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9000Taler

Hilfe beim Ermitteln meiner Renten-Lücke

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odensee
vor 1 Minute schrieb 9000Taler:

Meine Güte :-) Natürlich. Aber Du hast sicher schon verstanden, wie ich das meine, oder?

Klar ;) war nur noch mal ein Hinweis darauf, dass mMn bei euch andere Fragen als "welchen ETF nehme ich" im Vordergrund stehen. Separate Altersvorsorge deiner Freundin z.B.

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9000Taler
vor 14 Minuten schrieb odensee:

Klar ;) war nur noch mal ein Hinweis darauf, dass mMn bei euch andere Fragen als "welchen ETF nehme ich" im Vordergrund stehen. Separate Altersvorsorge deiner Freundin z.B.

OK ich verstehe. Die Frage nach dem richtigen ETF usw. habe ich mir auch erstmal abgeschminkt. Ich werde da einfach erstmal einen der üblichen Verdächtigen nehmen.

 

Bezüglich der Altersvorsorge meiner Freundin ist es so: Wenn ich sterbe, erbt sie alles von mir. Wenn wir uns trennen, bekommt sie die Hälfte von mir. Das sichert sie dann ja schon mal etwas ab. Aber natürlich müssen wir da schon auch noch gucken, was noch erforderlich ist.

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Nachdenklich
vor 19 Minuten schrieb 9000Taler:

Bezüglich der Altersvorsorge meiner Freundin ist es so: Wenn ich sterbe, erbt sie alles von mir.

 

Du kennst die Höhe der Erbschaftssteuersätze? Eine reine Freundin ist eine "Nichtverwandte"! Da sind die Freibeträge gering (20.000,- Euro) und die Steuersätze hoch.

Bei Eurer Vermögenslage sind da schon mal ca. 30% beim Finanzamt!

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9000Taler
vor 18 Minuten schrieb Nachdenklich:

 

Du kennst die Höhe der Erbschaftssteuersätze? Eine reine Freundin ist eine "Nichtverwandte"! Da sind die Freibeträge gering (20.000,- Euro) und die Steuersätze hoch.

Bei Eurer Vermögenslage sind da schon mal ca. 30% beim Finanzamt!

Ah OK ich verstehe.

 

Wir haben kein Gemeinschaftskonto oder so. Aber meine Freundin hat vollen Zugriff auf meine Konten. Sie ist bei der Bank also auch als Zugriffsberechtige eingetragen. Wenn ich also sterbe, kann sie sich das Geld dann nicht einfach nehmen? Also ohne, dass sie es per Testament erbt meine ich?

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feymo211283
vor 6 Minuten schrieb 9000Taler:

Ah OK ich verstehe.

 

Wir haben kein Gemeinschaftskonto oder so. Aber meine Freundin hat vollen Zugriff auf meine Konten. Sie ist bei der Bank also auch als Zugriffsberechtige eingetragen. Wenn ich also sterbe, kann sie sich das Geld dann nicht einfach nehmen? Also ohne, dass sie es per Testament erbt meine ich?

Doch, kann Sie. Ohne Probleme. Darf es nur keinem sagen.

Falls Sie dann auch den Hausschlüssel des Hauses auf Norderney hat, gehört es auch Ihr, also ohne dass Sie es per Testament erbt.

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monopolyspieler
vor 1 Stunde schrieb 9000Taler:

Nein, es handelt sich um selbstgenutztes Wohneigentum. Ich bin dort aufgewachsen. meine Mutter lebt dort noch. Und es ist sogar so, dass es dort aufgrund von Bebauungsvorschriften auch nur als selbstgenutztes Wohneigentum verkauft werden darf. Laut mehreren Maklern ist der realistische Wert ganz grob mit ca. 500.000,- € einzuschätzen. Und den werden meine Schwester und ich erben.

Es gibt einen Freibetrag von 400.000 Euro für jedes erbende Kind. Dazu noch einen Freibetrag für Hausrat (41.000 Euro)und einen für persönliche Dinge (12.000 Euro).

Makler setzen gerne hoch an- davon hängt ja auch die Provision ab. Runtergehen vom Preis kann man ja später immer. ;-)

Auch mal selber schauen, für welches Geld Häuser in der Nachbarschaft so verkauft werden bzw. verkauft wurden.

Man muss das Haus wirklich so bewerten, wie es ein Sachverständiger vor einer Zwangsversteigerung macht- also auch-kaputte Fliesen, Risse im Mauerwerk, Feuchtigkeitsschäden, veraltete Haustechnik, das Alter des Daches/ganzen Hauses, den Grundstückwert als solchen, die Lage etc..  Kostet ja alles, wenn man was durch Handwerker machen lässt.

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feymo211283
vor 8 Minuten schrieb monopolyspieler:

Es gibt einen Freibetrag von 400.000 Euro für jedes erbende Kind. Dazu noch einen Freibetrag für Hausrat (41.000 Euro)und einen für persönliche Dinge (12.000 Euro).

Makler setzen gerne hoch an- davon hängt ja auch die Provision ab. Runtergehen vom Preis kann man ja später immer. ;-)

Auch mal selber schauen, für welches Geld Häuser in der Nachbarschaft so verkauft werden bzw. verkauft wurden.

Man muss das Haus wirklich so bewerten, wie es ein Sachverständiger vor einer Zwangsversteigerung macht- also auch-kaputte Fliesen, Risse im Mauerwerk, Feuchtigkeitsschäden, veraltete Haustechnik, das Alter des Daches/ganzen Hauses, den Grundstückwert als solchen, die Lage etc..  Kostet ja alles, wenn man was durch Handwerker machen lässt.

Das ist so nicht korrekt.

Es gibt bestimmte Bewertungsverfahren die angewandt werden müssen.

Das Haus liegt auf Norderney, ich denke nicht, dass die Schwester oder er dorthin ziehen und es selbst bewohnen, also wird es entweder verkauft oder vermietet.

Das was du schreibst, ist zu einfach und nicht korrekt. Man muss den Einzelfall betrachten.

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9000Taler
vor einer Stunde schrieb feymo211283:

Doch, kann Sie. Ohne Probleme. Darf es nur keinem sagen.

Falls Sie dann auch den Hausschlüssel des Hauses auf Norderney hat, gehört es auch Ihr, also ohne dass Sie es per Testament erbt.

Machst Du Dich jetzt über mich lustig? Und wenn ja, warum?

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monopolyspieler
Zitat

Es gibt bestimmte Bewertungsverfahren die angewandt werden müssen.

 

Richtig- und von denen werden künftig erwartete Reparaturkosten abgezogen.

Man soll ja keine Villa zur Bruchbude runterrechnen- aber andererseits auch nicht unbedingt beim Gericht grobe Maklerschätzungen als Hauswert einreichen.

Wird der vom Makler geschätzte Preis später nicht erreicht, hat man zwar einerseits die 7% Maklerprovision für diesen Betrag gespart- andererseits aber die mindestens 7%

Erbschaftssteuer ans Gericht gelöhnt, wenn die eingereichte Schätzung über dem Freibetrag lag.

 

In 10 Jahren werden die Hauspreise anders sein und auch die Freibeträge. 

 

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9000Taler
vor 39 Minuten schrieb feymo211283:

Das ist so nicht korrekt.

Es gibt bestimmte Bewertungsverfahren die angewandt werden müssen.

Das Haus liegt auf Norderney, ich denke nicht, dass die Schwester oder er dorthin ziehen und es selbst bewohnen, also wird es entweder verkauft oder vermietet.

Das was du schreibst, ist zu einfach und nicht korrekt. Man muss den Einzelfall betrachten.

Ja richtig. Weder ich oder meine Schwester würden wieder nach Norderney ziehen wollen. Wir würde es nach dem Erbfall dann verkaufen wollen.

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feymo211283
· bearbeitet von feymo211283

Ich mache mich über dich lustig, ja.

Leider machst du hier Rechnungen und Erwartungen auf, ohne dich scheinbar explizit mit bestimmten Vorgängen, Berechnungen und Lasten auseinandergesetzt zu haben.

Warum sollte deiner Freundin 1/2 deines Vermögens gehören, nur weil Sie eine Bankvollmacht hat?

Natürlich kann Sie über das Geld verfügen unter Umständen, Erbin wird Sie dadurch noch lange nicht.

Beschäftige dich doch mit dem Thema "Gesetzliche Erbfolge".

vor 6 Minuten schrieb monopolyspieler:

 

Richtig- und von denen werden künftig erwartete Reparaturkosten abgezogen.

 

 

Das ist nicht korrekt.

Die Bewertungsverfahren zur Erbschaftsteuer werden zum Zeitpunkt des Todes angewandt. Künftige Reparaturkosten werden nicht abgezogen.

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9000Taler
vor 4 Minuten schrieb feymo211283:

Warum sollte deiner Freundin 1/2 deines Vermögens gehören, nur weil Sie eine Bankvollmacht hat?

Natürlich kann Sie über das Geld verfügen unter Umständen, Erbgin wird Sie dadurch noch lange nicht.

Beschäftige dich doch mit dem Thema "Gesetzliche Erbfolge".

Die gesetzliche Erbfolge ist mir bekannt. Nur wie ist es denn, wenn ich sterbe. Da liegt jetzt Geld auf meinem Konto. Wer bekommt dann da dann Einsicht, wie viel genau auf dem Konto waren, am Tag, an dem ich gestorben bin? Also mir geht es um den rein praktischen Ablauf. Wenn ich sterbe (z.B. plötzlich vom Auto überfahren werde), ist mein Konto doch nicht automatisch eingefroren oder so. 

 

Wenn ich z.B. sterbe, weil ich vorher krank bin, kann ich das ja evtl. selbst noch regeln. Also dann kann ich ja das Geld einfach selbst noch meiner Freundin auf Ihr Konto überweisen. Oder nicht? 

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dev
· bearbeitet von dev
vor 2 Minuten schrieb 9000Taler:

Die gesetzliche Erbfolge ist mir bekannt. Nur wie ist es denn, wenn ich sterbe. Da liegt jetzt Geld auf meinem Konto. Wer bekommt dann da dann Einsicht, wie viel genau auf dem Konto waren, am Tag, an dem ich gestorben bin? Also mir geht es um den rein praktischen Ablauf. Wenn ich sterbe (z.B. plötzlich vom Auto überfahren werde), ist mein Konto doch nicht automatisch eingefroren oder so.

Die Bank kann das Guthaben zu deinem Todestag errechnen und es dem Finanzamt melden bzw. wird dieses diese Daten anfordern.

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odensee
· bearbeitet von odensee
vor 3 Minuten schrieb 9000Taler:

Also dann kann ich ja das Geld einfach selbst noch meiner Freundin auf Ihr Konto überweisen. Oder nicht? 

Dann wäre es eine Schenkung. Kann sein, dass das FA nichts davon erfährt, muss aber nicht sein.

 

Was spricht dagegen, eure Konten sauber zu trennen? Jedenfalls die Ersparnisse fürs Alter....

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feymo211283
vor 6 Minuten schrieb 9000Taler:

Die gesetzliche Erbfolge ist mir bekannt. Nur wie ist es denn, wenn ich sterbe. Da liegt jetzt Geld auf meinem Konto. Wer bekommt dann da dann Einsicht, wie viel genau auf dem Konto waren, am Tag, an dem ich gestorben bin? Also mir geht es um den rein praktischen Ablauf. Wenn ich sterbe (z.B. plötzlich vom Auto überfahren werde), ist mein Konto doch nicht automatisch eingefroren oder so. 

 

Wenn ich z.B. sterbe, weil ich vorher krank bin, kann ich das ja evtl. selbst noch regeln. Also dann kann ich ja das Geld einfach selbst noch meiner Freundin auf Ihr Konto überweisen. Oder nicht? 

Ob deine Freundin das Geld noch schnell transferieren kann, hängt von den Umständen ab. Wenn die Bank noch nichts von deinem Tod erfahren hat, dann geht das sicherlich.

Grundsätzlich werden die Erben mit Erbschein bei deiner Bank deine Konten erfragen und bekommen auch Auskunft darüber.

Behält deine Freundin das Geld, weil die anderen Erben darauf verzichten, dann handelt es sich um eine Schenkung der Erben an deine Freundin.

 

Wie du jetzt schon in der einfachen Konstellation bemerkst, kann das schon komplizierter werden und sollte im Vorfeld geregelt werden.

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Nachdenklich
vor 33 Minuten schrieb 9000Taler:

Machst Du Dich jetzt über mich lustig? Und wenn ja, warum?

Die von Dir skizzierten Gedanken (Überweisung auf ihr Konto kurz vor dem Tod oder Nutzung der Kontovollmacht sofort nach dem Tod) mögen vielleicht zunächst funktionieren, aber wenn sie umgesetzt werden, dann ist das Steuerhinterziehung.

Und wenn da jemand dahinter kommt, dann ist es gar nicht mehr lustig.

Die Wahrscheinlichkeit, daß da jemand dahinter kommt, die ist sehr groß.

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9000Taler
vor 35 Minuten schrieb feymo211283:

Wie du jetzt schon in der einfachen Konstellation bemerkst, kann das schon komplizierter werden und sollte im Vorfeld geregelt werden.

Ja das merke ich gerade. Hab mir da wohl bisher echt zu naive Vorstellungen gemacht. OK, wieder was auf dem Zettel, um das endlich mal gescheit zu regeln.

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bondholder
vor 2 Stunden schrieb 9000Taler:

Wir haben kein Gemeinschaftskonto oder so. Aber meine Freundin hat vollen Zugriff auf meine Konten. Sie ist bei der Bank also auch als Zugriffsberechtige eingetragen. Wenn ich also sterbe, kann sie sich das Geld dann nicht einfach nehmen?

Dieses Forum ist weder für Tipps, wie man einen Banküberfall am besten organisiert, noch für solche zum Thema Steuerhinterziehung gedacht.

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9000Taler
vor 7 Minuten schrieb bondholder:

Dieses Forum ist weder für Tipps, wie man einen Banküberfall am besten organisiert, noch für solche zum Thema Steuerhinterziehung gedacht.

Ja das ist klar. Und genau das will ich doch auch vermeiden. 

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9000Taler
vor 2 Stunden schrieb odensee:

Was spricht dagegen, eure Konten sauber zu trennen? Jedenfalls die Ersparnisse fürs Alter....

Ja gute Frage. Ich hatte ja gesagt, dass meine Freundin alles erben soll, wenn ich sterbe (abgesehen des Pflichtteils für meine Schwester natürlich). Wenn ich ein entsprechendes Testament schreibe, müsste das doch recht einfach zu regeln sein, oder?

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odensee
vor 1 Minute schrieb 9000Taler:

Ja gute Frage. Ich hatte ja gesagt, dass meine Freundin alles erben soll, wenn ich sterbe (abgesehen des Pflichtteils für meine Schwester natürlich).

Seit wann gibt es einen Pflichtteil für Geschwister?

 

vor 1 Minute schrieb 9000Taler:

Wenn ich ein entsprechendes Testament schreibe, müsste das doch recht einfach zu regeln sein, oder?

Für den Fall deines Todes: ja. Alles andere solltest du mit deiner Freundin bereden.

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bondholder
vor 23 Minuten schrieb 9000Taler:

Wenn ich ein entsprechendes Testament schreibe, müsste das doch recht einfach zu regeln sein, oder?

Was steht zur Zeit in deinem Testament?

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9000Taler
· bearbeitet von 9000Taler
vor einer Stunde schrieb odensee:

Seit wann gibt es einen Pflichtteil für Geschwister?

Doch den gibt es doch. Das sind doch neben den Eltern die Erben zweiter Ordnung. Und die erben doch dann, wenn es keine Erben erster Ordnung gibt.

 

 

vor 59 Minuten schrieb bondholder:

Was steht zur Zeit in deinem Testament?

Nichts, weil ich keins habe.

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odensee
vor 1 Minute schrieb 9000Taler:

Doch den gibt es doch. Das sind doch neben den Eltern die Erben zweiter Ordnung.

Das ist richtig. Aber es gibt keinen Pflichtteil für Erben zweiter Ordnung.

 

vor 2 Minuten schrieb 9000Taler:

Nichts, weil ich keins habe.

Dann steht deine Freundin aktuell GANZ dumm da. Wenn das Konto, auf dem auch ihr Geld verwahrt wird, auf deinen Namen läuft, kann deine Schwester, so sie denn will, zunächst mal alles beanspruchen. Auch das Geld deiner Freundin. Desweiteren kann es vorkommen, dass Paare sich trennen. Auch dann steht deine Freundin ziemlich im Regen. Ausser, du bist ein ganz netter... aber hier ist ja kein Lebensberatungsforum.

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler
vor 4 Stunden schrieb feymo211283:

Das ist nicht korrekt.

Die Bewertungsverfahren zur Erbschaftsteuer werden zum Zeitpunkt des Todes angewandt. Künftige Reparaturkosten werden nicht abgezogen.

Ich schrieb ja extra, das es in 10 Jahren anders aussehen kann. Natürlich fällt die Bewertung und die entsprechende Steuer erst beim Todesfall an.

Ich habe sowas schon einmal durchexerziert.

Natürlich werden Reparaturkosten abgezogen- einfach mal Gutachten von Zwangsversteigerungen durchlesen.

Es wird der Wert des Hauses festgestellt- dazu gehören auch- ich nenne es mal vorhandene Schadstellen, die ohne

Beschädigungen des Hauses sichtbar sind.

Die geschätzten Kosten für die Beseitigung werden bei der Wertfindung in Abzug gebracht.

Es ist ein kleiner Unterschied, ob man für 400.000 Euro Wert ein Haus ohne Instandhaltungsstau verkaufen will

oder für 400.000 Euro ein 450.000 Euro Haus mit 50.000 Euro Instandhaltungsstau. 

 

 

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