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Bavarese

weiteres Vorgehen Wohnriester

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Hallo zusammen,

 

ich darf mich mit einer Frage zu Wohnriester an euch wenden.

In 2011 haben meine Frau und ich zwei gleiche Verträge abgeschlossen, da wir Zinssicherheit für die Finanzierung unseres Eigenheims wollten. Der Grund für 2 Verträge war, dass wir beide Verträge für Wohnriester nutzen wollten. Nach Jahren des Einzahlens und des veränderten Zinsniveaus stellt sich für uns die Frage wie man mit den Verträgen und dem Guthaben in Zukunft verfahren soll.

 

Vertragsdetails:

(sind für beide Verträge gleich)

Bausparsumme: 2x 53.000€ (gesamt: 106.000€)

Vertragsbeginn: 07.01.2011

Tarif: LBS-F6+ R

Regelsparbetrag: 212€

Monatlicher Sparbetrag: 159€

Jahresentgelt: 18€

Verzinsung der Sparzahlungen: 1%

Zinsbonus: keiner

Effektivzins: 3,89%

 

Vertrag Frau:

Kontostand zum 31.12.2017: 21.286,01

Am 18.07.2011 wurde aus einem alten Riestervertrag eine Kapitalübertragung i.H.v. 5.771,20€ durchgeführt.

In 2017 nur noch Einzahlungen bis einschließlich April i.H.v. 636€, in 2018 noch keine Einzahlungen

 

Vertrag Mann:

Kontostand zum 31.12.2017: 18.315,49

Am 18.07.2011 wurde aus einem alten Riestervertrag eine Kapitalübertragung i.H.v. 5.147€ durchgeführt.

In 2017 nur noch Einzahlungen bis einschließlich April i.H.v. 636€, in 2018 noch keine Einzahlungen

 

Restschuld Darlehen:

31.03.2021 – Restschuld: 90.000 BayernLabo

30.12.2020 – Restschuld: 14.400€ endfälliges Darlehen

30.03.2023 – Restschuld: 18.000€ Annuitätendarlehen

Gesamt:  ca. 122.000€

 

Guthaben BSV:

Ca. 40.000€ (Mann: ca. 18.300€, Frau 21.200€)

Der Bausparvertrag (2x 53.000€, gesamt 106.000€) wurde so gerechnet, dass er mit einer monatlichen Einzahlung von 159€ im Juni 2020 zuteilungsreif wird und dann das Darlehen der BayernLabo (90.000€) und das endfällige Darlehen (Rest: 14.400€) ablösen kann.

 

Es stellt sich die Frage wie wir mit den Verträgen weiter umgehen:

  1. Weiter einzahlen und Bauspardarlehen aufnehmen. Aufgrund der hohen Darlehenszinsen und der aktuell möglichen Annuitätendarlehen ist das nicht sinnvoll.
  2. Bei Fälligkeit der Darlehen Entnahme des Geldes aus BSV und Reduzierung der Restschuld um ca. 40.000€. Es wäre dann nach der Tilgung noch eine Restschuld von ca. 82.000€ vorhanden. Danach nur noch Abschluss einer Anschlussfinanzierung i.H.v. 82.000€. Wenn ich aber das Wohnförderkonto mit den Werten von 2017 hochrechne, komme ich in 25 Jahren auf ca. 70.000€ (Frau auf:  37.800€, Mann: 32.500€), die dann verteuert werden müssten. Wenn man diesen Weg wählt, sollte man sich m.E. in der Zukunft mit der Minderung des WFK auseinandersetzen.
  3. Einzahlungen für 2018: Seit April 2017 wird nichts mehr in die Bausparverträge eingezahlt. Meine Tendenz ist, dass ich für meine Frau in 2018 noch eine Einzahlung mache, damit sie die volle Zulage für sich und beide Kinder erhält. In meinen Vertrag würde ich erstmal keine weitere Einzahlung vornehmen, auch wenn ich dann keine Zulagen für mich erhalte.
  4. Einzahlungen für die Zukunft: Ist es sinnvoll in beide Verträge ab 2019 wieder jeweils 159€ pro Monat einzuzahlen?

 

Wie sollte ich mit dem Vertrag und dem Guthaben weitermachen bzw. sollen dieses Jahr noch Einzahlungen in den Vertrag der Frau geleistet werden?

 

Vielen Dank für eure Anregungen

 

Beste Grüße

Bavarese

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Bavarese

Hallo zusammen,

 

da  das Thema immer noch aktuell ist, wollte ich mal ein Update geben.

 

Folgendes hat sich seit Dezember getan:

Die LBS hat mir einen neuen Tarif angeboten um die Zinsen zu sichern. Aufgrund der Abschlusskosten und da ich von gleichbleibenden Zinsen ausgehe, wurde kein BSV abgeschlossen.

 

Am 4.12.2018 um 07:45 von Bavarese:

Einzahlungen für 2018: Seit April 2017 wird nichts mehr in die Bausparverträge eingezahlt. Meine Tendenz ist, dass ich für meine Frau in 2018 noch eine Einzahlung mache, damit sie die volle Zulage für sich und beide Kinder erhält. In meinen Vertrag würde ich erstmal keine weitere Einzahlung vornehmen, auch wenn ich dann keine Zulagen für mich erhalte.

Für meine Frau wurden in 2018 der Mindestbetrag von 60€ eingezahlt, damit sie die Zulage erhält. In meinen Vertrag wurde nichts mehr eingezahlt.

 

Am 4.12.2018 um 07:45 von Bavarese:

Einzahlungen für die Zukunft: Ist es sinnvoll in beide Verträge ab 2019 wieder jeweils 159€ pro Monat einzuzahlen?

In 2019 wurde in beide Verträge noch nichts eingezahlt.

 

Am 4.12.2018 um 07:45 von Bavarese:

Bei Fälligkeit der Darlehen Entnahme des Geldes aus BSV und Reduzierung der Restschuld um ca. 40.000€. Es wäre dann nach der Tilgung noch eine Restschuld von ca. 82.000€ vorhanden. Danach nur noch Abschluss einer Anschlussfinanzierung i.H.v. 82.000€. Wenn ich aber das Wohnförderkonto mit den Werten von 2017 hochrechne, komme ich in 25 Jahren auf ca. 70.000€ (Frau auf:  37.800€, Mann: 32.500€), die dann verteuert werden müssten. Wenn man diesen Weg wählt, sollte man sich m.E. in der Zukunft mit der Minderung des WFK auseinandersetzen.

Stand heute ist diese Variante mein Favorit.

Ich verfolge mehrere Diskussionen hier im Forum wo es um die Minderung des WFK geht. Da ich von gleichbleibenden Zinsen ausgehe wird eine Anschlussfinanzierung vss. erst ab Mitte/ Ende 2019 erfolgen. Falls jemand Erfahrungen mit der Minderung des WFK machen durfte, bin ich gerne an einem Austausch interessiert.

 

Gruß

Bavarese

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Rohlöff

Hallo,

ich arbeite zur Zeit ganz konkret an der Auflösung eines WfKs.

Nähere Infos gibt es spätestens bis zum Ende diesen Jahres.

Ich werde in meinem eigenen thread dann wieder posten ("Sinnvoller Umgang...")

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
vor 2 Stunden von Bavarese:

 Stand heute ist diese Variante mein Favorit.

Ich verfolge mehrere Diskussionen hier im Forum wo es um die Minderung des WFK geht. Da ich von gleichbleibenden Zinsen ausgehe wird eine Anschlussfinanzierung vss. erst ab Mitte/ Ende 2019 erfolgen.

Ich würde zum Zeitpunkt der geplanten Ablösung in Abhängigkeit der Anschlusszinskonditionen prüfen, ob ich die Bausparverträge nicht noch ein Weilchen länger laufen lassen kann. Die Zinsbindungsfristen der zu verlängernden Darlehen kannst Du hierbei ja selbst festlegen. Vielleicht ist eine Weiternutzung der Riesterförderung bei späterer Entnahme der günstigere Weg. Dies kann allerdings nur zutreffen, wenn Du eine sehr günstige Anschlussfinanzierung bekommst und sich durch die spätere Inanspruchnahme der BSpV die Verzinsungszeit des WFK verringert.

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Bavarese

@Rohlöff

Ich verfolge deinen Thread bereits aufmerksam. Mal abwarten wie es bei dir weitergeht :thumbsup:

 

@Knacker

Den Gedanken der späteren Ablösung hatte ich auch schon.

Wenn ich dies jedoch mache, muss ich ca. 40.000€ mehr Darlehen aufnehmen. Dem gegenüber müsste ich die Zinserträge aus dem BSV und die geringere Summe aus dem WFK stellen. Nach einer groben Rechnung komme ich bei 40.000€ bei 1% auf 400€ höhere Zinsen pro Jahr. Auf der anderen Seite hätte ich ca. 400€ Zinserträge und ein um ca. 400€  ansteigendes WFK pro Jahr. Rein wirschaftlich betrachtet könnte diese Variante günstiger laufen.  Da spielt aber auch der psychologische Effekt mit rein. Man hätte 40.000€ höhere Schulden, was man auch abwägen muss. Außerdem ist es doch auch schön wenn man endlich mit seinem Häuschen fertig ist und nicht ewig einen Betrag x mit sich rumschleppen muss.

 

Gruß

Bavarese

 

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
vor 18 Stunden von Bavarese:

Den Gedanken der späteren Ablösung hatte ich auch schon.

Wenn ich dies jedoch mache, muss ich ca. 40.000€ mehr Darlehen aufnehmen. Dem gegenüber müsste ich die Zinserträge aus dem BSV und die geringere Summe aus dem WFK stellen. Nach einer groben Rechnung komme ich bei 40.000€ bei 1% auf 400€ höhere Zinsen pro Jahr.

Das ist doch bescheiden, wenn man mit den Vorteilen vergleicht.

vor 18 Stunden von Bavarese:

Auf der anderen Seite hätte ich ca. 400€ Zinserträge und ein um ca. 400€  ansteigendes WFK pro Jahr. Rein wirschaftlich betrachtet könnte diese Variante günstiger laufen.

Wenn Du zum Zeitpunkt des Auslaufens der Zinsbindung so eine günstige Anschlussfinanzierung bekommst, dann ist das auf jeden Fall die günstigere Variante. Nebenbei kannst Du die Riesterförderung weiterhin in Anspruch nehmen, was auch von Vorteil ist.

vor 18 Stunden von Bavarese:

Da spielt aber auch der psychologische Effekt mit rein. Man hätte 40.000€ höhere Schulden, was man auch abwägen muss. Außerdem ist es doch auch schön wenn man endlich mit seinem Häuschen fertig ist und nicht ewig einen Betrag x mit sich rumschleppen muss.

Dazu habe ich eine ganz andere Einstellung. Effektiv hast Du keine höheren Schulden, das Geld steckt im BSpV und kann im schlimmsten Notfall sogar - allerdings förderschädlich - für private Zwecke reaktiviert werden.

Am 4.12.2018 um 07:45 von Bavarese:

Es stellt sich die Frage wie wir mit den Verträgen weiter umgehen:

..

3. Einzahlungen für 2018: Seit April 2017 wird nichts mehr in die Bausparverträge eingezahlt. Meine Tendenz ist, dass ich für meine Frau in 2018 noch eine Einzahlung mache, damit sie die volle Zulage für sich und beide Kinder erhält. In meinen Vertrag würde ich erstmal keine weitere Einzahlung vornehmen, auch wenn ich dann keine Zulagen für mich erhalte.

4.Einzahlungen für die Zukunft: Ist es sinnvoll in beide Verträge ab 2019 wieder jeweils 159€ pro Monat einzuzahlen?

 

Wie sollte ich mit dem Vertrag und dem Guthaben weitermachen bzw. sollen dieses Jahr noch Einzahlungen in den Vertrag der Frau geleistet werden?

Wenn Du Dir die Ansparung des Riesters neben Deiner Finanzierung  leisten kannst,  würde ich die Bausparverträge trotzdem nicht weiter ansparen. Statt dessen solltet ihr zumindest für die Ehefrau einen Fonds-Sparplan (vielleicht bei Fairr) beginnen. Dies hätte den Vorteil, dass ihr ggf. nur so viel zur Schuldentilgung entnehmen könnt, damit der Rest des verbleibenden Kapital als Kleinbetragsrente fällig werden kann.

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Bavarese

Hallo zusammen,

 

nachdem zwischenzeitlich ein dreiviertel Jahr vergangen ist, hier ein Update.

Für meine Frau wurde auch in 2019 der Sockelbetrag von 60€ eingezahlt, da sie damit für sich und die zwei Kids 775€ Zulage erhielt.

 

Am 11.6.2019 um 11:30 von Bavarese:
Am 4.12.2018 um 07:45 von Bavarese:

Bei Fälligkeit der Darlehen Entnahme des Geldes aus BSV und Reduzierung der Restschuld um ca. 40.000€. Es wäre dann nach der Tilgung noch eine Restschuld von ca. 82.000€ vorhanden. Danach nur noch Abschluss einer Anschlussfinanzierung i.H.v. 82.000€. Wenn ich aber das Wohnförderkonto mit den Werten von 2017 hochrechne, komme ich in 25 Jahren auf ca. 70.000€ (Frau auf:  37.800€, Mann: 32.500€), die dann verteuert werden müssten. Wenn man diesen Weg wählt, sollte man sich m.E. in der Zukunft mit der Minderung des WFK auseinandersetzen.

Stand heute ist diese Variante mein Favorit.

Ich verfolge mehrere Diskussionen hier im Forum wo es um die Minderung des WFK geht. Da ich von gleichbleibenden Zinsen ausgehe wird eine Anschlussfinanzierung vss. erst ab Mitte/ Ende 2019 erfolgen. Falls jemand Erfahrungen mit der Minderung des WFK machen durfte, bin ich gerne an einem Austausch interessiert.

Meine ursprüngliche Variante habe ich begraben, da ich keinen Anbieter gefunden habe, der Minderungsbeiträge annimmt. Meine Frau und ich haben uns entschieden Wohnriester zu beenden.

 

Damit ich eine Grundlage für eine Entscheidung "Kündigung ja/nein" bekomme, habe ich alle Zulagen und Steuervorteile seit Beginn Riester zusammengeschrieben. Um zu sehen ob ich mich nicht doch irgendwo verrechnet habe, wurde bei der ZfA eine Anfrage nach der Höhe der Zulagen und Steuervorteile gestellt. Das Ergebnis sollte in den nächsten 1-2 Wochen kommen. In diesem Gespräch habe ich auch darauf hingewiesen, dass mir der Wohnriester so nicht mehr zusagt und ich überlege förderschädlich zu kündigen und dafür diese Aufstellung benötige um eine Entscheidung treffen zu können.

Mein Vorgehen wäre wie folgt gewesen: Ich kündige den Vertrag förderschädlich und bekomme das Guthaben abzüglich Zulagen/ Steuervorteile ausbezahlt.

Im Gespräch hat mir der Mitarbeiter noch eine andere, mir bisher unbekannte, Lösung genannt. Er hat gesagt sie verwalten auch Konten wo es anders gemacht wurde. Man entnimmt das Guthaben für die Anschlussfinanzierung (das wäre jetzt mein Fall) oder Umbau, etc und das Wohnförderkonto beginnt dann zu laufen. Soweit ist das klar. Direkt im Anschluss daran kündigt man seinen Wohnriestervertrag (bei mir ein klassischer Bausparer) und kann dann das Wohnförderkonto zu diesem Zeitpunkt auflösen. Da das WFK dann bereits läuft müsste man bei einer einmaligen Zahlung nur 70% der Steuervorteile zurückzahlen. Die Zulagne müssen natürlich vollständig zurückgezahlt werden. Diese Möglichkeit war mir jetzt so nicht bewußt. Ich dachte den 30%igen Nachlass bekommt man nur, wenn man das Wohnförderkonto im Alter, in der Rente, auflöst.

 

Ist das so möglich? Wenn ja, was für Fallstricke gibt es dabei noch zu beachten?

 

Gruß

Bavarese

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Knacker
vor 20 Minuten von Bavarese:

Im Gespräch hat mir der Mitarbeiter noch eine andere, mir bisher unbekannte, Lösung genannt. Er hat gesagt sie verwalten auch Konten wo es anders gemacht wurde. Man entnimmt das Guthaben für die Anschlussfinanzierung (das wäre jetzt mein Fall) oder Umbau, etc und das Wohnförderkonto beginnt dann zu laufen. Soweit ist das klar.

Korrekt, hier wird in Höhe des entnommenen Kapitals das Wohnförderkonto angelegt.

vor 22 Minuten von Bavarese:

Direkt im Anschluss daran kündigt man seinen Wohnriestervertrag (bei mir ein klassischer Bausparer) und kann dann das Wohnförderkonto zu diesem Zeitpunkt auflösen.

Hier wird die Erhöhung des Wohnförderkontos um das Bauspardarlehen verhindert. Aber warum sollte zeitgleich das Wohnförderkonto aufgelöst werden können?

 

vor 22 Minuten von Bavarese:

Da das WFK dann bereits läuft müsste man bei einer einmaligen Zahlung nur 70% der Steuervorteile zurückzahlen. Die Zulagne müssen natürlich vollständig zurückgezahlt werden. Diese Möglichkeit war mir jetzt so nicht bewußt. Ich dachte den 30%igen Nachlass bekommt man nur, wenn man das Wohnförderkonto im Alter, in der Rente, auflöst.

Diese Lösung ist so unbekannt, weil es sie nicht gibt. Da hast Du sicher etwas falsch verstanden. Einen 30prozentigen Nachlass gibt es nur ab Beginn der Auszahlungsphase auf die steuerpflichtige Summe des Wohnförderkontos, denn dann müssen davon nur 70 % versteuert werden. Nur 70 % der Steuervorteile zurückzahlen ist Kokolores, gibt es nicht. Selbst wenn Du während der Ansparphase die Selbstnutzung aufgeben würdest, müsstes Du das um die fiktive Verzinsung erhöhte Wohnförderkonto zu 100 % versteuern. Dieses enthält natürlich auch die Zulagen, die dann nicht explizit zurückgezahlt werden müssen.

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Bavarese

Hallo Knacker,

 

danke schonmal für deine Anmerkungen.

vor 2 Stunden von Knacker:
vor 3 Stunden von Bavarese:

Direkt im Anschluss daran kündigt man seinen Wohnriestervertrag (bei mir ein klassischer Bausparer) und kann dann das Wohnförderkonto zu diesem Zeitpunkt auflösen.

Hier wird die Erhöhung des Wohnförderkontos um das Bauspardarlehen verhindert. Aber warum sollte zeitgleich das Wohnförderkonto aufgelöst werden können?

Was meinst du mit "Hier wird die Erhöhung des Wohnförderkontos verhindert"? So wie der Mitarbeiter der ZfA es mir erklärt hat kann ich das Guthaben für eine wohnwirtschaftliche Verwendung (bei mir Anschlussfinanzierung) entnehmen und das WFK beginnt zu laufen. Ein Darlehen würde ich nicht aufnehmen. Wie im nächsten Absatz geschrieben, konnte ich die Variante, die der Mitarbeiter mir genannt hat, nicht ganz glauben.

 

vor 2 Stunden von Knacker:
vor 3 Stunden von Bavarese:

Da das WFK dann bereits läuft müsste man bei einer einmaligen Zahlung nur 70% der Steuervorteile zurückzahlen. Die Zulagne müssen natürlich vollständig zurückgezahlt werden. Diese Möglichkeit war mir jetzt so nicht bewußt. Ich dachte den 30%igen Nachlass bekommt man nur, wenn man das Wohnförderkonto im Alter, in der Rente, auflöst.

Diese Lösung ist so unbekannt, weil es sie nicht gibt. Da hast Du sicher etwas falsch verstanden. Einen 30prozentigen Nachlass gibt es nur ab Beginn der Auszahlungsphase auf die steuerpflichtige Summe des Wohnförderkontos, denn dann müssen davon nur 70 % versteuert werden. Nur 70 % der Steuervorteile zurückzahlen ist Kokolores, gibt es nicht. Selbst wenn Du während der Ansparphase die Selbstnutzung aufgeben würdest, müsstes Du das um die fiktive Verzinsung erhöhte Wohnförderkonto zu 100 % versteuern. Dieses enthält natürlich auch die Zulagen, die dann nicht explizit zurückgezahlt werden müssen.

Das ich etwas falsch verstanden habe glaube ich nicht, weil ich mehrmals nachgefragt habe ob ich das richtig verstanden habe. Deshalb hab ich auch hier im WPF gefragt, weil ich das nicht glauben konnte und es auch noch nie gehört oder gelesen habe. Wenn es diese Möglichkeit gäbe, würden viele auf diese Idee kommen, vor allem mit dem 30%igen Nachlass. Dachte mir schon dass es nicht geht.

 

Wenn ich die eigentliche Aussage des ZfA-Mitarbeiters anders denke, komme ich auf diese Variante.

1. Ich entnehme das Guthaben für eine wohnwirtschaftliche Verwendung und das WFK beginnt zu laufen.

2. Direkt im Anschluss an die Auszahlung des Guthabens kündige ich den Wohnriestervertrag.

3. Kann ich jetzt das Wohnförderkonto gleich ausgleichen? Und wenn ja, wie kann ich mir das vorstellen?

Mit "ausgleichen" meine ich nicht die Einzahlung von Minderungsbeiträgen, denn das ist bei meinem Anbieter (LBS) nicht zulässig und einen anderen Anbieter habe ich leider nicht gefunden. Außerdem wäre ja der Vertrag zu diesem Zeitpunkt nicht mehr existent, da ich ihn lt. Zfa-Mitarbeiter nach der Guthabenentnahme kündigen sollte.

 

Ist dieses Vorgehen möglich? Je nach Antwort hätte ich dann noch ein paar Fragen dazu :-*

 

Gruß

Bavarese

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Knacker
vor 3 Stunden von Bavarese:

Was meinst du mit "Hier wird die Erhöhung des Wohnförderkontos verhindert"? So wie der Mitarbeiter der ZfA es mir erklärt hat kann ich das Guthaben für eine wohnwirtschaftliche Verwendung (bei mir Anschlussfinanzierung) entnehmen und das WFK beginnt zu laufen. Ein Darlehen würde ich nicht aufnehmen.

Keine geförderte Darlehenstilgung führt auch nicht zu einer Erhöhung des WFK (abgesehen von der zweiprozentigen).

 

vor 3 Stunden von Bavarese:

Wenn ich die eigentliche Aussage des ZfA-Mitarbeiters anders denke, komme ich auf diese Variante.

1. Ich entnehme das Guthaben für eine wohnwirtschaftliche Verwendung und das WFK beginnt zu laufen.

2. Direkt im Anschluss an die Auszahlung des Guthabens kündige ich den Wohnriestervertrag.

3. Kann ich jetzt das Wohnförderkonto gleich ausgleichen? Und wenn ja, wie kann ich mir das vorstellen?

Mit der Kündigung beendest Du zwar das weitere Ansparen bzw. Tilgen der Bausparverträge, aber das WFK bleibt erhalten. Das kann man nur auflösen, wenn die Selbstnutzung der Immobilie aufgibt, Minderungsbeiträge bei einem anderen Anbieter einzahlt oder stirbt.

 

vor 3 Stunden von Bavarese:

 Außerdem wäre ja der Vertrag zu diesem Zeitpunkt nicht mehr existent, da ich ihn lt. Zfa-Mitarbeiter nach der Guthabenentnahme kündigen sollte.

Richtig, aber das ist bei jedem Riestervertrag so. Wird das angesparte Kapital zur Schuldentilgung komplett entnommen, dann kann Vertrag unabhängig vom weiterlaufenden WFK beendet werden.

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Bavarese

Hallo zusammen,

 

die Rückmeldung von der ZfA zwecks Zulagen und Steuervorteile ist mittlerweile gekommen und meine Frau und ich haben uns jetzt endgültig entschieden beide Wohnriester zu beenden. Ich hätte noch eine Frage zum Ablauf, da ich unterschiedlichen Aussagen bekommen habe.
 

1. Kündigung des Wohnriestervertrages

2. Ich bekomme nach 4-6 Wochen das Guthaben abzüglich der Zulagen von der LBS ausgezahlt

3. Rückzahlung der Steuervorteile

    Wie erfolgt die Rückzahlung? Hiebei habe ich unterschiedliche Aussagen seitens Finanzamt erhalten.

    1. Ich bekomme nach 1-2 Monaten einen Bescheid und muss dann den Betrag zurückzahlen.

    2. Die Rückzahlung erfolgt bei einer Kündigung in 2020 mit der nächsten Steuererklärung, die irgendwann im Frühjahr 2021 erfolgt.

    Da beide Aussagen vom Finanzamt kommen bin ich etwas verunsichert und wollte mal fragen ob jemand schonmal so eine Rückzahlung geleistet hat und wenn ja, wie diese erfolgt ist.

 

Ist dieser Ablauf/ das Vorgehen so korrekt?

 

Da ich per PN gebeten wurde meine Gründe zu nennen, mache ich das hier gerne öffentlich.

Im Rahmen der Anschlussfinanzierung habe ich mich u.a. mit dem Wohnriester auseinandergesetzt. Für den Wohnriester spricht, dass ich dafür ca. 400€ Zinsen pro Jahr bekomme. Ich hätte Anfang nächsten Jahres das Guthaben für die Anschlussfinanzierung verwenden wollen und dadurch wäre das WFK losgelaufen. Zum Renteneintritt hätte es Stand heute, ohne weitere Einzahlungen, ca. 75.000€ betragen. Meine erste Idee mit der Minderung des WFK habe ich verworfen, da ich keinen Anbieter gefunden habe, der Minderungsbeiträge annimmt.

Wenn ich die Verträge förderschädlich kündige, reicht die Summe für die Anschlussfinanzierung aus, auch wenn ich Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen muss. Die mangelnde Flexibilität und auch die Unwägbarkeit im Alter (Verkauf der Immo und nur Miete, Umzug ins Elternhaus, ....) waren für mich der Grund zu kündigen. 

 

Gruß

Bavarese

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Knacker
vor 4 Stunden von Bavarese:

1. Kündigung des Wohnriestervertrages

2. Ich bekomme nach 4-6 Wochen das Guthaben abzüglich der Zulagen von der LBS ausgezahlt

3. Rückzahlung der Steuervorteile

    Wie erfolgt die Rückzahlung? Hiebei habe ich unterschiedliche Aussagen seitens Finanzamt erhalten.

    1. Ich bekomme nach 1-2 Monaten einen Bescheid und muss dann den Betrag zurückzahlen.

    2. Die Rückzahlung erfolgt bei einer Kündigung in 2020 mit der nächsten Steuererklärung, die irgendwann im Frühjahr 2021 erfolgt.

    Da beide Aussagen vom Finanzamt kommen bin ich etwas verunsichert und wollte mal fragen ob jemand schonmal so eine Rückzahlung geleistet hat und wenn ja, wie diese erfolgt ist.

 

Ist dieser Ablauf/ das Vorgehen so korrekt?

Ich denke die LBS zahlt Dir das um Zulagen und Steuerförderung reduzierte Restguthaben aus. So war es zumindest bei einem Fondssparplan, den mein Sohn bei Union Investment steuerschädlich gekündigt hat. Im Übrigen solltest Du solche Fragen an die ZfA oder an den Anbieter adressieren.  Beim Finanzamt muss lediglich ein verbleibender (Zins-)Gewinn versteuert werden.

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Bavarese

Hallo Knacker,

 

ich musste wegen einer anderen Sache mit dem FA telefonieren und hatte die Hoffnung diese Frage auch gleich klären zu können. Aber du hast natürlich Recht, dass dafür die LBS der richtige Ansprechpartner ist. Obwohl es naheliegt habe ich daran gar nicht gedacht :wallbash:.

vor 14 Stunden von Knacker:

Ich denke die LBS zahlt Dir das um Zulagen und Steuerförderung reduzierte Restguthaben aus

Nach einem Telefonat mit der LBS ist es so wie du gesagt hast. Die LBS zahlt das Guthaben abzüglich Zulagen und Steuervorteile aus. D.h. ich muss mich dabei um nichts mehr kümmern.

vor 15 Stunden von Knacker:

Beim Finanzamt muss lediglich ein verbleibender (Zins-)Gewinn versteuert werden.

Daran sollte man natürlich auch denken, nicht dass man bei der Steuererklärung überrascht wird.

 

Die Dame nannte mir noch 2 Möglichkeiten der Kündigung. Wenn ich die Kündigungsfrist, bei meinem Vertrag 3 Monate, einhalte, entstehen keine Kosten. Möchte ich den Vertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen, wird ein Zinsausgleich von 3% auf den Auszahlbetrag (Guthaben-Zulagen-Steuervorteil) fällig. Wenn ich dabei beide Verträge von meiner Frau und von mir betrachte kommt da schon eine nette Summe zustande. Da ich das Geld erst Anfang nächsten Jahres benötige, kann ich die Kündigungsfrist einhalten und somit ist kein Zinsausgleich fällig.

 

Gruß

Bavarese

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Bavarese

Hallo zusammen,

 

letzte Woche habe ich das Restguthaben von der LBS überwiesen bekommen und somit ist für mich das Thema Wohnriester bzw. Riester abgeschlossen.

 

Gruß

Bavarese

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