Zum Inhalt springen
Mortis8513

BU Brutto-Netto-Spreizung LV1871 Golden BU

Empfohlene Beiträge

Mortis8513

Hallo zusammen,

 

nachdem mir beim meinem ersten Thema bereits für mich sehr gewinnbringend geholfen werden konnte, hier nun meine zweite Frage die sich mir im Zuge meiner aktuellen BU Recherche aktuell stellt.


Was genau ist die Erklärung für die hohe Brutto-Netto-Spreizung bei der LV1871 Golden BU? Im Netz habe ich bereits einiges dazu gefunden, jedoch hat mich noch nichts davon wirklich überzeugt. So heißt es beispielsweise, dass generell eine hohe Spreizung durchaus ein Indiz für "Bauernfängerei" sein kann, dies bei der LV1871 jedoch nicht weiter problematisch sei, da es sich einfach mit dem enthaltenen Pflegerentenbaustein erklären ließe. Die LV sagt hierbei eine Lebenslange BU Rente zu, falls der VN die letzten 10 Jahre seiner Vertragslaufzeit durchgehend pflegebedürftig gewesen ist.

 

Zitat

AVBs der LV1871 Golden BU (Stand: L-B11209/10.18) §1 Absatz 9:

Wir zahlen die BU-Rente lebenslang weiter, wenn die →versi- cherte Person zum Ablauf der →Versicherungsdauer pflegebe- dürftig gemäß § 2 Absatz 8 ist. Voraussetzung hierfür ist, dass die →Versicherungsdauer mindestens bis Endalter 60 vereinbart ist. Zudem muss die →versicherte Person innerhalb der letzten zehn Jahre der →Versicherungsdauer ununterbrochen pflegebe- dürftig gewesen sein. Sofern Sie zusätzlich eine lebenslange BU-Rente vereinbart haben, wird die lebenslange Rente nur ein- mal erbracht.

Die Argumentation dahinter (so wie ich sie bisher verstanden habe):

  • 1. Dies bedingt kalkulatorisch eine wesentlich höhere versicherte Summe die im "worst case" aus Sicht des VGs zu zahlen ist, verglichen mit einer BU, die einen solchen Baustein nicht enthält und in jedem Fall spätestens mit Ende der vereinbarten Versicherungsdauer endet.
  • 2. Dieses höhere Risiko schlägt sich nun verständlicherweise in einer höheren Prämie nieder, welche in Ihrer Höhe der in den Augen des Regulators (der BaFin) angemessen sein müssen gem. entsprechender Sterbetafeln. 

(bis hier hin alles ok und nachvollziehbar für mich, für mich schwammiger wird es nun)

  • 3. Da in der Praxis nur selten die Anwendung dieses Baustein erwartet wird, geht die LV zunächst mit einem recht offensiven Netto Beitrag an den Markt und der VN soll sich damit beruhigen, dass wenn es tatsächlich wie angenommen nur selten hierzu kommt, die große Spreizung kein Risiko darstellt.

 

Woran stoße ich mich bei 3.:

 

Zunächst ist auch mein Verständnis, dass der Baustein grundsätzlich etwas kosten muss. (Mehr potentielle Leistung = höherer Beitrag). Ebenso ist mein Laienverständnis auch, dass ein VN, der schon 10 Jahre pflegebedürftig ist, vermutlich nicht die höchste Lebenserwartung haben wird. Mindestens würde ich erwarten, dass die Lebenserwartung dieser Gruppe weit unter dem Durchschnitt liegen sollte. Entsprechend teile ich die Einschätzung, dass der Fall, dass der VG noch viele zusätzliche Jahre BU Rente zahlen wird, eher selten eintreten dürfte.

 

Nicht abschließend nachvollziehen kann ich dagegen aktuell, warum dies nun zu einer höheren Spreizung führen soll. Denn unabhängig davon ob mein Laienverständnis richtig ist und dies nun ein besonders hohes Risiko ist, welches zu einem entsprechend hohen Beitragsaufschlag führen würde, oder nicht, so sollte dies doch sowohl für den Netto, wie auch den Brutto gelten, oder nicht?

 

Mein eigener Erklärungsversuch, den ich mir selbst aber noch nicht so richtig abkaufe:

 

Der Regulator zwingt die LV1871 das Risiko in diesem Baustein sehr hoch zu werten (z.B. indem sie die Annahme, dass ein >10 Jahre pflegebedürftiger wohl eine geringere Lebenserwartung haben wird nicht als risikomindernd erlaubt wird), reguliert allerdings nur den Brutto Beitrag diesbezüglich und lässt der LV die Freiheit es "selbst besser zu wissen" und das Risiko in ihren Kollektiven intern rechnerisch so niedrig zu bewerten, dass entsprechend hohe Überschüsse ausgewiesen werden, die den geringen Nettobeitrag erlauben. Der VN bei der LV wettet also entsprechend gegen die Risikobewertung der BaFin basierend auf seinem eigenen Laienverständnis und/oder der Annahme, dass die BaFin sich vielleicht hier nur selbst im Wege steht und einen möglicherweise zu "modernen" Baustein nicht adäquat zu bewerten vermag.

 

Ich bin gespannt auf Eure Meinungen und Hinweise zu dem Thema.

 

Vielen Dank und Viele Grüße.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

VAG

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...