mscj November 25, 2018 Hallo, ich brauch mal eure Hilfe bzgl. PKV. Ich zahle ab 2019 für die PKV (ohne Pflege) für mich und meine 2 Kinder 770,76€. Abzüglich dem max. Arbeitgeberzuschuss von 351,66€ bleiben 419,10€ für mich. Mit eingerechnet ist schon die Beitragserhöhung für meine Tochter (altersbedingt). Der Beitrag erhöht sich von ca. 118€ auf 164 €. Diese Erhöhung trage ich komplett selbst, da der max. Arbeitgeberzuschuss bereits erreicht wurde. Jetzt habe ich die Möglichkeit den Selbstbehalt im Tarif meiner Tochter von 250€ auf 900€ zu erhöhen, wodurch der Beitrag um fast 95€ (bzw 1140€/a) sinken würde. Da ich damit wieder unter den max. Arbeitgeberzuschuss falle spare ich nur 81€, der Rest trägt der Arbeitgeber. Ich zahle im Jahr also 972€ weniger, werde dafür aber einen um 650 € höheren Selbsthehalt bezahlen. Meine Tochter ist momentan in einer Behandlung (Zahnspange) wodurch der Selbstbehalt mit Sicherheit komplett anfällt. Klingt erstmal so, als würde ich durch den höheren Selbstbehalt 322€ sparen. Allerdings kann ich auch weniger von der Steuer absetzen, wodurch sich das wieder etwas relativiert. Das ist jetzt der Punkt wo ich eure Hilfe benötige. Wie berechne ich die Steuer? Ich bin verheiratet, 2 Kinder, Steuerklasse 3 (ich) / 5 (Frau), zusammenveranlagt, durchschnittlicher Steuersatz 28,1%, Grenzsteuersatz 34,8% (laut meiner Aldi Steuersoftware). Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stummlfumml November 25, 2018 Als erste Näherung kannst Du Grenzsteuersatz*Veränderung des jährlichen Krankenkassenbeitrag als Steuerlast ansetzen (wenn der Grenzsteuersatz korrekt ist). Um grob diesen Betrag verringert sich deine Einkommensteuerlast, wenn Du mehr an die Krankenversicherung zahlst bzw. erhöht sich die Steuerlast, wenn Du weniger zahlst. Theoretisch kannst Du es auch so sehen, dass der Staat bei einem Grenzsteuersatz von 35% entsprechend 35% deiner Krankenversicherung mit zahlt. Eine Näherung ist es, weil sich durch den progressiven Steuerverlauf der Grenzsteuersatz auch etwas ändert, wobei dieser Fehler recht klein ist. Ebenso berücksichtigt es keine Steuergestaltungsmöglichkeiten, wie z.B. die Vorauszahlung der privaten Krankenkassenbeiträge um die Versorgungsfreibeträge in den Folgejahren besser auszunutzen. Zu dem Thema gibt es hier einen eigenen Thread, in den Du dich gerne einlesen kannst, wenn dich dieses Thema genauer interessiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mscj November 26, 2018 OK Danke. Dann ist das schon so wie ich mir das gedacht habe. 972€ *35% = 340€ Steuerersparnis im Vergleich zum günstigeren Tarif D.h. es wäre sogar minimal günstiger beim teuren Tarif zu bleiben. Klingt komisch,... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stummlfumml November 26, 2018 Wenn Du den Selbstbehalt voll ausschöpfst ist das das Fall, ja. Der Effekt kommt dadurch zustande, dass Du den Kassenbeitrag von der ESt absetzen kannst, die Kosten des Selbstbehalts aber nicht. Wenn Du zusätzlich noch Beitragsrückerstattungen erhalten solltest, wird der Effekt noch etwas größer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag