Turkelton November 22, 2018 · bearbeitet November 22, 2018 von Turkelton Hallo, ich habe mich schon Stunden durchs Internet und eben dieses Forum gelesen, um mich zum Thema Riester zu informieren, da ich offenbar eine sehr günstige Konstellation was die staatliche Förderung angeht habe. Da das ganze allerdings fast zu schön klingt um wahr zu sein, meine Frage an die Experten hier: Habe ich einen Denkfehler und übersehe etwas oder ist es bei mir wirklich so lohnenswert: Der Fall: Ich, 35J, Renteneintriit 2050, Brutto-Jahreseinkommen kanpp 70k, angestellt, von der gesetzlichen RV pflicht befreit, da im berufsständischen Versorgungswerk. Ehefrau 30J, Renteneintritt 2055, letztes Brutto-Jahreseinkommen ca. 9K, aktuell mit Baby 3 in Elternzeit, ab nächstes Jahr wieder Berufstätig mit ähnlichen Jahreseinkommen (also 9K), in der gesetzlichen RV. 3 Kinder, Jahrgang 2014, 2015, 2018. Wohnhaus, Kreditfinanziert, Sondertilgungsoption, Ziunsbindung bis 2023 bzw 2028. Wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe, hat meine Frau aktuell Anspruch auf 1075 € staatliche Zulagen pro Jahr bei lediglich 60€ eigenbeteiligung? Da meine Frau die nächsten Jahre weiter nur Teilzeit arbeiten möchte, wird das vorläufig auch wohl so bleiben. Ich selbst als mittelbar Förderberechtigter könnte für 60€ Eigenbeteiligung immerhin noch 175€ Zulgen bekommen? Mehr als die 60€ Eigenbeteiligung pro Person würden wir aktuell nicht einzahlen wollen und wie es Mal aussieht wenn meine Frau doch mehr verdient oder in etlichen Jahren Mal Kindergeldberechtigung wegfällt, muss man sehen. Wie gesagt, das ganze ist entweder eine extremst günstige Kombination oder ich habe hier irgendwo was wesentliches übersehen?! Bitte helft mir da mal kurz weiter. Welches Produkt wäre dann eine andere Frage, das soll aber jetzt mal nicht vordringlicher Gegenstand der Diskussion sein, auch wenn ich für Tipps natürlich dankbar sind. Schonmal herzlichen Dank! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Charles B November 22, 2018 · bearbeitet November 22, 2018 von Charles B wort vergessen Man muss 4% des Bruttoeinkommens einbezahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Maximal aber 2100 Euro ( abzgl. den 175, bei Dir also 1925 Euro jährlich). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Turkelton November 22, 2018 · bearbeitet November 22, 2018 von Turkelton vor 1 Stunde schrieb Charles B: Man muss 4% des Bruttoeinkommens einbezahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Maximal aber 2100 Euro ( abzgl. den 175, bei Dir also 1925 Euro jährlich). Wenn ich es richtig verstanden habe (und so behaupten es auch diverse Online Rechner) bin ich als von der Rentenversicherungspflicht befreit weil Versorgungswerk Mitglied "nur" mittelbar förderberechtigt, und hier reicht doch der Sockelbetrag von 60 Euro für die Förderung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Charles B November 23, 2018 Mea culpa. Hatte ich überlesen. Unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_rente/01_altersvorsorge/riester_rente/zentrale_stelle_node.html findest Du die Kontaktdaten zur zentralen Stelle der Riester Rente. Da kriegst Du mit Sicherheit die richtige Antwort auf Deine Frage. Die Antwort kannst Du ja dann hier posten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi November 23, 2018 Das ist quasi die Traumkombination (Man nicht gesetzlich rentenversichert, Frau kein Einkommen aber Kinder) für die Förderquote. Für 120,- EUR Beitrag, 1.250,- EUR Förderung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knacker November 23, 2018 vor 15 Stunden schrieb Turkelton: ich habe mich schon Stunden durchs Internet und eben dieses Forum gelesen, um mich zum Thema Riester zu informieren, da ich offenbar eine sehr günstige Konstellation was die staatliche Förderung angeht habe. Da das ganze allerdings fast zu schön klingt um wahr zu sein, meine Frage an die Experten hier: Habe ich einen Denkfehler und übersehe etwas oder ist es bei mir wirklich so lohnenswert: Meiner Steuerratgeber von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft schreibt dazu folgendes: Zitat Folgende Personengruppen können keine Riester-Förderung beantragen: Ehrenbeamte, z. B. ehrenamtliche Richter; Beamte auf Widerruf, die sich nicht in einem Vorbereitungsdienst befinden, sondern nur nebenbei oder vorübergehend hoheitliche Aufgaben wahrnehmen; Selbstständige, wenn sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind; Personen, die sich auf Antrag von der Versicherungspflicht haben befreien lassen (z. B. Personen, die in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung pflichtversichert sind); freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte; Rentner und Pensionäre. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mark89 November 23, 2018 vor 28 Minuten schrieb Knacker: Meiner Steuerratgeber von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft schreibt dazu folgendes: Wozu hier auflisten, wer nicht riestern darf? Er ist doch mittelbar Riester-berechtigt. @Topic: Die Annahmen sollten so passen, du selbst zahlst 60€ ein und bekommst 175€ Zulage. Aber nur solange deine Frau auch 4% ihres Bruttoeinkommen riestert. Da das aber nur 360€ wären, sind auch bei ihr nur 60€ nötig, um die volle Zulage zu erhalten. Keine schlechte Konstellation Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag