahr vom 01.01 bis zum 31.12. geht. Also habe ich für jedes Jahr 801 EUR als steuerlich frei verfügbar. Diesen Betrag möchte ich nun vollends ausschöpfen, auch wenn mein Jahr mit Wertpapieren nicht sonderlich erfolgreich verlief. Wenn mir meine Bank mein Zinsen des Tagesgeldkontos am 01.01.2019 gutschreibt, werden diese dann auf den Freistellungsauftrages von 2018 oder bereits von 2019 angerechnet? Wenn diese auf das Jahr 2018 angerechnet werden (wovon ich eher ausgehe), wie finde ich dann im Vorfeld heraus wie viel vom Freistellungsauftrag noch übrig bleibt, sodass ich den Rest mit Gewinnen aus Aktienverkäufen bis zum vollends ausgeschöpften Freistellungsauftrag ausschöpfen kann? Kann ich dazu die Bank befragen?

 

Ich glaube das wäre es erstmal.

 

Schon einmal vielen Dank für eure Hilfe.

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west263

erste Frage, Welcher Broker oder Bank?

 

vor 11 Minuten schrieb BlackMatrix:

Ich vermute mal, dass ein Steuerjahr vom 01.01 bis zum 31.12. geht. Also habe ich für jedes Jahr 801 EUR als steuerlich frei verfügbar.

richtig

 

vor 11 Minuten schrieb BlackMatrix:

Wenn mir meine Bank mein Zinsen des Tagesgeldkontos am 01.01.2019 gutschreibt, werden diese dann auf den Freistellungsauftrages von 2018 oder bereits von 2019 angerechnet?

der 1.1. ist ein Feiertag, da wird nichts gutgeschrieben. und wenn doch, hat das Jahr 2019 schon begonnen, also zählt 2019. Sollte die Gutschrift am 31.12.18 sein, zählt sie zu 2018.

 

 

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BlackMatrix
vor 1 Minute schrieb west263:

erste Frage, Welcher Broker oder Bank?


Ich bin bei mehreren Banken, aber in diesem Fall geht es mir vorwiegend um die ING-DiBa.

 

vor 5 Minuten schrieb west263:

der 1.1. ist ein Feiertag, da wird nichts gutgeschrieben. und wenn doch, hat das Jahr 2019 schon begonnen, also zählt 2019. Sollte die Gutschrift am 31.12.18 sein, zählt sie zu 2018.

Wird grundsätzlich am letzten Werktag eines Jahres gutgeschrieben oder hängt das von der Bank ab?

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ineedadollar
vor 2 Minuten schrieb BlackMatrix:

Ich bin bei mehreren Banken, aber in diesem Fall geht es mir vorwiegend um die ING-DiBa.

Bei der ING kannst du dir die im aktuellen Jahr aufgelaufenen Zinsen anzeigen lassen. Die Hochrechnung für das Gesamtjahr sollte man dann hinbekommen.

 

vor 3 Minuten schrieb BlackMatrix:

Wird grundsätzlich am letzten Werktag eines Jahres gutgeschrieben oder hängt das von der Bank ab?

M. E. (ich kenne es nicht anders), erfolgt der Abschluss (die Zinsgutschrift) am letzten Bankarbeitstag des Jahres.

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west263
vor 2 Minuten schrieb BlackMatrix:

aber in diesem Fall geht es mir vorwiegend um die ING-DiBa.

bei der ING habe ich keinen FSA angelegt, deswegen kann ich dir nicht sagen, ob man den verbleibenden ansehen kann. Ich weiß aber, das man die Verlusttöpfe nicht anschauen kann. Von daher glaube ich, das man den FSA auch nicht einsehen kann.

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etf-friese
vor 9 Minuten schrieb west263:

bei der ING habe ich keinen FSA angelegt, deswegen kann ich dir nicht sagen, ob man den verbleibenden ansehen kann. Ich weiß aber, das man die Verlusttöpfe nicht anschauen kann. Von daher glaube ich, das man den FSA auch nicht einsehen kann.

toepfe.png

fsa.png

Alles über den eingekringelten Service erreichbar.

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west263
vor 6 Minuten schrieb etf-friese:

Alles über den eingekringelten Service erreichbar.

ohhhhhhhh ok, Danke. Wieder was gefunden.

Kann ich irgendwo auch einsehen, die Höhe der Erträge die schon versteuert wurden?

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etf-friese
vor 4 Minuten schrieb west263:

Kann ich irgendwo auch einsehen, die Höhe der Erträge die schon versteuert wurden?

Nicht das ich wüsste. Außer in der Postbox mühsam zusammensammeln. Aber das meintest Du eh nicht ;-)

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west263
vor 5 Minuten schrieb etf-friese:

Nicht das ich wüsste. Außer in der Postbox mühsam zusammensammeln. Aber das meintest Du eh nicht ;-)

ok, dann weiß ich jetzt, was ich vorhin damit meinte, es wäre nicht einsehbar.

Man kann die aufgelaufenden, nicht verrechneten, Verluste einsehen, aber nicht die erhaltenen Erträge.

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BlackMatrix
· bearbeitet von BlackMatrix

Vielen Dank für die vielen Antworten und auch etf-friese für die guten Screenshots.

 

Ich habe jetzt herausgefunden, dass dort im Freistellungsauftrag die Dividenden angerechnet wurden. Wenn ich jetzt noch die Zinsen unter dem entsprechenden Reiter addiere, sollte ich auf den Betrag kommen, den ich in 2018 angerechnet bekomme.

Irgendwie scheine ich aber bei einem Klick auf "Zinsen aktuelles Jahr" des jeweiligen Kontos zur Umsatzanzeige weitergeleitet zu werden. Ist das bei euch auch so?

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BlackMatrix

Eine Frage hätte ich vielleicht noch. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es immer das Beste den Freistellungsauftrag jährlich vollends auszunutzen, weil dieser über die Jahre hinweg nicht angesammelt werden kann. Heißt, selbst wenn ich über mehrere Jahre keinen FSA benutzt habe, stehen mir auch in diesem Jahr nur 801 € zur Verfügung. Im Gegensatz dazu kann ich aber meine Verluste mit ins nächste Jahr/die nächsten Jahre schieben, sodass es sinnvoll ist die Aktien mit Gewinn in diesem Jahr jetzt zu verkaufen und diese direkt wieder zu kaufen. Die Frage ähnelt ein wenig: https://www.wertpapier-forum.de/topic/54605-minimierung-der-abgeltungssteuer/ Ich hoffe ihr steinigt mich nicht, ich will nur noch einmal sicher gehen, ob ich es richtig verstanden habe :wub:

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west263
· bearbeitet von west263
vor 9 Minuten schrieb BlackMatrix:

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es immer das Beste den Freistellungsauftrag jährlich vollends auszunutzen, weil dieser über die Jahre hinweg nicht angesammelt werden kann.

richtig

vor 9 Minuten schrieb BlackMatrix:

Heißt, selbst wenn ich über mehrere Jahre keinen FSA benutzt habe, stehen mir auch in diesem Jahr nur 801 € zur Verfügung.

richtig

vor 9 Minuten schrieb BlackMatrix:

Im Gegensatz dazu kann ich aber meine Verluste mit ins nächste Jahr/die nächsten Jahre schieben,

richtig, entweder lässt Du sie beim Broker im Verlusttopf oder wenn Du mehrere Broker nutzt, kannst Du eine Verlustbescheinigung beantragen. Dann werden dir vom FA die Verluste bescheinigt und Du kannst sie dann mit Gewinnen vom anderen Broker verrechnen lassen.

vor 9 Minuten schrieb BlackMatrix:

sodass es sinnvoll ist die Aktien mit Gewinn in diesem Jahr jetzt zu verkaufen und diese direkt wieder zu kaufen.

ist eine Möglichkeit. Bedenke aber auch dabei, das Du Verkaufsgebühren und dann höchstwahrscheinlich wieder Kaufgebühren hast. Diese zusammen sollten deinen Gewinn nicht übersteigen, sonst wird es ein Minusgeschäft.

 

 

 

 

Ich habe mich lange Zeit schwer getan, zu verstehen, was mit wem verrechnet werden kann. Also habe ich es mir aufgeschrieben. :)

 

"Aktiengewinne" können mit "Aktienverlusten" und auch mit "sonstigen Verlusten" verrechnet werden.

"Aktienverluste" werden nur mit "Aktiengewinnen" verrechnet werden.

"Dividenden" werden mit "sonstige Verluste" verrechnet werden.

"Fonds / ETF" Gewinne werden mit "sonstige Verluste" verrechnet.

    

Gewinn / Verlust Verrechnung: erst Verlusttopf dann Freibetrag

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odensee
vor 30 Minuten schrieb west263:

Diese zusammen sollten deinen Gewinn nicht übersteigen, sonst wird es ein Minusgeschäft.

Die Gebühren sollten die Steuerersparnis nicht übersteigen, muss es mMn heißen.

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BlackMatrix

Ich danke euch recht herzlich. Sehr freundlich hier :)

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BlackMatrix

Darf ich noch zwei, drei kleine Fragen hinten anhängen? :) Korrigiert mich bitte wieder, falls ich falsch liege.

 

Ich kratze gerade alles zusammen, was irgendwie die 801 EUR ausnutzen könnte und hab jetzt noch paar offene Sachen mit denen ich nicht weiß wie ich damit umzugehen habe.

 

Ich halte bei Degiro noch inländische und ausländische Aktien. Transaktionsgebühren werden dort einzeln aufgelistet und werde nicht direkt auf den Einkaufskurs aufgeschlagen, sodass die Transaktionengebühren mit den Gewinnen in diesem Jahr verrechnet werden können? Also selbst wenn ich die Aktien immer noch halte, beziehen sich die Transaktionsgebühren auf 2018. Hätte ich im Jahr 2018 bei Degiro 99 EUR Transaktionskosten, könnte ich bei Ing-Diba 900 EUR Gewinn realisieren und nutze bei einer Steuererklärung den FSA vollends aus?

 

Wie sieht es mit Währungswechselgebühren aus? Lassen die sich auch anrechnen?

 

Ich habe eine Microsoft bei der NYSE im Depot, bei der Gebühren für die Einrichtung von Handelsmodalitäten angefallen sind. Auch diese kann ich mit den Gewinnen verrechnen? Des Weiteren hat diese Aktie Dividenden abgeworfen, auf die ich 15% Quellensteuer bezahlt habe. Für eine bestmöglichste Nutzung des FSA wäre es hier sinnvoll diesen Dividendenbetrag oberhalb der 801 EUR versteuern zu lassen, weil ich dafür dann nur zusätzliche ~10% zahle?

 

Letzte Frage, wie berechnen sich die 801 EUR, wenn man auch in USD gehandelt hat? Ich habe eine Aktie mit vorausgegangenem Währungswechsel in USD gekauft und habe diese Aktie mit Gewinn ohne nachträglichem Währungswechsel in USD verkauft. Dieser Gewinn liegt nun in einem USD-Geldmarktfond.

 

Vielen Dank schon einmal und allen noch einen erholsamen Weihnachtsfeiertag ;)

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MeinNameIstHase

Hallo BlackMatrix,

unterscheide laufende Gewinne aus Zinsen/Dividenden (§20 Absatz 1 EStG) und Veräußerungsgewinne (§20 Absatz 2 EStG).

 

Für laufende Gewinne besteht ein Abzugsverbot der Werbungskosten (Kontoführung, Depotgebühren, Auszahlungskosten etc.). Ausländische Steuern können angerechnet werden, sofern eine Erstattungsmöglichkeit im Quell-Staat nicht besteht. In den USA beträgt die Quellensteuer gewöhnlich 25%, 10% davon kann man sich erstatten lassen, was die Bank wohl für Dich als non-resident und non-US-Bürger gemacht hat. Steuerpflichtig in Deutschland ist die Bruttodividende, die 15% US-QSt bringt man in Anrechnung. siehe auch:

https://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Auslaendische_Quellensteuer/Anrechenbare_Ausl_Quellensteuer_2017.pdf?__blob=publicationFile

 

Veräußerungsgewinn ist der Unterschied aus Verkaufserlös und Anschaffungskosten abzgl. aller Transaktionskosten bei Kauf und Verkauf. Dieser Gewinn entsteht erst bei Veräußerung und nur dann.

 

Alle Beträge aus Dividenden, Käufen und Verkäufen in USD rechnest du mit dem jeweiligen Umrechnungskurs am Handelstag (Kauf, Verkauf) bzw. Wertstellungstag (Dividendenzufluss) um. Wenn auf einem Eurokonto verbucht wurde, nimm die dortigen Eurobeträge bzw. schau auf die Abrechnungsbelege, wie die USD-Beträge umgerechnet wurden. Ansonsten findest du Währungskurse auf der Webseite http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Statistiken/Aussenwirtschaft/Devisen_Euro_Referenzkurse_Goldpreise/Tabellen/tabellen_zeitreihenliste.html?i

 

PS:

Das dt. Steuerrecht rechnet übrigens nur in Euro. 801 Euro Sparerpauschbetrag bleiben ... 801 Euro.

Daraus werden weder Osterhasen noch USD. Dieser Betrag mindert die Einkünfte aus §20 EStG. D.h. zuerst musst du diese Einkünfte (... in Euro!!!) ermitteln; inkl. der diversen Verlustverrechnungsmöglichkeiten. Erst dann kannst du den Pauschbetrag abziehen und es verbleibt der steuerpflichtige Betrag der Kapitaleinkünfte. Sind die Einkünfte z.B. aufgrund von Verlustverrechnungen (denk an die vielen Töpfe) kleiner als 801 Euro, darf der Pauschbetrag nur in Höhe dieses Betrags abgezogen werden. Der Rest verfällt.

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