wasabi November 5, 2018 · bearbeitet November 5, 2018 von wasabi Hallo! Kennt hier jemand die VBLextra? Dabei handelt es sich um eine betriebliche Altersvorsorge im öffentlichen Dienst (BaWü). Die extra-Variante wurde meines Wissens nach für Mitarbeiter mit zeitlich begrenzten (< 5 Jahre) Arbeitsverträgen eingeführt. Ich habe die damals abgeschlossen ohne mich groß darüber zu informieren, da es mich nichts gekostet hat (Arbeitgeber trägt kosten). Da meine Zeit im öffentlichen nun beendet ist, stellt sich mir die Frage, ob ich die Versicherung freiwillig weiter mit Beiträgen füttere (die dann natürlich ich zahlen muss)? Ich habe mich noch nicht großartig in die Thematik eingelesen, habe aber gehofft, dass hier vllt. jemand ist, der dieses Konstrukt kennt. Evtl. kann ich mir das Einlesen sparen, sofern das womöglich totaler Mist ist. Andernfalls werde ich mich natürlich noch einlesen. Als Nebeninfo: Meine private Altersvorsorge besteht zurzeit aus einem stetig wachsenden ETF-Depot. Vielen Dank! Edit: Sorry, habe eben erst gesehen, dass ich in das falsche Unterforum gepostet habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
HnsPtr November 5, 2018 https://www.vbl.de/de/versicherte/freiwillige_versicherung/produktinformationen_vblextra/ Wenn dir das Produkt zusagt, kannst du es weiter mit Beiträgen füttern - auch mit RIester-Förderung. Du solltest allerdings klären, ob du Riestern willst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck November 5, 2018 Trägt Dein Arbeitgeber wirklich die Kosten? Die obligatorische Versicherung ist die "Klassik". Die kannst Du auch nicht weiterführen. Wann hast Du abgeschlossen? Und wie hoch ist der garantierte Zins? Wenn der noch relativ hoch ist, dann ist das natürlich gut. VBL Extra ist auch als Riester Teil der betrieblichen Altersvorsorge, was zu spezifischen Nachteilen führen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio November 5, 2018 · bearbeitet November 5, 2018 von Malvolio Man kann VBL Extra aber grundsätzlich auch ohne Riester weiter führen. Man muss dann einfach selber die Beiträge überweisen. Kommt darauf an, ob man die Riesterförderung beantragt hat oder nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
The KLF November 5, 2018 Schau mal in diesen Thread, da stehen recht hilfreiche Informationen drin, insbesondere zum Problem evtl. doppelt zu bezahlender Sozialversicherungsbeiträge: Dazu gab es aber ein Musterstreitverfahren und mittlerweile ein Urteil:https://www.vdk.de/deutschland/pages/urteile_im_sozialrecht/75561/bundesverfassungsgericht_ruegt_nachteile_bei_pensionskassen Ich mache es zurzeit so, dass ich monatlich einen niedrigen Betrag weiter selbst einzahle, weil ich noch einen relativ hohen Garantiezins bekommen hatte (you never know...). Die Kombination mit Riester war für mich keine sinnvolle Option. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio November 5, 2018 vor 20 Minuten schrieb The KLF: Schau mal in diesen Thread, da stehen recht hilfreiche Informationen drin, insbesondere zum Problem evtl. doppelt zu bezahlender Sozialversicherungsbeiträge: Dazu gab es aber ein Musterstreitverfahren und mittlerweile ein Urteil:https://www.vdk.de/deutschland/pages/urteile_im_sozialrecht/75561/bundesverfassungsgericht_ruegt_nachteile_bei_pensionskassen Ich mache es zurzeit so, dass ich monatlich einen niedrigen Betrag weiter selbst einzahle, weil ich noch einen relativ hohen Garantiezins bekommen hatte (you never know...). Die Kombination mit Riester war für mich keine sinnvolle Option. Ich halte es genau so. Ich zahle jeden Monat 25 Euro in den Vertrag ein, um mir alle Optionen offen zu halten .... ohne Riesterförderung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wasabi November 6, 2018 Danke für die Antworten und den Link. Ich werde mal den Mindestbeitrag einzahlen bis ich in ca. 6 Monaten mal Zeit habe mich detailliert mit dem Thema zu befassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tacitus November 8, 2018 · bearbeitet November 8, 2018 von Tacitus Da das Thema hier gerade aktuell diskutiert wird und ich vor der gleichen Entscheidung stehe, würde ich gerne meine Fragen anschließen. Bei mir war es so, dass ich knapp 5 Jahre die VBL Extra als wissenschaftlich Beschäftigter hatte (Einzahlung der Beiträge komplett über den AG, keine Entgeltumwandlung) und nun aus dem ÖD ausscheide. Garantiezins sind immerhin noch 1,75% (Konditionen Extra03). Sehe ich es richtig, dass die VBL Extra eine Betriebsrente aus einer Pensionskasse darstellt? Ich finde nirgends eine genaue Definition, was die VBL Extra ist. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass anteilig meine ggfs privat eingezahlten Beiträge nur im Ertragsanteil besteuert werden in der Auszahlungsphase. Offensichtlich war bis jetzt der Status, dass auch Soz.Vers. in der Rentenphase gezahlt werden muss (ich werde ziemlich sicher in der gesetzlichen KV bleiben müssen, da PKV für mich zwar jetzt möglich aber zu teuer wird). Der oben gepostete Link zum jüngsten Gerichtsurteil macht mir allerdings Mut, dass dies nicht mehr der Fall ist. Dadurch würde natürlich eine private Einzahlung wieder interessanter werden (wenn man bei 1,75% von interessant sprechen möchte, allerdings entstehen keine weiteren Kosten). An die beiden Mitforisten, welche aktuell nur den Mindestbeitrag einzahlen. Kann man den eigenen Beitrag später wieder beliebig hochfahren? Noch eine Bonusfrage: Was hat es mit den "nicht garantierten" Garantieleistungen, d.h. Abschlägen von bis zu 25% auf sich? Siehe: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.gekuerzte-zusatzrenten-wenn-die-altersvorsorge-zum-aergernis-wird.12c77cbf-106a-4cdd-9627-968ea1499bd1.html Auch das klingt für mich abschreckend. Vielen Dank an alle, die etwas Licht ins Dunkle "VBL Extra privat fortführen" bringen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fireball84 November 9, 2018 Die VBL stellt eine Pensionskasse dar, richtig. Privat eingezahlte Beiträge ohne Inanspruchnahme einer (Riester-)Förderung dürften spätestens nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz nur mehr mit dem Ertragsanteil besteuert werden und nicht mehr verbeitragt (keine SV-Beiträge) werden. Die Verbeitragung bei Inanspruchnahme der Riester-Förderung dürfte nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz künftig auch hinfällig sein. Sprich: es spricht eigentlich nichts mehr gegen eine private Weiterführung der VBLextra mit oder ohne Riester-Förderung (Geschmackssache, unterschiedliche Besteuerung), sofern man sich bei der VBL gut aufgehoben fühlt und man diese Produkte überhaupt weiterhin möchte. Und der Presseartikel bezieht sich auf den Tarif VBLextra mit den AVBextra 01, dein Tarif ist zwei Generationen weiter (AVBextra 03) mit entsprechend niedrigeren garantierten Renten. (Ich selber zahle meine Beiträge in die VBLextra Stand AVBextra 02 ein. Dort wurde bisher "lediglich" der nicht garantierte 20%-ige Gewinnzuschlag auf bereits laufende Rentenzahlungen gestrichen. Aber das kann sich ja in 20-30 Jahren auch wieder ändern.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ben.kueper Januar 10, 2021 Hallo, ich wollte hier mal einhaken, da ich derzeit vor einem ähnlichen Problem stehe. Ich war längere Zeit wissenschaftl. Angestellter und habe einen VBLExtra Vertrag in den bisher ausschließlich vom Arbeitgeber Beiträge eingezahlt wurden. Nun bin ich aus dem Öffentlichen Dienst ausgeschieden und könnte den Vertrag freiwlillig aus meinem Netto weiter besparen. Meine Idee wäre dies in Kombination mit Riester zu tun (habe ein Kind), aber ich bin mir aber überhaupt nicht sicher ob das Sinn macht? Meine Gedanken: 1) Die Beiträge kommen aus meinem Netto, Steuer und Sozialabgaben sind also schon bezahlt. Auf die Rente fällt später wieder die nachgelagerte Besteuerung an. 2) Andererseits bekäme ich durch Riester die Grundlzualge(175€), Kinderzulgae (300€) und einen Steuervorteil (2100€ Sonderausgaben) der bei >70.000€ Brutto wertvoll wäre. 3) Keine Abschluss und Provisionskosten, Verwaltungskosten im Schnitt 3%. 3) Ich habe nur den AVB04 Tarif (Betriebs-, Erwerbsminderung- und Hinterbliebenenrente ) mit 0.25% Rechnungszins (Habe zwar ursprünglich mal einen AVB03 Vertrag abgeschlossen, blöderweise aber einmal bei einer Vertragsverlängerung den Arbeitgeber gewechselt. Dabei habe ich gepennt, sodass der AVB03 beitragsfrei gestellt wurde und einfach ein neuer AVB04 abgeschlossen wurde. Vielen Dank nochmal an die dusselige Verwaltung.) 4) Ich verstehe folgende Klausel nicht: "Für Anwartschaften aus Beiträgen, die von Ihnen nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis im Rahmen einer privaten Fortsetzung eingezahlt wurden, besteht keine subsidiäre Einstandspflicht Ihres ehemaligen Arbeitgebers. " Kann das im worst-case bedeuten, dass meine Beiträge die ich nun freiwillig leisten würde einfach weg sind? Meine Grund-Idee ist letztlich die Riester-Zulagen und den Steuervorteil mitzunehmen über einen Vertrag den ich sowieso schon habe. Außerdem fände ich eine lebenslange Rente als Baustein meiner Absicherung nicht so schlecht. Andereseits sind 0,25% natürlich ein schlechter Witz. Vielen Dank für eure Hilfe! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fireball84 Januar 11, 2021 vor 19 Stunden von ben.kueper: Hallo, ich wollte hier mal einhaken, da ich derzeit vor einem ähnlichen Problem stehe. Ich war längere Zeit wissenschaftl. Angestellter und habe einen VBLExtra Vertrag in den bisher ausschließlich vom Arbeitgeber Beiträge eingezahlt wurden. Nun bin ich aus dem Öffentlichen Dienst ausgeschieden und könnte den Vertrag freiwlillig aus meinem Netto weiter besparen. Meine Idee wäre dies in Kombination mit Riester zu tun (habe ein Kind), aber ich bin mir aber überhaupt nicht sicher ob das Sinn macht? Meine Gedanken: 1) Die Beiträge kommen aus meinem Netto, Steuer und Sozialabgaben sind also schon bezahlt. Auf die Rente fällt später wieder die nachgelagerte Besteuerung an. 2) Andererseits bekäme ich durch Riester die Grundlzualge(175€), Kinderzulgae (300€) und einen Steuervorteil (2100€ Sonderausgaben) der bei >70.000€ Brutto wertvoll wäre. 3) Keine Abschluss und Provisionskosten, Verwaltungskosten im Schnitt 3%. 3) Ich habe nur den AVB04 Tarif (Betriebs-, Erwerbsminderung- und Hinterbliebenenrente ) mit 0.25% Rechnungszins (Habe zwar ursprünglich mal einen AVB03 Vertrag abgeschlossen, blöderweise aber einmal bei einer Vertragsverlängerung den Arbeitgeber gewechselt. Dabei habe ich gepennt, sodass der AVB03 beitragsfrei gestellt wurde und einfach ein neuer AVB04 abgeschlossen wurde. Vielen Dank nochmal an die dusselige Verwaltung.) 4) Ich verstehe folgende Klausel nicht: "Für Anwartschaften aus Beiträgen, die von Ihnen nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis im Rahmen einer privaten Fortsetzung eingezahlt wurden, besteht keine subsidiäre Einstandspflicht Ihres ehemaligen Arbeitgebers. " Kann das im worst-case bedeuten, dass meine Beiträge die ich nun freiwillig leisten würde einfach weg sind? Meine Grund-Idee ist letztlich die Riester-Zulagen und den Steuervorteil mitzunehmen über einen Vertrag den ich sowieso schon habe. Außerdem fände ich eine lebenslange Rente als Baustein meiner Absicherung nicht so schlecht. Andereseits sind 0,25% natürlich ein schlechter Witz. Vielen Dank für eure Hilfe! Hallo, mehrere Anregungen von mir: 1. Du könntest ja statt den neuen AVBextra04 weiterzuführen, bei der VBL anfragen, ob du den alten AVBextra03 wieder aufleben lassen kannst. Ich konnte einen alten Vertrag schon mal aus der Beitragsfreiheit aufleben lassen. Allerdings war das auch vor ein paar Jahren und ein AVBextra02. Ob man den AVBextra04 privat weiterführen mag ... nun ja ... bitte vorher ausrechnen, ob das lohnt. 2. Wenn du die AVBextra03 privat weiterführst und die Riester-Förderung in Anspruch nimmst, wird die daraus resultierende Rente später voll versteuert (wie bei jedem privaten Riester-Vertrag auch). Führst du sie privat weiter ohne Inanspruchnahme der Riester-Förderung, wird im Rentenbezug nur der Ertragsanteil versteuert (ähnlich einer privaten Lebensversicherung). Ich persönlich habe meinen privaten Riester-Vertrag beitragsfrei gestellt und zahle per Riester-Förderung in die VBLextra ein (mittlerweile wieder über meinen öD-AG). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ben.kueper Januar 11, 2021 Danke für die Hinweise und Erläuterungen, das deckt sich mit meinen Überlegungen. Ich werde mal versuchen mit der VBL zu reden um den AVBExtra03 weiter zu besparen. Das wär natürlich klasse. Eventuell kann man auch beide Veträge zusammen legen, bisher sind da ja nur Mini-Beträge angespart worden. 1 hour ago, Fireball84 said: Ich persönlich habe meinen privaten Riester-Vertrag beitragsfrei gestellt und zahle per Riester-Förderung in die VBLextra ein (mittlerweile wieder über meinen öD-AG). Mit privaten Riester-Vertrag meinst du ein weiteres Produkt was nichts mit der VBL zu tun hat, richtig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fireball84 Januar 11, 2021 vor einer Stunde von ben.kueper: [...] Mit privaten Riester-Vertrag meinst du ein weiteres Produkt was nichts mit der VBL zu tun hat, richtig? Exakt! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ben.kueper Januar 16, 2021 · bearbeitet Januar 16, 2021 von ben.kueper So, die VBL hat mir nun mitgeteilt, dass ich den AVB03 Vertrag nicht mehr besparen kann. Den AVB04 könnte ich natürlich weiter besparen, allerdings frage ich mich ob sich das lohnt. - Garantierterter Zins ist 0,25% - Verwaltungskosten etwas unklar, da diese in den Altersfaktoren versteckt sind. Laut Homepage liegen diese zwischen 2,97% und 3,73% in der Ansparphase, und bei 1% in der Rentenphase. Bei meinem Altersfaktor dürfte es also auf etwa 3,1% in der Ansparphase hinauslaufen. Da ich das freiwillige Besparen mit Riester Förderung machen würde, sähe die Rechnung folgendermaßen aus: Da ich den Maximalbeitrag zahlen müsste, wären jährlich 2,100€ zu sparen. Durch ein Kind bekäme ich 475€ Zulage (175€+300€), somit sind theoretisch 1,625€ ährlich zu sparen. Je nach Steuersatz sähe das reale Ergebnis dann folgendermaßen aus. Nachteil des Besparens der VBL Extra 04 ist, dass der Garantiezins sehr mickrig ist und die Kosten auch nicht wenig. Der Vorteil: Man kann eine garantierte Rente ansparen und bekommt durch Riester vom Staat einiges dazu. Einen ETF-Sparplan habe ich bereits, dort sind die Renditechancen höher aber unter dem Strich nichts garantiert. Deswegen wäre die VBLExtra eine gute Ergänzung meiner Alterssicherung. Macht eurer Meinung nach das freiwillige Besparen der VBLExtra04 trotz der Nachteile Sinn? Ohne Riester Förderung sehe ich übrigens keinen Sinn diesen Vertrag zu besparen. EDIT: Ich habe gerade nochmal nachgeschaut. Die Verwaltungskosten in der Anparphase betragen 2% der eingezahlten Beiträge. Bei mir also 42€ jährlich (2% von 2100). Die müsste man also von den jährlich angesparten 2100€ noch abziehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fireball84 Januar 18, 2021 Schade wegen dem älteren Vertrag. Aber ich habe es mir fast gedacht. Die Verträge der Generation VBLextra04 sind meines Wissens nach die einzigen, die zuletzt Bonuspunkte erhalten haben. Siehe die letzten Geschäftsberichte. Zwar sind die nicht garantiert, aber immerhin kann sich die Rentenhöhe dadurch noch erhöhen. Warum ziehst du die Verwaltungskosten von deinem zu zahlenden Maximalbeitrag ab? Die Kosten sind doch schon inkludiert in den Altersfaktoren und demzufolge in der späteren Rentenhöhe. Das hat doch mit dem Beitrag wenig zu tun, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ben.kueper Januar 19, 2021 Du hast natürlich recht. Die VBL hat mir das auch nochmal bestätigt, dass die Kosten in den Altersfaktoren berücksichtigt sind. Etwas intransparent ist das ja schon. Aber ich bin trotzdem noch am Überlegen weiterhin freiwillig einzuzahlen da durch die Riester Förderung am Ende ja schon eine ordentliche Gesamtrendite raus kommt und ein vergleichsweise sicheres Produkt zur Altersabsicherung noch fehlt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerEineWelche 14. Februar Hallo! Bisher lief meine VBLextra noch als Entgeltumwandlung mit Mindestbetrag. Die Tatsache dass sich das bei meinem aktuellen Einkommen (ca. 69K) nicht mehr lohnt kam mir leider erst vor kurzem. Hatte das schlicht vergessen. Nun stehe ich vor der Frage ob ich die VBLextra02 (2,75%) als Riester mit kleinem Geld (25-30€ um nicht ständig wegen Mindestbetrag anpassen zu müssen) weiterführen soll. Mit dem Steuervorteil und der Miniförderung (Kinderzulage bekommt meine Frau) erscheint mir das gar nicht so uninteressant, aber ca. 10% klingt einfach zu gut, da hab ich doch garantiert irgendwas übersehen? Da stellt sich schon fast die Frage ob sich nicht sogar ein höherer Beitrag lohnt? Die nachgelagerte Besteuerung verwirrt mich noch etwas. Der Beitrag wird direkt vom Lohn abgezogen, bin ja noch im ÖD. Das gilt dann aber trotzdem als privat, sprich ich muss in der Rentenphase die kompletten Rente versteuern? Sozialabgaben muss ich auf die Rente dann auch in jedem Fall zahlen, korrekt? Die Alternative wäre das Geld auch in den ETF-Sparplan reinzubuttern. Dort zahle ich dann nur Sozialabgaben über das Gehalt und Steuern auf das was an Erträgen über den Freibetrag geht, korrekt? Danke und Viele Grüße, DEW Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 14. Februar Ich frag mich bei solchen Minibeträgen immer, ob es Sinn macht, darin überhaupt so viel Gehirnschmalz zu investieren. Machen 30 EUR deinen ETF Sparplan viel größer? Ich denke wahrscheinlich nicht. Macht es Sinn, sich mit seinen Kapitalanlage möglichst breit aufzustellen? GRV...Betriebsrente (Nichts anderes ist VBL ja), kleine Riesterförderung, ETF Sparplan, ...passt doch dann schon so. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerEineWelche 14. Februar vor 12 Minuten von satgar: Ich frag mich bei solchen Minibeträgen immer, ob es Sinn macht, darin überhaupt so viel Gehirnschmalz zu investieren. Machen 30 EUR deinen ETF Sparplan viel größer? Ich denke wahrscheinlich nicht. Macht es Sinn, sich mit seinen Kapitalanlage möglichst breit aufzustellen? GRV...Betriebsrente (Nichts anderes ist VBL ja), kleine Riesterförderung, ETF Sparplan, ...passt doch dann schon so. Letztlich geht es vorwiegend darum das ich bei den ganzen Sachen die es zu beachten gibt unsicher geworden bin ob das überhaupt noch eine Rendite bringt. Zu verschenken hab ich leider nichts, auch keine solchen Minibeiträge ;-) Und wenn ich nichts nennenswertes übersehen habe sprechen die Zahlen sogar dafür etwas mehr ins Riester zu stecken, damit es eben eine relevante Säule wird. Da sind wir aber wieder bei der Unsicherheit ... ein Teufelskreis. Eigentlich hatte ich mich hier ins Forum eingeloggt um den Riester Sticky von Anno Soundso nochmal rauszusuchen, konnte ihn aber nicht finden. Wurde der gelöscht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
incts 14. Februar VBL (oder jede andere Betriebsrente) mit Riester zu kombinieren ist eigentlich ein No-Go. Aber es wird halt angeboten… Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerEineWelche 14. Februar vor 14 Minuten von incts: VBL (oder jede andere Betriebsrente) mit Riester zu kombinieren ist eigentlich ein No-Go. Aber es wird halt angeboten… Wie meinst du? Die VBLextra enthält zwar einen Teil reiner AG-Beiträge, war also mal die bAV, wird nun aber von mir alleine bespart/fortgeführt, das Geld geht nur direkt vom Gehalt ab. Die bAV in Form der VBLklassik hat die VBLextra abgelöst. Riester bezieht sich allein auf die VBLextra. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag