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Irrläufer

Anschaffungsdaten bei Depotübertrag

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Irrläufer

Hallo an die Community,

auch ich mache mich z.Z. an die Inventur meiner Asset-Allocation und brauche nun doch leider Unterstützung von Euch.

 

Zum Fall:

Ich habe in meinen Depot bei der comdirect 2 gleiche ETFs und wollte diese zusammenführen. Hierbei stammt ein ETF aus einer Übertragung von ebase. 

 

Die Antwort auf meine Bitte bei comdirect war: "Gerne entsprechen wir Ihrem Wunsch, die beiden Positionen zusammen zu führen. Zu der Position mit XX Stück der WKN XXX fehlen uns hierfür die steuerlichen Anschaffungsdaten. Bitte teilen Sie uns diese mit, damit wir Ihren Auftrag ausführen können."

 

Ich fiel aus allen Wolken und habe mich dann erstmal hier in die Thematik eingelesen.

 

Es scheinen comdirect somit keine Anschaffungsdaten vorzuliegen. Zwecks weiteren Gesprächen mit der Bank habe ich weitere Details zu dem Vorgang erarbeitet:

 

  • In den Jahren 2012-2014 habe ich über einen Sparplan bei der comdirect monatlich Anteile des ETF gekauft
  • In 2014 sind die ganzzahligen Anteile zur Vereinfachung der depots von comdirect zu ebase übertragen und dort wohl auch mit den Anschaffungsdaten belegt worden
  • In 2016 habe ich bei der ebase den ETF weiter bespart
  • ebase entschied, den ETF nicht mehr weiter bei sich verwahren zu wollen
  • In 2016 erfolgt somit der Übertagung der ganzzahligen Anteile wieder zurück zur comdirect.

 

Anmerkung: Alle Transaktionen liegen mir lückenlos vor, so daß ich sie zweifelsohne belegen kann.

 

Nach meinem Verständnis sind nach der Lektüre des Beitrages https://www.wertpapier-forum.de/topic/39481-anschaffungsdaten-bei-depotübertrag-von-altbeständen/

alle Banken ab 2009 verpflichtet, die Anschaffungsdaten an die aufnehmenden Häuser zu übermitteln:

 

1.8
Müssen die vom abgebenden Institut gelieferten
Anschaffungsdaten vom aufnehmenden Institut
übernommen werden
 
Ja, denn gemäß § 43a Abs 2 Satz 11 EStG gilt:
Die übernehmende auszahlende Stelle hat als
Anschaffungskosten den von der abgebenden Stelle
angesetzten Börsenpreis anzusetzen und die bei der
Übertragung als Einnahmen aus der Veräußerung
angesetzten Stückzinsen nach Absatz 3 zu
berücksichtigen.


Dies ist wohl nicht geschehen.

 

Es stellen sich für mich folgende Fragen zum weiteren Vorgehen:

 

  • Wie gehe ich jetzt am besten vor?
  • Wen kontaktiere ich ich diesen Fällen (comdirect?/ ebase?)?
  • Wie erhalte ich später die übermittelten Daten zwecks Kontrolle des Übertrages?

 

Es liegen bei Euch wohl schon eine Reihe an Erfahrungen zu dem Thema vor. Es wäre daher sehr nett, wenn Ihr mich bei diesem Vorgang inhaltlich unterstützen würdet.

Herzlichen Dank schon jetzt und gerne höre ich Eure Rückmeldungen.

 

Ein Anleger mehr versunken in der Steuer und Anlegerwelt

 

Der Irrläufer

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