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jansgar

Übertragung von Aktienvermögen aus privater Haltung in Vermögensverwaltungs-GmbH

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jansgar

Hallo liebes Forum,

 

ich denke darüber nach Aktien, die ich bisher in einem privaten Broker-Account bei IB gehalten habe, in meine Vermögensverwaltungs-GmbH zu übertragen (Broker Account ebenfalls bei IB). Hat jemand Erfahrungen damit, wie genau das abläuft?

 

Im speziellen interessiert es mich, ob ich mit der Übertragung im privaten Account aus steuerlicher Sicht schon Kapitalerträge realisiere. Das möchte ich nämlich eigentlich nicht, sondern die Aktien einfach weiter in meiner GmbH halten. Ich habe zwei konkrete Fragen: 

 

1) Wie handhabt Interactive Brokers so einen internen Transfer? Erhalten die übertragenen Aktien im Account der GmbH die alte Kostenbasis aus dem privaten Account, oder wird als Kostenbasis der Wert zum Übertragungszeitpunkt genommen?

2) Wie sieht das Finanzamt so eine Übertragung (völlig unabhängig von IB)? Löst man aus deren Sicht im privaten Account Kapitalerträge durch die Übertragung aus?

 

Würde mich sehr über Erfahrungen und Meinungen zu dem Thema zu hören.

 

Vielen Dank,

Jan

 

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Taxadvisor

Im Regelfall löst das eine Gewinnrealisierung im Privatvermögen aus:

 

§ 20 Abs. 2 Satz 2: Als Veräußerung im Sinne des Satzes 1 gilt auch die Einlösung, Rückzahlung, Abtretung oder verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft; in den Fällen von Satz 1 Nummer 4 gilt auch die Vereinnahmung eines Auseinandersetzungsguthabens als Veräußerung.

§ 6 Abs. 1 Nr. 5 Einlagen sind mit dem Teilwert für den Zeitpunkt der Zuführung anzusetzen; sie sind jedoch höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, wenn das zugeführte Wirtschaftsgut

...

c) ein Wirtschaftsgut im Sinne des § 20 Absatz 2 ist.

 

Gruß

Taxadvisor

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jansgar

Hallo Taxadvisor,

 

vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich verstehe allerdings nicht ganz, warum die Übertragung von Aktien in die GmbH als verdeckte Einlage gewertet wird. Ich kann doch bei der GmbH z.B. bei der Gründung auch eine Sacheinlage machen. Ist das später nicht mehr möglich?

 

http://www.sg-kanzlei.de/2015/08/was-ist-eine-sachgruendung/

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Ich kann doch bei der GmbH z.B. bei der Gründung auch eine Sacheinlage machen.

Und auch das gilt imho steuerliche als Veräußerung.

 

Stefan

 

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IndexP
vor 5 Stunden schrieb jansgar:

ich denke darüber nach Aktien, die ich bisher in einem privaten Broker-Account bei IB gehalten habe, in meine Vermögensverwaltungs-GmbH zu übertragen (Broker Account ebenfalls bei IB). Hat jemand Erfahrungen damit, wie genau das abläuft?

 

Im speziellen interessiert es mich, ob ich mit der Übertragung im privaten Account aus steuerlicher Sicht schon Kapitalerträge realisiere.

 

Vielleicht bist Du da zu nah dran ("mein privater Broker-Account"; "meine GmbH") - aber ich als interessierter und trotzdem Steuer-Laie wäre erst gar nicht auf die Idee gekommen, daß man das ohne "Steuer-Zwischen-Abrechnung" (also steuer-technischer Verkauf/Neukauf) sehen könnte.

 

Die Analogie, die ich hier sehe:

Ein Depot-/Aktien-Übertrag zwischen zwei verschiedenen Personen. Löst immer Steuer-Zahlung auf die bisher angefallenen (Kurs-)Gewinne aus. (im Prinzip spart man bei einem Depotübertrag zwischen Fremden ja nur die Transaktionskosten und den Kurs-Spread).

Und Du selbst (natürliche Person; privater IB-Account) und die GmbH (juristische Person) sind ja nun zwei völlig verschiedene "Personen"...

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bondholder
Am 25.9.2018 um 16:58 schrieb jansgar:

Im speziellen interessiert es mich, ob ich mit der Übertragung im privaten Account aus steuerlicher Sicht schon Kapitalerträge realisiere. Das möchte ich nämlich eigentlich nicht, sondern die Aktien einfach weiter in meiner GmbH halten.

Verstehe ich das richtig:

Du möchtest Aktien von Person A ("privater Account") an Person B ("GmbH") übertragen?

Das ist dann wohl entweder ein Verkauf oder eine Schenkung.

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dev
Am 25.9.2018 um 16:58 schrieb jansgar:

Im speziellen interessiert es mich, ob ich mit der Übertragung im privaten Account aus steuerlicher Sicht schon Kapitalerträge realisiere. Das möchte ich nämlich eigentlich nicht, sondern die Aktien einfach weiter in meiner GmbH halten.

Ich vermute so etwas hat hier noch keiner gemacht, ich würde dir einen besuch bei einem Steuerberater empfehlen.

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DrFaustus
Am ‎25‎.‎09‎.‎2018 um 20:21 schrieb jansgar:

Hallo Taxadvisor,

 

vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich verstehe allerdings nicht ganz, warum die Übertragung von Aktien in die GmbH als verdeckte Einlage gewertet wird. Ich kann doch bei der GmbH z.B. bei der Gründung auch eine Sacheinlage machen. Ist das später nicht mehr möglich?

 

http://www.sg-kanzlei.de/2015/08/was-ist-eine-sachgruendung/

Weil du unter Umständen nicht alleiniger Eigentümer der GmbH bist oder bleibst.

Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person, die losgelöst von den Gesellschaftern betrachtet wird. Dass du evtl. alleiniger Gesellschafter bist, spielt dabei keine Rolle.

 

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