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PuddleScratcher

Bestehende Basisrente+BUZ weiterführen? (AlteLeipziger über MLP)

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PuddleScratcher
· bearbeitet von PuddleScratcher

Hallo zusammen!

 

Vor etlichen Jahren (2009) habe ich mir unwissend über die Thematik eine Basisrente mit BU-Zusatzversicherung bei MLP aufschwatzen lassen. Inzwischen habe ich mich mehr mit den Themen Finanzen und Versicherungen beschäftigt und frage mich: Macht es Sinn den bestehenden Vertrag weiterzuführen oder umzuwandeln/aufzulösen?

 

Zu meiner finanziellen Situation: Ich verdiene derzeit ca. 50.000 € brutto, lebe auf schmalem Fuß, habe ein finanzielles Polster angespart und heirate demnächst meine Partnerin die ein höheres Einkommen als ich hat. Als Diplom-Informatiker plagen mich zudem keine Jobängste.

 

Zum bestehenden Vertrag:

  • Fondsgebundene Basisrente (FR70) mit BU-Zusatz (BZ21) bei der Alten Leipziger (AL)
  • Versicherungsbeginn 1.8.2009
  • Rentenbeginn 1.8.2048 (im Alter von 67 Jahren)
  • Aktueller monatlicher Beitrag 100,05 € (Rentenanteil 44,21 €, BU-Anteil 101,97 €)
  • Garantierte BU-Rente 1284,65 €
  • Jährliche Rentensteigerung 3%
  • (Basis-) Rentenfaktor 30,38 € (garantiert 27,32 €)
  • Aktuelle Prognose zur Altersrente: 46,83 € (ohne Überschüsse bei 0% Fondsentwicklung), 70,20 € (mit Überschüssen bei 0% Fondsentwicklung)

 

Bei o.g. Daten handelt es sich um die aktuellen Werte. Durch eine optionale jährliche Dynamik (von 10%) habe ich die Beiträge insgesamt dreimal angepasst, was sich auch auf eine Erhöhung der BU-Rente ausgewirkt hat.

Wie Informatiker halt so sind habe alles mögliche in Excel-Tabellen durchgerechnet. Hier ein paar Daten daraus.

 

Einzahlungen

Aktueller Stand (Ende 2017)

  • Gesamteinzahlungen: 8.386,29 € 
  • Steuerersparnisse: 1.431,22 €
  • Netto-Ausgaben: 6.955,07 €
  • Fondsguthaben: 2385,28 €

Die Steuerersparnis berechnet sich aus Beiträgen, absetzbaren Anteil des jeweiligen Jahres und dem jeweiligen Grenzsteuersatz. (Z.B. für 2017: 1223 € * 84% * 32 %)

 

Hochgerechnet bis 2048

  • Gesamteinzahlungen: 45.604,89 €
  • Steuerersparnisse: 14.222,41 €
  • Netto-Ausgaben: 31.382,48 €
  • Fondsguthaben: 16.775,79 € (Prognose der AL bei 0% Wertentwicklung des Fonds)

O.g. ist unter der Annahme, dass ich keine Erhöhung der Dynamik mehr vornehme.

 

BU-Rentenzahlungen

  • BU-Rente 1284,65 € monatlich
  • 3% jährliche Steigerung ab Renteneintritt
  • Netto-Rentenzahlungen insgesamt / durchschn. monatlich (bei Renteneintritt im Jahr)
    • 462.679,48 € / 1.329,54 € (2020)
    • 259.695,58 € / 1.139,02 € (2030)
    • 105.683,92 € / 978,55 € (2040)
    • 44.551,03 € / 928,15 € (2045)

O.g. Rentenzahlungen sind unter Einbeziehung des Besteuerungsanteils und unter der Annahme eines Grenzsteuersatzes von 30% als Rentner.

 

Basis-Rentenzahlungen

  • Aktueller Rentenfaktor (30,38 €), ohne Überschüsse, Wertentwicklung 0%
    • 5.565,36 € (80 Jahre)
    • 7.705,89 € (85 Jahre)
    • 9.846,41 € (90 Jahre)
    • 14.127,46 € (100 Jahre)
  • Aktueller Rentenfaktor (30,38 €), mit Überschüssen, Wertentwicklung 3%
    • 10.119,03 € (80 Jahre)
    • 14.010,96 € (85 Jahre)
    • 17.902,89 € (90 Jahre)
    • 25.686,76 € (100 Jahre)

Bei einem Besteuerungsanteil von 100% und unter der Annahme eines Grenzsteuersatzes von 30% als Rentner.

 

SBU-Beispielrechnung

Soweit zum bisherigen Vertrag. Dem gegenüber habe ich die Hypothese gesetzt, eine neue SBU abzuschließen. Z.B. über die HDI eine Rente von 1000 €, monatliche Kosten von 93,35 €.

  • Kosten (bei Renteneintritt ab)
    • 3.360,60 € (2020)
    • 14.562,60 € (2030)
    • 25.764,60 € (2040)
    • 31.365,60 € (2045)
    • 34.726,20 € (2048, maximal)
  • Rentenauszahlungen insgesamt / monatlich (bei Renteneintritt im Jahr)
    • 316.680,00 € / 910,00 € (2020)
    • 214.320,00 € / 940,00 € (2030)
    • 104.112,00 € / 964,00 € (2040)
    • 47.280,00 € / 985,00 € (2045)

Die Auszahlungen sind unter der Annahme, dass der Tarif ohne Progression ist (dazu konnte ich leider online nichts finden). Und unter Berücksichtigung dem der Bezugsjahre entsprechenden Ertragsanteils.

 

Vergleich

Für den Fall, dass ich nicht berufsunfäig werde stehen Kosten von 45.604,89 € (AL) gegenüber 34.726,20 € (HDI). Allerdings kann ich bei der AL noch mit einer Rente von ca. 5000 - 20000 € rechnen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit muss man unterscheiden ob ich früh (z.B. 2020) berufsunfähig werde oder spät (z.B. 2040). Je früher ich BU werde desto eher lohnt sich die AL, nach hinten raus nehmen sich die beiden nicht mehr viel.

 

Aufgrund dieser Berechnungen würde ich fast dazu tendieren den Vertrag bei der AL zu behalten. Alternativ werde ich bei meinem MLP Berater noch anfragen unter welchen Konditionen ich die BUZ also SBU weiterführen kann und die Basisrente beitragsfrei stellen kann. Jetzt könnte man sicher noch argumentieren, dass der AL-Vertrag weniger flexibel ist, z.B. wenn ich es mir nicht mehr leisten könnte die Beiträge zu zahlen. Das ist in meiner aktuellen Lage aber kaum vorstellbar.

 

Was spricht ansonsten noch gegen den AL Vertrag? Wo habe ich eventuell einen Denk- oder Rechenfehler gemacht? Ggf. kann ich auch meine Excel-Sheets zur Verfügung stellen, müsste aber erst einige Daten darin anonymisieren.

 

Gruß,

PuddleScratcher

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vanity
vor 25 Minuten schrieb PuddleScratcher:

Aktueller monatlicher Beitrag 100,05 € (Rentenanteil 44,21 €, BU-Anteil 101,97 €)

Da stimmt was nicht! (und ich rechne nicht nach, welche der drei Angaben falsch ist) :P Sollte der Rentenanteil aus steuerlichen Gründen nicht mindestens 50% betragen, oder habe ich das falsch in Erinnerung?

 

Wenn AL gesamt 100 € p. m. bei BU  = 1300 + Rente und HDI gesamt 93 € p. m. bei  BU = 1000 + keine Rente, sollte die Entscheidung klar sein.

 

Wenn AL gesamt 146 € p. m. ... lohnt sich Nachdenken / Nachrechnen (Tendenz ohne eines von beiden: Nicht Tauschen)

 

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PuddleScratcher
4 minutes ago, vanity said:

Da stimmt was nicht! (und ich rechne nicht nach, welche der drei Angaben falsch ist) :P Sollte der Rentenanteil aus steuerlichen Gründen nicht mindestens 50% betragen, oder habe ich das falsch in Erinnerung?

 

Hat mich auch gewundert, denn so hatte ich es auch gelesen. Aber die letzten Jahre wurde immer der gesamte Beitrag ans Finanzamt gemeldet.

 

Und folgendes steht im AL-Vertrags-Nachtrag:

  • Basisrentenversicherung
    • Beitrag 44,21 €
    • zu zahlender Beitrag 44,21 €
  • BU-Zusatzversicherung
    • Beitrag 101,97 €
    • zu zahlender Beitrag 55,84 €
  • Gesamt
    • Beitrag 146,18 €
    • zu zahlender Beitrag 100,05 €

 

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Mutmaßung: Beitragsbefreiung für die Hauptversicherung bei Berufsunfähigkeit. Kostet auch Beitrag. Und wird bei der steuerlichen Betrachtung dem Altersvorsorgeteil zugeschlagen. Könnte demnach durchaus passen.

 

Zitat

Soweit zum bisherigen Vertrag. Dem gegenüber habe ich die Hypothese gesetzt, eine neue SBU abzuschließen. Z.B. über die HDI eine Rente von 1000 €, monatliche Kosten von 93,35 €.

Du bist 37 (?) und Diplom-Informatiker. Wie kommt der Beitrag zustande?

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polydeikes

Ich schließe mich der Einschätzung von MP an, es dürfte die Beitragsbefreiung sein.

 

Ansonsten bringe ich Möglichkeit 3 ins Spiel, gar keine BU Rente. 1.223 Brutto BU Rente Schicht 1 liegt Netto mit Biegen und Brechen gerade so über Hilfe zum Lebensunterhalt in deutschen Großstädten. Das kann man auch einfach lassen.

 

 

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 2 Stunden schrieb PuddleScratcher:

Ich verdiene derzeit ca. 50.000 € brutto, lebe auf schmalem Fuß, habe ein finanzielles Polster angespart und heirate demnächst meine Partnerin die ein höheres Einkommen als ich hat.

 

vor 27 Minuten schrieb polydeikes:

Ansonsten bringe ich Möglichkeit 3 ins Spiel, gar keine BU Rente. 1.223 Brutto BU Rente Schicht 1 liegt Netto mit Biegen und Brechen gerade so über Hilfe zum Lebensunterhalt in deutschen Großstädten. Das kann man auch einfach lassen.

... damit im Ernstfall die Partnerin alles alleine zahlen darf?

(Hilfe zum Lebensunterhalt gibt's in der Konstellation doch nicht, oder?)

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polydeikes

Oder ggf. die Eltern, korrekt. Aber ich würde mir da rein praktisch nicht all zu viele Gedanken über die Partnerin machen, die findet schon wieder jemanden. :)

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Peter Wolnitza

@PuddleScratcher

 

das mit den 50% ist klar, so wie polydeikes und MP schon gesagt haben.

 

leider gehst Du bei Deinen Excel Sheets von falschen Voraussetzungen aus...

Nur auf die Schnelle:
- Ertragsanteil
a) wären hier ggfls noch Freibeträge zu beachten
b) keiner meiner Kunden hat bisher im Leistungsfall mehr als 12% Ertragsanteil... (hängt aber immer auch mit der BU Ursache zusammen)

 

- Steuer als Rentner:
30% Grenzsteuersatz hast Du heute, bei ca. 28.000.- € p.a., unterstellen wir mal, das reicht aus
Schritt 1: Rechne diese Summe mal mit 2% Inflation auf das Rentenbeginnalter hoch
Schritt 2: Schau mal nach in welch bescheidenem Mass in den letzten Jahren Freibeträge, Grundfreibetrag etc. abgehoben wurde
Ergebnis: Die 30% sind deutlich zu nidrig

 

- Versteuerung Basisrente

Keine mir bekannte Hochrechnung irgendeiner Gesellschaft stellt das Thema richtig dar. Stichwort (zum wiederholten male: Kohortensbesteuerung)
Jede Erhöhung aus einer laufenden BU Rente in Schicht I unterliegt 1:1 der vollen Steuerpflicht

Zusammenfassung:
BU Rente in Schicht 1  Zocken um ein paar Euro Steuerersparnis zu schnappen - oder Harakiri .. je nachdem, wie man es betrachtet...

Betrachte die beiden Optionen (3 ist absolut sinnvoll zu prüfen, lass ich aber mal aussen vor) mal losgelöst von irgendwelchen Zahlenfriedhöfen:
BU in Schicht III kostet unterm Strich, wenn nix passiert ein paar Euro mehr.
BU in Schicht I kann das komplette Absicherungskonstrukt (das ich hier übrigens nicht erkennen kann) zum Einsturz bringen, wenn es knallt. 

Dann lieber die Option 3 prüfen... :D

 

vor 2 Stunden schrieb polydeikes:

Oder ggf. die Eltern, korrekt. Aber ich würde mir da rein praktisch nicht all zu viele Gedanken über die Partnerin machen, die findet schon wieder jemanden. :)

.. der war klasse!!

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PuddleScratcher
14 hours ago, Matthew Pryor said:

Du bist 37 (?) und Diplom-Informatiker. Wie kommt der Beitrag zustande?

Ich habe einen BU-Betrag gewählt der den neuen Tarif mit meinem bestehenden vergleichbar macht, d.h. eine ähnlich hohe Nettorente zur Folge hat. Dass mir bei Neuabschluß einer BU jeder zu einem höheren Betrag raten würde ist mir auch klar, aber darum geht es mir nicht. Wie eine neue BU - sagen wir in Höhe von 2000 € - gegen einen dann aufgestockten bestehenden Vertrag abschneider würde ist eine andere Frage.

 

 

1 hour ago, Peter Wolnitza said:

b) keiner meiner Kunden hat bisher im Leistungsfall mehr als 12% Ertragsanteil... (hängt aber immer auch mit der BU Ursache zusammen)

Hängt der Ertragsanteil nicht mit der Bezugsdauer zusammen? (Ich hab mich an diese Tabelle gehalten.) D.h. wenn ich heute BU würde, müsste ich 30 Jahre lang eine BU beziehen und der Ertragsanteil wäre auf die gesamte Dauer 30%. Oder verstehe ich hier etwas falsch?

 

1 hour ago, Peter Wolnitza said:

30% Grenzsteuersatz hast Du heute, bei ca. 28.000.- € p.a., unterstellen wir mal, das reicht aus

Ob 30% in Anbetracht aller Faktoren realistisch ist oder nicht sein dahingestellt. Für das Jahr 2018 wäre er wohl eher zu hoch, für 2048 (Ende des BU-Rentenbezugs) wäre er vielleicht zu niedrig. Aber für den relativen Vergleich beider Varianten macht das so gut wie keinen Unterschied da bei mit diesem Grenzsteuersatz rechnen.

 

1 hour ago, Peter Wolnitza said:

- Versteuerung Basisrente

Keine mir bekannte Hochrechnung irgendeiner Gesellschaft stellt das Thema richtig dar. Stichwort (zum wiederholten male: Kohortensbesteuerung)
Jede Erhöhung aus einer laufenden BU Rente in Schicht I unterliegt 1:1 der vollen Steuerpflicht

Vielen Dank für das Stichwort, in dem Teil ist meine Berechnung tatsächlich fehlerhaft! Werde ich baldmöglichst anpassen.

 

1 hour ago, Peter Wolnitza said:

Zusammenfassung:
BU Rente in Schicht 1  Zocken um ein paar Euro Steuerersparnis zu schnappen - oder Harakiri .. je nachdem, wie man es betrachtet...

Betrachte die beiden Optionen (3 ist absolut sinnvoll zu prüfen, lass ich aber mal aussen vor) mal losgelöst von irgendwelchen Zahlenfriedhöfen:
BU in Schicht III kostet unterm Strich, wenn nix passiert ein paar Euro mehr.
BU in Schicht I kann das komplette Absicherungskonstrukt (das ich hier übrigens nicht erkennen kann) zum Einsturz bringen, wenn es knallt. 

Sorry, dein Fazit kann ich absolut nicht nachvollziehen. Pauschal mag das so stimmen, aber nicht bezüglich meines konkreten Beispiels. "Wenn nix passiert" kosten beide ungefährt gleich viel, plus/minus eines geringen "Zockerrisikos", das im schlimmsten Fall 10.000 € Unterschied macht.

Und wieso sollte man sich mit dem Thema überhaupt losgelöst von den Zahlen beschäftigen? Ohne nachzurechnen hat man doch keinerlei Grundlage für eine Bewertung der Optionen?

 

Dass in eine Hochrechnung immer viele unbekannte Faktoren einfließen ist mir auch klar. Aber durch das Anpassen der Faktoren (z.B. Grenzsteuersatz oder Progressionsfaktor) sehe ich direkt welche Auswirkungen sie auf mein Modell haben und lerne zu beurteilen was sie in meinem konkreten Fall bedeuten. Funktioniert natürlich nur wenn meine Berechnungen schlüssig sind, daher bin ich für Korrekturen sehr dankbar! :)

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Du fokussierst dich mMn einfach auf die völlig falschen Baustellen. Der Vertrag selbst hat die 10 Jahre VVA Frist rum. Also wenn du nicht der erste 37jährige mit gesundheitlich weißer Weste bist, dann tauscht du den Vertrag nicht gegen einen Neuabschluss mit neuer 10 Jahresfrist. Das ist hirnrissig.

 

Dann prüfst du nur Neuabschluss vs. Altvertrag. Sofern die BUZ stört oder die Schichtenproblematik als Problem definiert wird, gibt es auch immernoch die Möglichkeit der Auskopplung in eine SBU beim Anbieter ohne neu laufende VVA Fristen. Aber kompletter Neuvertrag ist mit hoher Wahrscheinlichkeit die Gamma Lösung.

 

Und dann bleibt einfach der Punkt, dass diese Hartz 4 Vermeidungspolice nichts mit bedarfsgerechter Absicherung zu tun hat. Es sei denn, da schlummern noch 7stellige Rücklagen. Also ungeachtet einer Vergleichbarkeit von Beiträgen, die eigentliche Baustelle ist die Absicherungshöhe. Bei sinnvoller Absicherungshöhe wirken wiederum die Effekte KV / Steuer je nach Schicht gänzlich anders, als das aktuell der Fall ist.

 

Drum ist es wenig zielführend mit der jetzigen Momentaufnahme zu rechnen.

 

Für die Erhöhung auf eine bedarfsgerechte Absicherung gibt es wiederum verschiedene Möglichkeiten. Nachversicherung, Neuvertrag ... etc. pp. ... auch alles wieder Stories, die praktisch zu beurteilen sind (bspw. Gesundheitshistorie) und erst in Folge mit Excel.

 

---

 

Salopp gesagt: Schön, dass du gerechnet hast. Mathematisch korrekt - respektive richtig gerechnet - kann aber trotzdem inhaltlich völlig sinnfrei sein.

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PuddleScratcher
· bearbeitet von PuddleScratcher
Falsch eingefügtes Zitat
17 hours ago, polydeikes said:

Also wenn du nicht der erste 37jährige mit gesundheitlich weißer Weste bist, dann tauscht du den Vertrag nicht gegen einen Neuabschluss mit neuer 10 Jahresfrist.

Ich rauche nicht, ich saufe nicht und treibe Sport. Tatsächlich hatte ich in den letzten 10 Jahren mMn keinerlei Erkrankungen die zu einer Abwertung führen würden.

 

Was nicht heißt, dass ein Versicherer trotzdem was finden könnte. ;)

 

17 hours ago, polydeikes said:

Sofern die BUZ stört oder die Schichtenproblematik als Problem definiert wird, gibt es auch immernoch die Möglichkeit der Auskopplung in eine SBU beim Anbieter ohne neu laufende VVA Fristen.

Ja, diese Möglichkeit ziehe ich in Betracht und frage sie bei meinem Versicherer an. Aber ohne die Bedingungen einer ausgekoppelten SBU kann ich diese in meinen Vergleich noch nicht einbeziehen.

 

17 hours ago, polydeikes said:

Salopp gesagt: Schön, dass du gerechnet hast. Mathematisch korrekt - respektive richtig gerechnet - kann aber trotzdem inhaltlich völlig sinnfrei sein.

Für den konkreten Fall vielleicht schon. Aber es hat mir enorm geholfen um den Sachverhalt besser zu verstehen. Außerdem gibt es mir die Möglichkeit zukünftige Angebote besser einordnen zu können und selbst durchzurechnen.

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Matthew Pryor
vor 15 Minuten schrieb PuddleScratcher:

Ja, diese Möglichkeit ziehe ich in Betracht und frage sie bei meinem Versicherer an. Aber ohne die Bedingungen einer ausgekoppelten SBU kann ich diese in meinen Vergleich noch nicht einbeziehen.

 

Falls du die Tarifbedingungen meinst: füge ich als Anhang ein. Aktueller Stand 03 / 2018. Solltest du "auskoppeln" wollen, erfolgt der Neuvertrag zu den aktuellen Bedingungen. Da kannst du dich dann schon einmal einlesen, falls du diesen Weg gehen möchtest. Konditionen wie Beiträge lassen sich ja erfragen. 

Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung - pm2300 - 03.2018.pdf

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polydeikes
Zitat

Tatsächlich hatte ich in den letzten 10 Jahren mMn keinerlei Erkrankungen die zu einer Abwertung führen würden.

Wenn ich jedes Mal nach dieser Eingangsaussage einen Euro bekommen hätte ...

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PuddleScratcher
2 hours ago, Matthew Pryor said:

Konditionen wie Beiträge lassen sich ja erfragen. 

 

Danke, ich meinte eigentlich vor allem die Beiträge und Kosten. Aber das PDF ist auch schonmal ein Anfang.

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PuddleScratcher

Inzwischen hatte ich endlich einem Termin bei meinem MLP-"Berater". Wie befürchtet ist aber nicht allzu viel dabei rum gekommen. Im folgenden meine Notizen zu dem Gespräch nach Gedächtnisprotokoll. Mag sein dass ich nicht alle Zusammenhänge und vor allem Zahlen 100% korrekt erfasst habe. 

  • Eine Auskopplung in eine SBU hält er für "Wahnsinn", weil es mich seier Rechnung zufolge doppelt so teuer kommen würde: Aktuell beträgt mein monatlicher Beitrag für die BUZ rund 50 €, nach Abzug des Steuervorteils aber nur ca. 35 €. Eine äquivalente SBU (ich bin mir nicht sicher ob er hier eine augekoppelte SBU meint oder eine neu abgeschlossene SBU) in Höhe von 1285 € würde knapp 67 € kosten. Also doppelt so teuer sein.
  • Die BUZ läuft im Gegensatz zur Basisrente nur bis 65. Steht auch so im Vertrag, war mir aber bisher nicht bewusst.
  • Meinem im Jahre 2009 abgeschlossenen Vertrag lag kein Produktinformationsblatt bei, obwohl dies wohl damals schon Pflicht war. Kommt sowas häufiger vor?
  • Darauf angesprochen, dass die BUZ nach Abzug von Steuern meinen Bedarf im Leistungsfall wohl nicht deckt wollte er mir eine weitere, zusätzliche Basisrente+BUZ verkaufen!
  • Ich musste ihn darauf hinweisen, dass ich aufgrund von Hochzeit im nächsten Jahr doch wohl ein Sonderrecht zum Aufstocken haben müsste. Nachfrage bei AL ergab, dass dies der Fall ist. Das liefe aber nicht über eine Erhöhung sondern über einen zusätzlichen Vertrag (bis maximal 500 €) ohne erneute Gesundheitsprüfung. In meinem Fall würde z.B. eine SBU (Tarif BV 10 der AltenLeipziger) über 500 € monatlich mit 27,42 € zu Buche schlagen.

Ergo: Was eine eventuelle Auskopplung angeht bin ich genauso schlau wie zuvor. Die Option zur Aufstockung könnte man aber zumindest in Erwägung ziehen denke ich. Zumal die Bedingungen der AL doch zu den besseren auf dem Markt zählen, oder?

 

 

On 8/2/2018 at 10:12 PM, polydeikes said:

Für die Erhöhung auf eine bedarfsgerechte Absicherung gibt es wiederum verschiedene Möglichkeiten. Nachversicherung, Neuvertrag ... etc. pp. ... auch alles wieder Stories, die praktisch zu beurteilen sind (bspw. Gesundheitshistorie) und erst in Folge mit Excel.

 

Zum Thema Gesundheitshistorie: 2010 hatte ich Knieschmerzen durch einen Miniskusanriss. Ist aber nur konservativ behandelt worden und seit 2011 kein Thema mehr trotz ausgiebigem Sport. Ansonsten gab es noch die eine oder andere Erkältung und ein paar Impfungen zwecks Auslandsaufenthalt. Und an meiner Kurzsichtigkeit hat sich in den letzten 10 Jahren auch nix getan. Wenn ich jetzt nicht auch noch Schürfwunden oder eingerissene Fingernägel erwähnen muss, dann wäre es das auch gewesen.

 

Thema bedarfsgerechte Absicherung: Ich habe einen relativ niedrigen Lebensstandard (Laut Haushaltsbuch betragen die Fixkosten weniger also 700 € im Monat). Da sehe ich es nicht ein mich wie mancherorts empfohlen in Höhe meines Nettogehalts (ca. 2400 €) abzusichern.

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polydeikes

Siehe Beitrag #5, Möglichkeit 3.

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PuddleScratcher

 

On 8/2/2018 at 0:08 AM, polydeikes said:

Ansonsten bringe ich Möglichkeit 3 ins Spiel, gar keine BU Rente. 1.223 Brutto BU Rente Schicht 1 liegt Netto mit Biegen und Brechen gerade so über Hilfe zum Lebensunterhalt in deutschen Großstädten. Das kann man auch einfach lassen.

 

On 8/2/2018 at 10:12 PM, polydeikes said:

Also ungeachtet einer Vergleichbarkeit von Beiträgen, die eigentliche Baustelle ist die Absicherungshöhe.

 

Sorry, ich stehe wohl ein bißchen auf dem Schlauch was eine bedarfsgerechte Absicherungshöhe in meinem Fall wäre. Wenn ich mich z.B. an die Berechnung des Versicherungsbedarfs aus diesem Thread halte und meine Ausgaben großzügig bemesse (nach aktuellem Stand), dann lande ich (nach Abzug einer halben Erwerbsminderungsrente i.H.v. 600 €) bei 500 €. Wo liegt mein Denkfehler?

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polydeikes

Was tust du denn mit der Differenz, die du NOCH nicht verkonsumierst? Und warum tust du das? Und wovon bezahlst du die 18,6 % vom Brutto (AN und AG Anteil), aus der sich dein späterer GRV Anspruch ergeben wird, den du vermutlich durch Vermögensbildung / Altersvorsorge auf ein erträgliches Maß bringen möchtest.

 

Selbst wenn die absurde Rechnung korrekt wäre, fehlt die Brutto / Netto BU-Rentenbetrachtung, insbesondere KV Beiträge voll bei freiwilliger GKV ohne EMR Bezug.

 

EMR einrechnen hat wiederum auch nichts mit solider Risikovorsorge zu tun.

 

Daher: Wenn schon quakkes, dann lieber gar keine BU, als schlicht den Staat mit einer Hartz 4 Vermeidungspolice zu entlasten. Wie immer der Hinweis, H4 gibt es im BU Fall nicht, da man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

 

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PuddleScratcher
8 minutes ago, polydeikes said:

Was tust du denn mit der Differenz, die du NOCH nicht verkonsumierst? Und warum tust du das?

 

Die Differenz wird zur Altersvorsorge angelegt, in ETFs zur Vermögensbildung und Festgeld zur Risikominderung. Falls dich Details interessieren finden die sich in diesem Beitrag.

 

20 minutes ago, polydeikes said:

Daher: Wenn schon quakkes, dann lieber gar keine BU

Quakkes will ich nicht, den hab ich ja jetzt schon. :D Sonst hätte ich mich ja nicht an euch gewandt. Und ehrlich gesagt bin ich froh über die ganzen Ratschläge hier, denn für einen Laien ist das Thema doch ziemlich komplex. (Auch nachdem man stundenlang Beiträge hier gelesen hat.)

 

Die GKV hatte ich zumindest berücksichtigt, aber den GRV Anteil hatte ich nicht auf dem Schirm. Heißt das ich sollte 18,6% vom aktuellen Brutto im BU-Fall in die GRV einzahlen? Also ca. 780 €?

 

44 minutes ago, polydeikes said:

EMR einrechnen hat wiederum auch nichts mit solider Risikovorsorge zu tun.

 

Dann erzählt der Thread an den ich mich gehalten habe wohl auch Quakkes. Und der Bedarfsrechner von der Dialog auch. :( 

 

Aber ich probiere mich mal an einer Rechnung:

  • 400 € Miete
  • 400 € Lebensmittel, Kleidung, etc.
  • 100 € sonstige Nebenkosten (Internet, Handy, PHV, etc.)
  • 780 € GRV
  • 250 € GKV

Macht einen Nettobedarf von  2130 €? Aber in der Praxis werden GRV und GKV doch vom Brutto abgezogen, oder?

 

 

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polydeikes

Der Ansatz ist wenig zielführend. Man sollte 3 Steps früher beginnen.

 

1) Wann ist das ausstehende Humankapital aus Erwerbstätigkeit am größten? ... richtig, in jungen Jahren

2) Wann schneidet die steigende Kurve gebildetes Vermögen die fallende Kurve ausstehendes Humankapital potentiell? ... richtig, in älteren Jahren

 

Was heißt das? Ich sollte in jungen Jahren mein ausstehendes Humankapital bestmöglich (=höchstmöglich) absichern. Deutlicher wird das auch, wenn man erstmal die Funktion Statusabsicherung vs. Arbeitskraftabsicherung verstanden hat, steht so ein paar hundert Male erklärt bereits in diesem Forum.

 

Zitat

Die Differenz wird zur Altersvorsorge angelegt, in ETFs zur Vermögensbildung und Festgeld zur Risikominderung.

Nö, die Differenz wird im BU Fall nicht mehr angelegt, die ETF Sparpläne nicht mehr bedient und das Festgeld aufgebraucht.
 

Zitat

Dann erzählt der Thread an den ich mich gehalten habe wohl auch Quakkes.

 

Jup. BU und EMR sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Sieht man mal von den Härtefallregelungen 50+ ab, ist es durchaus gängig berufsunfähig und nicht erwerbsgemindert zu sein. Findet im Falle eines Falles aber nur einer klasse, die Krankenversicherung.


 

Zitat

 

Die GKV hatte ich zumindest berücksichtigt, ...

 

Dann natürlich sicherlich auch, dass du ohne EMR auf alle Einkünfte Beiträge zahlst, gelle ...
 

Zitat

den GRV Anteil hatte ich nicht auf dem Schirm

 

Hat niemand auf dem Schirm, weil es jeden Monat weg geht, man nichts ausgezahlt bekommt und die Auswirkungen erst Jahrzehnte später spürbar werden. Ohne sozialversicherungspflichtige Tätigkeit (respektive mit geringfügiger) Erwerbe ich eben keine GRV Ansprüche mehr. Ausnahme Erwerbsminderung.

 

Wenn ich mal überschlage, sind das grob 52k Brutto. Also ca. BBG KV. Dann kosten dich 10 Jahre BU so ca. 440 Euro mtl. Brutto Rente im Alter. Ob man nun dafür 780 Euro 1:1 zurücklegen muss, ist ein anderes Thema. Recht klar dürfte sein, mit 1.200 BU Bruttorente in Schicht 1 habe ich zumindest mal wenig bis gar keine Möglichkeit das irgendwie zu kompensieren. Das ist netto knapp über Hilfe zum Lebensunterhalt und mal grad so Pfändungsfreigrenze.

 

Salopp gesagt, Lückengerechne ala "ich lebe wie ein Student" halte ich für eine blöde Herangehensweise. Aber jeder Jeck is anners ... muss jeder für sich wissen. Das Thema wurde hier so oft durchgeleiert, da fehlt mir die Motivation alles zu wiederholen.

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bondholder
vor 45 Minuten schrieb polydeikes:

Hat niemand auf dem Schirm, weil es jeden Monat weg geht, man nichts ausgezahlt bekommt und die Auswirkungen erst Jahrzehnte später spürbar werden. Ohne sozialversicherungspflichtige Tätigkeit (respektive mit geringfügiger) Erwerbe ich eben keine GRV Ansprüche mehr.

Einspruch: Jeder, der freiwillige Beiträge in die GRV einzahlt, kann die Höhe dieser Beiträge (aktuell bis zu 1209 Euro pro Monat) direkt seinen Girokontobuchungen entnehmen.

 

vor 48 Minuten schrieb polydeikes:

Salopp gesagt, Lückengerechne ala "ich lebe wie ein Student" halte ich für eine blöde Herangehensweise.

Wenn später eine Erbschaft in siebenstelliger Höhe ansteht, dann passt das schon.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes
Zitat

Einspruch: Jeder, der freiwillige Beiträge in die GRV einzahlt, kann die Höhe dieser Beiträge (aktuell bis zu 1209 Euro pro Monat) direkt seinen Girokontobuchungen entnehmen.

Aha. Und wovon finanziere ich die freiwilligen GRV Beiträge, wenn ich grad mal genug habe um nicht unter der Brücke zu landen? Aus der 7stelligen Erbschaft vermutlich. Und das, was man sonst privat drauf spart, weil das reguläre GRV Niveau nicht reicht, vermutlich aus der zweiten 7stelligen Erbschaft.
 

Zitat

Wenn später eine Erbschaft in siebenstelliger Höhe ansteht, dann passt das schon.

 

Jup. Das löst viele Probleme, vorrübergehend. Aber das tut Alkohol vorrübergehend auch. KV ist auch happy, kassiert es sich doch prima bei den Zinserträgen Beiträge mit. Alle glücklich.

 

 

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PuddleScratcher

Sarkasmus, gepaart mit Anspielungen auf Informationen die mir noch nicht geläufig sind, ist leider wenig hilfreich für mich. Dennoch danke für die Stichworte, ich glaube anhand dessen den Wust an Informationen in diesem Forum ein bisschen besser einordnen zu können. (Als Threads mit nützlichen Diskussionen zum Thema habe ich diesen und diesen empfunden.)

 

Ich sehe ein, dass ich bisher nicht mal ansatzweise zur Statusabsicherung vorgesorgt habe, aber welche Höhe für mich persönlich sinnvoll ist, ist mir noch nicht klar. Ich habe jetzt sehr detailliert nachgerechnet: Selbst aktuell, nach Einrechnung von Sozialabgaben, GRV und auf Basis von Ausgaben meines aktuellen "Studentenniveaus" hätte ich eine Versorgungslücke von ca. 280 € und da ist die Inflation noch nicht berücksichtigt.

 

Also bleibt die Frage wie ich am sinnvollsten auf eine bedarfsgerechte BU aufstocken kann. Generell sehe ich da folgende Optionen:

 

1. Erhöhung durch Annahme der Dynamik

--> nicht sinnvoll da a) langsam und b) alle Nachteile des Kombivertrags erhalten bleiben

2. Ereignisabhängige Nachversicherung (wird nächstes Jahr bei mir möglich, maximal um 500 €; auch als SBU)

--> ein sinnvoller Anfang, aber noch nicht ausreichend

3. Zusätzlicher Neuvertrag

--> Nachteil erneute Gesundheits- und Risikoprüfung. Gibt es sonstige Nachteile?

4. Auskopplung der BUZ in eine SBU

--> Hier verstehe ich immer noch nicht so ganz die Implikationen.

Technisch ist das einfach ein neuer Vertrag in gleicher Höhe aber ohne Gesundheits-/Risikoprüfung? Oder gibt es dabei die Option höher zu versichern? Und die Beiträge aus der Basisrente "verfallen" einfach?

 

 

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PuddleScratcher
· bearbeitet von PuddleScratcher

Bei meiner Recherche bin ich jetzt noch über die Berufsgruppen-Thematik gestolpert. Mein BUZ-Vertrag wurde in BG 1+ eingestuft und nicht BG 1++. Zu dem Zeitpunkt hatte ich gerade mein Informatik-Diplom bekommen und meine Stelle als wissenschaftl. Mitarbeiter angenommen. Hätte ich damals nicht in 1++ eingestuft werden müssen?

 

Wie stehen die Chancen auf eine Umgruppierung? Ich arbeite derzeit als Softwarentwickler mit Lehrtätigkeit. Dazu habe ich ein Antragsformular der AL gefunden: https://www.vermittlerportal.de/leben/antrag-auf-aufnahme-in-die-berufsgruppe-1plus-plus-scp003.pdf

Die Hürden für einen Wechsel scheinen mir aber ziemlich hoch: 100.000 € Bruttogehalt, Führungsverantwortung für min. 10 Mitarbeiter und min. 90% organisatorische bzw. aufsichtsführende Tätigkeit wären wohl alles K.O.-Kriterien?

 

Sind die Hürden diesbezüglich bei einem Neuvertrag niedriger? Im Berufskatalog der AL wird lapidar der "Diplom-Informatiker mit 90% Bürotätigkeit" in BG 1++ einsortiert. "Bürotätigkeit" und "organisatorische bzw. aufsichtsführende Tätigkeit" sind aber doch zwei völlig unterschiedliche Paar Schuh.

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Peter Wolnitza

in 2009 galt noch eine andere Berufsgruppeneinteilung bei der A.L.

Im Prinzip sollte man erstmal abklären, wie es generell aktuell mit der Versicherbarkeit (Gesundheit +  Berufsgruppe) ausschaut, dann kann man weiter philosphieren.
 

Angenommen: Nein (oder nur mit starken Einschränkungen/Zuschlägen)
- dann bleibt nur die Option bestehenden Vertrag umwandeln (BG hin oder her). und ggfls. OHNE Gesundheitsprüfung im Rahmen der Nachversicherungsoptionen erhöhen

- da muss man rechnen, in Abhängigkeit von Alter und (neuer?) Berufsgruppe, ob es sich lohnt Gesundheitszustand in Verbindung mit Berufsgruppe zu "konservieren"

 

Bei einer glatten Versicherbarkeit (in einer günstigeren Berufsgruppe?) kommen halt noch ein, zwei Optionen hinzu, deren Vor/nachteile zu prüfen sind
(Prämie, VVA Fristen etc.)
 

Also: erstmal Versicherbarkeit abklären (lassen) - ansonsten wird es von den Optionen her etwas unübersichtlich...

Dann kann man Prämien aufrufen und gegenüber stellen. Vorher ist es ...naja... heiteres Optionenraten

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