Maciej Dezember 3, 2018 Bundesrat schützt Schweizer Börse mit Notrecht Zitat Zum Schutz der Schweizer Börse greift der Bundesrat zu Notrecht: Ab 2019 dürfen in der EU keine Schweizer Aktien mehr gehandelt werden. Damit will der Bundesrat den Aktienhandel in der Schweiz in Gang halten. [...] Die Verordnung tritt am Freitagabend in Kraft und ist auf drei Jahre befristet. Der Bundesrat hofft, bis dahin eine Lösung mit der EU gefunden zu haben. Die Schweiz und die EU können sich anscheinend nicht auf eine gleichberechtigte Anerkennung von Börsenregulierungen einigen, weshalb die Schweiz nun mit diesem Notrecht etwas mehr Druck aufbauen will. Wenn ich das richtig verstehe, ist das Verbot im nächsten Jahr nach aktuellem Verhandlungsstand wahrscheinlich, sofern es aber noch eine Einigung gibt, wird es dann einfach umgangen. Ich bin etwas verwundert, von diesem Thema vorher noch nie gelesen zu haben. Sollte das wirklich so kommen, wie im Artikel beschrieben, wäre es vielleicht ratsam, sich schon mal Gedanken zu machen, wie man mit den eigenen Schweizer Aktien im Depot im Falle des bleibenden Verbots verfahren will. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mike4001 Dezember 3, 2018 Naja es kann sich dann doch nur um ein Verbot des Kaufs neuer Aktien handeln oder? Wenn ich jetzt schon Aktien habe können diese ja nicht vom Verkauf ausgeschlossen werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck Dezember 3, 2018 · bearbeitet Dezember 3, 2018 von Rubberduck vor 8 Minuten schrieb mike4001: Naja es kann sich dann doch nur um ein Verbot des Kaufs neuer Aktien handeln oder? Wenn ich jetzt schon Aktien habe können diese ja nicht vom Verkauf ausgeschlossen werden. Aber wie wirst Du die dann wieder los? Vermutlich müssen die Broker einfach Zürich als Börsenplatz anbieten. Das sollte aber bei liquiden Aktien kein Problem werden. (Offensichtlich nicht so einfach.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reko Dezember 3, 2018 · bearbeitet Dezember 3, 2018 von reko vor 7 Stunden schrieb Maciej: Bundesrat schützt Schweizer Börse mit Notrecht Wie würde das aussehen? Die Schweiz kann ja kein Gesetz für ausländische Börsen erlassen. Auch die Lagerung der Aktien erfolgt idR ausserhalb der Schweiz. Der ganze Vorgang liegt außerhalb des schweizer Hoheitsgebiets. Es könnte höchstens der Besitzstatus für Ausländer aberkannt werden. Das wäre schwer nur auf die EU zu beschränken und nicht im Interesse der schweizer Firmen. Die USA machen sowas mit Boykottdrohungen, dafür ist die Schweiz aber etwas klein. Es könnte auch der Handel von Schweizern im Ausland verboten werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maikel Dezember 3, 2018 vor 11 Minuten schrieb Rubberduck: Aber wie wirst Du die dann wieder los? Vermutlich müssen die Broker einfach Zürich als Börsenplatz anbieten. Das sollte aber bei liquiden Aktien kein Problem werden. (Offensichtlich nicht so einfach.) Wieso ist das nicht so einfach? Mir allerdings relativ egal, meine Lindt&Sprüngli sind eine steuerfreie Halteposition. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hund555 Dezember 3, 2018 vor 20 Minuten schrieb Rubberduck: Aber wie wirst Du die dann wieder los? In Schweizer und anderen aussereuropäischen Handelsplätzen (z.b. USA) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Dezember 3, 2018 Artikel der Schweizer Handelszeitung vom letzten Freitag, der die Hintergründe beschreibt: Handel mit Schweizer Aktien in der EU ab 2019 verboten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck Dezember 3, 2018 Wie müsste dann aussehen? Transfer auf ein Schweizer Depot und dann verkaufen? vor 3 Minuten schrieb hund555: In Schweizer und anderen aussereuropäischen Handelsplätzen (z.b. USA) Und wieso kann man die Aktien dann dort nicht auch KAUFEN? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hund555 Dezember 3, 2018 vor 9 Minuten schrieb Rubberduck: Wie müsste dann aussehen? Transfer auf ein Schweizer Depot und dann verkaufen? Und wieso kann man die Aktien dann dort nicht auch KAUFEN? Doch, können sie: Zitat Die EU-Händler könnten weiterhin an der Schweizer Börse Handel treiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reko Dezember 3, 2018 · bearbeitet Dezember 3, 2018 von reko vor 54 Minuten schrieb hund555: Doch, können sie: Zitat Die EU-Händler könnten weiterhin an der Schweizer Börse Handel treiben. Das können europäische Händler nicht wegen des Verbots der EU (Artikel zitiert von Ramstein) Zitat Um Druck auf die Schweiz auszuüben, droht die EU, die Schweizer Börsenregulierung nicht als gleichwertig zu anerkennen. Händlern aus der EU wäre dann der Aktienhandel an der Schweizer Börse verboten. Ob die EU das auch so sieht ist nicht sicher. Zitat Deshalb soll der Schweizer Handel aus der EU abgezogen werden. Wenn Schweizer Aktien nicht «systematisch und regelmässig» an EU-Handelsplätzen gehandelt werden, benötigt die Schweizer Börse gemäss der EU-Finanzmarktverordnung (MiFIR) keine Gleichwertigkeitsanerkennung. Die EU-Händler könnten weiterhin an der Schweizer Börse Handel treiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hund555 Dezember 3, 2018 · bearbeitet Dezember 3, 2018 von hund555 Als EU-Händler könnte ich an US-Börsen mit Schweizer Aktien handeln, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reko Dezember 3, 2018 · bearbeitet Dezember 3, 2018 von reko vor 26 Minuten schrieb hund555: Ich verstehe den Artikel nicht ganz, mein zitierter Satz ist auch aus dem Artikel: Und als EU-Händler könnte ich doch auch an US-Börsen mit Schweizer Aktien handeln, oder? Kurzfassung: Die EU will Druck auf die Schweiz ausüben und droht ab 2019 die schweizer Börsenregulierung nicht mehr als gleichwertig anzuerkennen. Konsequenz: die EU-Händler dürften nicht mehr an der schweizer Börse handeln. Antwort: Die Schweiz kündigt an die schweizer Börse mit Notrecht zu schützen. Durch das schweizer Verbot (das von der Schweiz überhaupt nicht kontrolliert werden kann) soll es keinen systematischen und regelmässigen Handel schweizer Aktien an europäischen Börsen geben und damit würde die EU Drohung ins Leere laufen. Für mich ist das nur eine schwache Drohung/Antwort. Das ist in etwa so wirksam wie der Hinweis "diese Meldung ist nicht zur Verbreitung in der USA und darf von US-Bürgern nicht gelesen werden". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maikel Dezember 3, 2018 vor 2 Stunden schrieb Maikel: Mir allerdings relativ egal, meine Lindt&Sprüngli sind eine steuerfreie Halteposition. Das muß ich wohl zurücknehmen, zumindest der Kurs dieser Aktie scheint auf die zukünftig eingeschränkten Handelsmöglichkeiten negativ zu reagieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Dezember 3, 2018 WENN das so kommen sollte, wäre das tatsächlich ein gewisses Problem - zumal völlig unklar wäre, ob man als Deutscher seine Schweizer Aktien überhaupt noch irgendwo handeln könnte, wenn sie tatsächlich in der EU nicht mehr gehandelt werden würden. Denn wenn die Schweizer Börsen keine Gleichwertigkeitsanerkennung erhalten, wären mutmaßlich auch die Direktzugänge zu Schweizer Börsen via deutschem Broker eingeschränkt (oder ganz unzugänglich wie z.B. die Börse Moskau). Kurzfristig birgt das kurstechnisch größere Gefahren für Nestlé, Novartis, Roche und all die anderen. Selbst mit der Zugehörigkeit in europäischen Indizes wäre u.U. gefährdet. Leider wird in dem Artikel überhaupt nicht erwähnt, warum die EU die Anerkennung nicht gewährt - wahrscheinlich handelt es sich um Fragen steuerlicher Transparenz, aber klar ist das nicht. Wenn Schweizer Aktien aber tatsächlich schon 2019 für Europäer zunächst vielleicht überhaupt gar nicht mehr handelbar sind, wäre das sicher ein schwerer Schlag für die Schweizer Unternehmen. Die EU dürfte hier am deutlich längeren Hebel sitzen, so dass mir politische Zugeständnisse der Schweiz noch im Dezember '18 doch hochwahrscheinlich erscheinen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Dezember 3, 2018 Die Frage ob man als EU-Bürger schweizer Aktien handeln kann, ist dann abhängig davon ob eine Verwahrstelle in der Schweiz vorhanden ist auf die man zugreifen kann. Für Fonds (ETFs) sollte das kein großes Problem darstellen. Für Privatpersonen schon eher und hängt vom Broker ab. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Dezember 3, 2018 vor 11 Minuten schrieb ImperatoM: Leider wird in dem Artikel überhaupt nicht erwähnt, warum die EU die Anerkennung nicht gewährt - wahrscheinlich handelt es sich um Fragen steuerlicher Transparenz, aber klar ist das nicht. Ich denke es ist eine Frage der Homogenisierung. Wenn die EU die schweizer Börsenaufsicht als gleichwertig anerkennt und umgekehrt, erfolgt keine Zulassungsprüfung mehr für schweizer Wertpapiere und umgekehrt. Das muss nicht zwingend den Aktienhandel als Ursache haben. Die Börsenaufsicht/Regulierung hat sehr viele Aspekte über die man sich vermutlich nicht allesamt einigen kann. Das fängt mit Anlegertransparenz an, mit der die Schweizer so ihre Probleme haben. Zulassung von Investmentfonds. etc. pp. Die Schweiz ist in sehr vielen Dingen weit weniger reguliert als die EU. Wenn man also dieser Gleichbehandlung von Seite der EU zustimmt, öffnet man dem eigenen Finanzmarkt ein Hintertürchen um all den schönen Regulierungen auszuweichen. Nur als Hinweis: Das ist nur eine Vermutung von mir. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kesox Dezember 3, 2018 vor 28 Minuten schrieb ImperatoM: Leider wird in dem Artikel überhaupt nicht erwähnt, warum die EU die Anerkennung nicht gewährt - wahrscheinlich handelt es sich um Fragen steuerlicher Transparenz, aber klar ist das nicht. Die EU benutzt die Verweigerung der gegenseitigen Anerkennung als Druckmittel für die aktuellen Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Die Verhandlungen laufen schon seit 4 Jahren. In der Schweiz wird der Vorschlag der EU abgelehnt u.a. wegen der Vorbehalte der Gewerkschaften, die eine Aufweichung des Schweizer Lohnschutz befürchten. Die EU wiederum will hart bleiben, um ein Exempel gegenüber Grossbritannien zu statuieren. https://www.nzz.ch/schweiz/rahmenabkommen-eine-unendliche-geschichte-ld.1398081 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Dezember 3, 2018 vor 14 Minuten schrieb kesox: In der Schweiz wird der Vorschlag der EU abgelehnt u.a. wegen der Vorbehalte der Gewerkschaften, die eine Aufweichung des Schweizer Lohnschutz befürchten. Die EU wiederum will hart bleiben, um ein Exempel gegenüber Grossbritannien zu statuieren. https://www.nzz.ch/schweiz/rahmenabkommen-eine-unendliche-geschichte-ld.1398081 Interessanter Link! Objektiv kann man wohl schon feststellen, dass die Voranmeldepflicht für europäische Firmen eine Diskriminierung dieser darstellen, die innerhalb der EU unzulässig wäre. Wenn die Schweiz hier eine Sonderbehandlung bekommt, fällt es der EU natürlich schwer zu argumentieren, warum GB nicht die gleiche bekommen sollte - oder warum nicht auch ein EU-Vollmitglied wie Österreich seinen Arbeitsmarkt gegen Osteuropa auf diese Art schützen dürfte. Insofern kann die EU hier eigentlich kaum nachgeben, ich verstehe aber auch das Schweizer Interesse. Dennoch sitzt die EU wohl am deutlich längeren Hebel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kesox Dezember 3, 2018 vor 18 Minuten schrieb ImperatoM: Interessanter Link! Objektiv kann man wohl schon feststellen, dass die Voranmeldepflicht für europäische Firmen eine Diskriminierung dieser darstellen, die innerhalb der EU unzulässig wäre. Wenn die Schweiz hier eine Sonderbehandlung bekommt ... Die Voranmeldepflicht von 8 Tagen ist schon lange in Kraft. Letztens habe ich im Schweizer Fernsehen einen Bericht über die Kontrolleure gesehen. Durch die Voranmeldepflicht kennen die Kontrolleure die Baustellen wo die Handwerker aus der EU arbeiten und können in den Dokumente überprüfen, dass die Handwerker quasi den Schweizer Lohn gezahlt bekommen. Hier noch einige Details zur Voranmeldepflicht: https://www.nzz.ch/wirtschaft/piesackt-die-schweiz-auslaendische-firmen-ld.1358416 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Dezember 3, 2018 vor 1 Stunde schrieb kesox: Letztens habe ich im Schweizer Fernsehen einen Bericht über die Kontrolleure gesehen. Durch die Voranmeldepflicht kennen die Kontrolleure die Baustellen wo die Handwerker aus der EU arbeiten und können in den Dokumente überprüfen, dass die Handwerker quasi den Schweizer Lohn gezahlt bekommen. Verständlich - aber braucht man dafür 8 Tage Vorlaufzeit? 2-3 Tage dürften m.E. völlig ausreichen, um den Kontrolldruck hoch genug sein zu lassen. Klar kann es im Einzelfall dann mal enger werden als bei acht Tagen, aber es muss ja auch nicht jede Baustelle kontrolliert werden, so dass hier die Schweiz wohl noch genug Raum zur Kompromissbereitschaft hat. Für EU-Unternehmen würde eine auf zwei Tage verkürzte Zeit den Nachteil der Voranmeldung beinahe aufheben - da ohnehin i.d.R. mit einem Anreise- und Planungstag zu rechnen wäre, so dass man ab telefonischer Auftragsvergabe ohenhin i.d.R. 1-2 Tage bräuchte, um einsatzbereit vor Ort zu sein. Schaun mer mal, wo man sich einigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reko Dezember 3, 2018 vor 2 Minuten schrieb ImperatoM: Verständlich - aber braucht man dafür 8 Tage Vorlaufzeit? 2-3 Tage dürften m.E. völlig ausreichen Die Berner sollen nicht besonders schnell ein Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Yerg Dezember 3, 2018 vor 12 Stunden schrieb hund555: Als EU-Händler könnte ich an US-Börsen mit Schweizer Aktien handeln, oder? Die USA lassen meines Wissens an ihren Börsenplätzen keine ausländischen Aktien zu, nur ADRs oder wenn die Unternehmen die Zulassung ihrer Aktien nach US-Recht bei der SEC beantragen. Letzteres werden die wenigsten Unternehmen tun. vor 14 Stunden schrieb reko: Wie würde das aussehen? Die Schweiz kann ja kein Gesetz für ausländische Börsen erlassen. Das frage ich mich auch. Ich vermute, dass sie schweizer Unternehmen verbieten, ihre Aktien an nicht anerkannten ausländischen Börsen zu listen (wäre davon auch der Freiverkehrshandel betroffen oder nur der regulierte Markt?) oder dass sie SIX (Zentralverwahrer für die Schweiz) das Clearing von an ausländischen Börsen getätigten Geschäften verbieten. Wo findet man denn den Text der beschlossenen Verordnung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Yerg Dezember 3, 2018 Ergänzung: hier ist der Text der Verordnung Wie man das durchsetzen will, erschließt sich mir nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maciej Dezember 4, 2018 Zur Durchsetzungsmöglichkeit gibt es im ersten Artikel einen kurzen Hinweis: Zitat Einen Verstoss gegen die neue Schweizer Anerkennungspflicht könnte die Schweiz nur indirekt ahnden. Die Verordnung verweist auf das Finanzmarktgesetz, das Bussen oder Freiheitsstrafen auch für die verantwortlichen Organe von fehlbaren Unternehmen vorsieht. Die Schweizer Behörden hoffen, dass das den Schweizer Regeln Nachachtung verschafft. Welche Unternehmen hier gemeint sind, ist mir allerdings nicht klar. Die Aktienunternehmen sind ja nicht dafür verantwortlich, wer ihre Aktien hält, sollten entsprechend also auch nicht bestraft werden können. Vielleicht könnte man Banken bestrafen, die sowohl in der EU als auch in der Schweiz aktiv sind und ihren Kunden in der EU weiterhin den Handel mit Schweizer Aktien ermöglichen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kesox Dezember 11, 2018 · bearbeitet Dezember 11, 2018 von kesox Gerade kommt die Meldung, dass die EU die gleichberechtigte Anerkennung der Börsen für 6 Monate verlängert hat. D.h. sie gilt bis 30.06.2019 Aber da das Rahmenabkommen zu den jetzigen Bedingungen nicht aktepziert werden wird, wird's nach Stand heute nach dem 30.06.19 keine nochmalige Verlängerung geben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag