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aktiennoob

Ein paar Fragen zu Quellensteuern beim Aktien- und ETF-Handel

Empfohlene Beiträge

aktiennoob
· bearbeitet von aktiennoob

Hallo,

 

ich habe ein paar Fragen zu Steuern im Aktienhandel bei ausländischen Börsen. Ich bin hier relativ neu und habe dementsprechend leider wenig Erfahrungen.


Wenn ich eine deutsche Aktie an einer deutschen Börse handle, muss ich die Dividende und beim Verkauf den Erlös mit der deutschen Kapitalertragssteuer von 25% + x (Kirchensteuer, Soli, etc.) versteuern. Soweit so gut.

 

Nun zu den Fragen:
1. Was passiert, wenn ich deutsche Aktien und ETFs an einer ausländischen Bröse kaufe und verkaufe? Quellensteuer auf Erträge und Dividenden?

2. Was passiert, wenn ich ausländische Aktien und ETFs an einer deutschen Börse kaufen und verkaufe? Fällt hier Quellensteuer an? Macht es einen Unterschied, steuerlich, ob ich die "deutsche" Version der ausländischen Aktie in EUR kaufen, oder gleich das "Original" in Landeswährung?

3. Was passiert, wenn ich ausländische Aktien und ETFs an einer ausländischen Börse handle? Beispielsweise werden viele ETFs bei der DeGiro nur an ausländischen Börsen, wie der MIL, angeboten. Habe ich hier Nachteile ggü. einem Kauf des entsprechenden ETFs an einer deutschen Börse (bei einem Broker, der diese dort anbietet)?


Bekomme ich die Quellensteuer zurück?


Vielen Dank schonmal!

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Rubberduck

Du bist in Deutschland  steuerpflichtig (beispielsweise weil Du in D-Land wohnst und arbeitest)?
Dann musst Du selbstverständlich IMMER Kapitalerträge versteuern. Wenn Du einen deutschen Broker hast, macht der das für Dich.

Wenn nicht, dann musst Du das selbst angeben.

 

Quellensteuern auf Dividenden (geht hier etwas durcheinander???) hängen von der Aktie (welche "Heimat") ab. Die werden gegebenenfalls gleich einbehalten.

Ob das angerechnet wird oder nicht ist ein weites Feld, grundsätzlich sind auch diese Erträge in D-Land zu versteuern.

 

 

 

 

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aktiennoob

Mir ist klar, dass ich als dt. Staatsbürger in D lebend, immer deutsche Kapitalertragssteuer zahle.

 

Meine Frage oben ist jedoch, ob ich zusätzliche ausländische Steuern im Ausland zahlen muss. Z.b. bei

1. Ich kaufe Daimler Aktien an der Börse Mailand für 100 und verkaufe diese wieder für 130. Muss ich diese 30 NUR mit der deutschen Kapitalertragssteuer versteuern. Wie sieht es bei Dividendenzahlungen aus?

2. und 3. analog.

 

In den USA fallen ja z.B. 30% Quellensteuer an. Auch wenn ich eine US-Aktie an einer deutschen Börse in EUR kaufe? Also z.B. Alphabet A in EUR an der XETRA.

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Rubberduck
· bearbeitet von Rubberduck
vor 27 Minuten schrieb aktiennoob:

Mir ist klar, dass ich als dt. Staatsbürger in D lebend, immer deutsche Kapitalertragssteuer zahle.

 

 

Bei zig ETF-Threads kam am Ende: Ja, ne, eigentlich bin ich Schweizer, Österreicher, Südtiroler und irgendwie arbeite ich gerade in China...

 

BTW: Du kannst ausländische Quellensteuer nicht dadurch umgehen, dass Du in D-Land kaufst. Und umgekehrt. 

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WOVA1
vor 22 Minuten schrieb aktiennoob:

In den USA fallen ja z.B. 30% Quellensteuer an. Auch wenn ich eine US-Aktie an einer deutschen Börse in EUR kaufe? Also z.B. Alphabet A in EUR an der XETRA.

Quellensteuer auf Dividenden richten sich nach dem Sitz des Unternehmens - da ist es völlig egal, wo die Aktien gehandelt werden. 

Wenn Alphabet Dividende zahlt, dann in USA und in US$.

Übrigens USA sind es nur 15 %, wenn die Depotbank den entsprechenden Status hat oder du dieses Formular ausfüllst, wo Du versicherst, weder US-Bürger zu sein noch in den USA zu leben oder zu arbeiten .

 

Zitat

Macht es einen Unterschied, steuerlich, ob ich die "deutsche" Version der ausländischen Aktie in EUR kaufen, oder gleich das "Original" in Landeswährung?

 

Wenn Du mit 'Deutsche Version' Aktien meinst, die halt an deutschen Börsenplätzen gehandelt werden - kein Unterschied. 

Bei ADR / GDRs wird es schwieriger.

 

 

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Rubberduck
vor 11 Stunden schrieb aktiennoob:

Beispielsweise werden viele ETFs bei der DeGiro nur an ausländischen Börsen, wie der MIL, angeboten.

 

Hast Du den DeGiro-Thread im Forum gelesen?

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MeinNameIstHase
vor 10 Stunden schrieb aktiennoob:

Hallo,

 

ich habe ein paar Fragen zu Steuern im Aktienhandel bei ausländischen Börsen. Ich bin hier relativ neu und habe dementsprechend leider wenig Erfahrungen.


Wenn ich eine deutsche Aktie an einer deutschen Börse handle, muss ich die Dividende und beim Verkauf den Erlös mit der deutschen Kapitalertragssteuer von 25% + x (Kirchensteuer, Soli, etc.) versteuern. Soweit so gut.

 

Nun zu den Fragen:
1. Was passiert, wenn ich deutsche Aktien und ETFs an einer ausländischen Bröse kaufe und verkaufe? Quellensteuer auf Erträge und Dividenden?

2. Was passiert, wenn ich ausländische Aktien und ETFs an einer deutschen Börse kaufen und verkaufe? Fällt hier Quellensteuer an? Macht es einen Unterschied, steuerlich, ob ich die "deutsche" Version der ausländischen Aktie in EUR kaufen, oder gleich das "Original" in Landeswährung?

3. Was passiert, wenn ich ausländische Aktien und ETFs an einer ausländischen Börse handle? Beispielsweise werden viele ETFs bei der DeGiro nur an ausländischen Börsen, wie der MIL, angeboten. Habe ich hier Nachteile ggü. einem Kauf des entsprechenden ETFs an einer deutschen Börse (bei einem Broker, der diese dort anbietet)?


Bekomme ich die Quellensteuer zurück?


Vielen Dank schonmal!

Vorweg: Es gibt zwei Banken, die beteiligt sind.

Die depotführende Bank des Kunden (sprich Broker etc.)

Die Depotbank der Gesellschaft, welche die Aktien (Girosammel) verwaltet.

 

Nachfolgend ein nicht vollständiger Überblick, denn es gibt unzählige Sonderfälle...

 

zu 1.: laufende Gewinne aus Dividenden ...

Eine 'deutsche' Gesellschaft hält bei Dividenden Quellensteuer ein. Und zwar bei Jedem. Es liegt an der depotführenden Bank des Anlegers, ob diese für ausl. Anleger im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen eine Erstattung in die Wege leitet. Bei in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtigen können deutsche depotführende Banken die Quellensteuer mit der Abgeltungssteuer verrechnen. Ausländische Banken können das nicht, hier muss der deutsche Anleger dies über eine Steuererklärung (Anlage KAP) selbst machen. Dazu muss er sich von der Bank eine Steuerbescheinigung geben lassen. Die ausländische Bank wird dann in seinem Auftrag die deutsche Depotbank der Aktiengesellschaft (z.B. Deutsche Börse Clearing) zur Ausstellung der Bescheinigung auffordern und diese an den Kunden weiterreichen. 

 

zu 1. Veräußerungsgewinne ...

Deutsche depotführende Banken erledigen das für Dich als Bankkunde inkl. Verrechnungstöpfe. (Aber keine Verrechnung zwischen zwei Banken, wenn du mehr als bei einer Bank Kunde bist.)

Ausländische depotführende Banken dürfen das nicht. Die versteuern also keine Veräußerungsgewinne. Wenn du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist, dann musst Du das im Rahmen der Steuererklärung selbst machen (Anlage KAP).

 

 

zu 2.: lfd. Gewinne ...

Ausländische Gesellschaften unterliegen hinsichtlich Quellensteuer ausländischem Recht. Die wird von der entsprechenden ausl. Depotbank der ausl. AG einbehalten. Im Falle eines DBA mit Deutschland kannst Du Dir die Quellensteuer teilweise erstatten lassen. Manche Banken bieten das für bestimmte Länder als Service an, so dass man z.B. bei US-Aktien effektiv nur 10% US-Quellensteuern zahlt. Ansonsten muss man sich das das ausl. FA (Heimatland der AG) wenden (inkl. Sprachprobleme). Anlaufstelle mit Adressen hat das BZSt (https://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Auslaendische_Quellensteuer/auslaendische_quellensteuer_node.html)

In Deutschland aufgelegte Aktiensurrogate werden behandelt wie die originale Aktie. Es gibt ganz wenige Sonderfälle, wo eine ausl. AG im Rahmen eines speziellen Gesetzes anders behandelt wird. (Beispiel Sanofi-Aventis, vereinfachtes Verfahren für deutsche Aktionäre - Spezialgesetz in Frankreich, weil seinerzeit aus Fusion mit der Höchst AG hervorgegangen).

 

zu 2.: Veräußerungsgewinne ...

Deutsche depotführende Banken (Broker) erledigen die Veräußerungsgewinnbesteuerung für alle Aktien im Depot, auch für Veräußerungsgewinne von ausl. Aktien, unabhängig an welcher Börse gehandelt wurde. Welche Börsen in Frage kommen, das ist eine Frage des Angebots Deiner Bank/Broker. Nicht jeder Broker handelt auf allen Börsen.

 

zu 3.: nicht die Börse ist maßgebend, sondern ob Du eine deutsche depotführende Bank hast oder die Aktien bei einer ausländischen Bank/Broker verwalten lässt. Ausländische Broker machen nix für Dich, da musst Du eine Steuererklärung selbst abgeben. (Nix:= Als Service bieten viele eine formlose Aufstellung als Ausfüllhilfe für die Steuererklärung an. Aber die bieten keine Gewähr, dass das richtig ist.)

 

zu ETF.:

Da stellt sich die Frage, ob überhaupt eine Besteuerung nach §20 EStG anwendbar ist. Sonderfall Xetra-Gold-ETF (mit physisch hinterlegtem Gold) wird nach §23 EStG (Spekulationsgewinne) versteuert und wäre nach einer gewissen Haltedauer steuerfrei. Der Xetra-Gold-ETF ist mangels Diversifizierung auch kein Infestmentfonds. Ähnliches gilt für ÖL-ETFs.

 

ETF, welche dem Investmentfondsregeln unterliegen -> Besteuerung als InvF

... darunter fallen in der Regel Aktien-Index-ETF. Im Zweifel ist die Landeskennung der ISIN des ETF ein guter Indikator, nach welchem Recht der InvF selbst versteuert und Rechnung legt. Deutsche depotführende Banken/Broker regeln das im Rahmen der Abgeltungssteuer. Bei ausl. Brokern und ausl. ETF musst Du allerdings selbst sehen, wie Du an die maßgeblichen Zahlen kommst, die Du für eine Steuererklärung brauchst.

 

So ich hoffe, nichts Falsches geschrieben und Dir weitergeholfen zu haben. Der Teufel steckt im Detail ...

 

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Rubberduck
vor 17 Minuten schrieb MeinNameIstHase:

Deutsche depotführende Banken (Broker) erledigen die Veräußerungsgewinnbesteuerung für alle Aktien im Depot, auch für Veräußerungsgewinne von ausl. Aktien, unabhängig an welcher Börse gehandelt wurde.

 

Der TE ist damit schon überfordert, will aber unbedingt zu DeGiro...

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Akaman
vor 12 Stunden schrieb aktiennoob:


Wenn ich eine deutsche Aktie an einer deutschen Börse handle, muss ich die Dividende und beim Verkauf den Erlös mit der deutschen Kapitalertragssteuer von 25% + x (Kirchensteuer, Soli, etc.) versteuern. Soweit so gut.

 

Nur der Vollständigkeit halber: das ist nicht richtig. Du versteuerst den Veräußerungsgewinn, nicht den Erlös.

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aktiennoob

D.h. es spielt keine Rolle, wo ich meine Aktien und ETFs kaufe?

 

Die ausländischen Quellensteuern werden doch bei jedem Broker automatisch abgezogen oder nicht? Kümmern muss ich mich doch auch bei DeGiro nur um die deutsche Steuer oder nicht?

 

Ja ich will zu DeGiro, weil ab einer gewissen Tradeanzahl 10€ + x Gebühren einfach zu viel sind.

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein
vor 3 Stunden schrieb aktiennoob:

Die ausländischen Quellensteuern werden doch bei jedem Broker automatisch abgezogen oder nicht? Kümmern muss ich mich doch auch bei DeGiro nur um die deutsche Steuer oder nicht?

 

Falls nach DBA vereinbart, rechnet der deutsche Broker ausl. Quellensteuer automatisch auf die Abgeltungssteuer an. Das macht DeGiro natürlich nicht.

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aktiennoob

Ja, das kann ich in der KAP dann ja selbst bzw. vom Steuerberater machen lassen. Außerdem werden ja lediglich Quellensteuern auf Dvidenden und nicht auf Veräußerungsgewinne fällig, wie ich das verstanden habe.

 

Mir geht´s nur darum, dass ich am Ende nach Steuern gleich dastehe und nicht insgesamt mehr Steuern bezahlen muss.

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