bondholder September 10, 2021 · bearbeitet September 10, 2021 von bondholder vor einer Stunde von Der Heini: GRV geht nicht als Selbstständiger, da noch nie in die GRV eingezahlt und zu alt (bei mir), Beziehst du deine Informationen nur von Verkäufern privater Versicherungen? Was hindert dich daran, freiwillig in die GRV einzuzahlen? (Eine kleine GRV-Rente finde ich besser als gar keine.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Reinsch September 10, 2021 Diese 10 Punkte kosten dich als Selbstständiger aber 5 Jahre den Maximalbeitrag, also knapp 80.000€. Ist das wirklich eine gute Rendite? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Der Heini September 10, 2021 vor 7 Minuten von Reinsch: Diese 10 Punkte kosten dich als Selbstständiger aber 5 Jahre den Maximalbeitrag, also knapp 80.000€. Ist das wirklich eine gute Rendite? https://www.zinsen-berechnen.de/entnahmeplan.php?paramid=8xuv9yhhuy Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus September 10, 2021 · bearbeitet September 10, 2021 von Bassinus vor 19 Minuten von Reinsch: Diese 10 Punkte kosten dich als Selbstständiger aber 5 Jahre den Maximalbeitrag, also knapp 80.000€. Ist das wirklich eine gute Rendite? Immernoch leicht besser als ne PRV bei nem solventeren Schuldner mit "klaren" Regeln zur Anpassung vor 1 Stunde von Der Heini: Die 35€ sind nicht sicher, ich finde (Check24) nur 28€ pro 10000€, HUK24 sagt 31€ - mit Überschuss kommt man wohl Richtung 35€. Annahme - 63 jähriger der sofort in Rente geht (Lebenslang) mit 10 jähriger Garantierente (für Hinterbliebene). vor 11 Minuten von Der Heini: https://www.zinsen-berechnen.de/entnahmeplan.php?paramid=8xuv9yhhuy Er meinte insgesamt 80.000€ - nicht 5 Jahre mal 80.000€ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Der Heini September 10, 2021 vor 2 Minuten von Bassinus: Immernoch leicht besser als ne PRV bei nem solventeren Schuldner mit "klären" Regeln zur Anpassung Oder mehrere Tagesgeldkonten, oder Festgeldstaffel bis 100.000€ und dann Entnahme: https://www.zinsen-berechnen.de/entnahmeplan.php?paramid=3k4i79j922 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu September 10, 2021 vor 1 Stunde von Der Heini: Wobei die Frage ist, ob die Sofortrente auch Inflation berücksichtigt, hab ich noch nicht herausgefunden. Nein. Die Rente steigt höchstens durch mögliche Überschüsse; das muß aber nicht mit der Inflation Schritt halten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Saek September 10, 2021 1 hour ago, Der Heini said: wäre aber dennoch eine Überlegung wert so als 2. Standbein (sind aber nur ca. 1% Zinsen). Ich fand da das folgende ganz interessant https://rationalreminder.ca/podcast/155 Quote So, should retirees consider annuities and if so, when? Well certainly after 75 they should because the longevity hedge is even more important, it's even more risky than, more necessary than hedging against stock falls. So, I think annuities are always useful. They are always the cheapest form of getting a longevity hedge. The problem is, by focusing everything on the longevity hedge, you've given up other stuff like the opportunity for growth. And so, it's too much, for most people, it's too much in one and not enough of the other. So, if you were to divide it, what would you do? Well particularly after age 75, if you don't have enough to say, "Look, I'm Bill Gates. I can live to 110 or 120, the end of the longevity table, and still not worry about running out of money." Well, most of us are to in that position. So, what we need to do is to say there is some where we still need growth, but maybe there is... and we haven't got enough for that so we need the growth... so what we need is to be able to have some of that growth while still locking in some of the longevity stuff. So, maybe if we don't have enough money to go to all the way to age 110, maybe what we do is lock in the needs with an annuity and then the rest it can then be invested for growth. It won't give you as much growth as if you want with everything, but at least you've now got your needs locked in with the annuity. And as I