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gordon_gekko

Opas Bausparvertrag (schwäbisch Hall)- baldige Überzahlung --> Zuteilung annehmen?

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gordon_gekko
· bearbeitet von gordon_gekko

Hallo liebes Forum!

 

Mein Opa hat mich um Hilfe bei seinem Bausparvertrag bei der Schwäbisch Hall gebeten.

Er hat einen Bausparvertrag aus 2007 und wurde jetzt per Post und Telefon vor der baldigen Überzahlung seines Bausparvertrags "gewarnt".

 

Eckdaten: Bausparsumme 20.000€, Guthaben 18.112€ (Stand April 2018). Monatlich werden ca. 90€ eingezahlt (das weiß ich leider nicht ganz genau).

Nun wurde er angeschrieben, dass der Vertrag bald überspart sei und dass bei Übersparung der Bausparsumme die Treueprämie (der Bonuszins scheint gemeint zu sein)nicht mitausgezahlt wird. Soweit ich weiß erhält man den Bonuszins/Treueprämie eben erst bei Darlehensverzicht.

 

Nun weiß ich, dass es manchmal etwas kompliziert ist, herauszufinden, wann man den Vertrag wirklich überspart hat (bzw. kurz davor ist), da die Bausparkassen (BSK) ganz gerne in diese Rechnung auch den möglichen Bonuszins/Treueprämie mit einfließen lassen und man dann angeblich überspart hat, obwohl das Bausparguthaben noch unter der Bausparsumme liegt (Weil manche BSK eben den Bonuszins noch dazu rechnen). Daher könnte es schon sein, dass er mitsamt dem Bonuszins langsam an die 20.000 rankommt.

 

Soweit so gut. Ich möchte natürlich nicht, dass Opa seinen Vertrag überspart und der Bonuszins ihm dann verweigert wird. Daher will Opa den Vertrag jetzt auch kündigen.

Meine Fragen an euch:

 

1. Es ist im Schreiben ein Blatt beigelegt, auf dem er unterschreiben soll, dass er die Zuteilung annimmt und aufs Darlehen verzichtet. --> Kann er das bedenkenlos unterschreiben (wenn er den Bonuszins aufjedenfall erahlen will)?

2. Was mich etwas stutzig gemacht hat, war dass der Mann am Telefon zu ihm sagte, dass erst das Bausparguthaben ausgezahlt werde, dann irgendwann später der Bonus und dann der Vertrag noch weiter laufe, bis er die dann 20.000€ eingezahlt hätte --> Das kommt mir sehr komisch vor? weiß jemand was damit gemeint ist?

3. Unten auf dem Formular muss er ankreuzen ob er "wohnwirtschaftlich" verwendet oder nicht, mit dem Hinweis, dass bei "nichtwohnwirtschaftlicher" Verwendung möglicherweise die staatlichen Förderungen wieder flöten gehen. Ich habe hier folgenden Hinweis dazu gefunden:

"Bei Vertragsabschluss vor 01.01.2009: Diese Verträge unterliegen einer siebenjährigen Bindungsfrist. Bausparvertrag Besitzer können nach deren Ablauf frei über die Wohnungsbauprämie verfügen, ohne den Nachweis der wohnwirtschaftlichen Verwendung. Dieser ist nur vor Ablauf von sieben Jahren nötig, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten."

--> Opa kann also guten Gewissens ankreuzen, dass er nichtwohnwirtschaftlich das Geld verwenden wird und behält die Bausparprämien in voller Höhe, korrekt?

 

Ich wäre euch für eure Anworten sehr dankbar! :)

 

LG gordon gekko

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kleinerfisch
Am 23.6.2018 um 18:10 schrieb gordon_gekko:

dass er die Zuteilung annimmt und aufs Darlehen verzichtet

Ist das nicht ein Widerspruch?

Zuteilung bezieht sich doch normalerweise auf die Zuteilung des Darlehens (auf das er gleichzeitig verzichtet?)

 

Am 23.6.2018 um 18:10 schrieb gordon_gekko:

Was mich etwas stutzig gemacht hat, war dass der Mann am Telefon zu ihm sagte, dass erst das Bausparguthaben ausgezahlt werde, dann irgendwann später der Bonus und dann der Vertrag noch weiter laufe, bis er die dann 20.000€ eingezahlt hätte

Das halte ich für ausgemachten Humbug. Entweder ist Dein Opa da durcheinandergekommen oder der Mann lügt.

 

Am 23.6.2018 um 18:10 schrieb gordon_gekko:

Unten auf dem Formular muss er ankreuzen ob er "wohnwirtschaftlich" verwendet oder nicht

Wenn er kein Darlehen nimmt, verwendet er den Bauspavertrag auf keinen Fall wohnwirtschaftlich, egal was er mit dem Geld dann macht.

Die 7-Jahresfrist kommt mir bekannt vor, ohne das ich das jetzt nachgeprüft hätte. Das wird schon stimmen.

 

Ich habe auch so einen Alt-BSV. Periodisch werde ich von der BHW angerufen und mir wird einer vom Pferd erzählt.

Es läuft immer darauf hinaus, dass ich kündigen (und am besten in einen neuen Vertrag reinvestieren) soll. Die Begründungen, warum das für mich gut sei, waren immer Bullshit.

Ich bin dann irgendwann hingegangen und habe mir die Bonuszinsen ausrechnen und schriftlich geben lassen (außerdem die Bedingungen bei Abschluss, die ich nicht mehr hatte). Weiterrechnen kann man dann ja selber.

Die BHW meint auch, die Bonuszinsen bei der Berechnung, ob der Vertrag "voll" ist und gekündigt werden kann, einrechnen zu dürfen.

 

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gordon_gekko
· bearbeitet von gordon_gekko
vor 59 Minuten schrieb kleinerfisch:

Ist das nicht ein Widerspruch?

Zuteilung bezieht sich doch normalerweise auf die Zuteilung des Darlehens (auf das er gleichzeitig verzichtet?)

Klingt für mich auch etwas komsich steht aber auf dem Formular so widersinnig drauf :lol:

 

Das halte ich für ausgemachten Humbug. Entweder ist Dein Opa da durcheinandergekommen oder der Mann lügt.

So war auch mein erster Gedanke dazu.

 

Wenn er kein Darlehen nimmt, verwendet er den Bauspavertrag auf keinen Fall wohnwirtschaftlich, egal was er mit dem Geld dann macht.

Die 7-Jahresfrist kommt mir bekannt vor, ohne das ich das jetzt nachgeprüft hätte. Das wird schon stimmen.

 

Ich habe auch so einen Alt-BSV. Periodisch werde ich von der BHW angerufen und mir wird einer vom Pferd erzählt.

Es läuft immer darauf hinaus, dass ich kündigen (und am besten in einen neuen Vertrag reinvestieren) soll. Die Begründungen, warum das für mich gut sei, waren immer Bullshit.

Diese "Verbesserungen" hat mein Opa leider im Laufe der Jahre mitgemacht, was das ganze etwas unübersichtlich macht. Gerade die alte Generation glaubt leider sehr oft was ihnen der "Berater" erzählt...

Ich bin dann irgendwann hingegangen und habe mir die Bonuszinsen ausrechnen und schriftlich geben lassen (außerdem die Bedingungen bei Abschluss, die ich nicht mehr hatte). Weiterrechnen kann man dann ja selber.

Die BHW meint auch, die Bonuszinsen bei der Berechnung, ob der Vertrag "voll" ist und gekündigt werden kann, einrechnen zu dürfen.

 

 

Danke für deine Antwort kleinerfisch!

Meine Antworten siehe oben.

 

Ich werde morgen mal dort anrufen und für meinen Opa fragen wie genau es läuft bei der Kündigung/Guthabenauszahlung.

 

LG gordon gekko

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fennichfuxer

Hi Gekko,

 

welcher Tarif ist es denn?

 

Die Treueprämie zahlt die BSK nur, wenn auf das Darlehen verzichtet wird. Das geht nur dann, wenn noch ein Darlehensanspruch vorhanden ist. Schau mal in den ABB, vermutlich §6 (1), da steht die kleinstmögliche Darlehenssumme (vermutlich 1000€).

 

Ob die aufgelaufene Treueprämie zum Guthaben gezählt werden darf, ist strittig. Da sollte mal jemand rechtssicher Auskunft geben, das interessiert mich auch.

 

Wie genau diese Treueoption zeitlich funktioniert, hab ich auch nicht ganz kapiert. Wenn Du da hilfreiche Infos von der BSK bekommst, wäre ich daran auch interessiert.

 

Und ja, die BSK versuchen mit allen Mitteln, gutverzinste Altverträge in der Sparphase loszuwerden. In der Darlehensphase natürlich nicht. Mein Argument, den BSV weiter zu besparen, ist, dass er mir damals (2002) auch als Sparmöglichkeit verkauft wurde.

 

Grüßle

ff

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gordon_gekko
· bearbeitet von gordon_gekko

So, grade mit der BSK schwäbisch Hall telefoniert.

"Berater" von Opa hatte Müll erzählt oder Opa hats falsch verstanden. Vertrag wird nach Zuteilungsannahme und Darlehensverzicht komplett und inkl. Bonus ausgezahlt und garnichts läuft weiter (Zahlung dauert aufgrund der Kündigungsfristen wohl 1-2 Monate)

 

Jetzt noch die interessanten Hinweise zum Vertrag (beziehen sich auf den Tarif Fuchs 01-Rendite):

Bonuszahlungen sind wohl zusätzliche rückwirkende Extra-Verzinsung von 2%.

Diese erhalt Opa nur, wenn das Bausparguthaben (definiert die BSK Schwäbisch Hall als Einzahlungen+"normale" Zinsen) 1000€ unter der Bausparsumme liegt (Er hat eine Bausparsumme von 20T, Bausparguthaben muss zum Auszahlungszeitpunkt also <19T sein). Wahrscheinlich wegen der kleinstmöglichen Darlehenssumme von 1000€ (hatte auch fennichfuxer oben drüber geschrieben).

 

Im Formular muss man wirklich ankreuzen "Zuteilung annehmen und aufs Darlehen verzichten".

Bei "Wohnwirtschaftlicher Verwendung" wird nichts angekreuzt und garnichts (auch nicht, dass man es nichtwohnwirtscahftlich verwendet), da Opa über die 7-jährige Bindungsfrist drüber ist (siehe 1. Post).

 

War am Telefon angenehm überrascht über die klaren und eindeutigen Auskünfte (habe natürlich die Zentrale angerufen und keinen "Berater") und bin ehrlich gesagt auch etwas überrascht, dass sie Opa im April extra angeschrieben haben, dass er nicht übersparen soll, da er sonst den Bonus verliert.

Einen faden Beigeschmack hat natürlich die "Anpassung" des Vertrags ein paar Jahre nach Vertragsbeginn, dabei wurde die Bausparsumme raufgesetzt aber die Zinsen runter, hat ihm damals eine Filiale der Schwäbisch Hall aufgeschwatzt.

 

LG gordon gekko

 

Edit:

 

vor 49 Minuten schrieb fennichfuxer:

Hi Gekko,

Mein Argument, den BSV weiter zu besparen, ist, dass er mir damals (2002) auch als Sparmöglichkeit verkauft wurde.

 

Grüßle

ff

Habe selbst auch noch einen (Wüstenrot) und mache es genauso wie du. Habe dort zum Glück einen Berater, der den Plan versteht und eher auf Kundenseite agiert und klare Auskünfte gibt. :)

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon
vor 5 Stunden schrieb fennichfuxer:

Und ja, die BSK versuchen mit allen Mitteln, gutverzinste Altverträge in der Sparphase loszuwerden. In der Darlehensphase natürlich nicht. Mein Argument, den BSV weiter zu besparen, ist, dass er mir damals (2002) auch als Sparmöglichkeit verkauft wurde.

Was dir wahrscheinlich nichts helfen wird. Hatte ein Ombudsverfahren für die Kündigung meines Vertrages eingeleitet und es u.a. so begründet. Ende vom Lied - [url=https://www.wertpapier-forum.de/topic/45570-wüstenrot-kündigt-meinen-bausparvertrag-tarif-t5/?do=findComment&comment=1043881]es gab keine Entscheidung[/url]. Da sich der BGH dann gegen die Sparer gestellt hat habe ich mir das Geld auszahlen lassen statt es einem Anwalt zu geben.

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