fibula Oktober 3, 2018 Ich habe hier zu meinem speziellen Anliegen nichts gefunden, daher folgende Frage: Wenn ich mit mehreren Depots zu einer neuen Bank umziehe, was passiert dann eigentlich mit den Freistellungsaufträgen bei den jeweiligen Banken? Sind die dann jeweils auf den bisher in Anspruch genommenen Pauschbetrag zu reduzieren und werden dann automatisch zum Jahresende gelöscht? Ist sonst noch mehr zu beachten? danke und viele Grüße fibula Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Klingenbart Oktober 6, 2018 Die Freistellungsaufträge gelten pro Bank. Sie sind nicht übertragbar. Der Einfachheit halber kannst Du den FSA bei der alten Bank auf den in Anspruch genommenen Betrag reduzieren und bei der neuen Bank einen entsprechend bis auf Deine Grenze (801/1602 Euro) auffüllenden FSA einrichten lassen. Am Ende werden die FSA in Deiner Steuererklärung (so Du eine einreichst) verrechnet bzw. der Freibetrag gegen alle Kapitalerträge verrechnet (unabhängig von den FSA bei den einzelnen Banken). Damit hast Du, wenn Du Freistellungsaufträge erteilst, einen Liquiditätsvorteil, da die KapESt-Erstattung direkt stattfindet und nicht erst im Rahmen der Steuererklärungen berücksichtigt wird. Unter dem Strich erhältst du dann die zuviel gezahlte Steuer erst im Rahmen der Steuererklärung zurück. Das kann bei einem Verkauf im Januar des Jahres aber erheblich später sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag