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Strater

Wieder einmal: UniProfiRente

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cubichamster

https://www.justetf.com/de/etf-profile.html?tab=chart&isin=DE000A0D8Q49

Ist der Vergleichs Fonds ;)

Danke für den Hinweis mit der Zulage, bei dem Steuerbescheid bei dem ich geschaut habe hat die Seite gefehlt auf der die Zulage wieder auf die Steuer addiert wird. Für die Berechnung ist es aber so trotzdem ungefähr richtig. Die Zulage wird in den Fonds eingezahlt und ~768€ bekomme ich an Steuern erstattet. 

Das bei Verkauf oder Ausschüttung des ETF Steuern anfallen ist klar, idealerweise würde ich den ja nicht verkaufen. 

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
Am 23.9.2018 um 17:38 schrieb AktieGlobal:

 Was du dann bei der Auflösung beachten müsstest: Zulagen werden wieder zurückgefordert. Wenn im gesamten Gewinn die Zulagen nicht mit eingerechnet sind, wird sich dieser auch deutlich verringern (knapp 9% deiner Einzahlungen sind Zulagen). Den bleibenden Gewinn müsstest du wiederum versteuern.

Ist zwar schon ein paar Tage her, trotzdem will ich der Vollständigkeit halber ergänzen, dass neben den Zulagen auch die steuerliche Förderung zurückzuzahlen ist.

 

vor 1 Stunde schrieb moonraker:

- Die Steuererstattung bei Riester bekommst Du nicht zusätzlich zur Zulage, sondern den höheren der beiden Werte

Das ist zwar richtig, könnte aber missverstanden werden. Denn die Zulage wird immer auf die Bruttosteuererstattung angerechnet, so dass nur der verbleibende Betrag als (Netto-)Steuererstattung zur Auszahlung kommt. In diesem Fall bekommt man tatsächlich beides, aber trotzdem nicht mehr als die Bruttosteuererstattung .

 

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Strater

@cubichamster: Darf ich fragen wie du dich letztendlich entschieden hast? Bin mir auch immer noch unsicher und spiele mit dem Gedanken die UniProfiRente zu kündigen.

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cubichamster

Hallo Strater,

 

ich habe gekündigt und mittlerweile auch schon die Auszahlung erhalten. Zulagen & Steuervorteil wurde direkt abgezogen, den Gewinn muss ich dann mit der Steuererklärung für dieses Jahr versteuern. 

Das Ganze hab ich in ein 3er-ETF (Welt/Europa/EM) angelegt & fühle mich bisher gut damit. Ob es eine gute Entscheidung war wird sich dann erst in einigen Jahren zeigen, ich sammel ab jetzt die Kursdaten damit ich vergleichen- und mich dann entweder ärgern oder freuen kann... 

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Strater

Klingt soweit ganz gut. Ich glaube ich würde es gar nicht weiter beobachten und vergleichen ;-) Du hast die in dem Moment für dich sinnvollste Entscheidung getroffen. Das ist gut so und lässt sich eh nicht mehr ändern. Könnte man für die Versteuerung des Gewinns theoretisch die 801€ Freibetrag nutzen? 

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cubichamster
vor 3 Minuten schrieb Strater:

... Könnte man für die Versteuerung des Gewinns theoretisch die 801€ Freibetrag nutzen? 

Soweit ich weiß nein, da der Gewinn als "sonstige Einkünfte" gezählt wird wird der persönliche Steuersatz angewendet (das wird dann noch mal ne hässliche Nachzahlung geben bei mir) und nicht die Kapitalertragssteuer auf die der Freibetrag angewendet werden könnte...

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