monopolyspieler September 4, 2018 Beide Formulare sollten mit identischen Daten zu den Besitztümern ausgefüllt werden. Beide werden bei Gericht eingereicht und das Gericht leitet dann ans Finanzamt weiter. Eine Beschreibung war bei mir jedenfalls auch für das Gericht erforderlich -und siehe da- es findet sich u.a. : "Wie ist der allgemeine Zustand des Hauses?" sehr gut gut zufriedenstellend renovierungsbedürftig in kleinen bis mittlerem Umfang grundlegend sanierungsbedürftig abrissreif In den aktuellen Formularen muss anscheinend nur noch der Wert geschätzt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag