ZfT Juni 29, 2018 · bearbeitet Juni 29, 2018 von ZfT gerade in der Postbox von Flatex gefunden: Zitat Betreff: Kaufbeschränkung bei Inline-Optionsscheinen Frankfurt, 29.06.2018 Sehr geehrter Herr ZfT, aufgrund eines Beschlusses der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA ist derKauf von so genannten Inline-, StayHigh- und StayLow-Optionsscheinen für Privatanleger ab dem 2. Juli 2018 nicht mehr möglich. Hiervon sind Produkte der Emittenten (bspw. Commerzbank, Deutsche Bank, Unicredit und Société Generale) betroffen. Falls Sie bereits Stücke in den genannten Produktkategorien in Ihrem Depot halten, können Sie diese weiterhin wie gewohnt verkaufen. Mit freundlichen Grüßen Ihr flatex-Team Und die Société Générale informiert auf Ihrer Produktübersichtsseite wie folgt: Zitat Gemäß einer neuen europaweiten Regulierungsmaßnahme der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die am 2. Juli 2018 in Kraft tritt, sind diese Produkte nicht mehr für Privatkunden geeignet und dürfen nicht an diese vertrieben werden. Diese Produkte dürfen nur von Anlegern erworben werden, die als professionelle Kunden oder geeignete Gegenparteien im Sinne von MIFID2 eingestuft sind. Bitte kontaktieren Sie Ihre Bank oder Ihren Online-Broker, um sich Ihre Eignung bzw. Nicht-Eignung für dieses Produktangebot bestätigen zu lassen. Abgesehen davon, daß die Ankündigung sehr kurzfristig kommt: Kennt jemand den Hintergrund dieser "Regulierungsmaßnahme"? Gilt das dauerhaft und hat man als "Privatanleger" künftig somit definitiv keine Möglichkeit mehr, Inliner zu handeln? Klar sind Inline-Optionsscheine nur was für risikofreudige Anleger, aber wo ist hier der Unterschied zu "normalen" Optionsscheinen bzw. Knock-Out Zertifikaten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
passiv_Investor Juni 30, 2018 Es geht um die seit 1.Januar in Kraft getretene PRIIPs Verordnung. https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EU)_Nr._1286/2014 Einige Banken kommen erst jetzt auf den Trichter, dass sie das noch nicht für alle Produkte umgesetzt haben. Da es selbst vom DDV bereitgestellte KIDs gibt, gehe ich mal nicht davon aus, dass die Banken aus diesem Grund die Produkte einstellen. Evtl. wollen sie die Produktkategorie auch gar nicht mehr anbieten (aus welchem Grund auch immer). https://www.derivateverband.de/DEU/Transparenz/Produktinformationsblaetter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZfT Juli 2, 2018 Danke für Deine links. Die Umsetzung durch die einzelnen Emitentten scheint unterschiedlich zu sein: Eine kurze Stichprobe vorhin ergab, dass (via Flatex) Inliner der UniCredit und der Commerzbank wohl noch zu kaufen sind, für entsprechende Produkte der Deutschen Bank und der Société Générale werden jedoch keine Brief Kurse mehr gestellt. Am 30.6.2018 um 14:09 schrieb passiv_Investor: Evtl. wollen sie die Produktkategorie auch gar nicht mehr anbieten (aus welchem Grund auch immer). Naja, sie wurden ja nie gezwungen, solche Produkte anzubieten... Und warum nun gerade Inline Optionsscheine nicht mehr gehandelt werden dürfen, andere knock-out Produkten aber schon, geht aus der Verordung nicht wirklich hervor. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
egbert02 Juli 2, 2018 vor 25 Minuten schrieb ZfT: Danke für Deine links. Die Umsetzung durch die einzelnen Emitentten scheint unterschiedlich zu sein: Eine kurze Stichprobe vorhin ergab, dass (via Flatex) Inliner der UniCredit und der Commerzbank wohl noch zu kaufen sind, für entsprechende Produkte der Deutschen Bank und der Société Générale werden jedoch keine Brief Kurse mehr gestellt. Naja, sie wurden ja nie gezwungen, solche Produkte anzubieten... Und warum nun gerade Inline Optionsscheine nicht mehr gehandelt werden dürfen, andere knock-out Produkten aber schon, geht aus der Verordung nicht wirklich hervor. Die interessante Frage ist ja, was passiert, wenn man solche Produkte jetzt noch - sofern machbar - kauft? Ich befürchte, dass der Kauf dann möglicherweise irgendwann rückabgewickelt werden könnte (mit Hinweis auf die Gesetzeslage) - insofern halte ich da erst einmal die Füße still. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
3mg4 Juli 2, 2018 laut Brief von flatex kann man sie wie gewohnt verkaufen, du kannst sie nur ab 2. Juli nicht mehr kaufen (lt Flatex Brief), also ab heute... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZfT Juli 2, 2018 vor 3 Minuten schrieb 3mg4: laut Brief von flatex kann man sie wie gewohnt verkaufen, du kannst sie nur ab 2. Juli nicht mehr kaufen (lt Flatex Brief), also ab heute... Ich habe jetzt nicht probiert, tatsächlich auf "kaufen" zu drücken, aber es wird mir wie gesagt für Produkte der Commerzbank und der UniCredit( Stand heute morgen) ein Preis angeboten, scheint also noch zu gehen. Die anderen Emitentten stellen seit heute keine Brief-Kurse mehr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZfT Juli 3, 2018 Habe hier noch einen Artikel gefunden, es geht wohl darum, dass Inline Optionsscheine als verbriefte Derivate von sog. binären Optionen angesehen werden, welche für Privatanleger verboten wurden: Zitat Gerade mit Blick auf den Anlegerschutz, den die ESMA durch ihre Maßnahme stärken möchte, erstaunt jedoch, dass sie sich nicht auch auf verbriefte Hebelprodukte wie Knock-Out-Zertifikate erstreckt. Die ESMA beabsichtigt jedoch, genau zu beobachten, ob sich aus diesen Produkten europaweit ähnlich nachteilige Folgen für Kleinanleger ergeben, und wird bei Bedarf tätig werden. Mit Blick auf das Verbot Binärer Optionen bezieht sie sich bereits jetzt ausdrücklich auch auf verbriefte Varianten, die an einer Börse gehandelt werden können. Dies dürfte vermutlich das Ende von Produkten wie StayHigh-, StayLow- und Inline-Optionsscheinen bedeuten. Es mag ja sinnvoll sein, den unregulierten und somit manipulationsänfälligen Handel mit binären Optinen zu verbieten, dies aber auch gleich auf börslich gehandelte Produkte auszuweiten, finde ich überzogen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZfT August 6, 2018 · bearbeitet August 6, 2018 von ZfT Die Société Générale hat jetzt ein "Ersatzprodukt" geschaffen, sog. Seitwärts-Stable-Optionsscheine. Und denen auch gleich eine eigene Internet Seite gewidmet: https://www.seitwärts-optionsscheine.de/ Kurz gesagt: Es gibt es nun zusätzlich zu den üblichen KO Schwellen, zwei zusätzliche Schwellen im Produkt, die obere und untere Maximalbetragsschwelle. Werden diese während der Laufzeit niemals verletzt, gibt es wie gehabt 10 Euro zurück, liegt der Kurs am Ende zwischen einer Maximalbetragsschwelle und KO Schwelle, gibt es noch anteilig was zurück. Wurde die KO Schwelle gerissen, tritt wie gehabt der Totalverlust (0,001 Euro Rückzahlung) ein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
passiv_Investor August 8, 2018 Am 3.7.2018 um 15:56 schrieb ZfT: Habe hier noch einen Artikel gefunden, es geht wohl darum, dass Inline Optionsscheine als verbriefte Derivate von sog. binären Optionen angesehen werden, welche für Privatanleger verboten wurden: Es mag ja sinnvoll sein, den unregulierten und somit manipulationsänfälligen Handel mit binären Optinen zu verbieten, dies aber auch gleich auf börslich gehandelte Produkte auszuweiten, finde ich überzogen. "börslich gehandelt" ist zwar nett formuliert aber es sind immernoch Emittentenprodutke, die vom Emittenten gepreist werden. Und zwar auch an der Börse. Da wird kein Makler oder Privatanleger kommen und massiv bessere Preise bieten an der Börse. Insofern muss man hier klar unterscheiden zwischen "börslichen Produkten" und schlichter "Börsenhandelbarkeit". Diese bringt einem bei Emittentenprodukten meist keinerlei Mehrwert was die Preistransparenz angeht, da der Emittent im außerbörslichen Direkthandel, wie auch an der Börse die selben Kurse stellt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
egbert02 August 8, 2018 Am 6.8.2018 um 11:04 schrieb ZfT: Die Société Générale hat jetzt ein "Ersatzprodukt" geschaffen, sog. Seitwärts-Stable-Optionsscheine. Und denen auch gleich eine eigene Internet Seite gewidmet: https://www.seitwärts-optionsscheine.de/ Kurz gesagt: Es gibt es nun zusätzlich zu den üblichen KO Schwellen, zwei zusätzliche Schwellen im Produkt, die obere und untere Maximalbetragsschwelle. Werden diese während der Laufzeit niemals verletzt, gibt es wie gehabt 10 Euro zurück, liegt der Kurs am Ende zwischen einer Maximalbetragsschwelle und KO Schwelle, gibt es noch anteilig was zurück. Wurde die KO Schwelle gerissen, tritt wie gehabt der Totalverlust (0,001 Euro Rückzahlung) ein. Danke für die Info. Kann jemand erklären, warum man das Produkt - derart verkompliziert hat und - was jetzt substantiell anders sein soll als bei den bisherigen Inline-Optionsscheinen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
passiv_Investor August 8, 2018 vor 32 Minuten schrieb egbert02: Danke für die Info. Kann jemand erklären, warum man das Produkt - derart verkompliziert hat und - was jetzt substantiell anders sein soll als bei den bisherigen Inline-Optionsscheinen? Man hat das gemacht um den Mifid II Richtlinien und den Anforderungen der ESMA und BaFin gerecht zu werden. Die alten Inlineoptionsscheine hatten keine entsprechenden Termsheets bzw. KIDs und wurden eben über die Abbildung eines Baskets gepreist. Das ist immer komplex, wenn man Down and Out oder Up and Out Produkte kreiert. Mit dem neuen Produkt wird man all den Anforderungen gerecht, auch wenn man das ganze einfach nur komplizierter verpackt, um am Ende das selbe Produkt zu erhalten. Hauptsache es entspricht jetzt allen Anforderungen, dann sind alle zufrieden. Den Kunden interessiert das sowieso reichlich wenig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bakakashi September 9, 2018 Gute Nachrichten für Freunde von Inline-Optionsscheinen. Ab 02.10. sind sie gemäß Bastian Galuschka (Stellvertretender Chefredakteur von GodemodeTrader) wieder erlaubt. https://go.guidants.com/#c/bastian_galuschka/[[{"strm1":192775},1]] Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bakakashi September 19, 2018 Habe mich gerade telefonisch bei der Societe Generale informiert. Ab 02.10. werden bei diesem Emittenten wieder Inline- Stay High- und Stay Low Optionsscheine für Privatanleger angeboten. Einzige Auflage für die Emittenten, so sagte man mir, sei, dass die angebotenen Scheine bei Emission eine Laufzeit besitzen, die länger als drei Monate ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZfT September 19, 2018 vor 42 Minuten schrieb Bakakashi: Einzige Auflage für die Emittenten, so sagte man mir, sei, dass die angebotenen Scheine bei Emission eine Laufzeit besitzen, die länger als drei Monate ist. Das dürften die meisten Inliner auch vorher schon erfüllt haben... Aber auf jeden Fall erfreulich, dass sie dann bald wieder da sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte Oktober 12, 2018 · bearbeitet Oktober 12, 2018 von Schildkröte Am 19.9.2018 um 09:44 schrieb Bakakashi: Habe mich gerade telefonisch bei der Societe Generale informiert. Ab 02.10. werden bei diesem Emittenten wieder Inline- Stay High- und Stay Low Optionsscheine für Privatanleger angeboten. Einzige Auflage für die Emittenten, so sagte man mir, sei, dass die angebotenen Scheine bei Emission eine Laufzeit besitzen, die länger als drei Monate ist. Zitat Anleger können wieder Inline-Optionsscheine kaufen. Die Europäische Wertpapier- und Aufsichtsbehörde (ESMA) hatte Privatanlegern den Handel ab dem 2. Juli für zunächst drei Monate untersagt. Ein paar Wochen später erteilte die Behörde für Oktober grünes Licht für Produkte, die drei Kriterien erfüllen (siehe €uro am Sonntag Ausgabe 35/2018): Die Papiere müssen bei der Emission eine Mindestlaufzeit von 90 Tagen haben. Weiterhin müssen die Produkte mit einem Prospekt unterlegt sein. Und drittens nimmt der Anbieter nicht die Gegenposition des Anlegers ein, sondern verhält sich risikoneutral. ... Neben Inliner-Papieren sind nun auch Stay-High- und Stay-Low-Optionsscheine vom Produktverbot ausgenommen. Für sie war ebenfalls eine dreimonatige Sperre ausgesprochen worden. Hier der vollständige Artikel von Euro am Sonntag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag