Bassinus November 11, 2018 Hallo Gemeinde, ich bin auf folgendes Problem gestoßen. Wir (Frau und ich) verdienen ähnlich viel Gehalt - dieses kommt auf ein gemeinsames Konto und wird für alle Ausgaben genutzt. Eben auch für Sparpläne, Sparraten auf Sparbuch und eine feste Rate auf das Depotkonto wovon regelmäßig Aktienkäufe getätigt werden. Wie sieht der Fiskus das mal in 50 Jahren bei meinem Ableben? Sagen wir, dass Depot beträgt dann 1.000.000€ - Erbschaftssteuerfreibetrag dann 500.000€ und auf die restlichen 500.000€ müsste meine Frau dann 15% Erbschaftssteuer zahlen? Obwohl wir uns einig waren das zusammen zu sparen? Wie löst ihr das? Oder haben alle hier ein Gemeinschaftsdepot? Oder würde gar ein zivilrechtlichen Vertrag neben der ehelichen Zugewinngemeinschaft ausreichen, indem festgehalten wird das wir jeder aus seinem Einkommen zu je 1/2 die Sparraten erbringen und die Anteile damit uns beiden gehören? Freue mich auf eure Antworten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck November 11, 2018 · bearbeitet November 11, 2018 von Rubberduck Zitat Bei einer Gütergemeinschaft zählt das in Ehejahren erworbene Vermögen sowie Vermögen aus Erbschaften und Schenkungen zum gemeinsamen Vermögen. Jedem Partner gehört die Hälfte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus November 11, 2018 Ich verstehe das Zitat leider nicht Rubberduck. Auf welche meiner Fragen soll das die Antwort sein? Ist das deine Lösung? Soll ich das als Lösung nehmen weil dann steuerfreie Übertragung möglich von Zugewinn auf Gütergemeinschaft? Was ist mit den weiteren rechtlichen Folgen daraus? Hast du die in Betracht gezogen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity November 11, 2018 Das Depot läuft nur auf dich? Falls ja, warum? Bei Startkapital 0 bei beiden Partnern zu Beginn der Ehe und Güterstand Zugewinngemeinschaft (nicht: Gütermeinschaft - ist eher selten heutzutage) wäre dein Szenario: 1.000.000 Vermögen des Erblassers, davon 500.000 Schenkung des Ehepartners (innerhalb des Freibetrags) davon ab 25% pauschalisierter Zugewinnausgleich = 250.000 verbleiben 750.000 Erbmasse abzüglich Freibetrag 500.000 zu versteuern 250.000 Steuerlich ungünstig. Entweder Gemeinschaftsdepot oder zwei Einzeldepots, die hälftig beschickt werden. Dann bleibt alles unter dem Freibetrag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus November 12, 2018 Und müsste ich das dann hälftig deklarieren, da nur ein Gemeinschaftskonto für Gehalt vorhanden ist? Also die Sparrate für die Wertanlage jeweils für Sie und mich? Dann werde ich mal das Depot umstellen auf uns beide. Dürfte ja noch unproblematisch wegen Freibeträge sein und nicht als Verkauf gelten. Nur ne Meldung an das Finanzamt wäre glaub möglich. Dank dir. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch November 16, 2018 Nur ein gemeinsames Konto kann auch gefährlich sein, wenn mal größere Beträge von außen zufließen (Erbschaft, Schenkung, Lebensversicherung etc.). Die reinen Gehälter sind laut der Quelle offenbar unschädlich. Wenn das Geld aber nicht der Lebensführung dient, sondern in getrennte Depots abwandert, mag das wieder anders sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag