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JRoger

Steuern auf Fonds, die dritte!

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JRoger
· bearbeitet von JRoger

Liebe Forumsmitglieder,

 

die Zeit VOR der Abgeltungssteuer,

die Zeit WÄHREND der Abgeltungssteuer

und the day after!?

 

Um es auf den Punkt zu bringen:

Trotz eines abgeschlossenen Germanistik- und Mathematikstudiums und

trotz der Lektüre einschlägiger Broschüren blicke ich da in keinster Weise durch!

 

Mich als Laie, der beruflich mit der Thematik NICHTS zu tun hat, interessiert doch einfach nur folgendes:

Angenommen man hat im Jahre 2008 etwa 10000 Euro in einen Mischfonds wie z.B. den Ethna investiert,

welcher vielleicht im Jahre 2020 bei 12000 Euro steht, und verkauft diesen dann,

ja wie viel Geld bleibt denn dann von dem "Gewinn" von 1200 € NACH Abzug der Steuern übrig?

Ich weiß, dass zwischendurch von der Fondsplattform ebase jährlich ein bestimmter Betrag in welcher

Höhe auch immer bereits versteuert wird.

Und ich vermute, dass man mir von den fiktiven 1200 € beim Verkauf ZUSÄTZLICH noch einen prozentualen

Betrag von 0% bis 25% + Soli + gegebenenfalls Kirchensteuer abziehen wird.

 

ABER wie weiß ich als Laie, ob das eher z.B. sich auf 1,3% beläuft oder eher bei 23,6% liegt, was ja bei höheren

Anlagesummen absolut gesehen einen enormen Unterschied ausmacht?

 

Danke im voraus für eure Antworten!

 

PS: Die "tollste" Antwort hieße natürlich, dass man das so nicht sagen könne, weil es stark vom jeweiligen Fonds

abhängt. Beim Ethna mögen es vielleicht so und so viel Prozent sein, beim Carmignac Patrimoine z.B. wäre aber

ein ganz anderer Satz zu veranschlagen ...

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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west263

da vor 2009 erworben, ist der Gewinn steuerfrei. 10.000€ zu 12.000€ sind bei mir, nach Adam Riese, 2.000€ Gewinn.

Wo kommen die 1.200€ her?

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Taxadvisor

Im Ergebnis wohl steuerfrei. Der Gewinn bis 31.12.2017 ist steuerfrei, auf den Gewinn ab 01.01.2018 wird Steuer einbehalten, diese bekommt man auf bis zu TEUR 100 (nach Teil-Freistellung) Gewinn über die Veranlagung erstattet. Zusätzlich wird auf die agE von 2008 bis 2017 beim Verkauf Steuer einbehalten, die man bei Nachweis der jährlichen Versteuerung auch über die Veranlagung zurück bekommt. Die Vorabpauschalen ab 2018 bzw. 2019 werden direkt beim Veräußerungsgewinn berücksichtigt.

 

Gruß

Taxadvisor

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Dudelinode
Am 8/21/2018 um 19:25 schrieb Taxadvisor:

Im Ergebnis wohl steuerfrei. Der Gewinn bis 31.12.2017 ist steuerfrei, auf den Gewinn ab 01.01.2018 wird Steuer einbehalten, diese bekommt man auf bis zu TEUR 100 (nach Teil-Freistellung) Gewinn über die Veranlagung erstattet. Zusätzlich wird auf die agE von 2008 bis 2017 beim Verkauf Steuer einbehalten, die man bei Nachweis der jährlichen Versteuerung auch über die Veranlagung zurück bekommt. Die Vorabpauschalen ab 2018 bzw. 2019 werden direkt beim Veräußerungsgewinn berücksichtigt.

 

Gruß

Taxadvisor

Dies wuerde ja bedeuten das wenn ich in Deutschland steuerpflichtig bin ich bei thesaurierenden ETFs brav meine Vorabpauschale zahle. Wenn ich nun aber nach 2-3 Jahren Deutschland verlasse und meine ETFs in einem anderen Land, in welchem ich dann steuerpflichtig bin, verkaufe - gerade eines wo es Vorabpauschalen und Sondernbehandlungen fuer Thesaurierer nicht gibt - dass ich mir meine vorher in Deutschland gezahlten Vorabpauschalen nicht erstatten lassen kann. Diese waeren dann einfach gezahlt und "weg". Verstehe ich das richtig?

 

Ich wechsele beruftsbedingt im 3-4 Jahrestakt das Land und dies wird auch in naher Zukunft so weitergehen. Auschuetter scheinen mir da die "sauberste" und effizienstete Lösung zu sein. 

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Taxadvisor

Die Vorabpauschale stellen eine pauschalierte Form der Kapitalerträge des Kalenderjahres dar. Wie auch bei Dividenden erfolgt bei Wegzug keine Erstattung für Vorjahre. Allenfalls beim Verkauf kann es da zu Ungereimtheiten bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns kommen. Ob in Deiner Konstellation bei Fonds nicht sogar jeweils ein Wash-Sale bei Umzug günstiger wäre, wäre m.E. eher zu prüfen. 

 

Gruß

Taxadvisor

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Dudelinode
· bearbeitet von Dudelinode
vor 2 Stunden schrieb Taxadvisor:

Die Vorabpauschale stellen eine pauschalierte Form der Kapitalerträge des Kalenderjahres dar. Wie auch bei Dividenden erfolgt bei Wegzug keine Erstattung für Vorjahre. Allenfalls beim Verkauf kann es da zu Ungereimtheiten bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns kommen. Ob in Deiner Konstellation bei Fonds nicht sogar jeweils ein Wash-Sale bei Umzug günstiger wäre, wäre m.E. eher zu prüfen. 

 

Gruß

Taxadvisor

Guter Punkt mit dem Wash Sale - Danke! Aktuell stelle ich einfach wenn möglich auf Ausschütter um was sicherlich nicht ideal ist aber sich langfristig entsprechend meiner Rahmenbedingungen einfacher gestaltet. 

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