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Pato007

IB Withholding Tax dt. Steuer

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Pato007
· bearbeitet von Pato007

Hallo,

ich habe bei IB ein Konto und halte dort im Depot diverse US Aktien und erhalte dadurch mehrmals im Jahr mehrere Dividendenzahlungen. Die US Tax (Withholding Tax) in Höhe von 15% wird sofort abgeführt. Bei der Einkommenssteuer trage ich die Summe der abgeführten Steuer dann in der Anlage KAP im Feld 51 "angerechnete ausländische Steuer" ein. Als Beleg wird die Jahresaufstellung von IB auf der die Dividendenzahlung und die US Tax hervorgeht eingereicht. Die letzten Jahre wurde das auch jedes mal anerkannt.

 

Dieses Jahr mit Erhalt des Steuerbescheids stellte ich allerdings fest, dass nur die ausländische Quellensteuer der dt. Banken berücksichtigt wurde und nicht mehr die direkt abgeführte 15%ige US Quellensteuer von IB. In den Erläuterungen zur Festsetzung steht "Die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die dazugehörenden Steuerabzugsbeträge wurde entsprechend den eingereichten Steuerbescheinigungen angesetzt." Also im Prinzip keine explizite Nennung, dass Sie die abgeführte US Steuer von IB nicht anerkannt wurde. Evt. wurde sie ja auch einfach vom Finanzbeamten "vergessen".

 

Dennoch möchte ich natürlich dagegen Einspruch einlegen, da in dieser Konstellation eine Doppelbesteuerung vorliegt und es immerhin um knapp 150 EUR Quellensteuer geht. Für mich stellt sich die Frage, wie man hier am besten vorgeht bzw. wie umfangreich ein solcher Einspruch auszusehen hat. Außer der Jahresaufstellung stellt IB noch einen Dividend Report zur Verfügung, aber vom Prinzip steht da das gleiche drin wie in der Jahresaufstellung. Evt. sollte ich diesen dem Einspruch beilegen ?

 

Falls jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat wäre ich für Eure Hilfe sehr dankbar.

Schöne Grüße,

Walter

 

 

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vanity

Hätte es nicht Zeile 52 (anrechenbare, noch nicht angerechnete Quellensteuer) sein sollen? Bei Zeile 51 muss das FA meinen, dass die Verrechnung schon erfolgt ist.

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reckoner

Hallo,

 

vanity hat vollkommen recht, falsche Zeile.

 

Stefan

 

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