TheMarl November 8, 2018 · bearbeitet November 8, 2018 von TheMarl Hallo, meine Frau hat einen Bausparvertrag BS1 mit 16000 EUR Bausparsumme von der Debeka mit 3% Guthabenzinsen. Seit 2011 werden 50 EUR monatlich (als VL) sowie einmalig jährlich 512 EUR eingezahlt. Regelsparbetrag sind 3%o, also 480 EUR. Wird also überzahlt. Sie ist jetzt allerdings in Elternzeit, die VL werden nicht mehr eingezahlt. Sie wollte die 50 EUR monatlich jetzt selber einzahlen, hier sperrt sich aber die Debeka, sprich überweist das Geld zurück. Berater wollte sich "kümmern", aber da tut sich seit zwei Wochen nichts. Ich gehe richtig in der Annahme, dass das soweit korrekt ist, also die Debeka das jederzeit ablehnen kann, da mehr als der Regelsparbetrag? Oder gibt es hier Ausnahmen, weil das seit 2011 schon so gemacht wird? Interessant wäre ja auch, was ist, wenn die 50 EUR als VL wieder regulär nächstes Jahr fließen. Habt ihr da Erfahrungen mit gemacht? Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nixkönner November 8, 2018 Hallo, ich habe eine ähnliche Konstellation (BS1 mit 3% Guthabenzins, Bausparsumme 16.000 EUR, ursprünglich vereinbarte Einzahlung mtl. 50 EUR, Vertragsbeginn 2010). Allerdings liefen die Einzahlungen nicht über VL, sondern wurden von mir selbst überwiesen bzw. per Lastschrift eingezogen. Mir hatte die Debeka schon im Dezember 2014 (!!!) mitgeteilt, dass künftig nur noch Einzahlungen maximal in Höhe des Regelsparbeitrags von 3 Promille der Bausparsumme, also 48 EUR mtl. akzeptiert werden. Da half auch kein Hinweis auf die ursprünglich vereinbarte Einzahlung, das frühere Bewerben des BSV durch die Debeka als Zinsanlage oder die lächerliche Differenz von 2 EUR mtl. Daher denke ich, dass du die Einzahlungen auch auf 48 EUR mtl. wirst begrenzen müssen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter November 9, 2018 vor 17 Stunden schrieb TheMarl: Hallo, meine Frau hat einen Bausparvertrag BS1 mit 16000 EUR Bausparsumme von der Debeka mit 3% Guthabenzinsen. Seit 2011 werden 50 EUR monatlich (als VL) sowie einmalig jährlich 512 EUR eingezahlt. Regelsparbetrag sind 3%o, also 480 EUR. Wird also überzahlt. Sie ist jetzt allerdings in Elternzeit, die VL werden nicht mehr eingezahlt. Sie wollte die 50 EUR monatlich jetzt selber einzahlen, hier sperrt sich aber die Debeka, sprich überweist das Geld zurück. Berater wollte sich "kümmern", aber da tut sich seit zwei Wochen nichts. Ich gehe richtig in der Annahme, dass das soweit korrekt ist, also die Debeka das jederzeit ablehnen kann, da mehr als der Regelsparbetrag? Oder gibt es hier Ausnahmen, weil das seit 2011 schon so gemacht wird? Interessant wäre ja auch, was ist, wenn die 50 EUR als VL wieder regulär nächstes Jahr fließen. Habt ihr da Erfahrungen mit gemacht? Danke Die Debeka akzeptiert aufgrund der hohen Zinsbelastung für die Bausparkasse nur noch Einzahlungen des Versicherungsnehmers der im Vertrag stehenden max. 3% der Bausparsumme. Bei deinem Vertrag sind das nur noch 40,00 € monatlich (480 € jährlich). Wurde der Vertrag aber damals als VWL Vertrag abgeschlossen, so kann der Kunde glaubhaft darstellen, dass er den Bausparvertrag zum Vertragszeitpunkt abgeschlossen hat, um mit den VWL Zahlungen des Arbeitgebers die Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämier zu bekommen. In diesem Fall muss die Debeka hier Einzahlungen des Arbeitgebers bis zu max. Fördergrenze 470 € der Arbeitnehmersparzulage und maximal 512 € für die Wohnungsbauprämie akzeptieren. Sprich ohne Arbeitgeberzahlungen kannst du selbst maximal 480 € einzahlen, über Arbeitgeberzahlungen als VWL (vermögenswirksame Leistungen) können maximal 982,00 € jährlich eingezahlt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi November 11, 2018 Die Debeka schießt sich dabei doch selbst ins Knie. Dann läuft der Vertrag halt noch ein paar Jahre länger, als ursprünglich gedacht. Mit 3 Promillle Regelbesparung kann der Bausparvertrag fast 20 Jahre laufen :-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter November 12, 2018 vor 15 Stunden schrieb andjessi: Die Debeka schießt sich dabei doch selbst ins Knie. Dann läuft der Vertrag halt noch ein paar Jahre länger, als ursprünglich gedacht. Mit 3 Promillle Regelbesparung kann der Bausparvertrag fast 20 Jahre laufen :-) Nicht unbedingt. Die Debeka geht fest davon aus, dass mittelfristig wieder steigende Zinsen am Markt existieren werden und sie die 3% dann wieder erwirtschaften wird. Ich sehe es aber auch wie du, die Debeka hat diese Maßnahmen alle nur mit kurzfristigen Blickwinkel umgesetzt, da akute Finanzierungsnot besteht. Wurde im Thread "Debeka im Zinsdilemma" gut aufgearbeitet. Tipp: Wer seinen Steuerfreibetrag von 801 € bereits ausgeschöpft hat, sollte den Freibetrag in seinen Bausparer auf "null" senken. Die Debeka muss dann 25% der Zinsen per Abgeltungssteuer abführen, diese kann man sich ggf. über die Steuererklärung zurückholen. Durch die Reduzierung der Zinsgutschriften im Bausparer wird die Laufzeit mit den lukrativen 3% nochmal verlängert, da es noch längere dauert bis die Bausparsumme erreicht ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Januar 3, 2019 Ich pack's mal hier mit rein, weil es die Debeka Bausparkasse (wenn auch nicht Bausparverträge) betrifft: Auch wenn die Debeka BSK sich nach allen Regeln der Kunst bemüht, ihre alten Bausparverträge loszuwerden, so scheint es dennoch (oder deswegen?) Finanzbedarf zu geben. Nachdem die früher recht attraktiven Festgeld-Anlagen lange Zeit in der Versenkung verschwunden waren, gibt es mittlerweile Anlagemöglichkeiten, die insbesondere am langen Ende aufhorchen lassen: 1,7% p. a. für 10 Jahre ist zwar noch nicht ganz Malta-Niveau, liegt aber schon deutlich über dem, was bekanntere Institute aus der zweiten Reihe (z. B. pbb mit 1,4% oder IKB mit 1,2%) bieten. Allerdings muss man dazu die Hürde eines "Beratungstermins" () überwinden. Konditionen Festgeld Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
shark3333 Februar 24, 2021 · bearbeitet Februar 24, 2021 von shark3333 Hallo, habe auch diesen Tarif für meine beiden Kinder. Die Bausparsumme hat sich von 16000€ nach einer bestimmten Zeit auf 32000€ verdoppelt. Zahle seit Beginn je Vertrag 48€ monatlich ein. Laut Kundenberater der Debeka kann ich die Rate auf 96€ pro Monat erhöhen. ohne das ich über die 3 Prozent Regelsparbeitrag komme. Wenn ich aber 3Prozent von 32000€ rechne sind das 960€ pro Jahr also 80€ pro Monat. Gehen 96€ pro Monat oder nur 80€ und muss ich die Differenz der Vermögenswirksamen Leistung des Arbeitgebers noch abziehen oder? Bei 3% Zinsen und Nichtabnahme rückwirkend 3,25% wäre es sicher keine schlechte Geldanlage + Wohnungsbauprämie aktuell ca.90€. Danke im Voraus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Februar 24, 2021 vor 2 Stunden von shark3333: Laut Kundenberater der Debeka kann ich die Rate auf 96€ pro Monat erhöhen. ohne das ich über die 3 Prozent Regelsparbeitrag komme. Wenn ich aber 3Prozent von 32000€ rechne sind das 960€ pro Jahr also 80€ pro Monat. Normalerweise sind es nicht Prozent pro Jahr, sondern Promille pro Monat. Schau in den Bedingungen nach. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rexel März 26, 2021 · bearbeitet März 26, 2021 von Rexel Meine Freundin hat einen Debka Bausparvertrag um den sie sich nie groß gekümmert hat. Nun hatte sie zufällig ein Formular dazu in den Händen als ich neben ihr saß und da hab ich mir das Konstrukt mal näher angeschaut. Es handelt sich um einen Bausparer von 32.000€ bei der Debeka. Er wurde 2012 abgeschlossen und bietet sage und schreibe 3% Guthabenszins. Aktuell zahlt sie inkl. VL 48€ im Monat ein. Nun habe ich sie auf die unschlagbaren Zinsen aufmerksam gemacht und will prüfen wie sie möglichst viel auf den Vertrag einzahlen kann. Der Regelsparbeitrag sind 96 €, also werden wir die monatlichen Einzahlungen verdoppeln. Wenn ich die hier geschriebenen Beiträge richtig deute dürfte die Debeka alles was darüber hinaus geht ablehnen, oder? Seht ihr sonst noch Möglichkeiten Sonderzahlungen zu leisten? Eine Idee von mir wäre zB noch die zu wenig gezahlten Beiträge der letzten Jahre nachzahlen. Glaubt ihr die Debeka spielt da mit oder hab ich darauf vielleicht sogar einen Anspruch (ich vermute mal, dass ich da wieder mal zu naiv bin) ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smarttrader März 30, 2021 Am 26.3.2021 um 20:08 von Rexel: Meine Freundin hat einen Debka Bausparvertrag um den sie sich nie groß gekümmert hat. Nun hatte sie zufällig ein Formular dazu in den Händen als ich neben ihr saß und da hab ich mir das Konstrukt mal näher angeschaut. Es handelt sich um einen Bausparer von 32.000€ bei der Debeka. Er wurde 2012 abgeschlossen und bietet sage und schreibe 3% Guthabenszins. Aktuell zahlt sie inkl. VL 48€ im Monat ein. Nun habe ich sie auf die unschlagbaren Zinsen aufmerksam gemacht und will prüfen wie sie möglichst viel auf den Vertrag einzahlen kann. Der Regelsparbeitrag sind 96 €, also werden wir die monatlichen Einzahlungen verdoppeln. Wenn ich die hier geschriebenen Beiträge richtig deute dürfte die Debeka alles was darüber hinaus geht ablehnen, oder? Seht ihr sonst noch Möglichkeiten Sonderzahlungen zu leisten? Eine Idee von mir wäre zB noch die zu wenig gezahlten Beiträge der letzten Jahre nachzahlen. Glaubt ihr die Debeka spielt da mit oder hab ich darauf vielleicht sogar einen Anspruch (ich vermute mal, dass ich da wieder mal zu naiv bin) ? Ich kann nur für die Schwäbisch Hall sprechen, und da streiten wir seit fast 1 Jahr. Mittlerweile mit Anwalt. Aktueller Stand ist das Angebot der Schwäbisch Hall alles in einen neuen BSV (ohne Gebühren) zu überführen und eine Sonderzahlung von 40k Euro zu gewähren. Wir wollen ebenfalls die gesamte Summe nachzahlen Regelsparbetrag-geleistete Einzahlungen=Nachzahlungen . Bei uns ist sogar damals eine viel höhere Summe in Aussicht gestellt wurden. Aber es wird mit allen Mitteln die Einzahlungen abgelehnt. Sogar die die Einzahlung als VL wurde verwehrt bzw. auf ein sinnloses Maß gekappt. Für mich ist die Rechnung ganz einfach, wir zahlen knapp 0,8% Zinsen haben im Bausparer aber 3% Verzinsung. Für die BSK ist die Rechnung auch klar, sie bekommen 1,25% für ein Kredit und müssen 3% zahlen. Wenn ich mich nicht verrechnet habe, wären die Zinsen am Ende knapp 24 000 Euro mehr, wenn wir das bis zum letzten Euro ausquetschen. Einzug sind 20 Euro im Monat, freiwillig zugezahlt wurden im Januar 3980 Euro. BSV hat die Einzüge gestoppt und nimmt die VL nur in Höhe von 40 Euro an. Sinn eines BSV, Kapital zum Erwerb von Wohneigentum. 100k BSV bei 4480 Einzahlungen jährlich, macht 21 Jahre Ansparzeit bis voll bespart. In meinem Fall sind es aufgrund der ewigen Mindestbesparung fast 30 Jahre, also nicht ansatzweise sinnmäßig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Seabushy März 30, 2021 Am 26.3.2021 um 20:08 von Rexel: Meine Freundin hat einen Debka Bausparvertrag um den sie sich nie groß gekümmert hat. Nun hatte sie zufällig ein Formular dazu in den Händen als ich neben ihr saß und da hab ich mir das Konstrukt mal näher angeschaut. Es handelt sich um einen Bausparer von 32.000€ bei der Debeka. Er wurde 2012 abgeschlossen und bietet sage und schreibe 3% Guthabenszins. Aktuell zahlt sie inkl. VL 48€ im Monat ein. Nun habe ich sie auf die unschlagbaren Zinsen aufmerksam gemacht und will prüfen wie sie möglichst viel auf den Vertrag einzahlen kann. Der Regelsparbeitrag sind 96 €, also werden wir die monatlichen Einzahlungen verdoppeln. Wenn ich die hier geschriebenen Beiträge richtig deute dürfte die Debeka alles was darüber hinaus geht ablehnen, oder? Seht ihr sonst noch Möglichkeiten Sonderzahlungen zu leisten? Eine Idee von mir wäre zB noch die zu wenig gezahlten Beiträge der letzten Jahre nachzahlen. Glaubt ihr die Debeka spielt da mit oder hab ich darauf vielleicht sogar einen Anspruch (ich vermute mal, dass ich da wieder mal zu naiv bin) ? Du kannst entweder bei der debeka anfragen und dich dann (vielleicht) wundern, dass sie deine konkrekten Fragen nur unkonkret beantworten. Oder ihr nehmt euch die Bedingungen zur Hand und schaut, was da zu finden ist. Die ABB der debeka fand ich bis jetzt immer recht eindeutig. Damit könntet ihr dann auch direkt argumentieren um die Einzahlungen zu leisten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rexel März 30, 2021 · bearbeitet März 30, 2021 von Rexel vor 4 Stunden von Seabushy: Du kannst entweder bei der debeka anfragen und dich dann (vielleicht) wundern, dass sie deine konkrekten Fragen nur unkonkret beantworten. Oder ihr nehmt euch die Bedingungen zur Hand und schaut, was da zu finden ist. Die ABB der debeka fand ich bis jetzt immer recht eindeutig. Damit könntet ihr dann auch direkt argumentieren um die Einzahlungen zu leisten In den Bedingungen steht folgendes: 1. Der monatliche Sparbeitrag beträgt 3Promille der Bausparsumme (Regelsparbeitrag). 2. Die Bausparkasse kann aus bauspartechnischen Gründen die Annahme von Zahlungen, die den Regelsparbeitrag überschreiten (Sonderzahlungen), von Ihrer Zustimmung abhängig machen. Es ist also so, dass die Debeka Sonderzahlungen verweigern kann (was auch immer "bauspartechnische Gründe" sind). Ich gehe stark davon aus, dass die Debeka eine Sonderzahlung von meiner Freundin mit dieser Begründung ablehnen wird. Nun ist aber die Frage wie es mit Nachzahlungen des Regelsparbeitrags aussieht. Dazu steht nichts in den Bedingungen. Kann ich diese für 9 Jahre nachzahlen oder habe ich Pech gehabt? Prinzipiell hätte ja die Debeka sogar dadurch Geld gespart, dass die Zahlungen erst jetzt geleistet werden und nicht schon während der Laufzeit. Wenn du sagst, dass die Debeka die Anfrage eher unkonkret beantworten wird. Was wird passieren wenn wir die Zahlung einfach ohne Absprache anweisen und im Betreff "Nachzahlung Regelsparbeitrag 2012 bis heute" schreiben? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus März 30, 2021 vor 11 Minuten von Rexel: Dazu steht nichts in den Bedingungen. Kann ich diese für 9 Jahre nachzahlen oder habe ich Pech gehabt? Dann kann man in beide Richtungen argumentieren, da vor 12 Minuten von Rexel: Der monatliche Sparbeitrag beträgt 3Promille der Bausparsumme (Regelsparbeitrag). Beträgt ist ja eigentlich - muss Wort. Sonst würde "bis zu" oder "maximal" stehen. Somit kannst du argumentieren, du erfüllst mit der Nachzahlung den festgesetzten Regelspartbetrag laut Vertrag. Die BSK könnte argumentieren, dass du den Vertrag monatlich nicht eingehalten hast, sie aber wohlwollend ihn weiterlaufen lassen haben. Eine Nachzahlung sei nicht möglich, da monatlich gedeckelt laut Vertrag und Sonderzahlungen nicht zugestimmt werden aus Gründen. Überweis halt einfach, wenn das Geld da ist. Mehr als Rücküberweisung und paar Tage nicht aufs Geld zugreifen kann nicht passieren. Eine Annahme des Geldes im Vertrag und nach Jahren dann die Zinsen verwehren halte ich für möglich, aber rechtlich nicht haltbar da konkludentes Handeln vorgeworfen werden könnte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smarttrader März 30, 2021 @Bassinus Genau deine Argumentationen sind auch bei der Schwäbisch Hall existent. Eine Nachzahlung wird verwehrt, aber die unzureichende Besparung nie angemahnt. Besser noch, es wurde sogar zuteilungsreif eingestuft und danach alle Zahlungen storniert. Wir wollten 5% die BSV nur 2% zahlen. Jetzt sind es wenigsten 3% aber die Beiträge wurden alle nach mehreren Monaten storniert. Ich kann genau 4,8% pro Jahr einzahlen. Ob alles auf einmal oder auf 12 Monaten aufgeteilt ist aus "Kulanzgründen" egal. Bei den erheblich schlechter verzinsten BSV meiner Frau konnten wir 20% in ein Rutsch einzahlen. Auch in diesen ABB steht 4 Promille als Regelbesparung drin... . Da wurde nix storniert oder abgelehnt. Da sich 1,25% nicht lohnen, haben wir das Darlehen einfach abgelehnt und haben jetzt die Ruhephase. Einer der Aufhänger, die wir aktuell aufführen. Gleichbehandlung usw. . Meine Vermutung ist einfach bei 2% haben sie sich gedacht, das wird billig. Bei 5% wird es zu teuer wir prüfen alles genau. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag