Alka17 September 30, 2018 · bearbeitet September 30, 2018 von Alka17 Hallo, ich stelle mir folgende Frage: Bei Nutzung eines Effektenlombardkredits werden die Wertpapiere im Depot ja an die Bank verpfändet. Was passiert, wenn die Bank insolvent wird? Kann diese dann über die Wertpapiere verfügen, um zB eigene Verbindlichkeiten damit zu tilgen? Fällt das verpfändete Depot somit nicht mehr unter das Sondervermögen und kann somit bei einer Bankeninsolvenz nicht einfach an eine andere Bank übertragen werden? Vielen Dank. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dev September 30, 2018 Ein weiteres Risiko ist, das einem zu einem ungünstigen Zeitpunkt der Effektenlombardkredit gekündigt wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus September 30, 2018 Wann geht bei einer Verpfändung das rechtliche Eigentum auf den Gläubiger über? Was steht dazu im Vertrag/Gesetz? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein September 30, 2018 vor einer Stunde schrieb Alka17: Hallo, ich stelle mir folgende Frage: Bei Nutzung eines Effektenlombardkredits werden die Wertpapiere im Depot ja an die Bank verpfändet. Was passiert, wenn die Bank insolvent wird? Kann diese dann über die Wertpapiere verfügen, um zB eigene Verbindlichkeiten damit zu tilgen? Fällt das verpfändete Depot somit nicht mehr unter das Sondervermögen und kann somit bei einer Bankeninsolvenz nicht einfach an eine andere Bank übertragen werden? Vielen Dank. Nein. Nein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Alka17 Oktober 1, 2018 vor 21 Stunden schrieb DrFaustus: Wann geht bei einer Verpfändung das rechtliche Eigentum auf den Gläubiger über? Was steht dazu im Vertrag/Gesetz? Im Darlehensvertrag steht u. a. folgendes: "Der Darlehensnehmer ist nicht berechtigt, die Herausgabe, Lieferung oder Übertragung der verpfändeten Wertpapiere zu verlangen." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Oktober 1, 2018 · bearbeitet Oktober 1, 2018 von DrFaustus vor 7 Minuten schrieb Alka17: Im Darlehensvertrag steht u. a. folgendes: "Der Darlehensnehmer ist nicht berechtigt, die Herausgabe, Lieferung oder Übertragung der verpfändeten Wertpapiere zu verlangen." Besitz und Eigentum sind zwei paar Schuhe. Die Bank hat Besitz an den Wertpapieren. Und so lange das Darlehen besteht, wird sie natürlich keine der o.g. Handlungen zulassen. Denn dann verliert sie ja ihre Sicherheit. Wikipedia: Zitat Das vertragliche Pfandrecht an beweglichen Sachen kommt durch Einigung über die Pfandbestellung und notwendig Übergabe der Sache vom Sicherungsgeber (der weiterhin Eigentümer bleibt) an den Sicherungsnehmer (Pfandgläubiger) zustande (§ 1205 BGB), letzterer wird hierdurch Besitzer. Als Übergabeersatz sind die Abtretung oder Verpfändung des Herausgabeanspruches (§ 1205 Abs. 2 BGB) oder die Einräumung des Mitbesitzes (§ 1206 BGB) zulässig. Wird statt der Übergabe der mittelbare Besitz übertragen, so ist eine Anzeige an den unmittelbaren Besitzer erforderlich (§ 1205 Abs. 2 BGB). Jedoch lässt § 1206 BGB die Verpfändung durch die Einräumung von (mittelbarem oder unmittelbarem) Mitbesitz genügen. Ein Besitzkonstitut hingegen ist ausgeschlossen. Der Besitz berechtigt den Pfandgläubiger zur Verwertung des Pfandgegenstandes, wenn der Schuldner seine Zahlungspflichten verletzt und die Forderung fällig ist (§ 1228 Abs. 2 BGB). Mal einen Schritt zurück gehen: Angenommen du verpfändest eine Halskette im Wert von 1000 EUR in einem Pfandleihhaus. Wann darf das Pfandleihhaus die Kette verkaufen? Erst wenn du dein Darlehen nicht zurückzahlst. Die Wertpapiere dienen als Sicherheit. Sie gehören weiterhin dir. Erst wenn die Bank rechtlich dazu in der Lage ist, diese Sicherheit zu verwerten, darf sie deine Wertpapiere verkaufen. Und dies ist dann der Fall, wenn du dein Darlehen nicht bedienst. Im Falle eines Lombardkredites kann das aber auch der Fall sein, wenn die Wertpapiere stark an Wert verlieren und du der Aufforderung weitere Sicherheiten zu stellen nicht nach kommst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Alka17 Oktober 1, 2018 Wenn ich dann also z. b. mein Depot zu einer anderen Bank transferieren möchte, müsste ich dann zunächst den Kredit bedienen (ausgleichen) und anschließend den Darlehensvertrag kündigen, damit dann überhaupt ein Übertrag zu einer anderen Bank möglich wird. Ist das so korrekt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Oktober 1, 2018 vor 1 Stunde schrieb Alka17: Wenn ich dann also z. b. mein Depot zu einer anderen Bank transferieren möchte, müsste ich dann zunächst den Kredit bedienen (ausgleichen) und anschließend den Darlehensvertrag kündigen, damit dann überhaupt ein Übertrag zu einer anderen Bank möglich wird. Ist das so korrekt? Ja. Korrekt. Und auch logisch. Sonst hätte die Bank keine Sicherheit mehr für ihren Kredit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag