maibaum2015 September 23, 2018 · bearbeitet September 23, 2018 von maibaum2015 Hallo, meine Frage bezieht sich auf den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das kommende Jahr 2019. Welche Kirchensteuer wird im Antrag angegeben? a) Die geschätzte Kirchensteuer, die ohne Antrag auf Lohnsteuerermäßigung in 2019 zu erwarten wäre (laut nettto-brutto-rechner oä), b) die tatsächlich in 2018 gezahlte oder c) die für 2019 geschätzte, zu zahlende Kirchensteuer im Falle einer Lohnsteuerermäßigung durch Pendlerpauschale oä d) oder ganz was anderes? Im Internet heisst es immer "gezahlte Kirchensteuer", aber die für das Vorjahr gezahlte macht ja keinen Sinn, da diese ja bereits durch den Vorjahresantrag reduziert wurde... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 23, 2018 Hallo, Zitat Im Internet heisst es immer "gezahlte Kirchensteuer", ... Genau. Und damit ist natürlich die im Steuerbescheid festgesetzte Kirchensteuer gemeint, das ist doch die beste Schätzung für das Folgejahr. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag