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DarkBasti

Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen

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DarkBasti

Moin

Ich habe eine Garage neben meinen Haus bauen lassen und die Personalkosten für 2018 in der Steuererklärung angegeben. Nun ist der Betrag so hoch, das selbst 20% über der Grenze von 1200 € sind. 

 

Die 1200€ werden mir erstattet, aber gibt es die Möglichkeit, den restlichen Betrag für das nächste Jahr rüber zu nehmen? 

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kleinerfisch

M.E. sind das gar keine haushaltsnahen Dienstleistungen, da ja eine neue Garage entstanden ist.

Das sollten Herstellungskosten sein, die mangel zugehörigen Einnahmen (private Nutzung unterstellt) gar nicht in die Steuererklärung gehören.

 

Ansonsten gilt: nein, es gibt keine Möglichkeit.

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bobby13

Der Abzug in der Steuererklärung erfolgt nach dem Datum der Zahlung.

 

Man kann also den Rechnungsbetrag aufteilen und einen Teil Ende Dezember und den Rest Anfang Januar zahlen.

Oder schon mal eine Anzahlung leisten.

 

Wenn man das nicht so drehen kann, ist der ungenützte Betrag leider weg.

 

Die 20% beziehen sich übrigens auch nur auf die Lohnkosten.

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DarkBasti

Ok danke

 

Mit den Zahlungen aufteilen hätte man vorher machen müssen. Der Bau hatte im Mai angefangen und war im August fertig. 

Das mit den 20% Lohnkosten ist klar. War über 10000€ allein an Lohn.

Im Nachhinein ein sehr teurer Bau. Aber ich hatte keine Zeit selber was zu machen. 

 

 

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phlp112
vor 21 Stunden schrieb kleinerfisch:

M.E. sind das gar keine haushaltsnahen Dienstleistungen, da ja eine neue Garage entstanden ist.

Das sollten Herstellungskosten sein, die mangel zugehörigen Einnahmen (private Nutzung unterstellt) gar nicht in die Steuererklärung gehören.

 

Ansonsten gilt: nein, es gibt keine Möglichkeit.

Das ist leider zutreffend.

 

vor 5 Stunden schrieb DarkBasti:

Ok danke

 

Mit den Zahlungen aufteilen hätte man vorher machen müssen. Der Bau hatte im Mai angefangen und war im August fertig. 

Das mit den 20% Lohnkosten ist klar. War über 10000€ allein an Lohn.

Im Nachhinein ein sehr teurer Bau. Aber ich hatte keine Zeit selber was zu machen. 

 

 

Bitte schaue nochmal in das BMF-Schreiben zu §35a EStG, Rn. 21 sowie S. 27 der Anlage 1.

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