Zum Inhalt springen
Smutje22

Besteuerung Alt/Neuanteile ausländischer Thesaurierer

Empfohlene Beiträge

Smutje22

Hallo zusammen,

Ich habe folgende Frage zu meiner Steuererklärung. Ich habe einen ausländischen thesaurierenden Investmentfonds, welchen ich vor dem 1.1.2009 gekauft habe.

Die durch die Thesaurierung neu gekauften Anteile nach dem 31.12.2008 sind in einem separaten Depot angelegt, um sie von denen von vor dem 31.12.2008 zu trennen.

Muss ich die thesaurierten Beträge aus den Anteil von dem vor dem 31.12.2008 in der Steuererklärung angeben und versteuern oder sind diese steuerfrei? Dadurch, dass ich 2 Depots haben, kann ich genau sehen, woher welche Thesaurierungen stammen. 

In Summe liegt der Wert der in beiden Depots angelegten Anteile deutlich unter 100.000€.    

Vielen Dank für eure Antworten!
 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vanity
vor 5 Minuten schrieb Smutje22:

Muss ich die thesaurierten Beträge aus den Anteil von dem vor dem 31.12.2008 in der Steuererklärung angeben und versteuern

Selbstverständlich! (es sei denn, du liegst mit deinen Kapitaleinkünften unter dem Pauschbetrag)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Smutje22

OK, also die Veräußerung solcher abgeltungsteuerbefreiten ‚Altanlagen‘ ist bis zu einem gewissen Limit steuerfrei, Erträge daraus müssen jedoch alle versteuert werden und fallen damit nicht unter diese Abgeltungssteuerbefreiung. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor
vor 34 Minuten schrieb Smutje22:

OK, also die Veräußerung solcher abgeltungsteuerbefreiten ‚Altanlagen‘ ist bis zu einem gewissen Limit steuerfrei, Erträge daraus müssen jedoch alle versteuert werden und fallen damit nicht unter diese Abgeltungssteuerbefreiung. 

Wenn das wesentlich ist und bisher noch nicht erklärt wurde, stellt das mindestens eine Steuerordnungswiedrigkeit evtl. sogar Steuerhinterziehung dar. Dann sollte man überlegen, ob eine Nacherklärung Sinn macht, (Zinsen auf Steuernachzahlung!). Ansonsten fällt einem das Thema beim Verkauf (mit dann evtl. höheren Steuersätzen) ohnehin auf die Füße, so man nicht über ein Auslandsdepot verkauft.

 

Grüße

Taxadvisor 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Smutje22

Danke, Taxadvisor.

Seit wann sind Erträge daraus in der Steuererklärung anzugeben, alles ab 1.1.2009?

Wie verhält es sich in Jahren, in denen ich nicht in D bzw EU-Ausland steuerpflichtig war. Diese Jahre fallen vermutlich raus, oder?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

Alle Erträge seit 1993... Wenn Du nicht in allen Jahren steuerpflichtig warst, wird es beim Verkauf schwierig.

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Smutje22

Vielen Dank.

Hmm, aber was interessiert den den deutschen Fiskus, was ich für Erträge während einer Zeit hatte, in der ich in D / EU nicht steuerpflichtig war? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

Beim Verkauf über ein inländisches Depot werden alle ausschüttungsgleichen Erträge bis zur Halteperiode (bzw. wenn die Anschaffung unbekannt ist ab 1993 oder späterer Fondsauflage) mit Kapitalertragsteuer belastet. Um sich die Steuer zurück zu holen, muss man dann entsprechend nachweisen, dass versteuert wurde oder keine Steuerpflicht bestand.

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Smutje22

OK, und wenn ich einen Zeitraum nicht in D bzw nicht EU Land steuerpflichtig war, hat doch der deutsche Staat für diesen Zeitraum keine Grundlage eine Abgeltungssteuer von mir einzufordern. Oder denke ich da zu einfach? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
otto03
· bearbeitet von otto03
vor einer Stunde schrieb Smutje22:

OK, und wenn ich einen Zeitraum nicht in D bzw nicht EU Land steuerpflichtig war, hat doch der deutsche Staat für diesen Zeitraum keine Grundlage eine Abgeltungssteuer von mir einzufordern. Oder denke ich da zu einfach? 

Die Banken sind verpflichtet so zu verfahren - unabhängig von der individuellen Steuerpflicht.

 

Taxadvisor hat dir das Verfahren jetzt mehrmals erklärt - du zahlst für den gesamten Zeitraum.

 

Bei entsprechendem Nachweis wird per Einkommensteuererklärung korrigiert.

 

Ist das so schwer zu verstehen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...