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Prüfung / Meinung bAV Angebot

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intInvest

Hi,

 

ich habe die Möglichkeit bei meinem Arbeitgeber einen Zuschuss von 40€ / Monat zur bAV zu bekommen. Dafür wird eine Eigenleistung von mind. 40€ durch Entgeldumwandlung gefordert.

Die bAV würde über die ERGO laufen mit einem Garantiezins von 1,25%. Ich habe noch keine Details über Rentenfaktor, ob Direktversicherung oder Pensionskasse etc., es folgt noch ein Gespräch mit dem Vertreter von ERGO.

 

Kann man nun schon durch diese Eckpunkte und durch meine Angaben weiter unten eine Aussage treffen, ob man hier die 40€ des AG mitnehmen soll und somit insgesamt 80€ in die bAV einzahlt oder

ob man lieber die 40€ (dann vom Nettogehalt) z.B. zusätzlich in die ETFs steckt. Der Gedanke 40€ im Monat "umsonst" vom AG mitzunehmen ist schon nett.

 

 

 

 

2. Basisangaben zur persönlichen Situation

 

2.1 Alter, Familienstand, Kinder, geplanter Renteneintritt

29 / ledig / keine / 65

2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen / wieviel Geld bleibt bei Abzug aller Kosten im Monat übrig

unbefristet angestellt / 45600€ + 3800€ 13. Gehalt als "Urlaubsgeld" / 1000€

2.3 mtl. reserviertes Kapital für Altersvorsorge insgesamt

700€

2.4 Risikotyp / Risikobereitschaft / Umgang mit Verlusten

Mittlere Risikobereitschaft / Ruhiges Schlafen trotz Verlusten

2.5 bisherige Risikovorsorge / Falls nicht: Personen und Sachversicherungen im Überblick

Private Haftpflicht

2.6 Umfang der Absicherung (Einzelperson, Familie, Lebenspartner)

Einzelperson

2.7 bisherige Erfahrung mit Altersvorsorgeanlagen

ETF Depot mit einem Volumen von ~ 10.000€

 

3. Das 3-Säulenmodell und bisherige Ansprüche

 

3.1 Gesetzliche Rente

noch keinen Bescheid bekommen (Berufseinstieg November 2017)

3.2 kapitalbasierende, staatlich geförderte Rente wie Riester, Rürup, Eichel

nein

3.3 Arbeitgeberfinanzierte Rente (bAV), AVWL-Zahlung möglich ?

bAV möglich und Thema hier

3.4 private Vorsorge aus Eigenmitteln (Lebensversicherungen, Fonds, ETFs usw. bei Fondspolicen bitte die WKN / ISIN des Fonds angeben)

COMSTAGE MSCI NORTH AMERICA TRN UCITS ETF (LU0392494992)

ISHARES STOXX EUROPE 600 (DE) (DE0002635307)

COMSTAGE MSCI EMERGING MARKETS TRN UCITS ETF (LU0635178014)

COMSTA.-MSCI PACIFIC TRN U.ETF (LU0392495023)

Tagesgeld ~ 4000€

(70 ETF / 30 TG)

 

4. Sonstige Vermögenssituation (Wünsche und Ziele)

 

4.1 aktuelle Sparleistungen

500€ ETF / 200€ TG

4.2 Schulden (Bitte Kredithöhe, Kreditzinsen und Gesellschaft nennen)

keine

4.3 absehbare Investitionen und preisliche Vorstellung der Wünsche und Ziele in x Jahren (Urlaub, Auto, Wohnung, Haus)

Haus - aber noch nicht absehbar wann (Familie unterstützt dann mit Eigenkapital)

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wodorne

Ich würde das unter dem Gesichtspunkt der Diversifizierung sehen. BAV ist eine ganz andere Assetklasse als ETFs .... Man kann die Zukunft nicht voraus sagen. Das ist ein grundsätzliches Argument pro bAV.

 

Hier noch ein paar rechnerische Aspekte:

  • Du liegst mit Deinem Einkommen unterhalb der diversen Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Mit der bAV reduzierst Du also Deine SV-Beiträge und bist dort entsprechend schlechter versichert. Das rechnet sich für Dich umso eher, je höher die Quote des AG am Gesamtbeitrag ist. Halbe-Halbe ist das Optimum für Dich.
  • Im Unterschied zum ETF erfolgt der Kapitalaufbau im Vorsteuerbereich. Das ist ein Vorteil der bAV
  • Ein weiterer Vorteil ist der, dass dieses Kapital nicht verwertet werden muss, falls Du in eine Notlage kommst.
  • Der Nachteil liegt in den relativ hohen Kosten, die mit einer Versicherung verbunden sind. Ob sich das rechnet, das kann man im voraus nicht sagen.

 

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intInvest

@wodorne

Vielen Dank für die Anregungen.

 

  • Die Situation der Beiträge AG/AN mit 50:50 halte ich eben für den größten Vorteil.
  • Die Kosten der Versicherung werde ich im nächsten Gesprächstermin anfragen. Dann könnte man da evtl. weitere Aussagen treffen.

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dimido

Du solltest auch grob die Abgabenlast in der Auszahlungsphase mal ausrechnen (lassen), damit Du Dich später nicht so erschreckst.

 

Deine Rente wird ja später zu 100% steuerpflichtig sein. Du wirst also z.B. bei ca. 1500 EUR gesetzlicher Rente pro Monat einen Grenzsteuersatz von ca. 23% haben.
Das heißt, von dem nächsten 1 EUR Betriebsrente den Du zusätzlich obendrauf ausgezahlt bekommst, gehen 23 Cent gleich mal ans Finanzamt.
Dazu musst Du noch den AG und AN Anteil für KV und PV auf Deine Betriebsrente zahlen, also volle 15,1% (bei meiner KK als Rentner) + volle 2,8% (kinderlose) => 17,9% Abzüge.
Von dem 1 EUR bleiben also nur 59,1 Cent übrig. Also satte 40,9% Abzüge auf Deine Betriebsrentenauszahlung. Finde ich schon happig für einen Rentner.

 

Ich habe seit 17 Jahren eine 50/50 bAV (in eine Unterstützungskasse) laufen. Auch das lohnt sich nur richtig, weil der AG 50% draufgibt und dadurch die relativ hohe Abgabenlast in der Auszahlphase kompensiert.
Wenn ich also nur meinen Eigenanteil und die spätere Nettoauszahlung betrachte, ist es sehr lohnend.
Wenn ich aber die Gesamtsumme betrachte die in den Vertrag geht, finde ich die Abzüge in der Auszahlphase etwas zu hoch (insbesondere da ich durch ein relativ hohes Einkommen keine Ersparnis bei den SV-Beiträgen in der Ansparphase habe).

 

So gesehen, würde ich die 40€ des AG mitnehmen, damit bezogen auf Deinen Eigenanteil von 40€ ein lohnender Baustein draus wird.

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anfänger87

Ich habe mich auf für 50:50 entschieden und weil mein AG immer 75€ beisteuert bin ich eben auch nur auf 75€ gegangen und nicht über 400€. Ich bin über BBG KV und der Berater konnte mich mit seinen Argumenten nicht überzeugen, ich denke aber dass es, unter anderem wegen der Aspekte in #2 sich lohnen wird. Wenn man, hoffentlich im schlimmsten Fall, mit 50% Gesamtabzügen rechnet muss das Produkt also die Inflation schlagen damit es sich auf den Bruttobeitrag bezogen "lohnt". Netto schauts natürlich besser aus. Die Reduzierung der GRV mal außen vor gelassen.

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Nachdenklich
vor 1 Stunde schrieb anfänger87:

Die Reduzierung der GRV mal außen vor gelassen.

Kannst Du natürlich so machen (die Reduzierung außen vor lassen). Mir ist aber unverständlich, warum Du das so machen willst.

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anfänger87
vor 2 Stunden schrieb Nachdenklich:

Kannst Du natürlich so machen (die Reduzierung außen vor lassen). Mir ist aber unverständlich, warum Du das so machen willst.

Ich wollte damit lediglich andeuten dass man das auch berücksichtigen sollte und somit der Vorteil der BAV geringer ausfällt. Wie geschrieben bin ich nicht super begeistert von der Sache, aber mit gleichem AN / AG Anteil ist das meiner Ansicht ok und sollte sich am Ende lohnen. Ich habe das auch in Excel gegenübergestellt, doch es gibt so einige Annahmen und die Gesetzte könnten in 30 Jahren auch anders ausschauen. Deshalb macht es denke ich keinen Sinn das bis aufs letzte berechnen zu wollen.

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wodorne

Das ist ziemlich tricky: Sobald Du über der Beitragsbemessungsgrenze für die KV verdienst wandelst Du nicht KV-versicherungspflichtiges Gehalt in versicherungspflichtige Rente um. Dann dürfte sich das nicht mehr rechnen.

 

Versicherungen hatten zu meiner Zeit (ich bin schon eine Weile Rentner) den schlechten Ruf, dass die ganzen Abschlusskosten in den ersten Jahren abgezogen wurden. Deshalb haben sie sich allenfalls dann rentiert, wenn man die ganze Laufzeit durchgehalten hat.

 

Fragen:

Was passiert bei Arbeitgeber-Wechsel? Fallen dann neue Abschlusskosten an? Kann man den Vertrag auch ohne Verluste beitragsfrei stellen?

 

Ich würde an Deiner Stelle wahrscheinlich nur das Minimum an Eigenbeitrag leisten. Der AG-Anteil sollte mindestens 50% sein.

Andernfalls ist Riester besser. Da gibt es ein paar Zuschüsse vom Staat, man kann in auch in Aktien gehen und es werden nur Steuern geschoben, keine SV-Beiträge.

 

Aber ich wiederhole: Es ist nicht nur eine Rendite-Frage. Du zahlst auch für den Aufbau eines Rentenanspruches, den Dir keiner nehmen kann.

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intInvest
vor 10 Stunden schrieb wodorne:

Das ist ziemlich tricky: Sobald Du über der Beitragsbemessungsgrenze für die KV verdienst wandelst Du nicht KV-versicherungspflichtiges Gehalt in versicherungspflichtige Rente um. Dann dürfte sich das nicht mehr rechnen.

Da hast du natürlich recht. Deshalb wird eine wichtige Frage im Gespräch sein:

vor 10 Stunden schrieb wodorne:

Kann man den Vertrag auch ohne Verluste beitragsfrei stellen?

 

vor 10 Stunden schrieb wodorne:

Ich würde an Deiner Stelle wahrscheinlich nur das Minimum an Eigenbeitrag leisten. Der AG-Anteil sollte mindestens 50% sein.

Das ist auch so geplant. 40€ ist der minimale Eigenbeitrag für den es dann 40€ Zuschuss gibt. Damit erreiche ich dann die 50/50 Aufteilung AG/AN.

 

Ich werde dann am Donnerstag oder am Freitag Rückmeldung geben, wie das Gespräch verlaufen ist und kann hier dann

hoffentlich mehr Infos präsentieren.

 

Vielen Dank schonmal für euere Anregungen.

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intInvest

So, da ich erst heute Rückmeldung erhalten habe sind die Eckpunkte wie folgt:

 

- Laufzeit 38 Jahre (bis 67)

- Sparsumme 80€ mtl. (40€ AN / 40€ AG)

- garantierte mtl. Rente 113,91€

- garantierte Kapitalabfindung 38722€

 

Meine Kritikpunkte nach dieser Info:

 

- bei dem angeblich garantierten Zins von 1,25% würde ich effektiv bei -4942,06€ starten (80€ mtl. / 38 Jahre / 1,25% p.a. / Endsumme 38722€ ) --> davon wurde nichts erwähnt

- die Rendite liegt effektiv bei 0,311% p.a. (80€ mtl. / 38 Jahre / Endsumme 38722€)

- was passiert wenn man bei einem Jobwechsel nach 2-3 Jahren die Versicherung beitragsfrei stellt, weil der neue AG nicht mehr 40€ pauschal bezuschussen will? Dann befinde ich mich ja immer noch im Minus? (Diese Frage werde ich noch stellen)**

 

Halbwegs ok:

- die Rendite nur auf den eigenen Anteil bezogen liegt bei 3,623% p.a. (40€ mtl. / 38 Jahre / Endsumme 38722€)

 

Offen Fragen:

- Bei einer garantierten Rente von 113,91€ müsste ich 28,33 Jahre leben um die Summe von 38722€ zu erreichen --> lieber alles auf einmal Auszahlen? Ergeben sich hier steuerlich Nachteile?

- siehe **

- für mich wird dieses Angebot immer unattraktiver, da ich in naher Zukunft den AG wechseln möchte --> wie seht ihr das ?

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magicw
· bearbeitet von magicw

Wenn du eh vor hast zu wechseln, seh ich das auch so.  Wer weiß was beim neuen AG für Rahmenbedingungen existieren.

Die bAV-Rente ist  steuer- und sozvers.pflichtig (AG+AN-Anteil) - d.h. von den 113 EUR gehen mal so grob übern Daumen 30% Abzüge weg.

 

Mit 40 Jahren Laufzeit und 2% Inflation hast du nachher was weiß ich  30 EUR kaufkraft.

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wodorne
Am 25.6.2018 um 19:33 schrieb intInvest:

- bei dem angeblich garantierten Zins von 1,25% würde ich effektiv bei -4942,06€ starten (80€ mtl. / 38 Jahre / 1,25% p.a. / Endsumme 38722€ ) --> davon wurde nichts erwähnt

 

Das verstehe ich nicht. Sind die -4942 etwa die Abschlusskosten? Wenn das so ist, dann Finger weg!

Dann dauert es ja Jahre, bis Du überhaupt etwas auf Deinem Konto hast ....

 

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intInvest
· bearbeitet von intInvest
Am 28.6.2018 um 14:19 schrieb wodorne:

 

Das verstehe ich nicht. Sind die -4942 etwa die Abschlusskosten? Wenn das so ist, dann Finger weg!

Dann dauert es ja Jahre, bis Du überhaupt etwas auf Deinem Konto hast ....

 

 

Habs etwas blöd ausgedrückt. Man startet nicht wirklich mit -4942, bzw. wäre es so wenn die 1,25% echt wären und auf die 80€ gelten würden.

Tatsächlich ist es ja so, dass die Abschlusskosten (Höhe wurde mir nicht genannt) ja auf die ersten 5 Jahre verteilt werden und man dann effektiv weniger als 80€ hat.

 

Alles in allem finde ich das ganze nicht so gut, allerdings weiß ich nicht ob es sich nicht trotzdem lohnen würde aufgrund der 40€ Zuschuss?
Selbst wenn ich es nach 2 Jahren beitragsfrei stellen würde aufgrund Jobwechsel und ich in diesen 2 Jahren effektiv nur 60€ (fiktiver Wert) einbezahlt hätte, aufgrund der Abschlusskosten, wären dass 1440€ (60€ * 12 * 2) bei einer Eigenleistung von 960€ (40€ * 12 * 2).

 

Ich werde wohl nochmal eine Mail schreiben und darum bitte mir die Kosten aufzuschlüsseln und mitzuteilen wie viel von den 80€ Beitrag real übrig bleiben.

 

 

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asche
Am 30/06/2018 um 16:10 schrieb intInvest:

Selbst wenn ich es nach 2 Jahren beitragsfrei stellen würde aufgrund Jobwechsel

 

Dann dürften die AG-Zuschüsse doch (nachträglich) entfallen - "unverfallbar" sind die doch erst ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit? (AN-Einzahlungen aus Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar)

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Nachdenklich

Eine Frage an die Fachleute zum Detail:

vor 2 Stunden schrieb asche:

"unverfallbar" sind die doch erst ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit?

Sind sie erst nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit unverfallbar oder nach 5 Jahren Teilnahme am Programm?

Beispiel: Jemand ist schon seit sechs Jahren im Betrieb, nimmt aber erst seit einem Jahr an dem Programm bAV teil.

Nun verläßt er die Firma. Sind die AG-Zuschüsse unverfallbar? 

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asche
vor 12 Minuten schrieb Nachdenklich:

Eine Frage an die Fachleute zum Detail:

Sind sie erst nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit unverfallbar oder nach 5 Jahren Teilnahme am Programm?

Beispiel: Jemand ist schon seit sechs Jahren im Betrieb, nimmt aber erst seit einem Jahr an dem Programm bAV teil.

Nun verläßt er die Firma. Sind die AG-Zuschüsse unverfallbar? 

http://lmgtfy.com/?q=bav+unverfallbarkeit

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Nachdenklich
vor 3 Minuten schrieb asche:

Danke für den Hinweis auf die eigene Suche. ;)

 

Also: Unverfallbarkeit, wenn die Versorgungszusage 5 Jahre bestanden hat.

Das war auch mein Verständnis bisher.

Aber diese Frage: 

vor 2 Stunden schrieb asche:

"unverfallbar" sind die doch erst ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit?

löste meine Nachfrage aus.

 

Unverfallbarkeit nicht nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit, sondern erst nach 5 Jahren Versorgungszusage.

 

Das wäre damit gerade gerückt. :thumbsup:

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Studi24
· bearbeitet von Studi24
vor 2 Stunden schrieb asche:

Dann dürften die AG-Zuschüsse doch (nachträglich) entfallen - "unverfallbar" sind die doch erst ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit? (AN-Einzahlungen aus Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar)

Hängt von der Versorgungszusage ab. Viele, oftmals kleinere, Unternehmen stimmen auch einer sofortigen 

Unverfallbarkeit ihrer Beiträge zu. In kleineren Unternehmen gibt es aber meistens auch keine Bindung an gewisse

Versicherer.

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Studi24
· bearbeitet von Studi24
vor 15 Minuten schrieb Nachdenklich:

Also: Unverfallbarkeit, wenn die Versorgungszusage 5 Jahre bestanden hat.

Seit 01.01.2018 sind es nur noch 3 Jahre und das Mindestalter ist mittlerweile 21 Jahre (bislang 25 Jahre).

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ZfT
vor 21 Stunden schrieb Studi24:

Seit 01.01.2018 sind es nur noch 3 Jahre und das Mindestalter ist mittlerweile 21 Jahre (bislang 25 Jahre).

 

Gilt das auch für vor 2018 bestehende Verträge?

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intInvest

Kurze Rückmeldung.

Nachdem mir der Berater weiterhin die Kosten nicht transparent erklären konnte und vor allem weil ich ziemlich sicher innerhalb von 3 Jahren den Arbeitgeber

wechseln möchte, habe ich das ganze Angebot abgelehnt.

 

Danke für euer Feedback.

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intInvest
· bearbeitet von intInvest

So jetzt gibt es hier wieder mal was neues.

 

Wie geplant habe ich seit März 2019 einen neuen Arbeitgeber, bei dem ich mir vorstellen könnte eine längere Zeit zu arbeiten.

Die angebotene bAV ist, vor allem durch die "hohe" Zuzahlung seitens AG bei minimaler Eigenleistung, doch recht attraktiv.

 

Die mögliche bAV ist wie folgt aufgebaut:

 

Baustein 1:

- Eigenanteil Entgeltumwandlung 25€ -> Alte Leipziger RV15 oder Alte Leipziger FR20

- Zuschuss AG 27€ -> Alte Leipziger RV15 oder Alte Leipziger FR20

 

Baustein 2:

- Zuschuss AG 25€ -> Alte Leipziger RV15 (fest)

 

Details:

- RV15:

  • mit 0,9% verzinst

 

- FR20:

  • 3 Topf-Hybrid
  • 0,9% (RV15) im Deckungskapital
  • Wertsicherungsfonds AL DWS GlobalAktiv+ (DWS0PR)
  • FvS Multiple O. R (A0M430) / M&G Lux Optimal Income (A2JRC8) / Carmignac Patrimoine (A0DPW0) zu je 1/3 -> Fonds sind fest und ebenso die Gewichtung

 

Abschlusskosten etwa 1,7% laut Gespräch, eine konkrete Aussage wollte man hier nicht treffen, die exakten Kosten werden dann in den Vertragsunterlagen ausgewiesen.

Baustein 1 ist so zu verstehen, dass die gesamten 52€ entweder in RV15 oder in FR20 gehen.

 

 

Bei einer Eigenleistung von 25€ bekomme ich also vom AG 52€ geschenkt. Das finde ich doch recht attraktiv.

Die 52€ im Baustein 1 würde ich gerne in die FR20 stecken, oder gibt es hier Bedenken? (Beitragsgarantie gilt für RV15 und FR20)

 

Wie bewertet ihr das Angebot?

 

 

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intInvest

Friendly reminder:

Mag niemand seine Meinung äußern? : )

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Nachdenklich
Am 6/12/2019 um 16:08 von intInvest:

Bei einer Eigenleistung von 25€ bekomme ich also vom AG 52€ geschenkt. Das finde ich doch recht attraktiv.

Die 52€ im Baustein 1 würde ich gerne in die FR20 stecken, oder gibt es hier Bedenken?

 

Es ist so eindeutig, daß das attraktiv ist; da gibt es nichts dazu zu sagen.

Ich dachte, Du machst das schon seit 15. Juni.

 

(Nicht geschimpft ist gelobt genug.)

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intInvest
Gerade eben von Nachdenklich:

Ich dachte, Du machst das schon seit 15. Juni.

Erst nach Ende der 6 monatigen Probezeit möglich, deshalb ja vorab hier etwas Feedback einholen :>

 

Mir gings fast mehr um die konkrete Gestaltung.

 

1) 52€ in FR20 und 25€ in RV15

2) 77€ in RV15

 

 

Ich tendiere zu 1), da ich hier trotz 3-Topf-Hybrid deutlich mehr Rendite erwarte als bei den 0,9% der RV15.

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