Zum Inhalt springen
sharescreener

Aktiengewinne und Arbeitslosigkeit

Empfohlene Beiträge

sharescreener
· bearbeitet von sharescreener

Hallo,

 

ich bin zurzeit arbeitslos und beziehe noch für weitere fünf Monate Arbeitslosengeld 1. Ich habe vor 8 Jahren Aktien im Wert von 100 TEURO gekauft und diese haben sich relativ gut entwickelt (Gewinn ca. 200 TEURO). Ich möchte nun mein Aktiendepot komplett liquidieren und würde somit einen Gesamtbetrag im 6-stelligen Bereich auf meinem Cashkonto haben. 

Muss solch ein hohes "Einkommen" aus Aktiengewinnen mit dem Arbeitslosengeld verrechnet werden oder muss ich evtl. bereits erhaltenes ALG1 zurückzahlen? Ich lese immer wieder, dass ALG1 eine Art Versicherungsleistung ist und demnach meine Aktiengewinne keinen Einfluss darauf haben. Jedoch frage ich mich dann, warum das Einkommen aus einem Minijob auf das ALG1 angerechnet werden muss!

 

https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienststellen/rdnrw/duisburg/Agentur/Presse/Presseinformationen/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI637225

 

Vielen Dank für eure Antworten

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
whister

Beantwortet nicht eigentlich schon der Name "Arbeitslosenversicherung" deine Frage? Auch wenn du deine Gewinne aus deinem Aktiendepot realisiert bist du weiter arbeitslos. Beziehst du hingegen Einkommen aus Arbeit (bspw. Minijob) ist der Versicherungsfall eben zumindest teilweise nicht mehr gegeben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
sharescreener
vor 36 Minuten schrieb whister:

Beantwortet nicht eigentlich schon der Name "Arbeitslosenversicherung" deine Frage? Auch wenn du deine Gewinne aus deinem Aktiendepot realisiert bist du weiter arbeitslos. Beziehst du hingegen Einkommen aus Arbeit (bspw. Minijob) ist der Versicherungsfall eben zumindest teilweise nicht mehr gegeben.

 

Danke für deine Bestätigung! Wenn ich ehrlich bin, habe ich ein schlechtes Gewissen. Ohne zu arbeiten, bekomme ich einen satten Gewinn und beziehe weiterhin ALG1 obwohl ich es theoretisch gar nicht brauche. Was gibt es für Argumente gegen das schlechte Gewissen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
whister
Gerade eben schrieb sharescreener:

 

Danke für deine Bestätigung! Wenn ich ehrlich bin, habe ich ein schlechtes Gewissen. Ohne zu arbeiten, bekomme ich einen satten Gewinn und beziehe weiterhin ALG1 obwohl ich es theoretisch gar nicht brauche. Was gibt es für Argumente gegen das schlechte Gewissen?

Du hast jahrelang Versicherungsprämien die genau diesen Fall absichern sollten gezahlt. Jetzt ist der Versicherungsfall eingetreten - wieso solltest du ein schlechtes Gewissen haben?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
JosefSpa
vor 2 Stunden schrieb sharescreener:

Was gibt es für Argumente gegen das schlechte Gewissen?

Du hast es verdient. Über die Jahre hast du wahrscheinlich doch ohnehin deutlich mehr für die Versicherung einbezahlt als du nun rausbekommst.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
joinventure12
Am 21.10.2018 um 12:15 schrieb sharescreener:

 

Ich habe vor 8 Jahren Aktien im Wert von 100 TEURO gekauft und diese haben sich relativ gut entwickelt (Gewinn ca. 200 TEURO).

 

Am Rande, was war in deinem Portfolio - würde mich interessieren

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Hast du die Aktien vor dem 1. Januar 2009 gekauft oder danach ..... ist steuerlich nicht ganz uninteressant?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
dev
vor 3 Minuten schrieb Malvolio:

Hast du die Aktien vor dem 1. Januar 2009 gekauft oder danach ..... ist steuerlich nicht ganz uninteressant.

Könnte auch der Gewinn nach Steuern sein ;-)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
schinderhannes

Vor 8 Jahren ist bei mir 2010.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Malvolio
vor 18 Stunden schrieb schinderhannes:

Vor 8 Jahren ist bei mir 2010.

Bei mir auch. Aber das ist ja nicht so weit weg von 2009 .... oder? Vielleicht hat er einen Teil schon vorher gekauft oder vielleicht hat er die Zeit auch nur so ungefähr angegeben, weil er sich der Bedeutung dieses Termins nicht bewußt ist. Das sollte man zumindest mal checken. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
akku5

2009 wäre auch nicht abgeltungssteuerfrei.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DarkBasti
Am 21.10.2018 um 13:09 schrieb sharescreener:

 

Danke für deine Bestätigung! Wenn ich ehrlich bin, habe ich ein schlechtes Gewissen. Ohne zu arbeiten, bekomme ich einen satten Gewinn und beziehe weiterhin ALG1 obwohl ich es theoretisch gar nicht brauche. Was gibt es für Argumente gegen das schlechte Gewissen?

Nach 5 Monaten wirst du dann kein Anspruch auf Alg2 haben. 

 

Andere die nicht gespart oder eben nicht gearbeitet haben, bekommen diese Zahlungen und haben kein schlechtes Gewissen. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Haribo.

Servus,

zwei kurze Fragen zu ALG I (unabhängig vom Wertpapierdepot).

1. Wirkt sich der Bezug von ALG I 

a. auf das Schufa-Scoring des Leistungsbeziehers aus?

b. auf das persönliche bankinterne Scoring des Leistungsbeziehers aus?

2. Wissen die Banken (falls man mehrere Konten bei unterschiedlichen Instituten hat), dass man Leistungsempfänger ist oder weis es nur die Bank bei der das Konto angelegt ist, auf das das ALG fließt?

 

 
Bitte keine Mutmaßungen, nur wer sich 100% sicher ist, antworten. Danke!

LG



 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bassinus

1a+b, nein. Die Schufa weiß nichts davon, außer du stellst in der ALG1 Zeit Kreditanfragen oä.

Das sich in deinem Wohngebiet dann ein Arbeitsloser mehr befindet, wirkt sich ersteinmal auch nicht auf das allgemeine Scoring aus, da die Schufa diese Daten erst viel später über Statista und andere Gesellschaften bezieht.

 

2. Nein, wieder - woher auch. Deine Hausbank weiß natürlich durch Scan das du ALG beziehst. Aber da kommt kein Alarmsignal bei deinem Kundenberater. Es wird ihnen ersteinmal Recht egal sein. Wenn du ein Hauskredit hast, gelten die jeweiligen Bestimmungen. Meistens mit einer Meldepflicht beim Einkommen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase

zu a) Das genaue Scoring der Schufa ist nicht bekannt. Laut Webseite Schufa, speichert sie keine Informationen über Beruf und Einkommen.

https://www.schufa.de/de/daten-scoring/daten-schufa/

 

zu b) Banken unterscheiden u.a. nach Berufsgruppen und somit auch nach ALGI, soweit Ihnen das bekannt ist. Das Hauptmerkmal ist aber die Höhe der regelmäßigen Bezüge, weniger, das "woher". Sie sind bei Kreditvergaben gesetzlich verpflichtet, die Kreditwürdigkeit zu überprüfen und zu überwachen. Der Regelfall ist, dass sie sich vom kreditanfragenden Kunden Einkommensnachweise (Lohn-/Gehaltsabrechnungen oder vergleichbares, z.B. ALG-Bescheide) vorlegen lassen. Im Bereich eines allg. Scorings (für Kreditlinien/Überziehungslinien des Girokontos, Kreditkarten) dürften Berufsgruppen/ALG keine besondere Rolle spielen, weil regelmäßig zu unspezifisch für eine Risikobewertung. Viel wichtiger sind persönliche Merkmale (Platzenlassen von Kreditraten, Pfändung, Anzahl und Höhe bestehender Kredite etc.). Intern wird eine Haushaltsrechnung aufgestellt: Wie viel bleibt übrig um den neuen Kredit planmäßig zu bedienen? Abhängig vom Kreditzweck kommen weitere Faktoren dazu. Regelmäßig wird der Autokredit von den Leuten besser getilgt, als ein Möbelkredit, weil keiner will, dass vor der Tür einem das Auto abgeholt wird (Auto als Statussymbol) wohingegen das in den eigenen vier Wänden weniger relevant ist.

 

zu 2) Kommt drauf an, was du Ihnen mitteilst. Untereinander teilen sich Banken das nicht mit. Ob man ALG-Empfänger ist, ergibt sich nicht unbedingt aus den Bezügen, insofern reicht ein Blick auf den Kontoauszug alleine regelmäßig nicht aus. Es gibt ja auch andere Gründe, wieso man Geld erhalten könnte.

 

Bei der Schufa kannst du eine Selbstauskunft einholen und schauen, welche Daten dort über Dich vorliegen. Mehr kann die Schufa einer Bank auch nicht mitteilen. Es gibt neben der Schufa weitere Kreditauskunftseinrichtungen.

Was du nicht erfahren wirst, ist die Art, wie die ihr Scoring anhand der vorliegenden Daten errechnen. Da fließen sicherlich allgemein zugängliche Daten mit ein, vielleicht z.B. via Postleitzahl. Solche Daten dürfen aber nicht "diskrimminierend" sein oder darauf hinaus laufen, dass sie "persönlich" sind, weil nur noch eine Handvoll Person davon betroffen ist, z.B. weil an der Adresse ein Altersheim ist und man aus der Adresse einen Rückschluss auf persönliche Merkmale (Person ist im Altersheim, also "alt", kann sich selbst nicht versorgen) schließt. Was sie wohl machen: Schau mal, der wohnt in Duisburg, im Arbeiterviertel ... ein Ratenkredit für 30T Euro für eine Kücheneinrichtung hätte da womöglich ein erhöhtes Risiko im Vergleich zu Starnberg. Und wenn man ehrlich ist, darin liegt doch der Zweck eines Scorings. Früher hätte sich die Frage nicht gestellt, da man im Arbeiterviertel erst mal lange nach einem Küchencenter hätte suchen müssen, das solche Küchen anbietet. Aber heute im Internetzeitalter ...

 

Es gibt diverse Hürden, die von Banken beachtet werden müssen: Sie dürfen nicht diskriminierend handeln. Sie müssen den Datenschutz und das Bankgeheimnis beachten, vor allem bei der Weitergabe von Daten an Dritte. Wie teuer es werden kann, wenn man aus Versehen mal über die Kreditwürdigkeit plappert, zeigt der Fall Deutsche Bank vs. Kirch. Eine Bank hat zudem regelmäßig kein Interesse daran, der Konkurrenz bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit durch Auskünfte zu helfen. Das Verwalten von Kreditwürdigkeitsdaten kostet schließlich Geld und warum sollte die Konkurrenz davon profitieren.

 

Wonach du nicht gefragt hast, was aber in den letzten Jahren vermehrt stattfindet, sind staatliche Kontoabfragen (sog. Kontrollabfragen) durch die Behörden. siehe dazu
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/behoerden-fragen-konten-ab-102.html

Abgefragt wird hierbei die Existenz, nicht die Umsätze oder Kontostände. Haben die aber einen begründeten Verdacht, können sie  dich auffordern, die restlichen Details zu liefern, wenn sie erst einmal von der Existenz wissen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...