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muhtip

Besteuerung von Altanteilen ( vor 2009). Von ausschüttungsgleiche Erträgen. Ist das korrekt?

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muhtip

 

 

Besteuerung von Altanteilen ( vor 2009). Von ausschüttungsgleiche Erträgen. Ist das korrekt?

Hallo,
Fondanteile die man vor 2009 gekauft und gehalten hat sind grundsätzlich bis 31.12.2017 steuerfrei gewesen.
Im Zuge des Investmentsteuergesetzes wurden diese Altanteile wieder steuerpflichtig
(wurden diese Altanteile am 31.12.2017 fiktiv verkauft und am 01.01.2018 wieder fiktiv gekauft) .
Thesaurierende Fonds beinhalten ausschüttungsgleiche Erträge, die im Fond verbleiben.
Angenommen:
es wurden durch eine Fondsverschmelzung in 2018 ein Fondspaket rechtlich gesehen verkauft.
Der Fonds hat in 2018 bis zum Zeitpunkt der Verschmelzung in 2018 eine Wertminderung ( zum Zeitpunkt 01.01.2018 )
Es wurde dann ein nicht unwesentlicher Gewinn ausgewiesen und versteuert. Nach Nachfrage woher dieser Gewinn kommt käme die Antwort der depotführenden Bank,

"Da Sie die Fondsanteile vor 2009 erworben haben, sind Gewinne oder Verluste bis 31. Dezember 2017 steuerlich nicht relevant, die ausschüttungsgleichen Erträge seit Kauf sind allerdings steuerpflichtig. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zur Fondsfusion haben wir einen Verlust von 2.066,29 EUR ermittelt. Hinzu kommt die Teilfreistellung von 619,88 EUR sowie ausschüttungsgleiche Erträge von 4.420,89 EUR für die Haltedauer. -2.066,28 EUR + 619,88 EUR + 4.420,89 EUR = 2.974,49 EUR. Die Besteuerung ist korrekt."

Wäre das wirklich korrekt ?
Nach meiner Meinung müssten auch die ausschüttungsgleichen Erträge bis 31.12.2017 steuerfrei sein. Es wurden aber diese Erträge ab Kauf summiert und ausgewiesen.
Weis einer etwas das das bestätigt oder widerlegt ?

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otto03
· bearbeitet von otto03

Ausschüttungsgleiche Erträge (auch bei Altanteilen) waren nie steuerfrei.

 

Falls du sie korrekt versteuert hast kannst die neuerliche Steuerbelastung über deine Steuererklärung korrigieren.

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Tooni
· bearbeitet von Tooni

Die Bank hat Recht: Die Erträge von Altanteilen (vor 2009 gekauft) sind und waren nie steuerfrei. Egal ob ausschüttend oder nur ausschüttungsgleiche Erträge. Insofern hätten die ausschüttungsgleichen Erträge auch jedes Jahr versteuert werden müssen!!

Und wenn man dies auch brav gemacht hat, kann man sich die doppelte Besteuerung nach Verkauf wieder erstatten lassen.

(Otto03 war minimal schneller... :-) )

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muhtip

Ich danke Euch. Das hilft mir weiter.

Komisch ist nur das ein 2tes Fondspaket des gleichen Fonds, allerdings im Depot bei einer anderen Bank mit 0 Erträgen ausgewiesen wurde.

Da macht doch eine Bank was inkorrekt.

 

Ich habe im Zuge der Jahressteuermitteilung der Bank die ausgewiesenen Beträge brav angegeben.

Msste ich das Finanzamt dann darauf noch hinweisen. oder wird die Gegenrechnung automatisch geschehen oder wie ?

grüße

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moonraker
vor 12 Stunden schrieb muhtip:

Ich danke Euch. Das hilft mir weiter.

Komisch ist nur das ein 2tes Fondspaket des gleichen Fonds, allerdings im Depot bei einer anderen Bank mit 0 Erträgen ausgewiesen wurde.

Da macht doch eine Bank was inkorrekt.

 

Ich habe im Zuge der Jahressteuermitteilung der Bank die ausgewiesenen Beträge brav angegeben.

Msste ich das Finanzamt dann darauf noch hinweisen. oder wird die Gegenrechnung automatisch geschehen oder wie ?

grüße

Ja, die Verrechnung mit schon korrekt versteuerten Beträgen musst Du über die Steuererklärung (Anlage KAP) machen. Deine Bank weiß ja nicht, ob/was Du dem Finanzamt schon angegeben hast.

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