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SlapShot

Besteuerung US Reits

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Roti
· bearbeitet von Roti
Am 9.8.2018 um 14:56 schrieb Viktoria:

Die US REITs werden nicht nur bei der DIBA als auslänische Fonds deklariert. Für die Besteuerung der Ausschüttungen hat das - soweit ich das bisher gesehen habe - keine Konsequenzen.

...

 

 

Hallo zusammen,

 

für US-REITs bzw. ausländische REITs wird es ab 2019 spannend ob hier vom Anleger wie bei den ETFs die Besteuerung selbiger ersetzt wird durch die neue Vorabpauschale welche die bisherige Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge ersetzt. Weiteres zu REITs und deren Einstufung unter Hilfe, meine Aktie ist ein Fonds! oder REITs – Börsengehandelte Immobilienanlagen - Diskussion unterm Beitrag dort (KEINE Werbung für einen bestimmten Blog/Internetseite, keine Steuerberatung!!).

 

Des Weiteren die Frage ob die Anleger welche REITs bei einer/m inländischen Bank/Broker halten steuergleich behandelt werden wie Anleger die bei ausländischen Banken/Brokern REITs im Depot haben falls es zur Vorabpauschale auch für ausländischen REITs kommen sollte? Bisweilen wurde doch bei ausländischen REITs bei allen Ausschüttungen eine Quellensteuer einbehalten, oder nicht? Wird es Musterklagen geben falls sich inländische Investoren durch die neue Einstufung benachteiligt fühlen??


Es bleibt spannend ;)

 

Viel Erfolg.

 

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Roti
· bearbeitet von Roti

Hallo zusammen,
 
für US-REITs bzw. ausländische REITs sind ja seit der Einführung Investmentsteuergesetz (InvStG) 2018 welche diese Wertpapiere bei inländischen Banken/Brokern als ausländischen Immobilienfonds deklariert gegeben, vgl. auch hier im Forum

 

 
 
Die nun weiterhin spannende Frage ob die Privatanleger welche REITs bei einem ausländischen Broker halten nach neuer Steuerregelung der Vorabbesteuerung unterliegen und entsprechende Beträge am Jahresanfang selbst melden und abführen müssten konnte mir noch niemand sagen?! 


Oder ist in diesem Fall der Wertpapieraufbewahrung bei ausländischen REITs kein Unterschied ob bei inländischen oder ausländischer Depotbank/Broker, dann wäre der inländische Anleger doch steuerlich benachteiligt wenn eine Art Vorabpauschale zu bezahlen wäre / von der depotführenden Bank automatisch eingezogen würde?


Problematisch sind wahrscheinlich allenfalls deutsche Verwahrstellen, die eben solche REITs aus Drittstaaten vorsichtshalber pauschal versteuern und den Verwaltungsaufwand auf den Anleger überwälzen, so dass letztere die zu viel gezahlten Steuern eigenständig Jahr für Jahr zurückfordern müssen.


Mir persönlich ist bis dato kein einziger Fall bekannt, bei dem ein Anleger, der REITs in einem Auslandsdepot hält, nachträglich von der deutschen Finanzverwaltung zur Pauschalbesteuerung herangezogen wurde. Hat jemand dazu Erfahrungswerte, gibt es abschließende Urteile?


Danke für eure Hinweise.
 
Viel Erfolg.
 

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Taxadvisor
vor 4 Stunden von Roti:

Hallo zusammen,
 
für US-REITs bzw. ausländische REITs sind ja seit der Einführung Investmentsteuergesetz (InvStG) 2018 welche diese Wertpapiere bei inländischen Banken/Brokern als ausländischen Immobilienfonds deklariert gegeben, vgl. auch hier im Forum

 

 
 
Die nun weiterhin spannende Frage ob die Privatanleger welche REITs bei einem ausländischen Broker halten nach neuer Steuerregelung der Vorabbesteuerung unterliegen und entsprechende Beträge am Jahresanfang selbst melden und abführen müssten konnte mir noch niemand sagen?! 


Oder ist in diesem Fall der Wertpapieraufbewahrung bei ausländischen REITs kein Unterschied ob bei inländischen oder ausländischer Depotbank/Broker, dann wäre der inländische Anleger doch steuerlich benachteiligt wenn eine Art Vorabpauschale zu bezahlen wäre / von der depotführenden Bank automatisch eingezogen würde?


Problematisch sind wahrscheinlich allenfalls deutsche Verwahrstellen, die eben solche REITs aus Drittstaaten vorsichtshalber pauschal versteuern und den Verwaltungsaufwand auf den Anleger überwälzen, so dass letztere die zu viel gezahlten Steuern eigenständig Jahr für Jahr zurückfordern müssen.


Mir persönlich ist bis dato kein einziger Fall bekannt, bei dem ein Anleger, der REITs in einem Auslandsdepot hält, nachträglich von der deutschen Finanzverwaltung zur Pauschalbesteuerung herangezogen wurde. Hat jemand dazu Erfahrungswerte, gibt es abschließende Urteile?


Danke für eure Hinweise.
 
Viel Erfolg.
 

Wo soll da das Problem sein? REIT's schütten doch regelmäßig 90% ihrer Erträge aus. Wer da einen REIT, bei dem die Vorabpauschale Anwendung findet, sollte sein Investment überdenken. Und wenn tatsächlich so wenig ausgeschüttet wird, liegt nach dt. Verständnis kein REIT vor sondern ein Investmentfonds. Wenn die Bank die Vorabpauschale nicht berechnet (weil sie im Ausland sitzt), dann ist diese im Rahmen der Steuererklärung zu erklären und dann die Steuer zu entrichten (wie auch bei "normalen" Investmentfonds).

 

Im Übrigen: Wenn der REIT als Investmentfonds gilt, dürfte regelmäßig ja auch die Teilfreistellung möglich sein.

 

Gruß

Taxadvisor

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PeterGriffin
vor 17 Stunden von Taxadvisor:

Wo soll da das Problem sein? REIT's schütten doch regelmäßig 90% ihrer Erträge aus. Wer da einen REIT, bei dem die Vorabpauschale Anwendung findet, sollte sein Investment überdenken. Und wenn tatsächlich so wenig ausgeschüttet wird, liegt nach dt. Verständnis kein REIT vor sondern ein Investmentfonds. Wenn die Bank die Vorabpauschale nicht berechnet (weil sie im Ausland sitzt), dann ist diese im Rahmen der Steuererklärung zu erklären und dann die Steuer zu entrichten (wie auch bei "normalen" Investmentfonds).

 

Im Übrigen: Wenn der REIT als Investmentfonds gilt, dürfte regelmäßig ja auch die Teilfreistellung möglich sein.

 

Gruß

Taxadvisor

 

REIT-Gesellschaften sind aber keine Kapitalbeteiligungen i.S.d. InvStG 2018. Ergo keine Teilfreistellung. 

 

 

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moh86
· bearbeitet von moh86

Hallo Zusammen, ich habe eine kurze Frage. Wenn ich statt in deinem diversifiziertem REIT ETF lieber in einzelne REIT's investiere, muss ich mich dann auch mit dem Thema TFS aueinandersetzen oder sind die davon nicht betroffen weil es sich in diesem Sinne um Aktien und keine Fonds handelt? D.h. ich versteuere lediglich die 15% Quellensteuer (USA) und beim Verkauf werden die Abgeltungssteuer abgezogen und gut ist? Oder werden solche Aktien anders behandelt? Danke im Voraus!

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