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wertomat

Gesetzliche Krankenkassen wie vergleichen?

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wertomat
· bearbeitet von wertomat

Hallo,

 

Ich bin gesetzlich Krankenversichert, und möchte gerne checken, wie viel sich durch ein Krankenkassenwechsel in eine andere gesetzliche KV sparen ließe.

Wie gehe ich beim Vergleich am besten vor?

Wie finde ich die  mit dem günstigsten Tarif?
Früher gab es  glaube ich auch mal "Geld zurück, wenn man Regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen gemacht hat, keine Übergewicht hatte o.ä. Gibt es das noch?
 

Online habe ich hier https://www.gesetzlichekrankenkassen.de einen Vergleichsrechner gesehen, aber ich weiss erstens nicht, ob der seriös ist, und zweitens nicht, ob es noch mehr als den günstigsten Preis gibt, worauf ich achten sollte.

Der Rechner sagt, dass ich mit einem Wechsel zur BKK Euregio gut 400 Euro im Jahr sparen könnte (hab für den Test ein monatliches Bruttoeinkommen von 5000 Euro eingegeben, in wirklichkeit ist es vermutlich zukünfitig mehr)


Falls wer einen Tip hat:

Ich bin bei der Novitas BKK, 42 Jahre, bin in Hamburg, und verdiene zukünftig vermutlich 5000 - 10000 Euro brutto im Monat. 
Ich bin wenig Krank. Tendenziell alle paar Jahre mal Zahnersatz. Ganz evt. wäre bei möglichen zukünftigen Krankheiten (habe Angst, dass ich irgendwann mehr "Rücken" habe) ein Osteopath gut, richtig sicher ist das nicht.
Insgesamt stören mich die Wartezeiten für Spezialisten, aber da kann man meines Wissens als gesetzlich Versicherter eh nichts dran ändern.

 

 

 

 

 

PS: Ich weiss, dass es schon einen anderen Thread zu gesetzlichen Krankenkassen vor einigen Tagen gab - ich hätte aber glaube ich zu weit OT gehen müssen, um da meine Fragen zu stellen.

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lennschko

Wie vergleichst du denn deinen Stromvertrag oder KFZ-Versicherungsverträge oder Handyvertrag oder oder oder...?

Genau so würde ich es hier auch machen.

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chocobo
vor 30 Minuten schrieb wertomat:


Insgesamt stören mich die Wartezeiten für Spezialisten, aber da kann man meines Wissens als gesetzlich Versicherter eh nichts dran ändern.

 

§ 13 SGB V in Verbindung mit einer privaten ambulanten Zusatzversicherung.

Zack, Privatpatient.

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wertomat
· bearbeitet von wertomat
vor einer Stunde schrieb lennschko:

Wie vergleichst du denn deinen Stromvertrag oder KFZ-Versicherungsverträge oder Handyvertrag oder oder oder...?

Genau so würde ich es hier auch machen.

Da weiss ich die 2 Dinge, die mir wichtig sind.

Bei Krankenversicherungen habe ich einfach keine Ahnung, was ich evt. übersehe oder was sich für Nachteile aus dem "billigsten Tarif" ergeben???
Und ob ich über die oben genannte Seite überhaupt den billigsten Tarif finde, weiss ich auch nicht, da ich die Seite nicht kenne, und nicht weiss, ob evt. nur die Versicherungen gelistet sind, die Geld an diese Seite abdrücken o.ä.

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mark89
· bearbeitet von mark89

Die GKVs haben alle das gleichen Grundleistungen, manch eine bietet noch ein paar Zusatzleistungen, wie Kostenübernahme oder -beteiligung an Behandlungen, die eigentlich nicht von der Kasse getragen werden. Manche Kassen haben auch einen Selbstbehalt-Tarif, bei man teils bis zu 600€ pro Jahr erstattet bekommt, wenn man beim Arzt keine Rezepte in Anspruch nimmt, nicht stationär behandelt wird etc., sonst kann es aber auch leicht teurer werden. Ob man das machen möchte, und ob es sich rentiert, muss jeder für sich entscheiden, AOK und TK haben sowas zum Beispiel. 

 

Die GKVs haben aber grundsätzlich den gleichen Beitragssatz von 14,6%, zzgl.. individuellem Zusatzbeitrag. Am leichtesten ließe sich also bei dem Zusatzbeitrag sparen. Der Zusatzbeitrag bei deiner GKV Novitas BKK liegt bei 1,35%, das ist schon sehr viel, und die zahlst du komplett selbst. Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 4425€, pro Jahr macht das einen Zusatzbeitrag von 716,85€.

 

Wechselst du in eine Kasse mit einem Zusatzbeitrag von 0,9%, z.B. TK, sind es nur noch 477,9€, du sparst also schon 238,95€.

Wechselst du in eine Kasse mit 0% Zusatzbeitrag, z.B. Die Metzinger BKK, sparst du die vollen 716,85€.

 

Welche Zusatzleistungen die Kassen haben, und ob du diese brauchst, musst du selbst recherchieren. 

 

Edit: Nachtrag zu den erwähnten Selbstbehalttarifen mit „Cashback“: Hier muss man abwägen, ob sich das lohnt. Zum einen da der Jahresbeitrag im schlimmsten Fall etwas höher liegt, weil man doch Rezepte brauchte oder im Krankenhaus lag (ist aber gedeckelt), zum anderen wegen des Zusatzbeitrags. Bei der AOK bekommt man zum Beispiel bis zu 540€ zurück, sie erheben aber einen Zusatzbeitrag von ~1,1% (je nach Niederlassung ggf. anders). Sprich der Zusatzbeitrag von insgesamt 584,1€ frisst die Rückzahlung auf. Da würde man bei der Metzinger BKK also immer noch günstiger fahren. 

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Sleepwalker
vor 14 Minuten schrieb mark89:

Die GKVs haben alle das gleichen Grundleistungen, manch eine bietet noch ein paar Zusatzleistungen, wie Kostenübernahme oder -beteiligung an Behandlungen, die eigentlich nicht von der Kasse getragen werden. Manche Kassen haben auch einen Selbstbehalt-Tarif, bei man teils bis zu 600€ pro Jahr erstattet bekommt, wenn man beim Arzt keine Rezepte in Anspruch nimmt, nicht stationär behandelt wird etc., sonst kann es aber auch leicht teurer werden. Ob man das machen möchte, und ob es sich rentiert, muss jeder für sich entscheiden, AOK und TK haben sowas zum Beispiel. 

 

Die GKVs haben aber grundsätzlich den gleichen Beitragssatz von 14,6%, zzgl.. individuellem Zusatzbeitrag. Am leichtesten ließe sich also bei dem Zusatzbeitrag sparen. Der Zusatzbeitrag bei deiner GKV Novitas BKK liegt bei 1,35%, das ist schon sehr viel, und die zahlst du komplett selbst. Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 4425€, pro Jahr macht das einen Zusatzbeitrag von 716,85€.

 

Wechselst du in eine Kasse mit einem Zusatzbeitrag von 0,9%, z.B. TK, sind es nur noch 477,9€, du sparst also schon 238,95€.

Wechselst du in eine Kasse mit 0% Zusatzbeitrag, z.B. Die Metzinger BKK, sparst du die vollen 716,85€.

 

Welche Zusatzleistungen die Kassen haben, und ob du diese brauchst, musst du selbst recherchieren. 

 

Edit: Nachtrag zu den erwähnten Selbstbehalttarifen mit „Cashback“: Hier muss man abwägen, ob sich das lohnt. Zum einen da der Jahresbeitrag im schlimmsten Fall etwas höher liegt, weil man doch Rezepte brauchte oder im Krankenhaus lag (ist aber gedeckelt), zum anderen wegen des Zusatzbeitrags. Bei der AOK bekommt man zum Beispiel bis zu 540€ zurück, sie erheben aber einen Zusatzbeitrag von ~1,1% (je nach Niederlassung ggf. anders). Sprich der Zusatzbeitrag von insgesamt 584,1€ frisst die Rückzahlung auf. Da würde man bei der Metzinger BKK also immer noch günstiger fahren. 

 

Thema Cashback: Hier wird oft übersehen, dass dadurch auch der Steuerabzug sinkt. Sprich von 600€ Cashback bleiben bei Gutverdienern (42% Steuer+Soli) nur noch 330€ hängen. Bei Nachzahlung (oft gibt es einen Selbstbehalt) vertritt das Finanzamt dann gern die Meinung, dass es sich hier nicht um Beiträge für den Versicherungsschutz handelt und verweigert den zusätzlichen Steuerabzug....

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Marfir
vor 46 Minuten schrieb mark89:

Wechselst du in eine Kasse mit einem Zusatzbeitrag von 0,9%, z.B. TK, sind es nur noch 477,9€, du sparst also schon 238,95€.

Wechselst du in eine Kasse mit 0% Zusatzbeitrag, z.B. Die Metzinger BKK, sparst du die vollen 716,85€.

 

Zitat

Bei der Metzinger BKK können Sie sich versichern, wenn Sie in Baden-Württemberg oder Thüringen leben oder arbeiten.

Ich bin dann wohl im "falschen" Bundesland.

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wertomat

Also, ich bin jetzt endlich dazugekommen, mir das ganze in Ruhe anzugucken.
Da die nicht viele Zusatzleistungen benötige, werde ich voraussichtlich einfach zur Euregio wechseln.

 

Eine Frage habe ich noch:
Ist es bei Gesetzlichen KK so, dass der Zusatzbetrag von Jahr zu Jahr stark schwankt?
Also, dass die BKK Euregio zwar derzeit ab billigsten ist - dass aber nur eine kurzzeiige Aktion ist, und ich  vor ein paar Monaten noch am oberen Ende bezahlt hätte?
Macht es Sinn, dass zu beachten (wo gäbe es überhaupt Daten), oder bleiben die Kassen meist über mehrere Jahre in einer ähnlichen Zusatzbeitrags-Region?

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HaRaS1983

wechsel zur günstigsten Kasse und mach lieber eine Zusatzversicherung.

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Thomas_384

Zusatzbeitrag soll glaube ich ab 01.01.2019 wieder 50-50 mit AG geteilt werden bei Angestellten (wäre eine Verbesserung der GKV aus AN Sicht).

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Peter Wolnitza
vor 1 Stunde schrieb Thomas_384:

Zusatzbeitrag soll glaube ich ab 01.01.2019 wieder 50-50 mit AG geteilt werden bei Angestellten (wäre eine Verbesserung der GKV aus AN Sicht).

Rischtich!

 

So ganz genau ist aber noch nicht geklärt, bis zu welcher Höhe der AG den individuellen Zusatzbeitrag übernehmen  muss. 
kurze Erläuterung:
Der individuelle Zusatzbeitrag (kann jede Kasse individuell festlegen) liegt derzeit zwischen 0,0% und 1,7%.
Kann man sich hier ganz übersichtlich anschauen:  Klicken und vergleichen 

Darüber hinaus gibt es den sog. Durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Das ist allerdings nicht der tatsächliche Durchschnitt aller Kassen, sondern eine von einem Schätzerkreis ermittelte Zahl.
Liegt für 2018 bei 1%, wird ab 01.01.2019 auf 0,9% gesenkt.

Offen ist jetzt noch die Frage, wie das mit der 50:50 Finanzierung laufen soll, wenn der AN bei einer Kasse ist, die z.B. 1,6% Zusatzbeitrag erhebt.
Muss der AG dann 0,8% zahlen oder kann er auf 0,45% limitieren (= 0,9% / 2) ?

Derzeit zeichnet sich ab, dass wohl eine Limitierung auf 50% des durchschnittlichen Zusatzbeitrages erfolgen wird, also 0,45%.
 

Ist jetzt nix Gigantisches, aber wenn man schon am Optimieren ist, sollte man schauen, dass man ab dem 01.01.2019 nicht bei einer Kasse ist, die über 0,9% liegt.
 

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B2BFighter
vor 20 Minuten schrieb Peter Wolnitza:

Rischtich!

 

So ganz genau ist aber noch nicht geklärt, bis zu welcher Höhe der AG den individuellen Zusatzbeitrag übernehmen  muss. 
kurze Erläuterung:
Der individuelle Zusatzbeitrag (kann jede Kasse individuell festlegen) liegt derzeit zwischen 0,0% und 1,7%.
Kann man sich hier ganz übersichtlich anschauen:  Klicken und vergleichen 

Darüber hinaus gibt es den sog. Durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Das ist allerdings nicht der tatsächliche Durchschnitt aller Kassen, sondern eine von einem Schätzerkreis ermittelte Zahl.
Liegt für 2018 bei 1%, wird ab 01.01.2019 auf 0,9% gesenkt.

Offen ist jetzt noch die Frage, wie das mit der 50:50 Finanzierung laufen soll, wenn der AN bei einer Kasse ist, die z.B. 1,6% Zusatzbeitrag erhebt.
Muss der AG dann 0,8% zahlen oder kann er auf 0,45% limitieren (= 0,9% / 2) ?

Derzeit zeichnet sich ab, dass wohl eine Limitierung auf 50% des durchschnittlichen Zusatzbeitrages erfolgen wird, also 0,45%.
 

Ist jetzt nix Gigantisches, aber wenn man schon am Optimieren ist, sollte man schauen, dass man ab dem 01.01.2019 nicht bei einer Kasse ist, die über 0,9% liegt.
 

Der Entwurf des GKV-Versichertenentlastungsgesetzes (kurz: GKV-VEG) wurde am 06.06.2018 vom Bundeskabinett und 18.10.2018 vom Deutschen Bundestag das GKV-VEG beschlossen. Eine Zustimmung durch den Bundesrat Ende November 2018 ist nicht erforderlich; dennoch wird sich dieser mit dem Gesetz nochmals befassen. Arbeitnehmer und Rentner werden dadurch um 6,9 Milliarden Euro jährlich entlastet.

 

Beschlossen wurde: 

Arbeitnehmer ist GKV Mitglied

 Ab 1.1.2019 werden die jetzt von den Mitgliedern allein zu zahlenden kassenindividuellen Zusatzbeiträge zur Hälfte von den Arbeitgebern getragen.

Auch Zusatzbeiträge über 0,9% werden durch den Arbeitgeber hälftig übernommen.

 

Arbeitnehmer ist PKV Mitglied

Auch PKV versicherte Arbeitnehmer profitieren von der paritätischen Finanzierung.

Allerdings wird hier der 50% Arbeitgeberanteil bei 7,75% gedeckelt ( 14,6%+0,9% durchschnittlicher Zusatzbeitrag).

Nachvollziehbar, da niemand nachweisen kann, bei welcher GKV der Arbeitnehmer fiktiv versichert gewesen sein würde.

 

 

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