intInvest Juni 14, 2018 Hi, ich habe die Möglichkeit bei meinem Arbeitgeber einen Zuschuss von 40€ / Monat zur bAV zu bekommen. Dafür wird eine Eigenleistung von mind. 40€ durch Entgeldumwandlung gefordert. Die bAV würde über die ERGO laufen mit einem Garantiezins von 1,25%. Ich habe noch keine Details über Rentenfaktor, ob Direktversicherung oder Pensionskasse etc., es folgt noch ein Gespräch mit dem Vertreter von ERGO. Kann man nun schon durch diese Eckpunkte und durch meine Angaben weiter unten eine Aussage treffen, ob man hier die 40€ des AG mitnehmen soll und somit insgesamt 80€ in die bAV einzahlt oder ob man lieber die 40€ (dann vom Nettogehalt) z.B. zusätzlich in die ETFs steckt. Der Gedanke 40€ im Monat "umsonst" vom AG mitzunehmen ist schon nett. 2. Basisangaben zur persönlichen Situation 2.1 Alter, Familienstand, Kinder, geplanter Renteneintritt 29 / ledig / keine / 65 2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen / wieviel Geld bleibt bei Abzug aller Kosten im Monat übrig unbefristet angestellt / 45600€ + 3800€ 13. Gehalt als "Urlaubsgeld" / 1000€ 2.3 mtl. reserviertes Kapital für Altersvorsorge insgesamt 700€ 2.4 Risikotyp / Risikobereitschaft / Umgang mit Verlusten Mittlere Risikobereitschaft / Ruhiges Schlafen trotz Verlusten 2.5 bisherige Risikovorsorge / Falls nicht: Personen und Sachversicherungen im Überblick Private Haftpflicht 2.6 Umfang der Absicherung (Einzelperson, Familie, Lebenspartner) Einzelperson 2.7 bisherige Erfahrung mit Altersvorsorgeanlagen ETF Depot mit einem Volumen von ~ 10.000€ 3. Das 3-Säulenmodell und bisherige Ansprüche 3.1 Gesetzliche Rente noch keinen Bescheid bekommen (Berufseinstieg November 2017) 3.2 kapitalbasierende, staatlich geförderte Rente wie Riester, Rürup, Eichel nein 3.3 Arbeitgeberfinanzierte Rente (bAV), AVWL-Zahlung möglich ? bAV möglich und Thema hier 3.4 private Vorsorge aus Eigenmitteln (Lebensversicherungen, Fonds, ETFs usw. bei Fondspolicen bitte die WKN / ISIN des Fonds angeben) COMSTAGE MSCI NORTH AMERICA TRN UCITS ETF (LU0392494992) ISHARES STOXX EUROPE 600 (DE) (DE0002635307) COMSTAGE MSCI EMERGING MARKETS TRN UCITS ETF (LU0635178014) COMSTA.-MSCI PACIFIC TRN U.ETF (LU0392495023) Tagesgeld ~ 4000€ (70 ETF / 30 TG) 4. Sonstige Vermögenssituation (Wünsche und Ziele) 4.1 aktuelle Sparleistungen 500€ ETF / 200€ TG 4.2 Schulden (Bitte Kredithöhe, Kreditzinsen und Gesellschaft nennen) keine 4.3 absehbare Investitionen und preisliche Vorstellung der Wünsche und Ziele in x Jahren (Urlaub, Auto, Wohnung, Haus) Haus - aber noch nicht absehbar wann (Familie unterstützt dann mit Eigenkapital) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wodorne Juni 17, 2018 Ich würde das unter dem Gesichtspunkt der Diversifizierung sehen. BAV ist eine ganz andere Assetklasse als ETFs .... Man kann die Zukunft nicht voraus sagen. Das ist ein grundsätzliches Argument pro bAV. Hier noch ein paar rechnerische Aspekte: Du liegst mit Deinem Einkommen unterhalb der diversen Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Mit der bAV reduzierst Du also Deine SV-Beiträge und bist dort entsprechend schlechter versichert. Das rechnet sich für Dich umso eher, je höher die Quote des AG am Gesamtbeitrag ist. Halbe-Halbe ist das Optimum für Dich. Im Unterschied zum ETF erfolgt der Kapitalaufbau im Vorsteuerbereich. Das ist ein Vorteil der bAV Ein weiterer Vorteil ist der, dass dieses Kapital nicht verwertet werden muss, falls Du in eine Notlage kommst. Der Nachteil liegt in den relativ hohen Kosten, die mit einer Versicherung verbunden sind. Ob sich das rechnet, das kann man im voraus nicht sagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
intInvest Juni 17, 2018 @wodorne Vielen Dank für die Anregungen. Die Situation der Beiträge AG/AN mit 50:50 halte ich eben für den größten Vorteil. Die Kosten der Versicherung werde ich im nächsten Gesprächstermin anfragen. Dann könnte man da evtl. weitere Aussagen treffen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dimido Juni 17, 2018 Du solltest auch grob die Abgabenlast in der Auszahlungsphase mal ausrechnen (lassen), damit Du Dich später nicht so erschreckst. Deine Rente wird ja später zu 100% steuerpflichtig sein. Du wirst also z.B. bei ca. 1500 EUR gesetzlicher Rente pro Monat einen Grenzsteuersatz von ca. 23% haben. Das heißt, von dem nächsten 1 EUR Betriebsrente den Du zusätzlich obendrauf ausgezahlt bekommst, gehen 23 Cent gleich mal ans Finanzamt. Dazu musst Du noch den AG und AN Anteil für KV und PV auf Deine Betriebsrente zahlen, also volle 15,1% (bei meiner KK als Rentner) + volle 2,8% (kinderlose) => 17,9% Abzüge. Von dem 1 EUR bleiben also nur 59,1 Cent übrig. Also satte 40,9% Abzüge auf Deine Betriebsrentenauszahlung. Finde ich schon happig für einen Rentner. Ich habe seit 17 Jahren eine 50/50 bAV (in eine Unterstützungskasse) laufen. Auch das lohnt sich nur richtig, weil der AG 50% draufgibt und dadurch die relativ hohe Abgabenlast in der Auszahlphase kompensiert. Wenn ich also nur meinen Eigenanteil und die spätere Nettoauszahlung betrachte, ist es sehr lohnend. Wenn ich aber die Gesamtsumme betrachte die in den Vertrag geht, finde ich die Abzüge in der Auszahlphase etwas zu hoch (insbesondere da ich durch ein relativ hohes Einkommen keine Ersparnis bei den SV-Beiträgen in der Ansparphase habe). So gesehen, würde ich die 40€ des AG mitnehmen, damit bezogen auf Deinen Eigenanteil von 40€ ein lohnender Baustein draus wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
anfänger87 Juni 18, 2018 Ich habe mich auf für 50:50 entschieden und weil mein AG immer 75€ beisteuert bin ich eben auch nur auf 75€ gegangen und nicht über 400€. Ich bin über BBG KV und der Berater konnte mich mit seinen Argumenten nicht überzeugen, ich denke aber dass es, unter anderem wegen der Aspekte in #2 sich lohnen wird. Wenn man, hoffentlich im schlimmsten Fall, mit 50% Gesamtabzügen rechnet muss das Produkt also die Inflation schlagen damit es sich auf den Bruttobeitrag bezogen "lohnt". Netto schauts natürlich besser aus. Die Reduzierung der GRV mal außen vor gelassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nachdenklich Juni 18, 2018 vor 1 Stunde schrieb anfänger87: Die Reduzierung der GRV mal außen vor gelassen. Kannst Du natürlich so machen (die Reduzierung außen vor lassen). Mir ist aber unverständlich, warum Du das so machen willst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
anfänger87 Juni 18, 2018 vor 2 Stunden schrieb Nachdenklich: Kannst Du natürlich so machen (die Reduzierung außen vor lassen). Mir ist aber unverständlich, warum Du das so machen willst. Ich wollte damit lediglich andeuten dass man das auch berücksichtigen sollte und somit der Vorteil der BAV geringer ausfällt. Wie geschrieben bin ich nicht super begeistert von der Sache, aber mit gleichem AN / AG Anteil ist das meiner Ansicht ok und sollte sich am Ende lohnen. Ich habe das auch in Excel gegenübergestellt, doch es gibt so einige Annahmen und die Gesetzte könnten in 30 Jahren auch anders ausschauen. Deshalb macht es denke ich keinen Sinn das bis aufs letzte berechnen zu wollen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wodorne Juni 19, 2018 Das ist ziemlich tricky: Sobald Du über der Beitragsbemessungsgrenze für die KV verdienst wandelst Du nicht KV-versicherungspflichtiges Gehalt in versicherungspflichtige Rente um. Dann dürfte sich das nicht mehr rechnen. Versicherungen hatten zu meiner Zeit (ich bin schon eine Weile Rentner) den schlechten Ruf, dass die ganzen Abschlusskosten in den ersten Jahren abgezogen wurden. Deshalb haben sie sich allenfalls dann rentiert, wenn man die ganze Laufzeit durchgehalten hat. Fragen: Was passiert bei Arbeitgeber-Wechsel? Fallen dann neue Abschlusskosten an? Kann man den Vertrag auch ohne Verluste beitragsfrei stellen? Ich würde an Deiner Stelle wahrscheinlich nur das Minimum an Eigenbeitrag leisten. Der AG-Anteil sollte mindestens 50% sein. Andernfalls ist Riester besser. Da gibt es ein paar Zuschüsse vom Staat, man kann in auch in Aktien gehen und es werden nur Steuern geschoben, keine SV-Beiträge. Aber ich wiederhole: Es ist nicht nur eine Rendite-Frage. Du zahlst auch für den Aufbau eines Rentenanspruches, den Dir keiner nehmen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
intInvest Juni 19, 2018 vor 10 Stunden schrieb wodorne: Das ist ziemlich tricky: Sobald Du über der Beitragsbemessungsgrenze für die KV verdienst wandelst Du nicht KV-versicherungspflichtiges Gehalt in versicherungspflichtige Rente um. Dann dürfte sich das nicht mehr rechnen. Da hast du natürlich recht. Deshalb wird eine wichtige Frage im Gespräch sein: vor 10 Stunden schrieb wodorne: Kann man den Vertrag auch ohne Verluste beitragsfrei stellen? vor 10 Stunden schrieb wodorne: Ich würde an Deiner Stelle wahrscheinlich nur das Minimum an Eigenbeitrag leisten. Der AG-Anteil sollte mindestens 50% sein. Das ist auch so geplant. 40€ ist der minimale Eigenbeitrag für den es dann 40€ Zuschuss gibt. Damit erreiche ich dann die 50/50 Aufteilung AG/AN. Ich werde dann am Donnerstag oder am Freitag Rückmeldung geben, wie das Gespräch verlaufen ist und kann hier dann hoffentlich mehr Infos präsentieren. Vielen Dank schonmal für euere Anregungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
intInvest Juni 25, 2018 So, da ich erst heute Rückmeldung erhalten habe sind die Eckpunkte wie folgt: - Laufzeit 38 Jahre (bis 67) - Sparsumme 80€ mtl. (40€ AN / 40€ AG) - garantierte mtl. Rente 113,91€ - garantierte Kapitalabfindung 38722€ Meine Kritikpunkte nach dieser Info: - bei dem angeblich garantierten Zins von 1,25% würde ich effektiv bei -4942,06€ starten (80€ mtl. / 38 Jahre / 1,25% p.a. / Endsumme 38722€ ) --> davon wurde nichts erwähnt - die Rendite liegt effektiv bei 0,311% p.a. (80€ mtl. / 38 Jahre / Endsumme 38722€) - was passiert wenn man bei einem Jobwechsel nach 2-3 Jahren die Versicherung beitragsfrei stellt, weil der neue AG nicht mehr 40€ pauschal bezuschussen will? Dann befinde ich mich ja immer noch im Minus? (Diese Frage werde ich noch stellen)** Halbwegs ok: - die Rendite nur auf den eigenen Anteil bezogen liegt bei 3,623% p.a. (40€ mtl. / 38 Jahre / Endsumme 38722€) Offen Fragen: - Bei einer garantierten Rente von 113,91€ müsste ich 28,33 Jahre leben um die Summe von 38722€ zu erreichen --> lieber alles auf einmal Auszahlen? Ergeben sich hier steuerlich Nachteile? - siehe ** - für mich wird dieses Angebot immer unattraktiver, da ich in naher Zukunft den AG wechseln möchte --> wie seht ihr das ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
magicw Juni 25, 2018 · bearbeitet Juni 25, 2018 von magicw Wenn du eh vor hast zu wechseln, seh ich das auch so. Wer weiß was beim neuen AG für Rahmenbedingungen existieren. Die bAV-Rente ist steuer- und sozvers.pflichtig (AG+AN-Anteil) - d.h. von den 113 EUR gehen mal so grob übern Daumen 30% Abzüge weg. Mit 40 Jahren Laufzeit und 2% Inflation hast du nachher was weiß ich 30 EUR kaufkraft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wodorne Juni 28, 2018 Am 25.6.2018 um 19:33 schrieb intInvest: - bei dem angeblich garantierten Zins von 1,25% würde ich effektiv bei -4942,06€ starten (80€ mtl. / 38 Jahre / 1,25% p.a. / Endsumme 38722€ ) --> davon wurde nichts erwähnt Das verstehe ich nicht. Sind die -4942 etwa die Abschlusskosten? Wenn das so ist, dann Finger weg! Dann dauert es ja Jahre, bis Du überhaupt etwas auf Deinem Konto hast .... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
intInvest Juni 30, 2018 · bearbeitet Juni 30, 2018 von intInvest Am 28.6.2018 um 14:19 schrieb wodorne: Das verstehe ich nicht. Sind die -4942 etwa die Abschlusskosten? Wenn das so ist, dann Finger weg! Dann dauert es ja Jahre, bis Du überhaupt etwas auf Deinem Konto hast .... Habs etwas blöd ausgedrückt. Man startet nicht wirklich mit -4942, bzw. wäre es so wenn die 1,25% echt wären und auf die 80€ gelten würden. Tatsächlich ist es ja so, dass die Abschlusskosten (Höhe wurde mir nicht genannt) ja auf die ersten 5 Jahre verteilt werden und man dann effektiv weniger als 80€ hat. Alles in allem finde ich das ganze nicht so gut, allerdings weiß ich nicht ob es sich nicht trotzdem lohnen würde aufgrund der 40€ Zuschuss? Selbst wenn ich es nach 2 Jahren beitragsfrei stellen würde aufgrund Jobwechsel und ich in diesen 2 Jahren effektiv nur 60€ (fiktiver Wert) einbezahlt hätte, aufgrund der Abschlusskosten, wären dass 1440€ (60€ * 12 * 2) bei einer Eigenleistung von 960€ (40€ * 12 * 2). Ich werde wohl nochmal eine Mail schreiben und darum bitte mir die Kosten aufzuschlüsseln und mitzuteilen wie viel von den 80€ Beitrag real übrig bleiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche Juli 2, 2018 Am 30/06/2018 um 16:10 schrieb intInvest: Selbst wenn ich es nach 2 Jahren beitragsfrei stellen würde aufgrund Jobwechsel Dann dürften die AG-Zuschüsse doch (nachträglich) entfallen - "unverfallbar" sind die doch erst ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit? (AN-Einzahlungen aus Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nachdenklich Juli 2, 2018 Eine Frage an die Fachleute zum Detail: vor 2 Stunden schrieb asche: "unverfallbar" sind die doch erst ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit? Sind sie erst nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit unverfallbar oder nach 5 Jahren Teilnahme am Programm? Beispiel: Jemand ist schon seit sechs Jahren im Betrieb, nimmt aber erst seit einem Jahr an dem Programm bAV teil. Nun verläßt er die Firma. Sind die AG-Zuschüsse unverfallbar? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche Juli 2, 2018 vor 12 Minuten schrieb Nachdenklich: Eine Frage an die Fachleute zum Detail: Sind sie erst nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit unverfallbar oder nach 5 Jahren Teilnahme am Programm? Beispiel: Jemand ist schon seit sechs Jahren im Betrieb, nimmt aber erst seit einem Jahr an dem Programm bAV teil. Nun verläßt er die Firma. Sind die AG-Zuschüsse unverfallbar? http://lmgtfy.com/?q=bav+unverfallbarkeit Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nachdenklich Juli 2, 2018 vor 3 Minuten schrieb asche: http://lmgtfy.com/?q=bav+unverfallbarkeit Danke für den Hinweis auf die eigene Suche. Also: Unverfallbarkeit, wenn die Versorgungszusage 5 Jahre bestanden hat. Das war auch mein Verständnis bisher. Aber diese Frage: vor 2 Stunden schrieb asche: "unverfallbar" sind die doch erst ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit? löste meine Nachfrage aus. Unverfallbarkeit nicht nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit, sondern erst nach 5 Jahren Versorgungszusage. Das wäre damit gerade gerückt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Studi24 Juli 2, 2018 · bearbeitet Juli 2, 2018 von Studi24 vor 2 Stunden schrieb asche: Dann dürften die AG-Zuschüsse doch (nachträglich) entfallen - "unverfallbar" sind die doch erst ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit? (AN-Einzahlungen aus Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar) Hängt von der Versorgungszusage ab. Viele, oftmals kleinere, Unternehmen stimmen auch einer sofortigen Unverfallbarkeit ihrer Beiträge zu. In kleineren Unternehmen gibt es aber meistens auch keine Bindung an gewisse Versicherer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Studi24 Juli 2, 2018 · bearbeitet Juli 2, 2018 von Studi24 vor 15 Minuten schrieb Nachdenklich: Also: Unverfallbarkeit, wenn die Versorgungszusage 5 Jahre bestanden hat. Seit 01.01.2018 sind es nur noch 3 Jahre und das Mindestalter ist mittlerweile 21 Jahre (bislang 25 Jahre). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZfT Juli 3, 2018 vor 21 Stunden schrieb Studi24: Seit 01.01.2018 sind es nur noch 3 Jahre und das Mindestalter ist mittlerweile 21 Jahre (bislang 25 Jahre). Gilt das auch für vor 2018 bestehende Verträge? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
intInvest August 4, 2018 Kurze Rückmeldung. Nachdem mir der Berater weiterhin die Kosten nicht transparent erklären konnte und vor allem weil ich ziemlich sicher innerhalb von 3 Jahren den Arbeitgeber wechseln möchte, habe ich das ganze Angebot abgelehnt. Danke für euer Feedback. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
intInvest Juni 12, 2019 · bearbeitet Juni 12, 2019 von intInvest So jetzt gibt es hier wieder mal was neues. Wie geplant habe ich seit März 2019 einen neuen Arbeitgeber, bei dem ich mir vorstellen könnte eine längere Zeit zu arbeiten. Die angebotene bAV ist, vor allem durch die "hohe" Zuzahlung seitens AG bei minimaler Eigenleistung, doch recht attraktiv. Die mögliche bAV ist wie folgt aufgebaut: Baustein 1: - Eigenanteil Entgeltumwandlung 25€ -> Alte Leipziger RV15 oder Alte Leipziger FR20 - Zuschuss AG 27€ -> Alte Leipziger RV15 oder Alte Leipziger FR20 Baustein 2: - Zuschuss AG 25€ -> Alte Leipziger RV15 (fest) Details: - RV15: mit 0,9% verzinst - FR20: 3 Topf-Hybrid 0,9% (RV15) im Deckungskapital Wertsicherungsfonds AL DWS GlobalAktiv+ (DWS0PR) FvS Multiple O. R (A0M430) / M&G Lux Optimal Income (A2JRC8) / Carmignac Patrimoine (A0DPW0) zu je 1/3 -> Fonds sind fest und ebenso die Gewichtung Abschlusskosten etwa 1,7% laut Gespräch, eine konkrete Aussage wollte man hier nicht treffen, die exakten Kosten werden dann in den Vertragsunterlagen ausgewiesen. Baustein 1 ist so zu verstehen, dass die gesamten 52€ entweder in RV15 oder in FR20 gehen. Bei einer Eigenleistung von 25€ bekomme ich also vom AG 52€ geschenkt. Das finde ich doch recht attraktiv. Die 52€ im Baustein 1 würde ich gerne in die FR20 stecken, oder gibt es hier Bedenken? (Beitragsgarantie gilt für RV15 und FR20) Wie bewertet ihr das Angebot? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
intInvest Juni 30, 2019 Friendly reminder: Mag niemand seine Meinung äußern? : ) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nachdenklich Juni 30, 2019 Am 6/12/2019 um 16:08 von intInvest: Bei einer Eigenleistung von 25€ bekomme ich also vom AG 52€ geschenkt. Das finde ich doch recht attraktiv. Die 52€ im Baustein 1 würde ich gerne in die FR20 stecken, oder gibt es hier Bedenken? Es ist so eindeutig, daß das attraktiv ist; da gibt es nichts dazu zu sagen. Ich dachte, Du machst das schon seit 15. Juni. (Nicht geschimpft ist gelobt genug.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
intInvest Juni 30, 2019 Gerade eben von Nachdenklich: Ich dachte, Du machst das schon seit 15. Juni. Erst nach Ende der 6 monatigen Probezeit möglich, deshalb ja vorab hier etwas Feedback einholen :> Mir gings fast mehr um die konkrete Gestaltung. 1) 52€ in FR20 und 25€ in RV15 2) 77€ in RV15 Ich tendiere zu 1), da ich hier trotz 3-Topf-Hybrid deutlich mehr Rendite erwarte als bei den 0,9% der RV15. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag