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metalspießer

Riesterrente in neuer Situation: anpassen oder beitragsfrei?

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metalspießer

Hallo Zusammen,

ich habe mal ein paar Fragen zum Thema Riesterrente. Es hat sich bei uns in letzter Zeit einiges verändert (Kind, Hochzeit, Krankheit), so dass jeder nicht unnütz aufgewendete Euro eine gute Verwendung findet. Grundsätzlich möchte ich also wissen, ob Riester bei mir noch Sinn macht bzw. ob Beitragsfreistellung zweckmäßiger wäre oder welche Beitragshöhe ideal ist.

 

Ich habe mich dazu hier im Forum schon umfangreich belesen. Danke auf jeden Fall an polydeikes für seinen Tipps & Tricks Thread (der nicht mehr aktuell ist???). Da das Thema aber dermaßen kompliziert ist, bitte ich euch um Prüfung meiner bis jetzt erlangten Schlussfolgerungen

 

Alter / Familienstand / Kinder / geplanter Renteneintritt

-       37 / verheiratet / 1 Kind / geplanter Renteneintritt mit 67 in 2048

Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen / wieviel Geld bleibt bei Abzug aller Kosten im Monat übrig

-       Städtischer Angestellter / 40.000€ / wird aktuell per Haushaltsbuch eruiert, momentan leben wir im Minus (d.h. von Ersparnissen), da ich nur Elterngeld bekomme; viel wird’s jedenfalls nicht sein

mtl. reserviertes Kapital für Altersvorsorge insgesamt

-       kommt drauf an, was wir uns in geänderter Situation leisten können

bisherige Erfahrung mit Altersvorsorgeanlagen

-       2014 selbständig zu Riester informiert und abgeschlossen

-       seit 2016 in Aktien bzw. ETFs investiert

 

Meine Riesterrente: DWS Toprente Balance

Laufzeit (Beginn / Ende): 2014 / 2048

WKN / ISIN des Fonds: aktuell LU0360865058, LU0272368126, LU0414505502

Sparrate: aktuell 133€/Monat

Aktueller Garantiewert: 7.044,57€

 

Partnerin: Sparkassen Rentenversicherung

Laufzeit (Beginn / Ende): 2009 / 2045

Sparrate: aktuell 40€/Monat

Aktueller Rückkaufswert: ca. 3.800€

Monatliche garantierte Rente: ca. 70€...

 

Persönliche Situation 2017:

-       Ledig / Keine Kinder / 40k Einkommen / Partnerin Krankengeld

Persönliche Situation 2018:

-       Verheiratet / 1 Kind / Wegen Elternzeit nur ca. 9k Einkommen / Partnerin Elterngeld, Krankengeld und dann sowie weiterhin EU-Rente

Persönliche Situation ab 2019:

-       Wie dieses Jahr, nur wieder ca. 40k Einkommen

 

Meine Fragen hierzu:

1.     Für meine Partnerin reicht es für die optimale Förderung eigentlich ab sofort nur noch 5€/Monat zu zahlen, richtig?

2.     Ist sie mittelbar oder unmittelbar förderberechtigt (jeweils 2017, 2018, ab 2019?)

3.     Laut Förderrechner müsste ich theoretisch im ganzen nächsten Jahr wegen der Elternzeit für eine optimale Förderung auch nur 5€/Monat zahlen, richtig? (542% Förderquote)

Eigenbeiträge beziehen sich doch auf das EK des letzten Jahres, oder?

4.     Laut Förderrechner haben wir ab übernächstem Jahr 64% Förderquote, da sollte sich Riester grundsätzlich lohnen, richtig (also mit den entsprechenden optimierten Beiträgen)?

 

Ansonsten bin ich für jeden hilfreichen Tipp dankbar.

Vielen Dank schonmal im voraus.

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Michalski
· bearbeitet von Michalski
Am 19.9.2018 um 07:30 schrieb metalspießer:

1.     Für meine Partnerin reicht es für die optimale Förderung eigentlich ab sofort nur noch 5€/Monat zu zahlen, richtig? 

 

Wie hoch war ihr sozialversicherungspflichtiges Jahresentgelt 2016 2017? Die Zahl kannst Du der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung 2016 oder der Verdienstbescheinigung Dezember 2016 entnehmen. Entgeltersatzleistungen wie das Krankengeld, Krankengeld für Kinderkrankentage, Arbeitslosengeld etc. musst Du hinzurechnen. Davon dann 4% abzüglich der Zulagen (je nachdem, wer das Kindergeld bezieht).

 

Am 19.9.2018 um 07:30 schrieb metalspießer:

2.     Ist sie mittelbar oder unmittelbar förderberechtigt (jeweils 2017, 2018, ab 2019?)

 

Als Bezieherin von Lohnersatzleistungen in 2016 2017 wird sie zu den Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung gehören und dadurch unmittelbar förderberechtigt sein. Für 2017-2019/20 2018-2020/21 kann sie unmittelbar förderberechtigt sein, wenn sie ihrem Rentenkonto Kindererziehungszeiten gutgeschrieben bekommt. Das hängt davon ab, ob und für wen ihr einen Antrag zu Anerkennung der Kindererziehungszeiten stellt. Personen sind in der Zeit, für die ihnen Kindererziehungszeiten gutgeschrieben werden, per Gesetz in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (§ 3 Nr. 1 SGB VI), was eine unmittelbare Förderberechtigung bewirkt.

 

Mann könnte jetzt diskutieren, ob es sich lohnt, die Anerkennung der Kindererziehungszeiten für sie oder für Dich zu beantragen, solange Du in Elternzeit bist. Wenn sie dauerhaft erwerbsunfähig bleibt, finde mal raus, was die Anerkennung der Kindererziehungszeiten für ihren Rentenanspruch bedeutet im Vergleich zu Deinem...

 

Am 19.9.2018 um 07:30 schrieb metalspießer:

3.     Laut Förderrechner müsste ich theoretisch im ganzen nächsten Jahr wegen der Elternzeit für eine optimale Förderung auch nur 5€/Monat zahlen, richtig? (542% Förderquote)

Eigenbeiträge beziehen sich doch auf das EK des letzten Jahres, oder?

 

Für das nächste Jahr gilt genauso 4% von Deinem sozialversicherungspflichtigen Jahresentgelt 2017 2018 abzüglich der ausgezahlten Förderung.

 

Am 19.9.2018 um 07:30 schrieb metalspießer:

4.     Laut Förderrechner haben wir ab übernächstem Jahr 64% Förderquote, da sollte sich Riester grundsätzlich lohnen, richtig (also mit den entsprechenden optimierten Beiträgen)?

 

Ich würde, solange Deine Frau unmittelbar zulagenberechtigt ist, an Deiner Stelle den Riester nicht weiter besparen. Es sei denn, Du siehst ihn als Hartz 4-feste Altersvorsorge und siehst für Dich ein hohes Risiko, in der Zukunft auf Hartz 4 zu fallen. Wenn Deine Frau nicht mehr unmittelbar zulagenberechtigt ist, dann könnt ihr beide genau den Beitrag sparen, um die Förderung jeweils mitnehmen zu können. Muss man dann konkret die Förderkonstellation ausrechnen.

 

Am 19.9.2018 um 07:30 schrieb metalspießer:

Ansonsten bin ich für jeden hilfreichen Tipp dankbar.

Vielen Dank schonmal im voraus.

 

Ich bin im letzten Jahr von der DWS Toprente weg zu Fairriester gewechselt. Mich überzeugt das Konzept der DWS nicht. Gibt es eigene Threads hier und hier zu, wo Du das nachlesen kannst. Da mein Guthaben damals auch deutlich über den eingezahlten Beiträgen plus Zulagen lag, hab ich damit auch eine Art manueller Standsicherung betrieben. Das übertragene Guthaben bildete die neue Garantiesumme bei Fairriester und ich kam dadurch gleich in die höchste Stufe mit der niedrigsten Kostenbelastung.

 

Generell würde ich beim Pflegen des Haushaltsbuches genau schauen, ob Du nicht eventuell komplett die Riester-Zahlungen einstellst. Es macht keinen Sinn, Schulden zu machen um in den Riester einzuzahlen.

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metalspießer
vor 14 Stunden schrieb Michalski:

 

Wie hoch war ihr sozialversicherungspflichtiges Jahresentgelt 2016? [...] Entgeltersatzleistungen wie das Krankengeld, Krankengeld für Kinderkrankentage, Arbeitslosengeld etc. musst Du hinzurechnen. Davon dann 4% abzüglich der Zulagen (je nachdem, wer das Kindergeld bezieht).

 

Wieso denn 2016? Bezieht sich der Mindestbeitrag auf das letzte Einkommen vor Bezug der Entgeltersatzleistungen?

 

vor 14 Stunden schrieb Michalski:

Für das nächste Jahr gilt genauso 4% von Deinem sozialversicherungspflichtigen Jahresentgelt 2017 abzüglich der ausgezahlten Förderung.

Wieso 2017? Bezieht sich der Mindestbeitrag nicht auf das letzte Jahr? Also in 2019 auf 2018?

 

vor 14 Stunden schrieb Michalski:

Ich würde, solange Deine Frau unmittelbar zulagenberechtigt ist, an Deiner Stelle den Riester nicht weiter besparen. [...]. Wenn Deine Frau nicht mehr unmittelbar zulagenberechtigt ist, dann könnt ihr beide genau den Beitrag sparen, um die Förderung jeweils mitnehmen zu können. Muss man dann konkret die Förderkonstellation ausrechnen.

 

Auch wenns nur 5€ Beitrag für sie und 93€ für mich sind?

Schulden machen wir damit übrigens keine, da hätte ich hier nicht erst gepostet weil klarer Fall.

 

Danke für den Wechseltipp, schaue ich mir an, wenn mir klar geworden ist, was wir grundsätzlich anpassen.

 

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Michalski
vor 10 Stunden schrieb metalspießer:

Wieso denn 2016? Bezieht sich der Mindestbeitrag auf das letzte Einkommen vor Bezug der Entgeltersatzleistungen?

 

Wieso 2017? Bezieht sich der Mindestbeitrag nicht auf das letzte Jahr? Also in 2019 auf 2018?

 

 

Hab mich im Jahr vertan und oben korrigiert.

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metalspießer
Am 20.9.2018 um 17:37 schrieb Michalski:

Ich würde, solange Deine Frau unmittelbar zulagenberechtigt ist, an Deiner Stelle den Riester nicht weiter besparen. Es sei denn, Du siehst ihn als Hartz 4-feste Altersvorsorge und siehst für Dich ein hohes Risiko, in der Zukunft auf Hartz 4 zu fallen. Wenn Deine Frau nicht mehr unmittelbar zulagenberechtigt ist, dann könnt ihr beide genau den Beitrag sparen, um die Förderung jeweils mitnehmen zu können. Muss man dann konkret die Förderkonstellation ausrechnen.

 

Gibts noch andere Meinungen (gern auch mit Begründung)?

 

Ich stehe weiterhin im Wald. Bin mir jetzt eigentlich recht sicher, dass wir den Vertrag meiner Frau einfach weiter mit 5€ besparen.

Fragt sich nur, was wir mit meinem machen. Dazu mal mein Entscheidungsbaum anbei. Momentan tendiere ich gefühlsmäßig zu dem grünen Pfad, da das Konzept Riester für mich nach eingehendem Studium viel zu kompliziert bleibt und ich lieber in was Nachvollziehbarerers investieren würde.

Allerdings frage ich mich, ob ich nicht Förderung verschenke (Alternative wäre der linke Pfad, Förderquote laut Rechner wie gesagt 64%). Auch das Liegenlassen meines Geldes auf dem Riesterkonto sagt mir nur bedingt zu (ich weiß, ich weiß, Förderungen bei Auszahlung müssen zurückgezahlt werden etc.). Ich würde mich freuen, wenn auch noch jemand anderes seinen Senf dazu geben könnte.

Riester.png

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Michalski

Es fehlen die genauen Angaben von Dir und Deiner Freundin (siehe oben, sozialversicherungspflichtiges Einkommen, genaue Höhe des Krankengeldes, mittelbare oder unmittelbare Förderberechtigkeit)... Wer bekommt bei Euch das Kindergeld ausgezahlt? Wie berechnest Du die 64% - mit Kind bei Dir oder ohne?

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metalspießer
vor 6 Stunden schrieb Michalski:

Es fehlen die genauen Angaben von Dir und Deiner Freundin (siehe oben, sozialversicherungspflichtiges Einkommen, genaue Höhe des Krankengeldes, mittelbare oder unmittelbare Förderberechtigkeit)... Wer bekommt bei Euch das Kindergeld ausgezahlt? Wie berechnest Du die 64% - mit Kind bei Dir oder ohne?

 

- Einkommen siehe Eröffnungspost

- Freundin = Ehefrau, ist unmittelbar förderberechtigt durch Krankengeld (2017), Krankengeld/Kindererziehungszeit/EU-Rente (2018) bzw. EU-Rente (2019)

- Krankengeld 2017 ca. 21.600€

- Krankengeld 2018 ca. 1.800€ insgesamt (interessiert den Förderrechner komischerweise gar nicht...)

- Zulage für das Kind bekomme ich, Kindergeld auch

 

Eine Korrektur noch: die Förderquote mit rentenversicherungspflichtiger Frau und Kind ist nur noch 55%. Michalski, danke für den Tipp, habe mich mal intensiver zu ihrer Förderberechtigung informiert :thumbsup:

Ohne Kind isses nur 35% (also wenn sie 18 wird).

 

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Michalski
· bearbeitet von Michalski

Ich komme nicht auf Deine Zahlen (ausser den 55%). Lass mich mal zusammenfassen: Für 2017 hattest Du 40k, Deine Frau 21.6k. Du bist Baujahr 1981, Deine Frau habe ich oben adhoc nicht gefunden, gehen wir mal davon aus, dass sie Baujahr 1983 ist, Kind ist 2018 geboren und wird bis zum 18. Geburtstag gefördert, ihr seid beide angestellt und gesetzlich kranken- (14,6% + 1%) und rentenversichert in den alten Bundesländern und nicht in der Kirche. Eure Förderungsquote liegt dann steueroptimiert bei 42%:

 

Riester-1.PNG

 

Zulagenoptimiert fällt die Förderung auf 40%:

 

Riester-2.PNG

 

Wenn Deine Frau Kindergeldbezugsberechtigt wird und alleine riestert, steigt die Förderung auf 122%:

 

Riester-3.PNG

 

Wenn ich Du wäre, würde ich in 2018 Deiner Frau empfehlen, zu riestern. Selbst würde ich es lassen, sondern lieber separat anlegen.

 

Für 2019 gelten die Daten für 2018, also Du 9k und sie 1.8k. Förderung steigt auf 542%, wenn das Kind bei Dir ist:

 

Riester-4.PNG

 

Hier wäre es sinnvoll, wenn Du kindergeldberechtigt wirst und ihr beide nur den Grundbetrag einzahlt.

 

Darüberhinaus musst Du schauen, ob die EU-Rente als sozialversicherungspflichtiges Einkommen zählt für Riester. Als EU-Renter ist man meines Wissens unter bestimmten Bedingungen nach weiterhin unmittelbar förderberechtigt, das heißt, Deine Frau kann riestern, ohne dass Du es machen musst. Sie muss volle Erwerbsminderung beziehen und unmittelbar vor ihrem Rentenbezug zum Riester-berechtigten Personenkreis gehören. Also sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein oder Krankengeld oder Arbeitslosengeld I oder II bezogen haben und dadurch pflichtversichert gewesen sein.

 

Riester-5.PNG

 

Ausgehend von 1.8k EU-Rente und 40k wieder bei Dir und das Kind bei Dir bedeutet das für 2020 eine Förderquote von 55%. Kann man überlegen, ob man riestern will.

 

Viel Erfolg!
Michalski

 

 

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metalspießer
vor 18 Stunden schrieb Michalski:

Für 2019 gelten die Daten für 2018, also Du 9k und sie 1.8k. Förderung steigt auf 542%, wenn das Kind bei Dir ist:

 

Riester-4.PNG

 

Hier wäre es sinnvoll, wenn Du kindergeldberechtigt wirst und ihr beide nur den Grundbetrag einzahlt.

 

Ich komme mit der Variante, die du für 2018 vorschlägst sogar auf eine noch höhere Quote, wenn meine Frau Kindergeld und Kinderförderung bekommt und ich nix bespare.

 

792.png

 

Das Selbe bekomme ich übrigens raus, wenn ich die Situation ab 2020 betrachte (also ich wieder volles EK, sie 12.600€ Rente)

 

vor 18 Stunden schrieb Michalski:

Darüberhinaus musst Du schauen, ob die EU-Rente als sozialversicherungspflichtiges Einkommen zählt für Riester. Als EU-Renter ist man meines Wissens unter bestimmten Bedingungen nach weiterhin unmittelbar förderberechtigt, das heißt, Deine Frau kann riestern, ohne dass Du es machen musst. Sie muss volle Erwerbsminderung beziehen und unmittelbar vor ihrem Rentenbezug zum Riester-berechtigten Personenkreis gehören. Also sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein oder Krankengeld oder Arbeitslosengeld I oder II bezogen haben und dadurch pflichtversichert gewesen sein.

 

Riester-5.PNG

 

Ausgehend von 1.8k EU-Rente und 40k wieder bei Dir und das Kind bei Dir bedeutet das für 2020 eine Förderquote von 55%. Kann man überlegen, ob man riestern will.

 

Das ist bei ihr der Fall, da sie direkt vorher Krankenkeld bekommen hat.

 

Vielen herzlichen Dank für deine umfangreiche Antwort, sowas habe ich mir vorgestellt.

 

Werde jetzt auf beitragsfrei umstellen und Kindergeld & -förderung meiner Partnerin angedeihen lassen. Wenn es sich tatsächlich so verhält wie es meine Rechnung mit den 792% erscheinen lässt, isses dann ziemlich simpel und kostengünstig. Ob ich dann den Vertrag noch auflöse oder die DWS damit arbeiten lasse, prüfe ich noch einmal separat.

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