Zum Inhalt springen
fortak

Sozialabgaben Pensionskasse

Empfohlene Beiträge

fortak

Hallo zusammen,

 

habe gerade folgendes Urteil bezüglich Sozialabgaben bei Pensionskassenrenten bei privater Einzahlung gelesen:

https://www.t-online.de/finanzen/versicherungen/id_84394336/beitraege-zur-krankenversicherung-viele-rentner-koennen-geld-zurueckfordern-.html

 

Ich habe vor kurzem den Arbeitgeber gewechselt. Der alte AG bietet mir an weiterhin in die Pensionskasse einzuzahlen. Vorteil ist eine recht gute Verzinsung und der vollständige Verzicht auf Provisionen.

Habe mir schon einen Antrag für die private Weiterführung zusenden lassen, bisher hat mich jedoch die Sozialabgabenpflicht von einer Besparung aus privaten bereits versteuerten und sozialabgabepflichten Beiträgen abgehalten.

 

Wenn dieser Punkt wegfällt spricht doch generell nichts mehr als direktes KO-Kriterium gegen die Weiterführung oder? Die generellen Bedingungen (Kapital ist bis zur Rente "weg" sind mir bewusst).

 

Vielleicht noch wichtig: Die bisher arbeitgeberfinanzierte und später somit voll sozial und steuerpflichtige Rente beträgt nur wenige Cents.

Die aktuelle Rendite ist aktuell noch deutlich über zwei Prozent und ohne anfängliche Provisionen, Einzahlungen kommen mir also direkt zu Gute.

 

Was meint ihr?

 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
magicw

Du mußt die Rente daraus immer noch nach Ertragswert besteuern.   D.h. wenn du die Rente mit 63 Jahren abrufst mußt du auf 20% davon deine pers. Steuern abführen. 

 

fiktives Beispiel - mußt du halt auf deine persönliche Situation anpassen: 

 

100 EUR monatlich  über 35 Jahre laufzeit mit 2% Verzinsung angespart  ergibt  Rentenkapital  grob 60000 EUR 

Bei Rentenfaktor 27 EUR/10000 EUR  ergibt sich daraus eine Rente von 6*27 = 162 EUR  - von diesen 162 EUR mußt du dann mit 63 Jahren  20% - als 32 EUR - mit pers. Steuersatz versteuern.  

 

Bei 25% STeuersatz  sind das 8 EUR, die weggehen.  --> du erhältst also netto 154 EUR Privatrente. 

 

Über einen Renditerechner siehst du dann, dass du min 23 Jahre lang Rente beziehen mußt, damit du zumindest deine Einzahlungen zurück bekommst. 

 

Wie gesagt - nimm nun deine Zahlen und rechne dir das mal selbst durch. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
fortak

OK. Danke für die Antwort.

 

Ich werde nun den Mindesteigenbetrag einzahlen und vorrangig erstmal die Immobilie entschulden. Aber für spätere Einzahlungen halte ich mir somit "die Tür offen".

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Freezer86
Am 4.9.2018 um 23:02 schrieb fortak:

Hallo zusammen,

 

habe gerade folgendes Urteil bezüglich Sozialabgaben bei Pensionskassenrenten bei privater Einzahlung gelesen:

https://www.t-online.de/finanzen/versicherungen/id_84394336/beitraege-zur-krankenversicherung-viele-rentner-koennen-geld-zurueckfordern-.html

 

Das ist wohl neu, oder? Bisher galt dies nur für Rentenzahlungen aus Direktversicherungen, nicht aber aus Pensionskassen. Kennt jemand das konkrete Urteil? Nicht dass der Autor des Artikels nur Direktversicherungen und Pensionskassen gleichgesetzt hat. Die Begriffe kommen darin alle vor...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...