said, certainly after age 75 that becomes much more important. I'm just coming back to that in my mind, the idea that not buying an annuity after age 75 is equivalent to being 100% in stocks. Yes. Vielleicht gibt es von dem RR-Gast (Don Ezra) irgendwo noch mehr Infos, der vergleicht Langlebigkeitsrisiko und Aktienrisiko. Ab einem gewissen Zeitpunkt scheint es schon Sinn zu machen, er spricht hier von 75 Jahren, aber das verändert sich bestimmt (je nach Werten in der „Langlebigkeitstabelle“ ) bis das bei mir mal relevant wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Der Heini September 10, 2021 Am 9.9.2021 um 15:14 von Cef: Ergo: Vorsicht mit allen SWR-Regeln die auf US-Daten, zB S&P500 beruhen! Also Waude Pfau geht aber von den historischen Renditen in seinem Buch aus, steht so auch auf seiner Homepage https://retirementresearcher.com/determining-sustainable-spending-from-an-investment-portfolio-in-retirement/ Zitat This is an excerpt from Wade Pfau’s book, Safety-First Retirement Planning: An Integrated Approach for a Worry-Free Retirement. (The Retirement Researcher’s Guide Series), P.S.: Das Buch selber ha ich nicht, aber der Artikel ist ja daraus. Für die Videos brauche ich noch, die Reden so schnell...bei den Podcasts will ich gar nicht wissen wie schnell man da was falsch verstehen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus September 10, 2021 vor einer Stunde von Der Heini: Für die Videos brauche ich noch, die Reden so schnell Bei YouTube kannst du die Geschwindigkeit auf 0,75 stellen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Der Heini September 10, 2021 vor 45 Minuten von Bassinus: Bei YouTube kannst du die Geschwindigkeit auf 0,75 stellen Made my day. Jetzt noch google-simultan-translator und alles ist gut. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus September 10, 2021 vor 5 Minuten von Der Heini: Made my day. Jetzt noch google-simultan-translator und alles ist gut. Auch den gibt es bei YouTube Videos. Untertitel erzeugt aus Sprache. Nicht lupenrein aber manchmal hilft es dem Verständnis das englische Wort zu lesen als es nur zu hören. Das Hauptproblem bei diesen Texten sind hauptsächlich die Fachwörter die nicht bekannt sind. Da hilft tatsächlich nur pausieren und nachschauen. Ansonsten hilft bei längeren Texten gehört/gesehen auch einfach der gute alte Zettel&Stift für Notizen. Verfall dabei nicht in Simultanübersetzung sondern wirklich nur Schlagworte oder abstrakte Wortbildchen. Also wenn die zum Beispiel über fallende Märkte sprechen dann schreib das auch so - fallende Märkte schräg nach unten auf das Blatt oder Zinstreppe - das Wort als Treppe geschrieben usw. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Saek September 10, 2021 53 minutes ago, Bassinus said: Auch den gibt es bei YouTube Videos. Untertitel erzeugt aus Sprache. Nicht lupenrein aber manchmal hilft es dem Verständnis das englische Wort zu lesen als es nur zu hören. gibt es sogar mit automatischer übersetzung (man kann die sprache auswählen) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli September 10, 2021 Und funktioniert verdammt gut. Ich habe mir so einen kompletten finnischen Film (in finnisch)mit englischen on-the-fly-UAT angeschaut. Bis auf eine handvoll Stellen, wo es definitiv falsch war, man dies aber aus der Film-Logik erkennen konnte, war es schon faszinierend was heute möglich ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 September 10, 2021 vor 15 Stunden von Der Heini: Wobei die Frage ist, ob die Sofortrente auch Inflation berücksichtigt, hab ich noch nicht herausgefunden. Nur manchmal und nur zum Teil. Siehe z.B. https://www.dieversicherer.de/versicherer/altersvorsorge---rente/news/auszahlung-private-rentenversicherung-32792 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
edan September 11, 2021 Am 9.9.2021 um 08:32 von pillendreher: Als Deutscher, der hier seine Steuern zahlt, wird bei jeder Ausschüttung Abgeltungssteuer von gut 25% fällig, während ich bei Depotentnahmen gezielt steuern kann, was ich als erstes verkaufe. "Traurige Gestalten", die keine Steuern zahlen müssen oder deren persönlicher Steuersatz unter 25% liegt, mal ausgenommen. Auch ist ein auskömmliches Leben durch eine reine Dividendenstrategie für sehr viele wohl utopisch. Beispiel: Depot aus Dividendenaristokraten mit 3% Ausschüttungen p.a., Finanzbedarf 1000€ monatlich, Abgeltungssteuer mit 801€ Freibetrag: -> erforderliches Dividenden-Aktiendepot > 500.000€ pro 1000€ monatlicher Ausschüttung Hast du verschiedene Fonds oder Depots und was verkaufst du dann wann? Die zuletzt gekauften mit dem geringsten Gewinnanteil zuerst? Oliver nennt darüber hinaus noch die Möglichkeit des Depotübertrags: https://frugalisten.de/steuern-kapitalertraege-privatier-optimieren/ Ich dachte bislang der Hauptvorteil bei Thesaurierern läge mehr in der Ansparphase und Steuerstundung, da die Vorabpauschale i.d.R. geringer als die volle Besteuerung der Ausschüttungen ist. Wenn man allerdings nur von den Ausschüttungen leben möchte, dann wird jede Ausschüttung voll besteuert und es ist sogar ein Nachteil keine Anteile zu verkaufen. Eine Ausschüttung entspricht ja quasi immer einem Kursgewinn bzw. sinkt der Anteilswert genau um diesen Betrag und wird auch steuerlich genau so wie ein Kursgewinn behandelt. Der Verkauf von Fondsanteilen hat den Vorteil, dass es zusätzlich zum versteuernden Gewinnanteil auch immer einen steuerfreien Eigenanteil gibt, der nicht versteuert werden muss. Verkaufe ich nie einen Anteil, kann ich auch diesen Vorteil nicht nutzen, denn ich zehre nie von dem Eigenanteil. Falls es dann doch zu einem Verkauf von Ausschüttern kommt und zu diesem Teit ein höherer Steuersatz als heute vorliegt, könnte es von Vorteil sein, einen möglichst hohen Eigenanteil zu haben. Dieser entsteht bei Ausschüttern durch die Wiederanlage von bereits voll versteuerten Ausschüttungen zum heutigen Abgeltungssteuersatz. Beim Verkauf von Thesaurierern kann zum Zeitpunkt des Verkaufs ein höherer Steuersatz gelten, der sich zusammen mit dem höheren Gewinnanteil stärker als beim Verkauf von Ausschüttern auswirkt. Habe ich hier Denkfehler? Habe mich vorher noch nicht so stark mit den steuerlichen Auswirkungen befasst. Falls man nur von Kapitalerträgen lebt und die Günstigerprüfung greift, reduzieren sich die steuerlichen Auswirkungen nochmals. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Reinsch September 11, 2021 Prinzipiell richtig. Ohne Steuern und Gebühren nehmen sich Ausschüttung VS Verkauf nix. In der Ansparphase bleiben beim Thesaurierer aber alle Zugewinne (abgesehen von der Vorabpauschale) im Depot, ohne ausgezahlt, versteuert und dann gebührenpflichtig neu angelegt zu werden. So können die (vorerst) nicht gezahlten Steuern weiter Zinseszins erwirtschaften. In der Entnahmephase dürfte dank Günstigerprüfung der Steuersatz niedriger liegen (bei mir als Frugalist sogar nahe Gefrierpunkt), was eben noch durch den von dir genannten Punkt verstärkt wird, dass beim Verkauf auch ursprüngliche Anlage dabei ist die nicht steuerpflichtig ist, während Ausschüttungen/Dividenden voll steuerpflichtig sind. Der einzige Grund, auf Ausschüttungen/Dividenden und damit möglichst viele Erträge/Steuern heute zu setzen wäre wenn ich mit sehr hohen Erträgen plane und von einer deutlich höheren Steuer in der Zukunft ausgehe. Wobei ich dann vermutlich interessantere Gestaltungsmöglichkeiten habe... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus September 11, 2021 Alles richtig. Steht und fällt aber in den nächsten Jahren mit wichtigen Themen wie KapEst, SV Beiträge auf Kapitalerträge, Vermögenssteuer (ab wann) und Inflation. Da wären Dividenden reiner Vermögensverlust. Und Thesaurierer nur sinnvoll, wenn ich später dann mal 1-2 Jahre Steuerausländer werde noch gibt es ja keine wegzugsbesteuerung für Kleinanleger. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
edan September 11, 2021 vor 2 Minuten von Bassinus: Und Thesaurierer nur sinnvoll, wenn ich später dann mal 1-2 Jahre Steuerausländer werde noch gibt es ja keine wegzugsbesteuerung für Kleinanleger. @BassinusBitte erklären, danke @Reinsch: danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus September 11, 2021 · bearbeitet September 11, 2021 von Bassinus Du ziehst (Wohnsitz + gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland einstellen und in einem anderen Land begründen) am 1.12. in ein Land deiner Wahl. Optional wird dort Kapitalvermögen viel geringer als in Deutschland besteuert. Am 1.1. des Folgejahres bittest du dein ehemaliges deutsches Finanzamt um die Feststellung des Steuerausländerstatus. Diese Bescheinigung (+ Aufenthaltstitel im neuen Land) reichst du deinem deutschen Broker, wo im Idealfall nen Depot mit 1mio Wert liegt ein und realisierst die 500.000€ Wertsteigerung durch Verkäufe (gibt natürlich auch noch die Möglichkeit gleich nen Auslandsbroker zu haben oder die einbehaltene KapEst beim Bzst zurück zu fördern). Danach kaufst du deine Aktien einfach wieder. Kommst deinen Erklärungspflichten im neuen Land nach und ziehst im Folgejahr am 1.2. zurück nach Deutschland mit nem Depot welches 1million Wert ist und einstandskurs 1million hat. Fertig. Die Ersparnis rechnet sich dann aus 500.000€ * eventuell Freistellung * gültige Kapest bzw. persönlicher Steuersatz abzüglich Kosten Umzug/Rückzug, Kosten für mieten die über alte mieten liegen, tatsächlich gezahlte Steuer im Ausland, definitiv Steuerberater im Ausland und so weiter. Kann sich je nach Verschärfungen der Regeln vor 24 Minuten von Bassinus: KapEst, SV Beiträge auf Kapitalerträge, eher oder später lohnen. Natürlich alles vorbehaltlich das es zu keiner generellen Einführung der Wegzugsbesteuerung kommt - die es zum Beispiel für Gmbhanteile oder AG Anteile (in entsprechenden Größenordnung) ja schon längst gibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon September 11, 2021 · bearbeitet September 11, 2021 von Raccoon Das ganze funktioniert nur, wenn einem das FA nicht auf die Schliche kommt und Gestaltungsmisbrauch vorwirft. Bei Wegzug in ein Niedrigsteuerland kann außerdem die erweiterte beschränkte Steuerpflicht greifen. Und dann ist da noch das Problem mit dem Rückzug, wenn man beispielsweise hier eine Wohnung besitzt und die Absicht hat diese nach der Rückkehr selbst zu nutzen (auch wenn sie zwischenzeitlich vermietet war) begründet dies einen Wohnsitz und damit die unbeschränkte Steuerpflicht; je nach Land kommt dann ein DBA ins Spiel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus September 11, 2021 vor einer Stunde von Raccoon: Das ganze funktioniert nur, wenn einem das FA nicht auf die Schliche kommt und Gestaltungsmisbrauch vorwirft. Weil ich 14 Monate ins Ausland ziehe, heißt das nicht gleich Gestaltungsmissbrauch nach 42 AO. Da sind Freizügigkeit höher zu bewerten. Es reicht bereits ein gleichwertiger und plausibler Grund aus um Steuer nicht mehr zum Hauptthema zu machen. Einen Umzug: Land, Wetter, Essen, Kultur,... vor einer Stunde von Raccoon: Bei Wegzug in ein Niedrigsteuerland kann außerdem die erweiterte beschränkte Steuerpflicht greifen. Astg wird schwer bei Kleinaktionär. Die anderen habe ich oben genannt. vor einer Stunde von Raccoon: Und dann ist da noch das Problem mit dem Rückzug, wenn man beispielsweise hier eine Wohnung besitzt und die Absicht hat diese nach der Rückkehr selbst zu nutzen (auch wenn sie zwischenzeitlich vermietet war) begründet dies einen Wohnsitz und damit die unbeschränkte Steuerpflicht; je nach Land kommt dann ein DBA ins Spiel. Das habe ich ebenfalls klar gemacht, dass es sich um Komplettaufgabe handeln muss. Wo du aber falsch informiert bist, ist bei der Vermietung. An fremde dritte - auch zeitlich begrenzt - hast du die Wohnung nicht inne nach 8 AO laut Rechtsprechung. Einzig hier können tatsächliche Anhaltspunkte dagegen sprechen. Untervermietung an die Freundin und ich habe weiter einen Schlüssel. Desweiteren kommt es letztendlich auch auf das Wegzugsland an. Wenn ich in Konstanz wohne und nach Kreuzlingen umziehe wird das problematischer (9 AO - tatsächlich doch noch hier?) als von Deutschland nach Thailand oder Neuseeland wo ich mit den Tickets alles nachweisen kann... Außer natürlich ich bin zurück geschwommen. Sobald 8/9 AO aus dem Spiel sind, wirds schwer für den Fiskus. Wir besteuern hier ja nicht nach Nationalität wie zum Beispiel die US&A Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon September 11, 2021 · bearbeitet September 11, 2021 von Raccoon vor 52 Minuten von Bassinus: Weil ich 14 Monate ins Ausland ziehe, heißt das nicht gleich Gestaltungsmissbrauch nach 42 AO. Da sind Freizügigkeit höher zu bewerten. Es reicht bereits ein gleichwertiger und plausibler Grund aus um Steuer nicht mehr zum Hauptthema zu machen. Einen Umzug: Land, Wetter, Essen, Kultur,... Klar, kann man probieren. Ob das FA die Aktion das auch als plausibel ansieht oder eher einen vorgetäuschten Grund unterstellt wird dann ggfs. vor Gericht geklärt. Zitat Das habe ich ebenfalls klar gemacht, dass es sich um Komplettaufgabe handeln muss. Wo du aber falsch informiert bist, ist bei der Vermietung. An fremde dritte - auch zeitlich begrenzt - hast du die Wohnung nicht inne nach 8 AO laut Rechtsprechung. Einzig hier können tatsächliche Anhaltspunkte dagegen sprechen. Untervermietung an die Freundin und ich habe weiter einen Schlüssel. Desweiteren kommt es letztendlich auch auf das Wegzugsland an. Wenn ich in Konstanz wohne und nach Kreuzlingen umziehe wird das problematischer (9 AO - tatsächlich doch noch hier?) als von Deutschland nach Thailand oder Neuseeland wo ich mit den Tickets alles nachweisen kann... Außer natürlich ich bin zurück geschwommen. Du liegst falsch - wie ich oben geschrieben hat begründet die Absicht (zur eigenen Nutzung) den Wohnsitz, nicht die Schlüsselgewalt oder ob ich die Wohnung in der Zeit inne habe. Von daher ist es egal, ob und an wen du vermietest, oder ob das Haus/die Wohnung leer steht oder wo du dich aufgehalten hast. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus September 11, 2021 vor 3 Minuten von Raccoon: Du liegst falsch - wie ich oben geschrieben hat begründet die Absicht (zur eigenen Nutzung) den Wohnsitz, nicht die Schlüsselgewalt oder ob ich die Wohnung in der Zeit inne habe. Du veränderst zwar meinen Ausgangspunkt: vor 6 Stunden von Bassinus: Wohnsitz + gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland einstellen und in einem anderen Land begründen aber dein Steuerwissen solltest du bei ner anderslautenden Meinung schon begründen (welche aussteht). Ich beziehe mich hier auf die amtliche AEAO zu 8 AO und dem BFH-Urteil vom 13.11.2013, I R 38/13, BFH/NV 2014 S. 1046). Zitat Der Steuerpflichtige muss die Wohnung innehaben. Danach muss die Wohnung in objektiver Hinsicht dem Steuerpflichtigen jederzeit (wann immer er es wünscht), als Bleibe zur Verfügung stehen. An der objektiven Eignung fehlt es bei sog. Standby-Wohnungen oder -Zimmern, wenn auf Grund von Vereinbarungen oder Absprachen zwischen den Wohnungsnutzern die Nutzungsmöglichkeit des Steuerpflichtigen derart beschränkt ist, dass er die Wohnung oder das Zimmer nicht jederzeit für einen Wohnaufenthalt nutzen kann. Ein regulärer Mietvertrag, der auch tatsächlich so durchgeführt wird, entbindet den Eigentümer der Wohnung zur freien Nutzung und gleich dreimal derart, dass man es als Wohnsitz nutzen könnte. Wie erwähnt - tatsächliche Durchführung vorausgesetzt und nicht heimlich bei der Freundin dann in der Wohnung wohnen. Einzig die beschränkte Steuerpflicht wird durch die Vermietung ausgelöst. Aber auch nur hinsichtlich dieser. Bei meinem Vorhaben: komplette Aufgabe 8 + 9 AO (also kündigen + auch nicht länger aufhalten in De bei Freunden zum Beispiel) ist das aber ehh unproblematisch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Reinsch September 11, 2021 Die Frage ist halt wirklich: Ab welchem Vermögen macht denn sowas wirklich Sinn? Der Aufwand ist ja im Zweifel nicht ganz unerheblich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240416 September 11, 2021 vor 22 Stunden von Der Heini: Am 9.9.2021 um 15:14 von Cef: Ergo: Vorsicht mit allen SWR-Regeln die auf US-Daten, zB S&P500 beruhen! Also Waude Pfau geht aber von den historischen Renditen in seinem Buch aus, steht so auch auf seiner Homepage Das ist kein Widerspruch, vor allem nicht im Kontext um den es mir ging. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag