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Tomes101

Frage zum "Herausgabeanspruch" der Aktien bei einer Pleite der Bank bzw. des Brokers

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Tomes101

Hallo zusammen,

 

weiß jemand, wie das Fettgedruckte und Unterstrichene hier zu verstehen ist. Der Auszug stammt aus einem Informationsartikel der Bausparkasse:

 

"Die Absicherung der Wertpapiere wird in Österreich durch die die gesetzliche Anlegerentschädigung geregelt. Wertpapiere, die auf einem Kundendepot liegen,

werden von der Bank grundsätzlich nur verwahrt. Sie sind Ihr Eigentum und
müssen Ihnen jederzeit ausgezahlt oder auf ein anderes Depot übertragen werden
– auch im Sicherungsfall. Sollte das wider Erwarten nicht möglich sein, so kommt die  Anlegerentschädigung zu tragen. Dabei sind die betroffenen Wertpapiere bis zu maximal 20.000 Euro gesichert. Als juristische Personen erhalten Sie 90 % der Forderungen – aber ebenfalls höchstens 20.000 Euro. 

Guthaben, die sich auf Ihren Konten befinden, werden durch die Einlagensicherung abgedeckt, z. B. Guthaben von Ausschüttungen auf Wertpapier-Verrechnungskonten." (Link: https://www.sbausparkasse.at/de/ueber-die-s-bausparkasse/impressum/einlagensicherung)

 

Was heißt da "Sollte das wider Erwarten nicht möglich sein"? Ich finde, das ist etwas "schwammig" formuliert. 

 

Welche Fälle gibt es, dass die Aktien nicht übertragen werden können und man nur die 20 000 Euro als Entschädigung erhält, wenn jetzt zum Beispiel 100 000 Euro investiert hat? 

 

Grüße

Tomes101

 

 

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Belgien

Wenn der Broker/Bank z.B. die Aktien verliehen hat, um damit Erträge zu erwirtschaften, so weist das Depot zwar Wertpapierpositionen aus, doch sind diese faktisch nicht übertragbar und nicht verkaufbar.

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Ramstein
vor 1 Minute schrieb Belgien:

Wenn der Broker/Bank z.B. die Aktien verliehen hat, um damit Erträge zu erwirtschaften, so weist das Depot zwar Wertpapierpositionen aus, doch sind diese faktisch nicht übertragbar und nicht verkaufbar.

 

Was in Deutschland nur mit Einverständnis des Depotinhabers möglich ist. Keine Ahnung, wie das bei den Ösis geregelt ist.

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Tomes101

Sieh mal an...Vielen Dank! Ich werde mich mal informieren.

 

 

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permabull

Man könnte auch an strafrechtliche Verfehlungen (z.B. Untreue) denken. Sicherlich eine Ausnahme, aber durchaus schon passiert.

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Tomes101
vor 5 Minuten schrieb Ramstein:

 

Wo hat das irgendwas im weitesten Sinne mit verwahrten Wertpapieren der Kunden zu tun?

 

Da ich mir etwas Zeit ersparen wollte, wollte ich das etwas abkürzen, aber du hast recht, es hat nichts mit Wertpapieren zu tun, sondern mir ging es hauptsächlich um den Begriff "Untreue". Das betrifft ja nicht nur Wertpapiere, wie mir scheint, sondern auch andere Angelegenheiten, wenn ein Bankmitarbeiter oder -direktor gegen Gesetze verstößt. Da mir der Begriff neu ist, wollte ich nur sichergehen, dass ich hier das richtige meine. 

 

Ich nehme mal an "Untreue" meint das: https://de.wikipedia.org/wiki/Untreue_(Deutschland)

 

 

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