Thomas_384 November 13, 2018 · bearbeitet November 13, 2018 von Thomas_384 Hallo zusammen, ich überlege momentan eine Risiko-LV abzuschließen. Hintergrund: Ich habe momentan meine Gesundheitsdaten ausführlich aufgearbeitet und möchte dies nun nutzen, die "biometrischen" Versicherungen vollends abzuschließen Nun habe ich "leider" momentan (noch) kein typisches Absicherungsszenario (Tilgung von Haus-Kredit, Ehefrau, eigenes Kind), jedoch könnte das mittelfristig soweit sein. Entsprechend möchte ich nun eine Risikolebensversicherung mit widerruflichem Bezugswahlrecht (man weiß ja nie was passiert) abschließen. Umfang: Da ich ja nun kein "konkretes Szenario" habe, würde ich mich von der Absicherungssumme an den 5 Jahresgehältern (circa 650.000) "konstant" orientieren von denen oft gesprochen wird. Vorhandene Todesfall-Leistung aus BaV Ich habe eine BaV (Schicht 2), welche neben der Rentenzahlung auch u.a. ein Versorgungsereignis "Todesfall" besitzt Hier würden 500.000 Euro an eine benannte Person gezahlt Momentane Lebens-Situation: Freundin (welche ein Kind hat) Wohne zur Miete, Eigentum evtl. später, Kinder auch Einkommen im Jahr aus Angestelltentätigkeit: 130.000 Alter: 37 Frage: Wie würdet Ihr in diesem Fall die Risikolebensversicherung gestalten? Höhe Laufzeit Fallend oder konstant? Wieviel bliebe von den 500.000 BaV im Todesfall bei Auszahlung nach Steuer "übrig", sind hierfür auch noch Krankenkassenbeiträge etc. von der empfangenden Person zu zahlen? Je nachdem würde ich die "Lücke" auf die 5 Jahresgehälter dann mit der Risiko Lebensversicherung füllen Rein von den Zahlen wäre die Lücke ja "nur" 150.000 (650.000 - 500.000), aber ich bin total blank was bei der Auszahlung der BaV Leistung dann bzgl. Steuer und Abgaben dann passieren würde (im Vergleich zu einer privaten)? Vielen Dank schonmal für eure Zeit und jeglichen Input - ich weiß es zu schätzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes November 13, 2018 · bearbeitet November 13, 2018 von polydeikes Die Todesfalleistung einer bav gilt als Versorgungsbezug, wird also verbeitragt wie eine fiktive Rentenleistung als Kapitalabfindung. Ich gehe hier aber stark davon aus, dass die Freundin die Summe nicht bekommt. Es gibt im Grunde zwei übliche Wege... A) mitversicherte Person B) widerruflich Bezugsberechtigter, da müsste es üblicherweise die Ehefrau sein Ist nicht völlig unmöglich, dass eine abweichende Versorgungszusage vorliegt, aber sehr unwahrscheinlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klingklang November 14, 2018 vor 9 Stunden schrieb Thomas_384: Einkommen im Jahr aus Angestelltentätigkeit: 130.000 Kann leider nichts beitragen. Darf ich Fragen in welchem Bereich? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Thomas_384 November 14, 2018 vor 22 Stunden schrieb polydeikes: Die Todesfalleistung einer bav gilt als Versorgungsbezug, wird also verbeitragt wie eine fiktive Rentenleistung als Kapitalabfindung. Ich gehe hier aber stark davon aus, dass die Freundin die Summe nicht bekommt. Es gibt im Grunde zwei übliche Wege... A) mitversicherte Person B) widerruflich Bezugsberechtigter, da müsste es üblicherweise die Ehefrau sein Ist nicht völlig unmöglich, dass eine abweichende Versorgungszusage vorliegt, aber sehr unwahrscheinlich. Vielen Dank. Habe mich in Rentenleistung als Kapitalabfindung noch nicht eingelesen und bisher beim googeln ins leere gegriffen. Frage: - Bei den Summen (500.000) wäre das dann wohl Spitzensteuersatz von 42% (plus Sozialabgaben), oder? Also kommt von den 500.000 noch circa irgendwas zwischen 250.000 und 280.000 an. Der Hinweis mit dem Anspruchsrecht der Freundin ist sehr gut. Ich habe nochmal dediziert in den Bedingungen nachgelesen: - Der Arbeitgeber finanzierte Teil der BaV ist wie beschrieben weg für einen Lebensgefährten (im Unterschied zum Lebenspartner oder Ehegatten) - Der Arbeitnehmer finanzierte Teil der BaV (das wären hier die 500.000) ist verfügbar für den Lebensgefährten, falls diese Person mit in einem Haushalt wohnt und mittels eines Formblatts dediziert benannt ist Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes November 14, 2018 · bearbeitet November 14, 2018 von polydeikes Die Details hängen von Durchführungsweg und Art der Zusage ab. Die von dir skizzierte Zusage ist keine übliche Umsetzung, also vermutlich keine Direktversicherung. Hört sich eher nach U-Kasse oder Direktzusage an. Ich fürchte, dass man ohne das genaue Konstrukt zu kennen, nichts Gescheites darüber sagen kann. Ich würde mich mit den Fragen zunächst ans Unternehmen, in Folge an den Träger der Zusage (bspw. eine Versicherungsgesellschaft oä.) wenden. Dürfte auch die Möglichkeiten des Forums schlicht überfordern. Recht sicher ist, dass NICHT nach vergleichsweise günstigem Erbschaftssteuersatz besteuert würde. Recht sicher ist auch, dass die Verbeitragung (sofern es eine gibt, das ist nicht so sicher bei einem ggf. rein AN finanziertem Anspruch) analog einer fiktiven Verrentung erfolgen würde. Besteuerung, siehe Eingangsaussagen ... edit: Evtl., sofern das eine Option darstellt, könnte die Adoption des Kindes ein Lösungsansatz des "wer bekommt was"-Problems sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Thomas_384 November 20, 2018 Ja, genau es ist eine Direktzusage vom AG - dann mache ich das und wende mich an die entsprechenden Stellen. Die Kind Adoption ist ein interessenter Denkansatz. Nochmal grazie für den Input. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag