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CyberH

Verluste aus Aktiengeschäft - steuerliche Behandlung

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CyberH

Hallo,

 

bin dabei den Est. Bescheid von 2017 zu prüfen und bin mir nicht sicher, ob ich einen Denkfehler bei den Prüfungen begehe. Über die Suche habe ich bisher keinen Thread gefunden an den ich mich dranhängen könnte...

 

In 2017 habe ich in- und ausländische Kapitalerträge erzielt und diese erklärt. Durch Aktienverkäufe entstanden Verluste. Aktiengewinne fielen nicht an. Das Finanzamt hat nun bei der Ermittlung der Kapitalerträge den Betrag der Aktienverluste hinzuaddiert. Für die Aktienverluste wurde der Verlust festgestellt und beschieden.

 

Beispielhafte Angaben in der Anlage KAP:

 

Zeile 7: 1000 € (inländ. Kapitalerträge)

Zeile 15: 2000 € (ausl. Kapitalerträge)

Zeile 17: 1500 € (enthaltene Verluste in Z. 15 ohne Verluste aus Aktienveräusserungen)

Zeile 18: 500 € (in Zeile enthaltene Verluste aus Aktienveräuserungen)

 

Es wurden weitere Angaben gemacht (Freibeträge, ausl. Quellensteuer usw.), die aber für die Sache wahrscheinlich nicht relevant sein dürften.

 

Die Kapitalerträge wurden nach dem Schema

 

Summe der Zeilen 7,15,17,18 ermittelt -> (1000 + 2000 +1500 + 500) € -> 5000 €

 

Davon wurden dann die Verluste aus Zele 17 abgezogen: -> (5000 - 1500) € = 3500 €

 

Die 3500 € waren dann die Grundlage für die Berechnung der festzusetzenden Steuer.  Über 500 € wurde ein Verlustvortrag beschieden.

 

Nach meinem Verständnis wäre der Kapitalertrag jedoch 3000 € anstatt 3500 € sein, da ja dann in 2017 auf die realisierten Aktienverluste eine Steuer erhoben wird. Ein Telefonat mit dem Finanzamt brachte mir die Information, dass das so korrekt sei, da meine steuerlichen Angaben 1:1 übernommen wurden.

 

Hab ich hier einen Denkfehler bei meinen Prüfungen und die Berechnung der Kapitalerträge ist tatsächlich steuerlich korrekt?

 

Viele Grüße,

 

CyberH

 

 

 

 

 

 

 

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Taxadvisor

Die Aktienverluste können in 2017 mangels Aktiengewinnen nicht verrechnet werden (AktienVERLUSTE können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden). Der Steuer unterliegt daher die Summe aus laufende Erträge, Nicht-Aktiengewinne und Nicht-Aktienverluste. Der Aktienverlust ist gesondert festzustellen.

 

Nach Deinen Zahlen müsste das so aussehen: Laufende inl. Erträge 1.000, Laufende ausl. Erträge 4.000, Verluste aus Nicht-Aktiengeschäften -1.500. Das ergibt in Summe 3.500

 

Gruß

Taxadvisor

 

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CyberH
· bearbeitet von CyberH

@Taxadvisor Danke für die schnelle Antwort! Noch ist der Knoten im Kopf nicht gelöst bei mir ;(

 

Das Aktienverluste nur mit Gewinnn aus Aktien verrechnet können ist mir bekannt. Ich habe 0 € Aktiengewinne erzielt. Von daher passt das auch das der Verlust aus Aktien gesondert festgestellt.

 

Mein Verständnisproblem ist: Warum wird der Betrag aus den Verlust aus Aktien zu den Erträgen hinzuaddiert?

 

Kannst du mir noch eine Hilfestellungfür deine Rechnung geben wie sich die laufenden ausl. Erträge in Höhe von 4000 € zusammensetzen? Betragsmäßig kann ich mir das zwar herleiten durch (2000 + 1500 +500) €, verstehe es aber (noch) nicht. Es dämmert mir aber noch nicht, warum ich einen erlittenen Verlust versteuern sollte.

 

Angenommen ich habe nur einen Verlust aus Aktienveräusserungen in Höhe von bsw. 1000 € in einem KJ realisiert. Sonst keine Kapitalerträge. Wäre es dann steuerlich korrekt, dass - da ja keine Verechnung mit Aktiengewinnen möglich ist . auf 1000 € Kapitalertragssteuer gezahlt werden muss und eine Verlustfeststellung über 1000 € beschieden wird?

 

 

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CyberH

Hab nun Knoten im Kopf gelöst ;)

 

Denkfehler war, dass ich nicht berücksichtigt habe, dass auf einen an sich steuerpflichtigen Gewinn aus Aktiengeschäften in Folgejahren dann ja eine Verrechnung mit dem Verlustvortrag erfolgt. Die Steuer auf den Gewinn habe ich damit dann schon in 2017 gezahlt.

 

Hatte das bisher in meiner steuerlichen Planung nicht im Hinterkopf.

 

 

 

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

eigentlich ist das ganz einfach: Du hattest Erträge von 1000 und 2000, macht 3000. Darin (in den 2000) sind aber Verluste von 500 enthalten, die weder durch Zeile 8 noch durch Zeile 16 ausgeglichen werden können (sie werden daher nur vorgetragen). Diese -500 Euro werden dann natürlich aus den 2000 herausgerechnet, macht dann 2500, plus die 1000 im Inland macht 3500. Ergo korrekt was das Finanzamt gemacht hat.

 

Stefan

 

PS: Ich frage mich immer wieder wer sich das ausgedacht hat, warum wird nicht einfach nach allen 4 (bzw. mit Ausland 8) Positionen gefragt?

Und zur Krönung ist es dann beim Inland noch anders strukturiert als beim Ausland :wallbash:

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CyberH

Ja, an sich nicht kompliziert. Die gedankliche Hürde die ich nehmen musste war bei mir, dass es mir intuitiv anfänglich nicht einleuchten wollte, warum Verluste als Erträge gewertet werden.

 

Hat erstmal etwas gedauert bis ich dahinter gestiegen bin. Ist nun aber nachvollziehbar und ich werde nicht nochmal drüber stolpern.

 

@Taxadvisor + @reckoner Herzlichen Dank für die Hilfe. Habs kapiert.

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