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197Christian

Einkommenssteuer f. Aktien / Bei Azubi

Empfohlene Beiträge

197Christian

Hallo!

 

Ich beschäftige mich erst seit ein paar Wochen mit Aktien und habe nun gelesen das man Aktiengewinne versteuern muss.

 

Ich bin Azubi und muss eigentlich keine Steuererklärung machen, bezahle auch noch keine Lohnsteuer....

Muss man die Gewinne grundsätzlich versteuern oder wie ist das?

 

Wenn ja etwas blöde Frage aber wie macht man eine Stuererklärung und wo gibt man was an, speziell jetzt ma mit Bezug auf Aktiengewinne?

 

Links etc...??

 

 

mfg

Christian

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Suertudo

Gewinne muss man an sich versteuern. Dabei gelten aber folgende Bedingungen:

 

Gewinne, die durch den Verkauf von Aktien nach einer Haltungsfrist von mind. einem Jahr gemacht werden, müssen nicht versteuert werden (bitte warte trotzdem erst einmal weitere Antworten ab).

Ledige Personen haben zudem einen freigestellten Betrag von jährlich 1421.--. Daher gibt man an seine Bank einen sog. Freistellungsauftrag, den man auch auf verschiedene Institute verteilen kann. Erst Gewinne, die diesen Betrag überschreiten, müssen versteuert werden. Bei Ehepaaren verdoppelt sich dieser Freistellungsbetrag auf 2842.-- pro Ehepaar.

Am besten benutzt du mal die Suchfunktion dieses Forums. Ich bin sicher, da haben schon einige etwas zu geschrieben.

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rolasys
· bearbeitet von rolasys

wobei zu beachten ist, dass nächstes Jahr sich die Freibeträge halbieren. Außerdem wird wohl eine einheitliche Steuer kommen, d.h. es müssen alle Gewinne, unbahängig der Haltedauer versteuert werden. Da das aber noch nicht beschlossen ist, sind Gewinne nach einem Jahr momentan noch steuerfrei. Dividenden unterliegen den Halbeinkünfteverfahren, müssen also zur Hälfte versteuert werden.

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AJL.MUC

Der Freibetrag von 1421 Euro ist bei Aktien nur für Dividenzahlungen relevant. Für Spekulationsgewinne, also Gewinne die du durch Veräußerung der Aktie nach einer Kurssteigerung erzielst, gilt eine Freigrenze von 512 Euro. Hast du mehr als 512 Euro Gewinn musst du dies in der Steuererklärung (Anlage SO) angeben.

Liegt dein gesamtes Jahreseinkommen unter 7680 Euro wirst du aber keine Steuern bezahlen.

 

d.h. es müssen alle Gewinne, unbahängig der Haltedauer versteuert werden. Da das aber noch nicht beschlossen ist, sind Gewinne nach einem Jahr momentan noch steuerfrei.

 

Meines Wissens ist geplant, dass auch schon in 2006 gekaufte Aktien unter die neue Regelung fallen sollen, aber ob die das durchkriegen, ist fraglich. Wahrscheinlich wird es darauf hinauslaufen, dass erst ab 2007 gekaufte Aktien unabhängig von der Haltedauer versteuert werden. wir werden sehen...

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crosplit
· bearbeitet von crosplit

Soll das Gesetz zur Besteuerung von Kursgewinnen 2007 oder 2008 kommen???

Ich nehme mal stark an das auch Kursgewinne von Anleihen-, Zins- und Rentenfonds so besteuert werden sollen ?!? :unsure:

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€-man

Guten Morgen!

 

Ob die neue Besteuerung 2007 oder 2008 kommt, darüber ist sich die Regierung selbst noch nicht schlüssig.

 

Aber Fakt ist, dass es dann eine Abgeltungssteuer sein wird (Satz ca. 20 bis 25 %), mit der dann alle

erzielten Gewinne und Zinserträge besteuert werden.

D.h., es gibt auch dann keine Speku-Frist mehr, bei der die Gewinne steuerfrei eingestrichen werden können.

 

Zu beachten: Abgeltungssteuer bedeutet, dass damit deine Steuerpflicht erledigt ist! Also nicht mit deinem

persönlichen Steuersatz verrechnet wird und somit mit der Steuererklärung weder Nachzahlungen noch

Rückerstattungen zu erwarten sind.

Die Abgabe wird dann meines Erachtens gleich von der Bank einbehalten, so wie jetzt schon bei der Zins-

abschlagsteuer.

 

Soweit mein derzeitiger Wissensstand.

 

 

Servus

 

-man

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Sperber
· bearbeitet von Sperber

Es ist unwahrscheinlich, dass eine Quellbesteuerung von Spekulationsgewinnen bei den Banken stattfindet, denn das würde Vieltrader stark belasten, wenn sie erst mit der nächsten Einkommensteuererklärung ihre Verluste auf Gewinne anrechnen können um die Steuer erstattet zu bekommen. Höchstwahrscheinlich werden Spekulationsgewinne weiterhin über die Einkommensteuererklärung ermittelt und eingezogen. Aber der Gesetzgeber hat dazu bislang selbst noch keinen Entwurf vorgelegt. Bislang existiert nur die Absichtserklärung im Koaltionsvertrag.

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Faceman

Also wenn du Wertpapieranlagen unterhältst, dann wird das Finanzamt von die eine Steuererklärung verlangen, egal wieviel Azubi-Gehalt du verdienst. Die weisen die eine STeuer-Nummerzu und fordern das einfach ab. Am besten du sammelst alles möglich an Belegen, die Abrechnungen deiner Wertpapiere und auch Rechnungen und Quittungen ausserhalb der Kapitalanlagen und gehst damit zu einem Steuerberater. Die 150 Euro sollten es dir dann wert sein....

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