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Jermo

ESPP und steuern?

Empfohlene Beiträge

Jermo

Hallo,

 

mein US-Arbeitgeber erlaubt es mit an einem ESPP Programm teilzunehmen, d.h. 6 Monate lang wird bis zu 10% vom Nettolohn abgezogen, dann am enden Tag der Offerperiode wird das eingesammelte Geld genommen und damit -15% auf den Aktienpreis für mich die Aktien gekauft und in mein Depot von Charles Schwab gelegt. Dann kann ich damit frei verfügen. 

 

Jetzt habe ich eine Frage zu der Versteuerung:

 

Fall 1: Sagen wir, die steuern kosten 100€ und ich erhalte sie für 85€, dank der steuern und verkaufe sie sofort. Was für steuern fallen hier an? Einmal wegen den 15% Ersparnis vom Arbeitgeber UND auf die 15€ Ersparnis je Aktie?

 

fall 2: ich behalte die Aktien erstmal zwei  Jahr und einen Monat. Und verkaufe sie dann, die Aktien sind dann 150€ Wert. Welche steuern fallen dann hier an? Gibt es hier auch die Möglichkeit einer qualifizierende Disposition, wie in den USA oder nicht?

 

es wäre gut, wenn jemand Licht ins Dunkel geben könnte. 

 

Vielen dank im Voraus. 

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Nachdenklich

Vielleicht solltest Du erst mal Licht ins Dunkel bringen und Deinen Beitrag überarbeiten. Ich verstehe ihn nicht.

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stummlfumml

Das deutsche Steuerrecht kennt kein ESPP-Programm, deswegen ist es schwer dazu eine fundierte Aussage zu tätigen, zumal die steuerrechtliche Situation des Unternehmens nicht klar ist. 

Ich kann mir gut vorstellen, dass das Finanzamt den einbehaltenen Lohn ignoriert und auch für diesen die reguläre Lohnsteuer verlangt. 

Ebenso kann es sein, dass das Unternehmen es wie eine Lohnkürzung umsetzt. Dann würde für den "einbehaltenen" Lohn keine Steuern und Sozialabgaben fällig und die später "geschenkten" Aktien wären dann voll als geldwerter Vorteil zu versteuern, vermutlich zum vollen Kaufkurs. Deswegen würde ich davon ausgehen, dass Du im Fall 1 die Aktien in Höhe von 100€ im Rahmen der ESt versteuern musst.

 

Für Fall 2 fallen 25% KapErtSt+5,5% SolZ auf die Kursgewinne und Dividenden an. Um mich zu wiederholen, nein, das deutsche Steuerrecht kennt diese Steuerbegünstigung nicht.

 

Wie gesagt, wirklich belastbare Aussagen sind schwierig, viel bringen dürfte es dir wohl nicht. Evtl. eine leichte versteckte Lohnerhöhung dadurch, dass du für 10% Nettolohn (wie auch immer deine Firma das umstetzen will) 17,6% "Lohn in Aktien" erhälst, die dann aber noch zu versteuern sind.

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Jermo
vor 58 Minuten schrieb stummlfumml:

 

Für Fall 2 fallen 25% KapErtSt+5,5% SolZ auf die Kursgewinne und Dividenden an. Um mich zu wiederholen, nein, das deutsche Steuerrecht kennt diese Steuerbegünstigung nicht.

 

hm ok, also es würde nicht viel bringen oder? bei person x geht so um die 6000 EUR in gekauften aktien. wenn man da so viel steuern zahlen muss, wäre es ja schon nicht gerade gewinnbringend, bisher ist die aktie aber um 10% gestiegen

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Taxadvisor

Generell gilt: Differenz Kaufkurs zu Marktwert bei Erwerb ist der geldwerte Vorteil, der der Lohnsteuer unterliegt (also Regelsteuersatz). Der Kurs der zur Ermittlung des geldwerten Vorteils als Marktkurs herangezogen wurde, gilt dann als Kaufkurs der Aktien, Wertsteigerungen unterliegen dann der AbgSt. Im Detail gibt es aber immer Abweichungen bei den verschiedenen Programmen.

 

Gruß

Taxadviosr

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stummlfumml
vor 20 Minuten schrieb Jermo:

hm ok, also es würde nicht viel bringen oder? bei person x geht so um die 6000 EUR in gekauften aktien. wenn man da so viel steuern zahlen muss, wäre es ja schon nicht gerade gewinnbringend, bisher ist die aktie aber um 10% gestiegen

Die Versteuerung der Kursgewinne und Dividenden ist für deinen Fall aber ohnehin nicht relevant, sondern eine Frage ob die Investition in diese Aktien lohnenswert ist. Weil du könntest ja auch vom regulären Gehalt die Aktien kaufen und müsstest Kursgewinne und Dividenden genauso versteuern. Und für die Kursgewinne sind 26,375% KapErtSt nicht viel, im Vergleich zu anderen Einkommensarten. Aber das führt vom Thema weg.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Alles bis zum Kauf der Aktien (inkl. der 15% Rabatt) versteuert Dein Arbeitgeber für Dich über die Lohnsteuer. Da musst Du Dich nicht kümmern.

 

Alles ab dem Kauf und der Einbuchung auf Deinem US Depot hast Du nach deutschem Steuerrecht als Kapitalerträge zu versteuern. Es ist also steuerlich egal ob Du sofort oder später verkaufst. Die Steuersätze sind immer die gleichen.

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