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Knarf

Quelle Bausparkasse - Vertrag mit Bonus beenden

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Knarf

Hallo,

 

ich habe einen Bausparvertrag bei der Quelle Bausparkasse. Hier die Rahmendaten:

Bausparsumme 10.000 Euro

Tarif Q12 mit Bonuszins

Abschluss 01.05.2004

Bausparguthaben: 9.100 Euro

Bonuszinsen 1.900 Euro

Bewertungszahl 620

 

Nun habe ich mal angefragt, was ich tun muss, um das Guthaben und die Bonuszinsen auszahlen zu lassen.

 

Daraufhin habe ich das angehängte Schreiben bekommen - inkl. Formular zur Auszahlung des Bausparguthabens nach §15 ABB.

 

Das verstehe ich nicht so ganz. Für mich klingt gerade der letzte Teil so, als hätte ich irgendwelche Fristen verpasst, so dass der Bonus futsch ist.

Ich möchte nun nichts falsch machen. Wäre schade um den Bonus. ;-)

Hat jemand einen Tipp, wie ich richtig den Vertrag beende, um Guthaben + Bonus zu bekommen? Und was sagt das Schreiben dazu?

 

BSQ.jpg

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multivitamin

Für mich klingt es nach: kündigst du, kriegst du den Bonus. Kündigen wir wegen Sinnlosigkeit des Vertrages, gibt es keinen Bonus. Das war in etwa auch das, was die Alte Leipziger mir vor einiger Zeit schrieb, auch ohne vorherige Anfrage zu den Konditionen des Bonus (evtl getriggert durch meinen Widerspruch gegen die Einführung von Kontoführungsgebühren).

 

Nach meinem Stand ist die Frage, ob der Anspruch auf den Bonus bei der Prüfung auf einen übersparten Vertrag berücksichtigt wird, juristische Grauzone. Da es bei mir ein Popelvertrag war, bin ich den Weg des geringsten Widerstandes gegangen.

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BigSpender09
· bearbeitet von BigSpender09
Ergänzung

Wenn du nach §15 kündigst, dann zahlen die laut Schreiben auch den Bonus aus.

 

https://www.bsq-bausparkasse.de/fileadmin/ABB/Q12_ABB.pdf

§ 15 Kündigung des Bausparvertrages durch den Bausparer,

Rückzahlung des Bausparguthabens

(1) Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Er

kann die Rückzahlung seines Bausparguthabens frühestens 3 Monate

nach Eingang seiner Kündigung verlangen. Auf Wunsch des

Bausparers zahlt die Bausparkasse das Guthaben vorzeitig unter

Einbehaltung eines Diskonts von bis zu 3,0 Prozent des Guthabens

aus.

(2) Solange die Rückzahlung des Bausparguthabens noch nicht begonnen

hat, führt die Bausparkasse auf Antrag des Bausparers den

Bausparvertrag unverändert fort.

(3) Reichen 25 Prozent der für die Zuteilung verfügbaren Mittel nicht

für die Rückzahlung der Bausparguthaben gekündigter Verträge aus,

können Rückzahlungen auf spätere Zuteilungstermine verschoben

werden.

 

 

So verstehe ich das zumindest.

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