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disposer

Tabellarische Aufstellung der ausschüttungsgleichen Erträge für die Steuererklärung 2017

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disposer
· bearbeitet von disposer

Hallo zusammen,

 

ich besitze seit einigen Jahren ein ETF-Portfolio. Für meine Steuererklärung wollte ich nun wie jedes Jahr eine detaillierte, tabellarische Aufstellung der ausschüttungsgleiche Erträge auf Basis der Informationen des Bundesanzeigers vornehmen und diese der Steuererklärung beilegen. Wie ich jedoch überrascht feststellen musste ist das für 2017 aufgrund der steuerlichen Änderungen nicht mehr so einfach wie in den Vorjahren.

 

So war IE00B14X4M10 laut diesem Beitrag eigentlich "steuereinfach"; für 2017 finde ich im Bundesanzeiger jedoch zwei relevante Einträge (Geschäftsjahresende 28.2 und Jahresende 31.12).

 

Fragen:

  • Wenn ich die bisher gelesenen Forenbeiträge richtig verstehe muss ich für alle Fälle in denen das Geschäftsjahresende nicht mit dem Jahresende zusammenfällt zwei Einträge auswerten und addieren. Korrekt?
  • Wird das nur für 2017 notwendig sein oder kommt dieser Vorgang nun jedes Jahr auf mich zu?

 

Und eine grundsätzliche Frage:

  • Ist die Aufschlüsselung der ausschüttungsgleichen Erträge für die Steuererklärung zwingend notwendig, auch wenn ich ohnehin unter der Freibetragsgrenze für Sparer liege? Ich hatte das anfangs so verstanden, dass die Tabelle dazu dient eine Doppelbesteuerung im Verkaufsfall vermeiden zu können; da ich jedoch unter der Grenze liege sollte es dann nicht genügen einfach den Betrag der Steuerbescheinigung in die Steuererklärung einzutragen?

 

Ich bedanke mich im Voraus für eure Unterstützung!

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magicw

Les dir nur mal die letzten 10 Seiten von 

durch.

 

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kleinerfisch
vor 20 Stunden schrieb disposer:

Wenn ich die bisher gelesenen Forenbeiträge richtig verstehe muss ich für alle Fälle in denen das Geschäftsjahresende nicht mit dem Jahresende zusammenfällt zwei Einträge auswerten und addieren. Korrekt?

Ja, aber nur  bei ausländischen Fonds.

vor 20 Stunden schrieb disposer:

Wird das nur für 2017 notwendig sein oder kommt dieser Vorgang nun jedes Jahr auf mich zu?

Nur 2107. Ab 2018 gibt es nur noch "steuereinfach".

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wertpapiertiger
· bearbeitet von wertpapiertiger
vor 2 Stunden schrieb kleinerfisch:

Ja, aber nur  bei ausländischen Fonds.

Nur 2107. Ab 2018 gibt es nur noch "steuereinfach".

 

die zweifache Ausführung führe ich nur auf wenn bei der GJ Ende Ausschüttung nicht die Steuern für die kmpl. Steuern für die AGE einbehalten werden konnten.

Beispiel: die Steuerbemessungsgrundlage in der Steuermitteilung des GJ Endes meines iShares EM SC beeinhaltet die AGE.

Somit liste ich nur die AGE der RumpfGJthesaurierung das am 31.12.17 endet; in dieser Übersicht die ich dem FiAmt beilege.

 

Grüsse

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kleinerfisch
· bearbeitet von kleinerfisch

Das stimmt natürlich, das hatte ich vorausgesetzt.

 

Am 25.8.2018 um 13:15 schrieb disposer:

So war IE00B14X4M10 laut diesem Beitrag eigentlich "steuereinfach"; für 2017 finde ich im Bundesanzeiger jedoch zwei relevante Einträge (Geschäftsjahresende 28.2 und Jahresende 31.12).

GJ Ende 02/17 ist demnach nicht relevant, da die Ausschüttung die Steuer auf die agE locker mitfinanzieren konnte.

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disposer

Hallo,

 

vielen Dank für die Rückmeldungen.

 

Ich habe nun für alle relevanten ETFs die Werte sowohl für Geschäftsjahresende als auch das Jahresende über den Bundesanzeiger ausgewertet und zusammengerechnet. Der errechnete Wert passt zu dem auf der Steuerbescheinigung meiner Bank ausgestellten Wert unter "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds".

 

Ab diesem Jahr müssen nach meinem Verständnis die Nachweise erst auf Nachfrage des Finanzamts nachgereicht werden. Oder empfehlt ihr die Berechnungen vorsorglich einzureichen?

 

Vielen Dank und Grüße

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