9000Taler August 25, 2018 Hallo Ich bin hier noch ganz neu. Und ich bin auch Anfänger, was das Finanzwesen angeht. Darum würde ich mich natürlich sehr freuen, wenn Ihr mir etwas helfen könntet. Und bitte entschuldigt auch, wenn meine Fragen vielleicht manchmal sehr laienhaft sind :-) Meine erste Frage dreht sich um die Abgeltungssteuer. Habe ich das soweit folgendermaßen richtig verstanden? Ich versuche, meine Frage einfach mal mit einem Beispiel zu erläutern. * Ich kaufe 10 Apple Aktien für jeweils 200,- € * 1 Jahr später ist der Kurs gestiegen und ich verkaufe die 10 Apple Aktien für jeweils 210,- € * Dann habe ich beim Kauf und beim Verkauf jeweils einmal die Transaktionsgebühr meiner Bank (bzw. Broker) zu bezahlen. * Den "Gewinn", den ich dann gemacht habe beträgt 100,- €. * Dieser "Gewinn" nennt sich Rendite. * Von dieser Rendite (Kapitalertrag) habe ich dann 25% Kapitalertragssteuer zu zahlen. * Falls ich einen genügend großen Freistellungsantrag bei meiner Bank laufen habe, muss ich die 25% Kapitalertragssteuer nicht bezahlen. * Für mich als ledige Person gibt es einen Freibetrag von 801,- € pro Jahr. * Wenn ich einen entsprechenden Freistellungsantrag laufen habe, kann ich also im Jahr bis zu 801,- € "Kapitalerträge /Renditen erzielen und diese steuerfreit einsacken. Ist das soweit erstmal alles korrekt? Gruß Ingo Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein August 25, 2018 vor 10 Minuten schrieb 9000Taler: Hallo Ich bin hier noch ganz neu. Und ich bin auch Anfänger, was das Finanzwesen angeht. Darum würde ich mich natürlich sehr freuen, wenn Ihr mir etwas helfen könntet. Und bitte entschuldigt auch, wenn meine Fragen vielleicht manchmal sehr laienhaft sind :-) Meine erste Frage dreht sich um die Abgeltungssteuer. Habe ich das soweit folgendermaßen richtig verstanden? Ich versuche, meine Frage einfach mal mit einem Beispiel zu erläutern. * Ich kaufe 10 Apple Aktien für jeweils 200,- € * 1 Jahr später ist der Kurs gestiegen und ich verkaufe die 10 Apple Aktien für jeweils 210,- € * Dann habe ich beim Kauf und beim Verkauf jeweils einmal die Transaktionsgebühr meiner Bank (bzw. Broker) zu bezahlen. * Den "Gewinn", den ich dann gemacht habe beträgt 100,- €. * Dieser "Gewinn" nennt sich Rendite. * Von dieser Rendite (Kapitalertrag) habe ich dann 25% Kapitalertragssteuer zu zahlen. * Falls ich einen genügend großen Freistellungsantrag bei meiner Bank laufen habe, muss ich die 25% Kapitalertragssteuer nicht bezahlen. * Für mich als ledige Person gibt es einen Freibetrag von 801,- € pro Jahr. * Wenn ich einen entsprechenden Freistellungsantrag laufen habe, kann ich also im Jahr bis zu 801,- € "Kapitalerträge /Renditen erzielen und diese steuerfreit einsacken. Ist das soweit erstmal alles korrekt? Gruß Ingo Nein, das ist nicht alles korrekt. Der Verkaufsgewinn ist Verkaufspreis - Verkaufsspesen - Kaufspesen - Kaufpreis. Die Rendite umfasst auch die 4 Quartalsdividenden, die du bei Apple bekommen hast. Zusätzlich zur Kapitalertragsteuer zahlst du auch Soli. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver August 25, 2018 · bearbeitet August 25, 2018 von John Silver vor 17 Minuten schrieb 9000Taler: Hallo ... * Ich kaufe 10 Apple Aktien für jeweils 200,- € * 1 Jahr später ist der Kurs gestiegen und ich verkaufe die 10 Apple Aktien für jeweils 210,- € * Dann habe ich beim Kauf und beim Verkauf jeweils einmal die Transaktionsgebühr meiner Bank (bzw. Broker) zu bezahlen. * Den "Gewinn", den ich dann gemacht habe beträgt 100,- €. ... Ist das soweit erstmal alles korrekt? Gruß Ingo Hallo Ingo, es ist fast korrekt. Du kaufst 10 Aktien für 200 = € 2.000,00 + Bankgebühren z.B. € 10 = -2.010,00 Du verkaufst nach einem Jahr für € 210,00 = € 2.100 - Bankgebühren z.B. € 10,00 = € 2.090,00 Der Gewinn beträgt daher € 2.090 - 2.010 = 80,00 In Deinem Beispiel oben waren also die Bankgebühren genannt, aber nicht in der Rechnung enthalten. Auf diese € 80,00 zahlst Du 25% Kapitalertragsteuer = € 20,00. Auf die € 20,00 zahlst Du 5,5% Soli = € 20,00 + € 1,10 = 21,10 Steuern. (Also den Soli vergessen). Es sei denn, wie Du oben richtig schreibst, Du hast noch "Raum" in Deinem Freistellungsauftrag. Du hast ggf. auch einen Steuerfreibetrag, falls Deine Gesamteinkünfte unter dem Steuerfreibetrag von € 9.000 (Ich hoffe das ist jetzt die aktuelle Zahl). Gruß John PS: Ramstein war 2 Minuten schneller. Und richtig, bei mir fehlt ebenfalls die Dividende in der Beispielrechnung, aber die kannst Du ja selber einsetzen und dann die Steuer neu ausrechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
9000Taler August 25, 2018 WOW, ich bin platt :-) Vielen lieben Dank für Eure rasend schnelle und sehr ausführliche Hilfe!!! Ich bin begeistert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner August 25, 2018 Hallo, noch eine Kleinigkeit: Es spielt keine Rolle ob ein Freistellungsauftrag erteilt wurde, wenn nicht kannst du die Steuern über die Einkommensteuererklärung zurück bekommen. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Skuggasteg August 26, 2018 Auch noch nicht erwähnt: Wenn man kirchensteuerpflichtig ist, gilt das auch für Kapitalerträge. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
eugenkss August 28, 2018 Am 26.8.2018 um 16:46 schrieb Skuggasteg: Auch noch nicht erwähnt: Wenn man kirchensteuerpflichtig ist, gilt das auch für Kapitalerträge. Und noch was: Wenn du kirchensteuerpflichtig bist, dann wird diese direkt beim Abzug als Sonderausgabe auf die Abgeltungssteuer angerechnet. Als Folge davon ist der Steuersatz nicht mehr 25%, sondern nur 24,45% (bei 9% KiSt) bzw. 24,51% (bei 8% KiSt) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag