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corvus_maximus

Anleihen von getgoods loswerden?

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corvus_maximus
· bearbeitet von corvus_maximus

Hallo zusammen,

 

leider habe ich noch ein paar wertlose Anleihen von getgoods (A1PGVS) im Depot.

Nennwert: 2000

Einstandskurs inkl. Nebenkosten: 5,97 % (119,40 Euro)

Als die Kurse am fallen waren, habe ich aus steuerlichen Gründen meine Verluste über die Börse realisiert. Ich habe damals (in der Hoffnung auf ein gutes Ende im Insolvenzverfahren) für den Nennwert 2000 neue Papiere gekauft und anschließend nach dem FiFo-Prinzip meine alten Papiere mit dem Nennwert 2000 verkauft.

 

Bis zum 30.06.18 hätte ich vielleicht die Möglichkeit, die Ramschpapiere an die Firma "Salomon Bonds FZ LLC" für 0,01 % zu verkaufen. Hier ist das Angebot im Bundesanzeiger: Klick (wenn der Link nicht funktioniert, im Bundesanzeiger nach "Salomon Bonds FZ LLC" suchen)

 

Erhoffter Vorteil:

+ Steuergutschrift (ca. 30 Euro?)

 

Vermutete Nachteile:

- Aufwand (ich muss per E-Mail anfragen, ob mir die Firma diese geringe Menge abkauft)

- Falls sich im Insolvenzverfahren von getgoods doch noch etwas ergibt, würde ich leer ausgehen und hätte die Papiere dieser Firma praktisch geschenkt. Die kaufende Firma wird sich ja vermutlich einen Vorteil erhoffen, wenn sie mir die Papiere zum Schleuderpreis abkauft.

 

Meine Fragen:

1) Muss überhaupt noch ein Verkauf stattfinden, damit ich die wertlosen Anleihen steuerlich geltendmachen kann? Folgenden Artikel verstehe ich so, dass dies nicht mehr sein muss: Klick

2) Geht der Verkauf anders geschickter (auch mit geringem Aufwand)?

3) Nimmt die Bank Gebühren?

4) Wo ist der Haken? Lohnt sich der Aufwand? Gibt es geschicktere Alternativen? Gibt es noch Hoffnung im Insolvenzverfahren? Bei dem geringen Nennwert macht es vermutlich wenig Sinn, sich einen Anwalt zu nehmen oder sich extra deswegen einer Aktionärsvereinigung anzuschließen...

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Yerg

Deinem Link kann man nicht folgen, direkte Links in den Bundesanzeiger werden leider technisch verhindert.

 

Vor- und Nachteile siehst du vermutlich richtig.

 

Zu deiner ersten Frage: Nein, du musst nicht verkaufen. Das Urteil des BFH ist allerdings erst auf endgültig eingetrene Verluste anwendbar, d.h. du musst dann den Ausgang des Insolvenzverfahrens abwarten. Wenn du nicht verkaufst kennst du ja erst dann die tatsächliche Höhe des Verlusts, abhängig von der Insolvenzquote.

 

Ich würde angesichts des geringen Betrages den Aufwand minimieren und nicht verkaufen, sondern das Ende des Insolvenzverfahrens abwarten.

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corvus_maximus
· bearbeitet von corvus_maximus

Danke für deine Antwort, Yerg!

 

Zum Bundesanzeiger-Link habe ich einen kurzen Recherche-Hinweis hinzugefügt (falls überhaupt noch erforderlich).

 

Ich denke auch, dass ich einfach das Ende des Insolvenzverfahrens abwarte und den Verlust nach Ende des Insolvenzverfahrens realisiere. Muss ich dann für die Anrechnung als Verlust selbst tätig werden? Oder läuft dies automatisch über meine Depotbank?

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