FTX August 12, 2018 Hi zusammen, ich bespare schon seit längerem (circa 2,5 Jahre) die klassischen Comstage EM und World ETFs mit circa 500 Euro monatlich. Nun bin ich etwas aufgeschreckt als ich hier einen Thread bezüglich der Steuererklärung gelesen habe. Ich habe in meiner Einkommenssteuererklärung bisher nie diese Anlage für Kapitalerträge ausgefüllt und frage mich nun, ob ich das hätte tun müssen. Bei Flatex steht in meiner Steuerinfo folgendes: Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentfonds bekannt. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie in Ihrer Einkommensteuerer- klärung in Zeile 15 der Anlage KAP sämtliche Erträge anzugeben haben. Für folgende Investmentfonds waren Erträge nicht bekannt: ------------------------------------------------------------------------------ Fondsbezeichnung ISIN Anzahl der Anteile ------------------------------------------------------------------------------ COMS DAX ID LU0378438732 XXX COMS.-MSCI WORL.T.U.ETF I LU0392494562 XXX COMS.-MSCI EM.M.T.U.ETF I LU0635178014 XXX Hätte ich die Anlage ausfüllen müssen? Danke im Voraus. Grüße FTX Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Neospin August 12, 2018 Moin, alle drei ETFs sind in Luxemburg beheimatet und waren bisher thesaurierend und damit steuerhässlich. Laut Bundesanzeiger haben aber alle drei keine ausschüttungsähnlichen Erträge gehabt, somit sind sie erst seit der Investemensteuerreform 2018 steuerlich relevant. Ich würde sagen: Hast nix verpasst. Grüße Neospin Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BigSpender09 August 13, 2018 Und ich hätte gesagt, wenn sie steuerhässlich waren, dann ist das gerade der Hinweis darauf, dass man die in der Erklärung hätte angeben müssen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dimido August 13, 2018 Ja schon, aber dadurch, daß die Erträge geswapped wurden, fiel, wie bereits gesagt, halt kein ausschüttungsgleicher Ertrag an. Oder wie es auf meiner Thesaurierungsgmitteilung immer hieß "Kein steuerlicher Ertrag im Sinne des Paragraphen 20 EStG". (übrigens genau aus dem Grund hatte ich mir diese synthetischen Swapper damals gekauft, weil ich kein KAP-Gedöns mehr machen wollte, insbesondere wenn ich in X Jahren die Anteile mal verkaufe und dann nachweisen muss, daß ich es bereits vor X Jahren sauber in der KAP erklärt hatte, damit ich nicht doppelt besteuert werde) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag