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Smutje22

Nachweis gezahlter Steuern auf ausländische Thesaurierer

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Smutje22

Hallo zusammen, vermutlich eine einfache Frage für einen Kenner.

Wie weise ich dem Finanzamt nach, dass ich ausschüttungsgleiche Erträge bei meinen ausländischen Thesaurierer, den ich in 2017 verkauft habe, in den vergangenen Jahren beim Finanzamt angegeben habe?

Reicht es, wenn ich auf die alten Steuererklärungen verweise, soll ich die alten Steuererklärungen raussuchen und Auszüge mitsenden, oder...???

Vielen Dank euch für eine Antwort 

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Taxadvisor

Belege müssen nicht mehr eingereicht werden bei elektronischer Einreichung. Bei Nachfrage würde ich für die betreffenden Jahre erläutern, wie sich die erklärten Thesaurierungen lt. Erklärung zusammengesetzt haben.

 

Gruß

Taxadvisor

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Pfennigfuchser

OT: Da ich gestern an der Steuererklärung saß: Anlage KAP war die einzige, bei der (im Elsterformular) immer noch darauf hingewiesen wurde, dass Belege einzureichen seien. Ist das ein Relikt, oder stimmt das doch?

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etf-friese

Ich hab meine Steuererklärung mit Elsteronline (nicht Elsterformular!) gemacht, da kam dieser Hinweis nicht. Ich habe meine Rückzahlung auch schon bekommen ohne Belege einreichen zu müssen.

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