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talueng

Online Broker fuer Digital Nomads? (Keine Besteuerung von Steuerausländern)

Empfohlene Beiträge

bondholder
vor 9 Stunden schrieb talueng:

Wenn Dir „ständiger Tourist“ besser gefällt ist das auch ok. 

Du bist also Privatier ohne festen Wohnsitz?

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talueng
· bearbeitet von talueng
vor 6 Stunden schrieb bondholder:

Du bist also Privatier ohne festen Wohnsitz?

Wenn diese Bezeichnung mehr zusagt auch das. 

 

vor 4 Stunden schrieb Mentalmarkt:

Diesen Eindruck versucht der TO wohl zu erwecken.

Was bin ich denn? 

 

Was das alles wiederum mit meiner ausgangsfrage zu tun hat erschließt sich mir nicht. 

 

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xfklu

Zur Info: Acht Beiträge Streiterei gelöscht.

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talueng

offenbar muss ich meine Suche noch weiter eingrenzen: Ich suche einen Broker in einem Land, der Steuerausländer nicht trotzdem zur Kasse bittet. Deutschland etwa, offenbar auch die Niederlande und viele andere Länder, scheinen eine Steuer auf Kapitaleinkünfte zu erheben ungeachtet ob der Investor dort ansässig ist. 

 

Daher die Frage:

Welche Länder existieren, die Kapitaleinkünfte von Ausländern nicht besteuern und kann dort jemand einen Broker empfehlen? 

 

Bislang sind mir nur bekannt:

- Luxemburg, z. B. Internaxx 

- Singapur, z. B. Saxo

 

Hat jemand Erfahrungen damit? 

 

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bondholder

Wenn du so viel Geld zur Verfügung hast, dass Banken in Singapur dich als Kunden akzeptieren, kannst du dir auch professionelle Beratung zu dem Thema leisten.

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talueng
vor einer Stunde schrieb bondholder:

Wenn du so viel Geld zur Verfügung hast, dass Banken in Singapur dich als Kunden akzeptieren,

Ist das so viel, ja? 

 

vor einer Stunde schrieb bondholder:

 

kannst du dir auch professionelle Beratung zu dem Thema leisten.

Ich bin mir sicher, dass Du Dir auch vieles leisten kannst, es aber nicht tust. Vor allem nicht, wenn Du es irgendwo umsonst kriegen kannst. 

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Ramstein
vor 44 Minuten schrieb talueng:

Ist das so viel, ja? 

 

Ein mittlerer Millionenbetrag sollte es schon sein.

Grundsätzlich gibt es zu solchen Fragen besseres Feedback im Bondboard, da dort mehr "große Jungs" mit Auslandsdomizil unterwegs sind. Aber nur, wenn du qualifiziert fragst.

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talueng
· bearbeitet von talueng
vor 16 Minuten schrieb Ramstein:

 

Ein mittlerer Millionenbetrag sollte es schon sein.

Saxo: 3.000 SGD. Das sind etwas weniger als 2.000 EUR. 

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Raccoon
Am 6.9.2018 um 12:46 schrieb tyr:

Den DEGIRO-Vorschlag hätte ich auf keinen Fall gebracht. Das bestärkt den TE nur darin, weiterhin seine Finanzen und seine rechtlichen Arbeitsgrundlagen nicht zu ordnen und sich seiner Traumvorstellung hinzugeben, dass das jugendliche Herumreisen ewig funktionieren könnte. Damit werden die Themen wie Steuern, Risikoversicherung, Wohnsitz, Altersvorsorge usw. nur in die Zukunft verschoben, aber nicht gelöst.

Und? Solange er legal (Annahme) von seiner Situation profitiert kann er meinetwegen machen was er will, zukünftige Probleme sind erst mal irrelevant. Darum kann sich der TO kümmern, wenn es soweit ist und muss dann ggfs. mit den negativen Konsequenzen leben.

Am 6.9.2018 um 12:54 schrieb tyr:

Du bist dort "ansässig", wo dein Pass ausgestellt wurde und wo du gemeldet bist. Dieses Land ist für dich zuständig und auf der Basis gehst du im Ausland arbeiten.

Was bedeutet "ansässig" im Zusammenhang mit der Diskussion - steuerpflichtig oder was anderes?

In wie weit ist das Land "zuständig"? Redest du hier von Steuerpflicht oder was anderem?

 

Wenn du mit einem deutschen Pass herumreist, dann bist du immer noch Deutscher.

Schockierende Erkenntnis die alleine nichts über die Steuerpflicht in Deutschland aussagt.

(Ich berufe mich hier auf eigene Erfahrung in Einklang mit der dt. Gesetzgebung.)

Am 9.9.2018 um 07:25 schrieb talueng:

offenbar muss ich meine Suche noch weiter eingrenzen: Ich suche einen Broker in einem Land, der Steuerausländer nicht trotzdem zur Kasse bittet. Deutschland etwa, offenbar auch die Niederlande und viele andere Länder, scheinen eine Steuer auf Kapitaleinkünfte zu erheben ungeachtet ob der Investor dort ansässig ist. 

Nicht ganz richtig, Deutschland versteuert nur Dividenden von dt. Aktien. Ansonsten zahlst du auf Kapitaleinkünfte keine Steuern als Steuerausländer.

 

(Daneben sind auch andere inländische Einkünfte steuerpflichtig, wie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung z.B.)

 

Andere Länder ohne Kapitalertragssteuern kann man googeln und sich dann in den entsprechenden Expat-Foren nach Brokern umhören.

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DrFaustus
Am ‎09‎.‎09‎.‎2018 um 07:25 schrieb talueng:

offenbar muss ich meine Suche noch weiter eingrenzen: Ich suche einen Broker in einem Land, der Steuerausländer nicht trotzdem zur Kasse bittet. Deutschland etwa, offenbar auch die Niederlande und viele andere Länder, scheinen eine Steuer auf Kapitaleinkünfte zu erheben ungeachtet ob der Investor dort ansässig ist. 

 

Daher die Frage:

Welche Länder existieren, die Kapitaleinkünfte von Ausländern nicht besteuern und kann dort jemand einen Broker empfehlen? 

 

Bislang sind mir nur bekannt:

- Luxemburg, z. B. Internaxx 

- Singapur, z. B. Saxo

 

Hat jemand Erfahrungen damit? 

 

Hast du den die Thematik "Nichtveranlagungsbescheinigung" zumindest mal von einem Steuerberater prüfen lassen?

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Raccoon
vor 54 Minuten schrieb DrFaustus:

Hast du den die Thematik "Nichtveranlagungsbescheinigung" zumindest mal von einem Steuerberater prüfen lassen?

Als Steuerausländer bekommst du keine.

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 2 Stunden schrieb Raccoon:

Und? Solange er legal (Annahme) von seiner Situation profitiert kann er meinetwegen machen was er will, zukünftige Probleme sind erst mal irrelevant. Darum kann sich der TO kümmern, wenn es soweit ist und muss dann ggfs. mit den negativen Konsequenzen leben.

 

Völlig richtig. Für mich stellt sich die Frage, ob man jemanden dabei unterstützen sollte, notwendige steuerliche Aufgaben nicht zu bearbeiten und sich dadurch wahrscheinlich Probleme zu schaffen, die man dann in Zukunft trotzdem lösen muss, ggf. rückwirkend.

 

Ich würde da eher den Druck bestehen lassen und die Problemursache angehen, statt in der Vorstellung zu bleiben, dass man steuerlich ausgewandert ist, aber nirgendwo einwandert und trotzdem arbeitet, Einkommen auf Basis der Staatsleistungen anderer Staaten erzielt und dieses erstmal nicht versteuert und nirgendwo Abgaben zahlen will.

 

Dass gängige Banken so verdientes Geld nicht annehmen wollen (Geldwäsche?) weist ja nur auf das Problem hin, dass man die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen klären sollte. Aus Deutschland auswandern und nirgendwo anders einwandern und keine Steuern + Abgaben zahlen wollen kann m.E. keine in einem Forum empfehlenswerte Lösung sein, die man unterstützen sollte.

 

Wenn sich der TE mal für eine Teilproblematik festlegen soll gibts keine genauen Informationen mehr vom TE. Schön im schwammigen Ungefähren bleiben. Gleichzeitig fordert der TE vom Forum exakte Aussagen und wird dann ausfallend, wenn man auf den Zielkonflikt hinweist. Wasch mich, aber mach mich nicht nass. Gib mir genaue Informationen, was getan werden soll und was passiert, wenn ich das nicht tue, aber ich sage nicht, welche Bedingungen vorliegen. :rolleyes:

 

Zitat

Was bedeutet "ansässig" im Zusammenhang mit der Diskussion - steuerpflichtig oder was anderes?

In wie weit ist das Land "zuständig"? Redest du hier von Steuerpflicht oder was anderem?

 

Die Fragen habe ich dem TE ebenfalls schon gestellt und er will sie nicht beantworten, sondern gerne in einem undefinierten Zwischenstatus bleiben, um keine Steuern zahlen zu müssen: ausgewandert (angeblich sogar "vollständig ausgewandert"), aber nirgendwo eingewandert. Das ist ja genau der Kern des Problems: der TE will auf der Basis von Staatsleistungen leben und arbeiten, sich aber nicht an der Finanzierung dieser Leistungen beteiligen. Neben der moralischen Frage stellt sich dann eben gleich die Frage, wie lange das gut gehen soll und ob das Forum diese Vorgehensweise unterstützen sollte. Ich würde das eben klären und für klare Verhältnisse sorgen an Stelle des TE. Das will er aber nicht hören, da klare Verhältnisse dann in Steuerzahlungspflichten münden könnten.

 

Ist eben blöd: man will ganz frei sein und vermutlich mit der Passport Power eines deutschen Passes in der Welt herumreisen und (ebenso vermutlich mit einem Touristenvisum ohne Arbeitserlaubnis) im Ausland arbeiten, aber natürlich nicht in Deutschland Steuern zahlen und am besten auch nirgendwo anders. Auswandern, aber nirgendwo einwandern wollen, staatliche Leistungen bewusst oder unbewusst nutzen und sich auf deren Vorhandensein verlassen, aber nichts dazu beitragen wollen. Was soll denn da eine Empfehlung sein, die man in der Öffentlichkeit für den nicht näher beschriebenen Fall des TE geben soll?

 

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odensee
Am 5.9.2018 um 16:56 schrieb talueng:

Gibt es einen Online-Broker, der nicht automatisch Steuer einbehaelt bzw. bei dem man keine Steuernummer angeben muss?

.... das war die Frage..... und nichts anderes

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 28 Minuten schrieb odensee:

.... das war die Frage..... und nichts anderes

 

In einem Diskussionsforum wird ein Beitrag zur Diskussion gestellt. Meinungen darüber werden ausgetauscht. Es gibt verschiedene Ansichten dazu. Wenn man anderer Meinung ist diskutiert man darüber. Das hier ist ein Diskussionsforum, kein Forum, wo alle gefälligst so zu denken haben wie ein Mitglied.

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon

@tyr

Was die Staatsleistungen angeht betrifft das jeden, der mal längere Zeit als Steuerausländer qualifiziert hat (mich inklusive) - allerdings ist es keinesfalls so einfach irgendwelche Leistungen zu bekommen wie du es darzustellen versuchst, weder hier, dort, jetzt noch in Zukunft. Da ich während dieser Zeit nicht in das dt. Sozialversicherungssystem eingezahlt hatte bestand nach meiner Rückkehr auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch wird diese Zeit nicht auf meine Rente angerechnet. Und krankenversichert war ich hier auch nicht (in meinem Fall aber über die Versicherung des Arbeitgebers im Ausland abgesichert, wo ich auch Steuern gezahlt habe).

Dadurch habe ich während dieser Zeit viel Geld gespart, muß mich aber im Gegenzug selbst für die Zukunft absichern, und davon fließt natürlich auch wieder Geld an den dt. Staat.

 

---------------

 

Was die Frage der Steuerpflicht eines "Vagabunden" angeht gibt es natürlich auch hier kein Entkommen von dem dt. Fiskus: [url=https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Frankreich/2007-09-18-Frankreich-Abkommen-DBA-Erbschaftsteuern-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=3]Auszug aus dem DBA mit Frankreich[/url] (stellvertretend):

Zitat

Artikel 4 Steuerlicher Wohnsitz

(1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck „eine Person mit Wohnsitz in einem Vertragsstaat“ eine Person, deren Nachlass oder Schenkung nach dem Recht dieses Staates dort aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist. Der Ausdruck umfasst jedoch nicht eine Person, deren Nachlass oder Schenkung in diesem Staat nur mit in diesem Staat gelegenem Vermögen steuerpflichtig ist

(2) Hat nach Absatz 1 eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten einen Wohnsitz, so gilt Folgendes:

a) Der Wohnsitz der natürlichen Person gilt als in dem Staat gelegen, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt; verfügt sie in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt ihr Wohnsitz als in dem Staat gelegen, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen);

b) kann nicht bestimmt werden, in welchem Staat die Person den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hat, oder verfügt sie in keinem der Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt ihr Wohnsitz als in dem Staat gelegen, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat;

c) hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Staaten oder in keinem der Staaten, so gilt ihr Wohnsitz als in dem Staat gelegen, dessen Staatsangehörige sie ist;

d) ist die Person Staatsangehörige beider Staaten oder keines der Staaten, so regeln die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten die Frage in gegenseitigem Einvernehmen.

 

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odensee
vor 8 Minuten schrieb tyr:

In einem Diskussionsforum wird ein Beitrag zur Diskussion gestellt.

In #1 wurde eine klare Frage gestellt. Es wurde nichts "zur Diskussion gestellt".

 

Zitat

Das hier ist ein Diskussionsforum, kein Forum, wo alle gefälligst so zu denken haben wie ein Mitglied.

Du brauchst nicht so zu denken, wie der TO. Aber wenn du nicht Willens oder nicht in der Lage bist, seine Frage zu beantworten, empfehle ich https://www.youtube.com/watch?v=rq68A07CDcM

 

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 13 Minuten schrieb Raccoon:

@tyr

Was die Staatsleistungen angeht betrifft das jeden, der mal längere Zeit als Steuerausländer qualifiziert hat (mich inklusive) - allerdings ist es keinesfalls so einfach irgendwelche Leistungen zu bekommen wie du es darzustellen versuchst, weder hier, dort, jetzt noch in Zukunft.

 

Die Leistungen beginnen schon dabei, dass man einreist und dabei bspw. Staatsbedienstete den Pass kontrollieren und sicherstellen, dass nur die in diesem Land erwünschten Personen mit ihrem erlaubten Einreisezweck dort einreisen, und die nicht erwünschten nicht. Dies wird dann durch den Staat durchgesetzt. Darauf basiert dann ein Teil der Sicherheit des Lebens in diesem Staat.

 

Der Flughafen kann ebenso eine staatliche Leistung sein (privatwirtschaftlich ist ebenfalls denkbar). Bezahlt mit Steuergeld. Weiter geht es, dass Straßenbeleuchtung typischerweise nicht bei Benutzung bezahlt wird, sondern von Steuern. Dann möchte man sicher noch Zahlungsleistungen in Anspruch nehmen. Ebenfalls betrieben und geregelt durch staatliche Leistungen, wenn man nicht gerade in Naturalien bezahlt. Die eigene körperliche und wirtschaftliche Unversehrtheit soll natürlich ebenso im Ausland gewährleistet sein, gerne durch Staatsleistungen.

 

Sämtliche Infrastruktur und sämtliche Leistungen, die so ein Staat erbringt müssen von irgendjemandem bezahlt werden. Und da will sich der TE raushalten, aber natürlich trotzdem diese Leistungen bewusst oder unbewusst nutzen. Und selbst wenn man nicht alles nutzt, warum sollte es freigestellt sein, sich nicht an der Finanzierung zu beteiligen, wenn man ja lt. Aussage vollständig ausgewandert ist, also ebenso vollständig in anderen Ländern eingewandert ist?

 

Jemand anderes hat es schon treffend beschrieben: nur weil man ausgewandert ist heißt es nicht, dass man staatenlos ist.

 

Zitat

Da ich während dieser Zeit nicht in das dt. Sozialversicherungssystem eingezahlt hatte bestand nach meiner Rückkehr auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch wird diese Zeit nicht auf meine Rente angerechnet. Und krankenversichert war ich hier auch nicht (in meinem Fall aber über die Versicherung des Arbeitgebers im Ausland abgesichert, wo ich auch Steuern gezahlt habe).

Dadurch habe ich während dieser Zeit viel Geld gespart, muß mich aber im Gegenzug selbst für die Zukunft absichern, und davon fließt natürlich auch wieder Geld an den dt. Staat.

 

Soziale Leistungen sind sicher ein sehr wichtiger und für Europäer maßgeblicher Anteil von Staatsleistungen, aber nicht der einzige Teil.

 

Gebe dir aber Recht, dass auch hier Probleme entstehen, wenn man nicht in Sozialvorsorge einzahlt, aber sich bewusst oder unbewusst darauf verlässt, dass ein staatliches soziales Netz besteht, dass einen auffängt.

 

vor 2 Minuten schrieb odensee:

In #1 wurde eine klare Frage gestellt. Es wurde nichts "zur Diskussion gestellt".

 

Es wurde ein Beitrag zur Diskussion gestellt. Es gibt hier keinen Anspruch, dass der TE irgendwelche Antworten erhält, die er gerne hätte.

 

DU hättest gerne Meinungen, die dir gefallen. Ebenfalls kein Anspruch deinerseits.

 

Zitat

Du brauchst nicht so zu denken, wie der TO. Aber wenn du nicht Willens oder nicht in der Lage bist, seine Frage zu beantworten, empfehle ich https://www.youtube.com/watch?v=rq68A07CDcM

 

Schau dir das Video doch selber mal an und denke über deinen Diskussionsstil nach. Vor der eigenen Haustür kehren. Und damit ist dann wieder EOD meiner Seite zu diesem Offtopic-Thema. Wir können das gerne in PMs fortsetzen.

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odensee
vor 1 Minute schrieb tyr:

Sämtliche Infrastruktur und sämtliche Leistungen, die so ein Staat erbringt müssen von irgendjemandem bezahlt werden. Und da will sich der TE raushalten, aber natürlich trotzdem diese Leistungen bewusst oder unbewusst nutzen.

Er wird dort konsumieren: Nahrung, Unterkünfte etc. und damit durchaus direkt oder indirekt zum Staatseinkommen beitragen.

 

Aber das war auch gar nicht seine Frage. Wenn du meinst, den Moralapostel spielen zu müssen, solltest du bei dir und deinen Unterstellungen anfangen.

 

vor 1 Minute schrieb tyr:

Und selbst wenn man nicht alles nutzt, warum sollte es freigestellt sein, sich nicht an der Finanzierung zu beteiligen, wenn man ja lt. Aussage vollständig ausgewandert ist, also ebenso vollständig in anderen Ländern eingewandert ist?

Wer von Land zu Land reist und dort immer nur eine kurze Zeit verbringt, ist dort noch lange nicht eingewandert.

 

Aber auch das war nicht die Frage.

 

(Mod: meine Einträge können gerne wieder weg...)

vor 5 Minuten schrieb tyr:

Es wurde ein Beitrag zur Diskussion gestellt.

Falsch. Es wurde eine Frage gestellt.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 26 Minuten schrieb Raccoon:

Was die Frage der Steuerpflicht eines "Vagabunden" angeht gibt es natürlich auch hier kein Entkommen von dem dt. Fiskus: [url=https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Frankreich/2007-09-18-Frankreich-Abkommen-DBA-Erbschaftsteuern-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=3]Auszug aus dem DBA mit Frankreich[/url] (stellvertretend):

Zitat

c) hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Staaten oder in keinem der Staaten, so gilt ihr Wohnsitz als in dem Staat gelegen, dessen Staatsangehörige sie ist;

 

Für dieses Problem gibt einen ganz einfachen Workaround:

Man läßt sich irgendwo einbürgern, ohne eine Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen, und verliert damit automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.

(In Ausnahmefällen muß auf die deutsche Staatsangehörigkeit explizit verzichtet werden.)

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler

Die deutsche Staatsbürgerschaft kann man auf Antrag ablegen, wenn man dadurch nicht staatenlos wird.

Also entweder man hat eine weitere Staatsbürgerschaft oder diese wurde zugesichert.

 

Was sollte daran einfach sein?

Dafür braucht man gewisse Voraussetzungen- entsprechende Jahre der Anwesenheit (wäre schon schlecht für einen "Reisenden") und noch einiges mehr.

Ersatzweise eine gut gefüllte Brieftasche, um vom Land der Wahl erwünschte Investitionen im Land der Wahl zu tätigen oder schlicht Gebühren/Spenden zu zahlen.

https://www.finanzen100.de/finanznachrichten/wirtschaft/singapur-dominikanische-republik-kambodscha-in-diesen-13-laendern-koennt-ihr-euch-die-staatsbuergerschaft-einfach-kaufen_H1474900489_454848/

 

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bondholder
vor einer Stunde schrieb monopolyspieler:

Die deutsche Staatsbürgerschaft kann man auf Antrag ablegen, wenn man dadurch nicht staatenlos wird.

Wieso soll der Verlust der Staatsbürgerschaft nur auf Antrag erfolgen?

(Die Frage ist ernstgemeint. Ich bin kein Jurist.)

 

Als Laie lese ich davon im aktuellen Staatsangehörigkeitsgesetz nichts:

Zitat

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

§ 25 

(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte. Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 abgeschlossen hat.

(2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Hat ein Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, ist die deutsche Auslandsvertretung zu hören. Bei der Entscheidung über einen Antrag nach Satz 1 sind die öffentlichen und privaten Belange abzuwägen. Bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist insbesondere zu berücksichtigen, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland glaubhaft machen kann.

 

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gordon_gekko

@talueng Vielleicht kannst du bei Gelegenheit ja mal deine ganze Geschichte posten: Womit genau du Geld verdienst, wie lange du schon so rumreist, und wie du das allgemein so "managst". Finde sowas immer sehr spannend :thumbsup:

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler
vor 1 Stunde schrieb bondholder:

Wieso soll der Verlust der Staatsbürgerschaft nur auf Antrag erfolgen?

(Die Frage ist ernstgemeint. Ich bin kein Jurist.)

 

Als Laie lese ich davon im aktuellen Staatsangehörigkeitsgesetz nichts:

 

Ich schrieb nichts von "nur". Bei Erwerb einer EU-Staatsbürgerschaft (=Beibehaltungsgenehmigung nicht mehr erforderlich) müßte man schon einen Antrag stellen. Entweder aus eigenem Antrieb oder weil der neue Staat in der Regel keine doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt- z.B. Niederlande. (Ausnahmen mal außen vor).

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talueng
· bearbeitet von talueng
Am 9/11/2018 um 17:00 schrieb Raccoon:

Nicht ganz richtig, Deutschland versteuert nur Dividenden von dt. Aktien. Ansonsten zahlst du auf Kapitaleinkünfte keine Steuern als Steuerausländer.

Korrekt, habe ich mittlerweile auch herausgefunden. Bringt mir nur ohne Broker nichts :-)

 

Am 9/11/2018 um 19:14 schrieb tyr:

Für mich stellt sich die Frage, ob man jemanden dabei unterstützen sollte, notwendige steuerliche Aufgaben nicht zu bearbeiten

Welche "notwendige[n] steuerlichen[n] Aufgaben" habe ich denn nicht bearbeitet? Oder wolltest Du einfach nur mal wieder ein paar Unterstellungen raushauen?

 

Zitat

Ich würde da eher den Druck bestehen lassen und die Problemursache angehen,

Welches Problem besteht denn? Oder wolltest Du einfach nur mal wieder ein paar Unterstellungen raushauen?

 

Zitat

statt in der Vorstellung zu bleiben, dass man steuerlich ausgewandert ist, aber nirgendwo einwandert

Muss schwer für Dich sein, ist aber leider so.

 

Zitat

und trotzdem arbeitet, Einkommen auf Basis der Staatsleistungen anderer Staaten erzielt und dieses erstmal nicht versteuert und nirgendwo Abgaben zahlen will.

Was arbeite ich denn?  Oder wolltest Du einfach nur mal wieder ein paar Unterstellungen raushauen?

 

Zitat

Aus Deutschland auswandern und nirgendwo anders einwandern und keine Steuern + Abgaben zahlen wollen kann m.E. keine in einem Forum empfehlenswerte Lösung sein, die man unterstützen sollte.

Weil alle hier so Spießer sind wie Du?

 

Zitat

Wenn sich der TE mal für eine Teilproblematik festlegen soll gibts keine genauen Informationen mehr vom TE.

Ich habe eine einfache Frage gestellt. Die bedarf keiner "genauen Informationen" und "eine Teilproblematik" hast nur Du.

 

Zitat

Gleichzeitig fordert der TE vom Forum exakte Aussagen und wird dann ausfallend, wenn man auf den Zielkonflikt hinweist.

Ich habe keine Ziele thematisiert. Ich habe eine einfache Frage gestellt. Ich bin auch nicht ausfallend geworden. Du hast wirklich eine blühende Phantasie. 

 

Zitat

Gib mir genaue Informationen, was getan werden soll und was passiert, wenn ich das nicht tue, aber ich sage nicht, welche Bedingungen vorliegen.

Wo habe ich sowas gefordert? Oder wolltest Du einfach nur mal wieder ein paar Unterstellungen raushauen?

 

Zitat

Die Fragen habe ich dem TE ebenfalls schon gestellt und er will sie nicht beantworten

Ich habe eine einfache Frage gestellt. Dafür muss ich keine Gegenfragen beantworten. Vor allem keine, die irrelevant oder vollkommen unsinnig sind.

 

Zitat

sondern gerne in einem undefinierten Zwischenstatus bleiben, um keine Steuern zahlen zu müssen: ausgewandert (angeblich sogar "vollständig ausgewandert"), aber nirgendwo eingewandert.

Es mag schwer für Dich zu verkraften sein, aber das ist nur in Deinem beschränkten Weltbild ein "undefinierte[r] Zwischenstatus".

 

Zitat

der TE will auf der Basis von Staatsleistungen leben und arbeiten, sich aber nicht an der Finanzierung dieser Leistungen beteiligen.

Wo habe ich gesagt, dass ich das will?  Oder wolltest Du einfach nur mal wieder ein paar Unterstellungen raushauen?

 

Zitat

Neben der moralischen Frage stellt sich dann eben gleich die Frage, wie lange das gut gehen soll und ob das Forum diese Vorgehensweise unterstützen sollte. Ich würde das eben klären und für klare Verhältnisse sorgen an Stelle des TE.

Was schlägt der Forums-Vati vor?

 

Zitat

Das will er aber nicht hören, da klare Verhältnisse dann in Steuerzahlungspflichten münden könnten.

Welche Steuerzahlungspflichten auf Basis welcher Gesetzesgrundlage?  Oder wolltest Du einfach nur mal wieder ein paar Unterstellungen raushauen?

 

Zitat

man will ganz frei sein und vermutlich mit der Passport Power eines deutschen Passes in der Welt herumreisen

Korrekt. Funktioniert wunderbar. Probier's mal.

 

Zitat

 (ebenso vermutlich mit einem Touristenvisum ohne Arbeitserlaubnis) im Ausland arbeiten

Was arbeite ich denn? Oder wolltest Du einfach nur mal wieder ein paar Unterstellungen raushauen?

 

Zitat

aber natürlich nicht in Deutschland Steuern zahlen und am besten auch nirgendwo anders. Auswandern, aber nirgendwo einwandern wollen, staatliche Leistungen bewusst oder unbewusst nutzen und sich auf deren Vorhandensein verlassen, aber nichts dazu beitragen wollen.

Schreib doch 'ne Petition. Oder setz Dich mit 'nem Plakat vor die thailändische Botschaft. Vielleicht bringen Sie Dir 'n Teller Nudeln raus.

 

Am 9/11/2018 um 19:54 schrieb tyr:

In einem Diskussionsforum wird ein Beitrag zur Diskussion gestellt.

Nö. Ich habe nichts zur Diskussion gestellt. 

 

Zitat

Meinungen darüber werden ausgetauscht.

Nö. Nur 'ne Menge Unterstellungen und wirrer Gedanken Deinerseits. (Falsche Behauptungen haben nichts mit einer Meinung zu tun.)

 

Am 9/11/2018 um 20:06 schrieb tyr:

Die Leistungen beginnen schon dabei, dass man einreist und dabei bspw. Staatsbedienstete den Pass kontrollieren und sicherstellen, dass nur die in diesem Land erwünschten Personen mit ihrem erlaubten Einreisezweck dort einreisen, und die nicht erwünschten nicht. Dies wird dann durch den Staat durchgesetzt. Darauf basiert dann ein Teil der Sicherheit des Lebens in diesem Staat.

 

Der Flughafen kann ebenso eine staatliche Leistung sein (privatwirtschaftlich ist ebenfalls denkbar). Bezahlt mit Steuergeld. Weiter geht es, dass Straßenbeleuchtung typischerweise nicht bei Benutzung bezahlt wird, sondern von Steuern. Dann möchte man sicher noch Zahlungsleistungen in Anspruch nehmen. Ebenfalls betrieben und geregelt durch staatliche Leistungen, wenn man nicht gerade in Naturalien bezahlt. Die eigene körperliche und wirtschaftliche Unversehrtheit soll natürlich ebenso im Ausland gewährleistet sein, gerne durch Staatsleistungen.

 

Sämtliche Infrastruktur und sämtliche Leistungen, die so ein Staat erbringt müssen von irgendjemandem bezahlt werden. Und da will sich der TE raushalten, aber natürlich trotzdem diese Leistungen bewusst oder unbewusst nutzen.

Na dann erzähl doch mal, wieviel Du dafür so im Urlaub zahlst und auf welchem Wege. Ich bin gespannt.

 

Zitat

Und selbst wenn man nicht alles nutzt, warum sollte es freigestellt sein, sich nicht an der Finanzierung zu beteiligen, wenn man ja lt. Aussage vollständig ausgewandert ist, also ebenso vollständig in anderen Ländern eingewandert ist?

Wo bin ich denn eingewandert?  Oder wolltest Du einfach nur mal wieder ein paar Unterstellungen raushauen?

 

 

Am 9/11/2018 um 20:14 schrieb bondholder:

Für dieses Problem gibt einen ganz einfachen Workaround:

Man läßt sich irgendwo einbürgern, ohne eine Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen, und verliert damit automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.

Ich finde den deutschen Pass eigentlich ganz gut.

 

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odensee
vor 53 Minuten schrieb talueng:

Na dann erzähl doch mal, wieviel Du dafür so im Urlaub zahlst und auf welchem Wege. Ich bin gespannt.

Direkt: Tourismusabgaben, Mehrwertsteuer, andere Verbrauchssteuern ...

Indirekt: Einkommenssteuer Hotelpersonal, Gastronomie etc., Flughafensteuer ...

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