e.l. Juli 13, 2018 hallo, ich (Österreicher) möchte bei credit agricole, sitz in Frankreich, ein festgeldkonto eröffnen. ich nehme an, dass ich nach beendingung die kest selbst bei meinem FA anzeigen u abführen muss. muss ich in F aus dem zinsgewinn zusätzlich noch steuern zahlen? danke, emi Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Andey Juli 14, 2018 · bearbeitet Juli 14, 2018 von Andey Nein das sollte nicht der Fall sein. Wenn du in Österreich steuerpflichtig bist und bei der französischen Bank keine automatische Steuer nach Österreich abgeführt wird, dann musst du die Zinseinkünfte in deiner österreichischen Einkommensteuererklärung (Kapitaleinkünfte) angeben, womit die KESt fällig wird und das wars. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag