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Holzhirsch

Freistellungsauftrag oder Steuererklärung oder beides?

Freistellungsauftrag oder Steuererklärung oder beides?  

28 Stimmen

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Holzhirsch

Ich frage mich gerade, ob es Sinn machen würde, einfach keine Freistellungsaufträge zu erteilen, sondern einfach nur die Steuererklärung zu machen.

Kommt mir entspannter vor. Was denkt ihr? Ab ausgeschöpftem Freistellungsauftrag, muss ich ja eh beides machen, oder?

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otto03
vor 2 Minuten schrieb Holzhirsch:

Ich frage mich gerade, ob es Sinn machen würde, einfach keine Freistellungsaufträge zu erteilen, sondern einfach nur die Steuererklärung zu machen.

Kommt mir entspannter vor. Was denkt ihr? Ab ausgeschöpftem Freistellungsauftrag, muss ich ja eh beides machen, oder?

 

Warum?

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reckoner

Hallo,

 

das ein hat mit dem anderen doch nur am Rande zu tun.

 

Einen Freistellungsauftrag erteilt man, um den Sparer-Pauschbetrag bereits unterjährig zu bekommen.

Und eine Steuererklärung macht man aus zahlreichen Gründen (deren Aufzählung mir jetzt zu lange dauert). Sag einfach warum du eine machen willst/musst, dann kann man weiter sehen.

 

Stefan

 

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Noch_Neu_Hier

Oder: nur eine Nicht Veranlagungsbescheinigung auf Kapitalerträge

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MeinNameIstHase

Ich täte den Freistellungsauftrag bzw. eine NV-Bescheinigung jederzeit bevorzugen. Denn eine Steuererklärung macht man nicht mal eben "gemütlich" so nebenbei.

 

Wenn Dir das Erteilen eines Freistellungsauftrags schon zuviel ist, dann wird eine Steuererklärung das erst recht sein.

 

Und wenn das richtige Berücksichtigen von Freistellungsbeträgen, das Bescheinigen lassen nicht ausgeschöpfter Beträge bei unterschiedlichen Banken Dir Probleme bereitet ... was denkst Du, was dann auf Dich zukommt, wenn du eine Steuererklärung erstellen sollst?

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wertomat

Ich mache nur die Steuererklärung.
Da ich als Selbständiger eh ne Steuererklärung machen muss, habe ich festgestellt, dass die "Anlage KAP" wirklich schnell ausgefüllt ist.

Man muss ja nur die Abrechnungen der Banken übertragen und das wars.

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Walter White

Wie reckoner schon schreibt, kann diese Frage nicht pauschal beantwortet werden, das kann doch von Fall zu Fall recht unterschiedlich sein. I.d.R. reicht aber das geschickte Aufteilen des Freibetrages auf die diversen Geldhäuser, darüber hinaus greift dann die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge, die automatisch von diesen auch an das Finanzamt abgeführt wird. Und wie der Name schon sagt, ist damit für ein Steuerjahr alles abgegolten.

Mein Pauschbetrag ist ausgeschöpft, die Anlage KAP hatte ich aber noch nie benötigt bis heute. Das muss man im Einzelfall aber immer wieder mal prüfen oder eben prüfen lassen.

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Holzmeier

M.E. sollte man hier zwei Ebenen unterscheiden: Die finanzielle, und die (letztendlich entscheidendere) administrative.

 

Finanziell bringt ein Freistellungsauftrag den Zinsertrag auf rund 200 € fuer vielleicht 1 Jahr. Es geht also ungefaehr um das Porto fuer den Brief an eine (!) Bank ...

 

Wenn man ohnehin eine Steuererklaerung machen will oder muss, wuerde ich daher auf Freistellungsauftraege verzichten.

Der Nutzen (s.o.) ueberstieigt dann in aller Regel den administrativen Aufwand (Wieviel FSA habe ich jetzt wo und bis wann befristet erteilt? Wieviele Zinsen bekomme ich zum Jahresende bei welcher Bank?, ...).

 

Wenn man aber eigentlich keine Steuererklaerung machen wollen wuerde, dann macht die Erteilung eines Freistellungsauftrags natuerlich durchaus Sinn.

 

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Osmium
· bearbeitet von Osmium
vor 3 Stunden schrieb Holzmeier:

Wenn man ohnehin eine Steuererklaerung machen will oder muss, wuerde ich daher auf Freistellungsauftraege verzichten.

Der Nutzen (s.o.) ueberstieigt dann in aller Regel den administrativen Aufwand (Wieviel FSA habe ich jetzt wo und bis wann befristet erteilt? Wieviele Zinsen bekomme ich zum Jahresende bei welcher Bank?, ...).

 

 

Was ist denn mit folgender Alternative:

Man macht es sich ebenfalls adminstrativ einfach und stellt bei jeder Bank pauschal den maximalen Freistellungsauftrag. Wenn man diesen insgesamt überschreiten sollte, zahlt man die Steuern mit der folgenden Steuererklärung nach, wo man so oder so seine Kapitalerträge angibt. Oder reagiert der Staat direkt mit Steuerfahndung und/oder Verzugszinsen? Wenn man Zinsen bei einer ausländischen Bank erhält ohne Möglichkeit der direkten Abführung, zahlt man ja auch erst später mit dem Steuerbescheid.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Freistellungsaufträge über das zulässige persönliche Maximum bei div. Banken einrichten, das ist Steuerhinterziehung** bzw. der Versuch dazu, denn man verkürzt Steuern (wenn entsprechende Erträge steuerfrei gestellt werden), indem man sie (nach Abgabe der Steuererklärung) erst später zahlt. Hat man keine Erträge, die expost betrachtet das persönliche Limit überschreiten, bleibt es zumindest beim Versuch.

 

Da geht man dann besser zu einer Bank ins Ausland und führt dort sein Konto. Die unterliegt dort nicht der Abgeltungssteuer und man erklärt seine Kapitalerträge dann ganz legal im Rahmen der Steuererklärung.

 

Die Höhe der freigestellten Erträge (und auch der "nicht-veranlagten" Erträge, durch Vorlage einer NV-Bescheinigung) werden von Banken in Deutschland jährlich dem Bundeszentralamt für Steuern gemeldet und die Sache fliegt dort dann mit hoher Wahrscheinlichkeit auf.

 

**§370 Absatz 4 AO: Steuern sind namentlich dann verkürzt, wenn sie nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden ...

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher
vor 24 Minuten schrieb MeinNameIstHase:

Freistellungsaufträge über das zulässige persönliche Maximum bei div. Banken einrichten, das ist Steuerhinterziehung** bzw. der Versuch dazu, denn man verkürzt Steuern (wenn entsprechende Erträge steuerfrei gestellt werden), indem man sie (nach Abgabe der Steuererklärung) erst später zahlt. Hat man keine Erträge, die expost betrachtet das persönliche Limit überschreiten, bleibt es zumindest beim Versuch.

 

Unqualifizierte Laieneinschätzung meinerseits:

Erstmal differenzieren zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung.

Natürlich ist die Idee von Osmium ne Schnapsidee - und wegen mickrigen Ertragsaussichten nicht mal des Nachdenkens wert.

Wenn's aber versehentlich passieren sollte, dass der Freistellungsauftrag (durch falsche Aufteilung über verschiedene Banken überschritten wird), sollte es (google Suche) keine Probleme geben.

https://www.geldsparen.de/festgeld/zinsfreistellung.php

https://www.tagesgeldvergleich.net/ratgeber/kontrollverfahren-bei-freistellungsauftraegen.html

https://www.bankingcheck.de/ratgeber/allgemein/wie-kontrolliert-das-finanzamt-die-freistellungsauftraege

 

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Belgien

Was ist denn so kompliziert am Erteilen eines FSAs? Heutzutage braucht man dazu auch kein Porto zu investieren, da viele Banken die Online-Erteilung des FSAs ermöglichen. Da die Höhe des FSAs (801€ pro Person) gering ist, hält sich der Effekt zwar in Grenzen, doch sehe ich keinen Grund, darauf zu verzichten. Die Aufteilung auf mehrere Banken macht angesichts der Höhe des FSAs wenig Sinn und erhöht den administrativen Aufwand, so dass ich nur einen FSA einreiche, der dann mIt einer Kapitalertragsbuchung verbraucht wird.

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